Beratung durch die externe Finanzkontrolle

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 Präsentation transkript:

Beratung durch die externe Finanzkontrolle Dr. Walter Wallmann, Präsident des Hessischen Rechnungshofs 1 1

Organisation des Rechnungshofs Abteilung I Abteilung II Abteilung III Abteilung IV Abteilung V Abteilung VI Abteilung VII Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften Landesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung Vorsitzender Landesschulden-ausschuss Hessischer Rechnungshof Kollegium Präsident Sondersenat VIII 180 Mitarbeiter beim Rechnungshof in Darmstadt und 40 Mitarbeiter beim Prüfungsamt in Kassel

Beratung durch den Hessischen Rechnungshof Beratung durch die Empfehlungen in den Bemerkungen Tempelhaus Erbach

Beratung durch die Überörtliche Prüfung Beratung durch Vorschläge im Kommunalbericht Sparkasse Landkreis Marburg- Biedenkopf

Landesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung Aufgabe: Es ist Aufgabe des Landesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung (LW), durch Vorschläge, Gutachten und Stellungnahmen auf eine wirtschaftliche Aufgabenerfüllung und eine dementsprechende Organisation der Landesverwaltung hinzuwirken. Vor allem beratende Tätigkeit klare Trennung von Prüfung und Beratung Bei der klassischen Prüfbehörde HRH ist zunächst erstmal Beratung schwierig. Es gilt: Trennung von Prüfung und Beratung Andererseits: die Finanzkontrolle muss sich überlegen, wie sie sich in schnellere Entwicklung noch einbringt / in schnelllebige Zeit noch reinpasst. Eine moderne Finanzkontrolle prüft nicht ausschließlich erst zwei Jahre nach Ablauf bzw. veröffentlicht ihre Berichte erst Jahre später bzw. diskutiert erst verspätet die Zahlen. Ex post-Prüfungen sind auch notwendig, aber nicht nur ex post, sondern auch begleitend! Eine Finanzkrise wartet nicht zwei Jahre Deshalb: Schritt zur Beratung – allerdings mit Erfahrungen des HRH und der ÜP

Landesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung Beispiele für die Beratungstätigkeit auf Landesebene Auf Ersuchen des Innenministeriums wurde ein gemeinsamer Workshop zum Thema „Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen“ veranstaltet. Das Kultusministerium bat den LW 2015 um Einschätzung der Tragfähigkeit des Wirtschaftsplans des Schuldorfs Lindensteins 6

Landesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung Beispiele für die Beratungstätigkeit auf kommunaler Ebene Seit Mitte 2015 operative Beratungstätigkeit bei der NSK-Beratung Momentan bereits über 60 Beratungsgespräche 7

Bisherige Rückmeldungen zur NSK-Beratung „Diese Analyse übertraf dann jedoch alle Erwartungen, denn der zielgenaue Vergleich mit Städten vergleichbarer Einwohnerzahl und Struktur brachte durchaus überraschende Ergebnisse zutage.“ Frank Inderthal, Solms „Das Beratungsgespräch in Wiesbaden fand in einer sehr angenehmen Atmosphäre statt; die Hinweise waren allesamt substanziell und fundiert.“ Gerd Lang, Haunetal „Die Präsentation der Ergebnisse durch die Beratungsstelle für Nicht-Schutzschirmkommunen erfolgte in einer angenehmen Atmosphäre und war für alle Beteiligten (Verwaltung und politische Gremien) sehr hilfreich.“ Eva Söllner, Liederbach a. Ts. „Ohne diese Beratungsleistung und Expertise hätten wir es nicht geschafft, aus der hochdefizitären Haushaltssituation und der ganzjährigen vorläufigen Haushaltsführung so schnell heraus zu kommen.“ Stephan Sawallich, Babenhausen Die Kommunen sind sehr zufrieden mit der Beratung: Beratung ist sehr zielgerichtet und beinhaltet die Charakteristika der Kommunen Beratung kann Haushaltsausgleich unterstützen Beratung hilft auch unpopuläre Entscheidungen politisch umzusetzen Beratung kann auch in Anspruch genommen werden, wenn man zur Zeit einen ausgeglichenen Haushalt hat  hilft bei zukünftigen Entscheidungen „Es war eine sehr gute Idee, ein Kompetenzzentrum in Wiesbaden einzurichten.“ Thomas Schreiner, Ehrenberg

NSK-Beratung durch den Hessischen Rechnungshof Unabhängigkeit trotz Zusammenarbeit mit IKZ! Beratung auch für Stadtverordnete oder Gemeindevertreter Empfehlungen sollen Veränderungen initiieren Wir beraten, die politisch Verantwortlichen entscheiden Nicht „Sparen um des Sparens willen“ sondern Wiederherstellen der Handlungsfähigkeit Auch in Zusammenarbeit mit IKZ: unabhängige Finanzkontrolle Auch wenn wir die IKZ tatkräftig unterstützen, tun wir das, weil wir von der Notwendigkeit der NSK-Beratung überzeugt sind und ohne unsere Unabhängigkeit zu gefährden! Beratung der Kommunen ist wichtig: auch weil in schnelllebigen komplexen Zeiten sich nicht jeder(ehrenamtlicher) Mandatsträger in alle Vorgänge (Kassenkredite, Derivate, Produkthaushalt) einarbeiten kann Deshalb ist es gut, dass die NSK-Beratung sich nicht nur an Bürgermeister oder Kämmerer wendet, sondern auch die Stadtverordneten / Gemeindevertreter miteinbezieht.   Egal ob HRH, ÜP oder LW: unsere Empfehlungen sind kein Selbstzweck. Aufgezeigte Einsparpotenziale sollen Veränderungen initiieren – unter Beachtung der kommunalen Selbstverwaltung. Wir schlagen vor / beraten, die polit. Verantwortlichen entscheiden. Nicht sparen , um zu sparen! Sondern: dort, wo kommunale Handlungsfreiheit gefährdet oder eingeschränkt wird, wollen wir helfen, diese wieder zurückzugewinnen Ziel ist es, einen kleinen Beitrag zu liefern, dass Kommunalpolitik wieder Spaß macht, weil echte Gestaltungsmöglichkeiten (nicht nur „Parkbank“!) bestehen! Politische Diskussion wieder ermöglichen Davon lebt Demokratie In einigen Kommunen nur noch Mangelverwaltung. Deshalb: auch Abführung von Sparkassengewinnen. Keine Wohltat durch Sparkassen-Verwaltungsrat, sondern durch Kommune!

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Hessischer Rechnungshof Eschollbrücker Straße 27 64295 Darmstadt Telefon: (06151) 381 – 0 pressestelle@rechnungshof.hessen.de www.rechnungshof-hessen.de