Binnenmarkt-Informationssystem (IMI) Herzlich Willkommen!

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 Präsentation transkript:

Binnenmarkt-Informationssystem (IMI) Herzlich Willkommen! Das Binnenmarkt-Informationssystems (IMI) in Rheinland-Pfalz/Deutschland Binnenmarkt-Informationssystem (IMI) Herzlich Willkommen!

Was ist IMI? IMI ist eine kostenlose Internetanwendung für die Verwaltungen der EU-Mitgliedstaaten, um die Verwaltungsarbeit zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten zu verbessern, die Sprachbarrieren zu überwinden und den Austausch von Informationen – die für die Anwendung des Binnenmarktrechts erforderlich sind – zu unterstützen.

IMI – Funktionen Meinungsverschiedenheiten -> Berufungsverfahren möglich Datenbank – Online Register verschiedene Suchmöglichkeit nach zuständigen Behörden vorformulierte Fragen-/Antwortkataloge Nachrichten hinzufügen – z.B. „Erinnerung, die Anfrage zu akzeptieren“ Transparente Verfahren für Anfragen Elektronischer Dokumentenaustausch (Anhänge) Duplizieren von Anfragen möglich DLR: Ausnahme im Einzelfall (Ausnahmen vom Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit): Verfahren wie bei Anfrageerstellung (E-Mail vom 26.02.2010) (Art. 35 II, 35 III + VI DLR); Voraussetzungen: Art. 18 DLR vorliegend DLR: Vorwarnungsmechanismus (d.h. schwerer Schaden für die Gesundheit oder Sicherheit von Personen oder für die Umwelt verursachen): separates Verfahren, wofür eine Freischaltung benötigt wird; Verweis auf Leitfaden (Online) BQR: Vorwarnmechanismus auch im Bereich der Berufsqualifikation ab dem 18.01.2016 verpflichtend. BQR: Europäischer Berufsausweis (EBA): ab 18.01.2016 verpflichtend. Zunächst für die Berufe: Krankenschwester/-pfleger für allgemeine Pflege; Apotheker (Grundausbildung); Physiotherapeuten; Bergführer und Immobilienmakler. Bereich Ärzte, Ingenieure, spez. Krankenschwestern und spez. Apotheker wird zur Zeit überprüft (nähere Überprüfung der Vereinbarungen der festgelegten Bedingungen nach Art. 4 a Absatz 7 der Richtlinie 2005/36/EG) Verzeichnis der Kontakte Übersetzungsmodus Splitten von Anfragen möglich

Verpflichtung zur gegenseitigen Amtshilfe Art. 28 Abs. 1 DLR Auf elektronischen Wege Bereitstellung von Informationen bei konkreten Zweifelsfällen – kein systematisches Auskunftsersuchen alle zulässigen Mittel ausschöpfen, um die benötigten Informationen zu erhalten soweit erforderlich, Durchführung von Kontrollen und Information über Ergebnisse näheres regelt die IMI-Verordnung (seit 04.12.2012 in Kraft)

IMI-Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 seit 04.12.2012 in Kraft verbindliche Rechtsgrundlage für den Einsatz von IMI Anwendungsbereich und Erweiterungsmodalitäten IMI-Akteure Datenschutz, insbesondere Schutz personenbezogener Daten

IMI-Verordnung – wichtigste Regelungen Anfragen angemessene und zeitnahe Antworten (Art. 7 Abs. 1 IMI-VO) Rechtswirkung der Dokumente (Art. 7 Abs. 2 IMI-VO) > Beweismittel > Gleichstellung mit nationalen Dokumenten Vertraulichkeit (Art. 10 IMI-VO) > Wahrung des Berufsgeheimnisses oder vergleichbarer Verpflichtungen im Einklang mit nationalem Recht > Ersuchen anderer IMI-Akteure um vertrauliche Behandlung von über das IMI ausgetauschten Informationen nachkommen

