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Ihr Partner für praxiserprobte Lösungsvorschläge 26.03.20151 Personalplanung Agip! Sehr geehrte Leser meiner Website, jetzt haben wir es zumindest bei.

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1 Ihr Partner für praxiserprobte Lösungsvorschläge 26.03.20151 Personalplanung Agip! Sehr geehrte Leser meiner Website, jetzt haben wir es zumindest bei Agip schwarz auf weiß, dass die Pächter nicht für die Personalplanung verantwortlich sind, sondern die Bezirksleiter diese Planung machen. Es gibt unterschiedliche Planungsvorlagen, die abhängig sind von den Öffnungszeiten, dem Kraftstoffvolumen, der Größe des Backshops, der Absatzmenge Waschstraße usw. Die Personalbedarfsermittlung wird dann anhand dieser Parameter, im Rahmen des Benchmarks geplant und dem Pächter in seine Geschäftsplanung eingestellt. Wie das ganze funktioniert, erfahren Sie auf den nächsten Seiten.

2 Ihr Partner für praxiserprobte Lösungsvorschläge 26.03.20152 Personalbedarfsplanung Anhand einer Wochenplanung wird der Personalbedarf auf das Jahr hochgerechnet. Die Arbeitszeiten der Festangestellten, der Aushilfen und des Tankstellenverwalters sind hier aufgeführt. Der Tankstellenverwalter hat laut Planung täglich von Montag bis Freitag 10 Stunden Dienst an seiner Tankstelle. Die ersten 5 Stunden sind geplant für Bürotätigkeiten. Schließlich muss er ja die täglichen Abrechnungen erstellen, die Warenwirtschaft pflegen, Bestellungen durchführen, das Agenturgeld zur Bank fahren, usw. Nach Beendigung seiner Bürotätigkeit wird er für 4 Std. im BackShop oder an der Kasse eingeplant und verbleibende 5.te Stunde ist dann für O&S / Putzen vorgesehen. Somit hat ein Pächter laut Plan 50 Arbeitsstunden von Montag bis Freitag zu leisten. Dass er an den Wochenenden und Feiertagen auch an seiner Tankstelle ist, wird laut Plan nicht berücksichtigt. Klicken Sie auf den Button unten, um die Datei zu öffnen.

3 Ihr Partner für praxiserprobte Lösungsvorschläge 26.03.20153 Personalkostenplanung Anhand der geplanten Stunden werden nun die zu leistenden Stunden pro Jahr hochgerechnet und das Personalkostenbudget festgelegt. Die Aushilfen gleichen die Fehlstunden ( dargestellt im Sollabgleich) welche bei den Festkräften bedingt durch Urlaubsanspruch und geplanten Krankheitstagen anfallen aus. In der Personalkostenübersicht sind alle Kosten aufgeschlüsselt, nur beim Verwalter sind diese Kosten nicht hinterlegt. Auffällig ist auch, dass bei den Aushilfen keinerlei Fehlzeiten durch Krankheit, bzw. anteiligem Urlaubsanspruch mit eingeplant werden. Auch dem Tankstellenverwalter werden laut Planung weniger Urlaubstage und Krankheitstage eingestellt. Unterstellen wir mal, dass Tankstellenverwalter, die gleichen Aufgaben als festangestellter Filialleiter, bei einem Stundenlohn von nur € 15,00 leisten, würde das Jahreseinkommen € 40.000 betragen zuzüglich der dann vom Arbeitgeber zu leistenden Sozialabgaben in Höhe von € 10.000 sind das € 50.000 Personalkosten. Und wie hoch ist der geplante Gewinn eines Verwalters, bzw. wie hoch ist der tatsächlich erreichte Gewinn? Genau, dieser liegt häufig genug unterhalb der € 50.000. Sozialabgaben und Altersvorsorge können daraus dann nicht abgeführt werden. Und für diesen Hungerlohn tragen dann die Verwalter ( Pächter) dass volle Kostenrisiko. Klicken Sie auf den Button unten, um die Datei zu öffnen.

4 Ihr Partner für praxiserprobte Lösungsvorschläge 26.03.20154 Zu guter Letzt! Dieses Beispiel macht mehr als deutlich, wie es um das System Pachttankstellen bestellt ist. Das jetzt auch noch der Mindestlohn greift und bisher so gut wie keine Pachtreduzierungen oder Provisionserhöhungen eingestellt wurden, verschärft die finanzielle Situation vieler Tankstellenpächter. Und der Zoll hat auch schon die ersten Kontrollen an Tankstellen durchgeführt und wird diese in Zukunft sicher verstärken. Es nutzt also nichts, Vogel Strauß Politik zu betreiben und darauf zu hoffen, dass die Kontrollen an einem vorbeigehen. Das Risikopotenzial der Überschuldung ist seit Anfang des Jahres nochmal deutlich angestiegen und dazu kommt noch das Risiko, dass der Zoll plötzlich unangemeldet vor der Tankstelle steht und im Falle von Verstößen gegen das MiLoG hohe Strafen ins Haus stehen. Die Unterschreitung des Mindestlohns ist eine Ordnungswidrigkeit: a)Geldbuße bis 500.000 € b) Übliche Formel: Geldbuße = nicht gezahlter Mindestlohn x 2 + 30% Beispiel: Nicht gezahlter Mindestlohn in Höhe von 5.000 € = 13.000 € Geldbuße Bei nachgewiesenem Vorsatz verdoppelt sich der Betrag nochmal. Sein Sie wachsam, halten sich im eigenen Interesse an die Vorgaben des MiLoG. Das bisher propagierte Modell der Preiserhöhungen im Shop wird nicht greifen, geschweige denn die höheren Personalkosten auffangen. Das ganze kann nur funktionieren, wenn Pachten reduziert, oder Provisionen erhöht werden. Auch über eine Absenkung der Einkaufspreise für Shopartikel kann von Seiten der MÖG‘s durchaus mal nachgedacht werden, wenn diese denn weiterhin am Pachtmodell festhalten wollen.


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