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31.05.2016| Folie 1 Das Umweltbundesamt stellt den Schutz der Umwelt und die Verbesserung der Umweltsituation in das Zentrum seiner Arbeit.

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1 31.05.2016| Folie 1 Das Umweltbundesamt stellt den Schutz der Umwelt und die Verbesserung der Umweltsituation in das Zentrum seiner Arbeit

2 31.05.2016| Folie 2 INSPIRE AGEO AGIT 6. Juli 2007 Felix Lux INfrastrukture for SPa- tial InfoRmation in Europe

3 31.05.2016| Folie 3 Umwelt-GIS benötigt Umgebung Umgebung 1 Benachbarte Messstellen Umgebung 2 Ort Länge: 15:26 Breite: 47:04 Messwert Name: Herrengasse Komponente: xxx Wert: 1234 Einheit: µg Zeit: 20050707 10:30

4 31.05.2016| Folie 4 INSPIRE Artikel 1 (1) 1 (1) Ziel dieser Richtlinie ist es, allgemeine Bestimmungen für die Schaffung der Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (nachstehend „INSPIRE“ abgekürzt) für die Zwecke der gemeinschaftlichen Umweltpolitik sowie anderer politischer Maßnahmen oder sonstiger Tätigkeiten, die Auswirkungen auf die Umwelt haben können, zu erlassen.

5 31.05.2016| Folie 5 PSI / UIG / INSPIRE Daten bei Behörden/ öffentlichen Stellen (PSI) INSPIRE Elektronisch vorliegende geografische Daten laut Anhängen I-III UIG Umwelt- relvanz INSPIRE Artikel 2 (1) lautet: „Diese Richtlinie lässt die Richtlinien 2003/4/EG und 2003/98/EG unberührt“

6 31.05.2016| Folie 6 INSPIRE Artikel 2 (2) Das Bestehen und das Zustehen des geistigen Eigentums öffentlicher Stellen bleibt von dieser Richtlinie unberührt. Erwägungsgrund 24) Die Bereitstellung von Netzdiensten sollte unter uneingeschränkter Beachtung der Grundsätze des Schutzes personenbezogener Daten nach der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr erfolgen

7 31.05.2016| Folie 7 Behördendefinition a) die Regierung oder eine andere Stelle der öffentlichen Verwaltung, einschließlich öffentlicher beratender Gremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene; b) natürliche oder juristische Personen, die aufgrund innerstaatlichen Rechts Aufgaben der öffentlichen Verwaltung einschließlich bestimmter Pflichten, Tätigkeiten oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Umwelt wahrnehmen; und c) natürliche oder juristische Personen, die unter der Kontrolle einer unter Buchstabe a genannten Stelle oder einer unter Buchstabe b genannten Person im Zusammenhang mit der Umwelt öffentliche Zuständigkeiten haben, öffentliche Aufgaben wahrnehmen oder öffentliche Dienstleistungen erbringen.

8 31.05.2016| Folie 8 UIR und INSPIRE Behördenbegriff UIR und INSPIRE identisch Verweigerungsgründe zur Auskunft sehr ähnlich Kostenfrage UIR:Gebühren in angemessener Höhe (Für nicht kommerzielle Zwecke: die Reproduktionskosten Für kommerzielle Zwecke: marktüblicher Preis) INSPIRE*: Artikel 17 (3) maximal der Erhalt des Datensatzes in der notwendigen Qualität (plus eine angemessene Rendite) Erwägungsgrund 23 gleicht in der Definition PSI Gesamteinnahmen die Kosten der Erfassung, der Erstellung, der Reproduktion und Verbreitung zuzüglich einer angemessenen Gewinnspanne nicht überschreiten *Die Regelung zur Verrechnung von Kosten zwischen Behörden unterliegt dem jeweiligen Mitgliedsstaat und kann unterbleiben.

9 31.05.2016| Folie 9 Durchführungsbestimmungen* Metadaten Interoperabilität und Harmonisierung Geoportale und Netzdienste Zugangsbedingungen Anpassungen technischer Regelungen oder der zu berücksichtigenden Datensammlungen in den Anhängen I-III Bericht über die Umsetzung von INSPIRE an die Kommission *Regelungsverfahren (gemäß Artikel 5a des Beschlusses 1999/468/EG)

10 31.05.2016| Folie 10 INSPIRE Eckdaten INfrastrukture for SPatial InfoRmation in Europe Richtline: 2007/2/EG Veröffentlicht im Amtsblatt der EG: 25.4.2007 In Kraft getreten: 15.5.2007 In nationales Recht umzusetzen bis: 15.5.2009 Bericht an die Europäische Kommission erstmals (danach alle drei Jahre): 15.5.2010

11 31.05.2016| Folie 11 Termine aus der Richtlinie Durchführungs- Anhang IAnhang IIAnhang III bestimmungen spätestens fertig bis Datum Metadaten 15.05.2008 + 2Jahre 15.05.2010 + 5 Jahre 15.05.2013 Interoperabilität (Harmonisierung) Anhang I Daten neu od. umstrukturiert 15.05.2009 + 2 Jahre 15.05.2011 Daten in Verwendung 15.05.2009 + 7 Jahre 15.05.2016 Interoperabilität (Harmonisierung) Anhang II + III Daten neu od. umstrukturiert 15.05.2012 + 2 Jahre 15.05.2014 Daten noch in Verwendung 15.05.2012 + 7 Jahre 16.05.2019 Blaue Termine abhängig von Veröffentlichung der Durchführungsbestimmung Bodenbedeckung neu

12 31.05.2016| Folie 12 Lebensministerium - Ressort Basisdaten zentrale Anschaffung Lizenzrechte für das ganze Ressort Datenverteilung und Aufbereitung (für hoheitliche Aufträge) zentral IntranetGIS optimiert für jede Dienststelle im Ministerium zugänglich Internet für Öffentlichkeit Berechtigungssystem  Wegfall von Verhandlungen (Datenankauf)  Dienststellen konzentrieren sich auf ihre Kernkompetenz

13 31.05.2016| Folie 13 Umweltkompetenz gibt es bei der Umweltbundesamt GmbH Achter Umweltkontrollbericht 1.Juli 2007 www.umweltbundesamt.at/umweltkontrolle/ukb2007


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