IMI-Verordnung – Anwendung des IMI Anhang gemäß Art. 3 IMI-VO RL 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt RL 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 07. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen RL 2011/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 09. März 2011 über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung VO (EU) Nr. 1214/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über den gewerbsmäßigen grenzüberschreitenden Straßentransport von Euro-Bargeld zwischen den Mitgliedstaaten des Euroraums Empfehlung der Kommission vom 07. Dezember 2001 über Grundsätze der Nutzung von „SOLVIT“, dem Problemlösungsnetz für den Binnenmarkt

IMI-Verordnung – Anwendung des IMI ergänzend: RL 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen RL 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 08. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informations-gesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt („Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr“) Notifizierungen im Bereich der DLR ab 01.10.2013 Änderung der BQR – RL 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 (elektronische Berufsausweise und Vorwarnmechanismus ab 18.01.2016) Nationale Nutzung des IMI (Art. 22 IMI-VO) auf Antrag bei der Kommission und wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind Durchführungsbeschluss der Kommission vom 14. Februar 2014 für ein Pilotprojekt zur Umsetzung der in der Richtlinie 2007/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten Verwaltungs-zusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („Fahrerlaubnis der Triebfahrzeugführer“) Anfrageerstellung innerdeutsch -> bisher keine Rechtsgrundlage für EU-System zu nutzen

IMI-Verordnung – Datenschutz Zweckbindung (Art. 13 IMI-VO) Speicherung von personenbezogenen Daten (Art. 14 IMI-VO) > Sperrung der verarbeiteten personenbezogenen Daten 6 Monate nach dem förmlichen Abschluss > gesperrte Daten in IMI werden 3 Jahre nach dem förmlichen Abschluss automatisch gelöscht > personenbezogene Daten können auf Antrag vor Ablauf der geltenden Speicherzeit gelöscht werden > gesperrte personenbezogene Daten werden mit Einwilligung nur zum Zwecke des Nachweises verarbeitet Verarbeitung besonderer Datenkategorien (Art. 16 IMI-VO) (Versendung von sensiblen Daten) > z.B. Disziplinarverfahren, verwaltungs- oder strafrechtlicher Sanktionen > nur wenn in einschlägigen Rechtsvorschriften vorgesehen > nur wenn für Entscheidung unabdingbar

IMI-Verordnung – Datenschutz Information der betroffenen Person und Transparenz (Art. 18 IMI-VO) > betroffene Personen müssen umgehend informiert werden > Formular bei Anfrageerstellung möglichst nutzen (Zukunft: Überarbeitung des Formulars steht aus) Recht auf Auskunft Berichtigung und Löschung (Art. 19 und 20 IMI-VO) > es muss sichergestellt sein, dass betroffene Personen ihr Auskunftsrecht, das Recht auf Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger Daten, sowie Löschung ausüben können (Frist: spätestens 30 Tage nach Erhalt) Beachtung des Datenschutzes (IMI-Startseite der Europäischen Kommission/ Datenschutz) Berichtigung/Löschung spätestens 30 Tage nach Ersuchen bei Behörde!!!

Aufbau der IMI-Anwendung in Rheinland-Pfalz Europäische Kommission DG Binnenmarkt (E3) EU Rechenzentrum Zentraler Helpdesk NIMIC = National IMI Coordinator = Bundesverwaltungsamt Köln Mitgliedstaat Nationaler Koordinator jetzige Bezeichnung: Coordinator Länderebene Landeskoordinator S-DIMIC = Super Delegated IMI Coordinator = Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion jetzige Bezeichnung: Coordinator Fachkoordinator [DIMIC* = Delegated IMI Coordinator = PQ: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (Heilberufe)] E-Mail EU-Kommission (IMI-Helpdesk@ec.europa.eu): keine E-Mails senden Zukünftig keine speziellen Bezeichnungen mehr für Koordinatoren, sondern nur noch NIMIC + Koordinatoren Erweiterung der Koordinatoren in den Bereichen Öffentliche Auftragsvergabe, Kulturgüter und BQR-Vorwarnungen Rheinland-Pfalz: nur 1 Coordinator Registrierte Behörden CAs = Competent Authorities = zuständige Behörden

IMI in Rheinland-Pfalz Richtlinie ……….. Patientenrechte-richtlinie ADD (S-DIMIC) ….. CA 6 CAs IMI-Notifizierungsworkflow für Dienstleistungen (Art. 15 Abs. 7, 39 Abs. 5 DLR) Dienstleistungs-richtlinie Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ohne Vorwarnungen + EPC) Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern 235 CAs 2 CA z. Zt. Generalzolldirektion, Direktion VII 237 CAs

IMI in Rheinland-Pfalz S-DIMIC (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Phone +49 651 9494 224, imi@add.rlp.de) -> Alle Richtlinien 317 zuständige Stellen: 24 Kreisverwaltungen 34 Städte 143 Verbandsgemeinden 8 Gemeinden 4 Bezirksärztekammern 4 Bezirkszahnärztekammer Landesärztekammer 4 Handwerkskammern Ingenieurkammer Landespflegekammer Landespyschotherapeutenkammer Landestierärztekammer Landeszahnärztekammer 2 Rechtsanwaltskammer Steuerberaterkammer Landesamt für Geologie und Bergbau Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Landesbetrieb Mobilität Landesuntersuchungsamt 65 Gerichte 2 Oberlandesgericht Ministerium der Finanzen Ministerium der Justiz Ministerium für Bildung Ministerium des Innern und für Sport Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz S-DIMIC ohne Koordinierung Öffentliche Auftragsvergabe und Kulturgüter Aufbau RLP Anfragen können direkt an die Mitgliedsländer versendet werden. Eingehende Anfragen aus den Mitgliedsländern werden im Bereich der Dienstleistungen vom S-DIMIC an die CAs zugewiesen; in den übrigen Richtlinien erfolgt der Eingang sofort

https://add.rlp.de/de/themen/europa/binnenmarktinformationssystem-imi/ IMI-Startseite der Europäischen Kommission http://ec.europa.eu/internal_market/imi-net/index_de.htm oder https://add.rlp.de/de/themen/europa/binnenmarktinformationssystem-imi/

IMI-System

Angabe des Rechtsbereichs Schritte einer Anfrage 1. Schritt: Angabe des Rechtsbereichs Schritt 1: entfällt bei Behörden, die jeweils nur für einen Rechtsbereich frei geschaltet sind.

Ermittlung der antwortenden Behörde Schritte einer Anfrage 2. Schritt: Ermittlung der antwortenden Behörde

Auswahl eines Fragenkomplexes Schritte einer Anfrage 3. Schritt: Auswahl eines Fragenkomplexes

Festlegung der Antwortfrist Schritte einer Anfrage 4. Schritt: Festlegung der Antwortfrist Schritt 4: Ab hier kann die Anfrage gespeichert und später weiter bearbeitet werden.

Angaben zum Dienstleister + Begründung Schritte einer Anfrage 5. Schritt: Angaben zum Dienstleister + Begründung

Schritte einer Anfrage Auswahl der Fragen

Schritte einer Anfrage Anlage hinzufügen

Schritte einer Anfrage Anfrage abschicken Achtung: Wenn Sie eine Anfrage erstellen und absenden, muss die betroffene Person unverzüglich gemäß IMI-Verordnung informiert werden. Hier haben Sie die Möglichkeit den Bericht „Einverständniserklärung der betroffenen Person“ auszudrucken. Die betroffene Person muss kein Einverständnis sondern nur Kenntnis über die Anfrage in IMI haben; dies ist eine irreführende Bezeichnung. Korrektur erfolgt voraussichtlich im Mai 2018. Die IMI-Verordnung finden Sie unter: http://ec.europa.eu/internal_market/imi-net/library/index_de.htm

Anfrage versandt Hinweis: Speicherung einer Anfrage ab dem Zeitpunkt der „Auswahl der Frist“ möglich. Anlagen hinzufügen: Bei nachträglichen Anlageversendung bitte ggf. Nachricht erstellen und versenden. Nachrichten hinzufügen: Wenn Nachrichtenübersicht auf ist, jeweils eine „Art der Nachricht“ auswählen und bei der „Nachricht eingeben“ die geschriebene Amtssprache eingeben (Hinweis: Amtssprache nicht korrekt, dann kann Übersetzungsmaschine nicht übersetzen) und das Kommentarfeld befüllen. Danach wird der Speichern-Button aktiv und im Hintergrund wird Nachricht an die andere Behörde versendet. Bericht ausdrucken: Datenschutz beachten; Sperrfristen; Neue geplante „DS-Erklärung/-Unterrichtung“ (zukünftig)

Lebenszyklus einer Anfrage 1. Anfrage erstellen und versenden Status: Anfrage versandt, noch nicht akzeptiert 2. Anfrage akzeptieren Status: Anfrage akzeptiert 3. Anfrage beantworten und Antwort versenden Status: Anfrage offen, Informationen übermittelt 4. Übermittelte Informationen akzeptieren Status: Anfrage geschlossen Zwischen 3. und 4. Punkt können noch „weitere Informationen“ bei der antwortenden Behörde angefordert werden. Nach Erhalt der weiteren Informationen kann dann die Anfrage geschlossen werden. Verweis IMI-Verordnung wegen Dauer einer Anfrage.

Wichtigste Punkte bei Anfrageausgang Anfrage an Koordinator senden: falls keine direkte zuständige Behörde ermittelt werden kann Datenschutz (betroffene Person informiert?) – Bericht „Bericht für die betroffene Person“ oder „Einverständniserklärung der betroffenen Person“* Kommentarfelder mit entsprechender Sprachauswahl kennzeichnen (notwendig für Übersetzungsmodus) Nachrichten und Anlagen: es können jederzeit Nachrichten und Anlagen versendet werden Bericht: Bericht erstellen, ausdrucken und abspeichern (Vorschlag: nach Schließung Anfrage) * Wird im Mai 2018 überarbeitet.

Wichtigste Punkte bei Anfrageeingang Zuständigkeit (?) ggf. nach akzeptieren der Anfrage weiterleiten oder splitten Frist: vorgeschlagene Frist akzeptieren oder neue Frist festlegen; wird neue Frist festgelegt, dann muss die Frist vor akzeptieren der Anfrage geändert werden. Nachrichten und Anlagen: es können jederzeit Nachrichten und Anlagen versendet werden (z.B. dass die Anfrage akzeptiert werden soll; wenn Frist nicht eingehalten werden kann) Bericht: Bericht erstellen, ausdrucken und abspeichern (Vorschlag: nach Schließung Anfrage)

Anfragebeispiel Fall: Herr John Mustermann, Dänemark, möchte in Rheinland-Pfalz als Altenpfleger arbeiten. Er legt Ihnen lediglich den Identitetskort (Personalausweis) vor. Herr Mustermann wohnt erst seit kurzer Zeit in Rheinland-Pfalz. Aufgrund des vorgelegten Dokumentes können Sie nicht erkennen bzw. feststellen, ob Herr Mustermann in Dänemark berechtigt ist/war, als Altenpfleger tätig zu werden. Auch ist nicht ersichtlich, ob Herr Mustermann insolvent ist/war.

Anfragebeispiel erstellen Zugang über Schulungsversion Einloggen in die Schulungsversion (DE- und DK-Kennungen)

Fragen?

Vielen Dank! Claudia Kreten Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Referat 13 – Organisation, Haushalt, IuK-Technik Kurfürstliches Palais Postfach 13 20 54203 Trier Tel. 0651/9494-224 Fax 0651/9494-77224 Claudia.Kreten@add.rlp.de imi@add.rlp.de