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Verstärkte Zusammenarbeit der Städte Solms und Braunfels

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Präsentation zum Thema: "Verstärkte Zusammenarbeit der Städte Solms und Braunfels"—  Präsentation transkript:

1 Verstärkte Zusammenarbeit der Städte Solms und Braunfels
Skizzierung von Möglichkeiten interkommunaler Zusammenarbeit und deren Förderung durch die Hessische Landesregierung

2 Kommunalstrukturen nach der Gebietsreform
leistungsfähige Strukturen durch umfassende territoriale kommunale Neugliederung in den 70er Jahren Aber: noch viele kleinere Gemeinden (z.B. 121 Gemeinden unter 5000 EW) Hess. Rechnungshof: Mindestgröße für effiziente Verwaltung liegt bei ca EW Position Landesregierung: Keine Gebietsreform mehr „von oben“ 21 Landkreise und 5 kreisfreie Städte 421 kreisangehörige Städte und Gemeinden : 43 Städte und Gemeinden bis unter EW 78 Städte und Gemeinden von 3000 bis unter 5000 EW 89 Städte und Gemeinden von 5000 bis unter 7500 EW 50 Städte und Gemeinden von 7500 bis unter EW 166 Städte und Gemeinden über EW

3 Lösungsansätze für die Zukunftsfähigkeit der Gemeinden
Interkommunale Zusammenarbeit Warum?: Veränderte Rahmenbedingungen, insbesondere für kleinere Gemeinden durch demografischen Wandel, Finanzprobleme, Konkurrenz der Regionen und Räume Vorteile: Qualitätssteigerung durch Spezialisierung Synergieeffekte Aufwandminderung Aufrechterhaltung Dienstleistungsangebot im demografischen Wandel Unterstützung Land: Förderprogramm (seit 2004; 2008/2011/2016) Beratungsangebot (Kompetenzzentrum) Öffentlichkeitsarbeit Kongresse

4 Rahmenvereinbarung zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit
Seit 2004 unterstützt Innenministerium kommunale Kooperationen mit Mitteln aus dem Landesausgleichsstock: Bisher wurden 202 kommunale Projekte mit ca. 14,425 Millionen Euro gefördert Ziel: Von kleinteiligen Projekten zu besonders modellhaften, breit aufgestellten Kooperationen; Anreiz: erhöhte Förderung Neue Rahmenvereinbarung 2016: bewährtes Förderinstrument steht weiterhin zur Verfügung Anwendungsbereich erstreckt sich auch auf Landkreise Regelzuwendungen für Ortsteilfeuerwehren und Gemeindeverwal-tungsverbände explizit aufgenommen

5 Projekte enger Zusammenarbeit

6 Bevölkerungsentwicklung
Solms ( Einwohner) Braunfels ( Einwohner) Einwohner zum Solms Braunfels 13.854 11.271 13.408 10.908 13.241 10.814 13.456 10.862 Rückgänge 398 409

7 Bevölkerungspyramide

8 Fördermöglichkeiten für Solms und Braunfels nach der Rahmenvereinbarung 2016
Zusammenlegung eines Aufgabenbereiches, wie z.B. die konkrete Absicht zur Zusammenlegung der Finanzverwaltungen inklusive Stadtkassen Regelzuwendung Euro bei zwei Kommunen (Ziffer 4a) Umfassende/komplette Zusammenlegung der Aufgabenbereiche der beiden Stadtverwaltungen: Bildung eines Gemeindeverwaltungsverbandes (GVV) als umfangreiche Kooperation mit einem besonderen Vorbildcharakter wird mit Euro pro teilnehmender Gemeinde gefördert (Ziffer 4 c) Projektzuschuss für Maßnahmen der Vorbereitung einer umfangreicheren Kooperationen sind zusätzlich möglich (Ziffer 4 d)

9 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Kontakt: Kompetenzzentrum für Interkommunale Zusammenarbeit Friedrich-Ebert-Allee Wiesbaden Daniela Willkommen 0611/ Mobil: Claus Spandau Mobil: Ministerium: 0611/

10 Vorstellung des Gemeindeverwaltungsverbandes
Besondere Gestaltungsform nach § 30 KGG: Gemeinden können sich unter Beibehaltung ihrer Selbstständigkeit und Zuständigkeit ihrer Organe zur Erledigung bestimmter Aufgaben durch spezialisiertes Personal zusammenschließen. „Dienstleistungseinheit“ für die beteiligten Kommunen Entscheidungsbefugnis und Budgetrecht bleibt weiter bei den kommunalen Gremien (= keine Vollübertragung der Aufgabe) → nur die verwaltungsmäßige Erledigung erfolgt durch den Gemeindeverwaltungsverband (s. Beispiele in § 30 Abs. 3 KGG) Geschäfte der laufenden Verwaltung Kassen- und Rechnungsgeschäfte → alle Aufgaben eignen sich für eine gemeinsame Erledigung im GVV (§ 30 Abs. 4 KGG)

11 Vorstellung des Gemeindeverwaltungsverbandes
Besondere Regelungen für den Gemeindeverwaltungsverband: Sonderform des Zweckverbandes Verbandsversammlungsmitglieder müssen Gemeindevertreter sein die Bürgermeister gehören kraft Amtes dem Vorstand an im Übrigen gelten die Vorschriften über Zweckverbände entsprechend Verbandssatzung regelt u.a. welche Aufgaben übertragen werden, sowie den Umfang Sitz und Namen des GVV Aufgaben und Zuständigkeiten der Verbandsversammlung und des Verbandsvorstandes → Empfehlung, die Gremien „möglichst schlank“ aufzustellen Aufgabenerledigung durch eigenes Personal des GVV oder Bedienstete der Kommunen Nutzung entweder von neuen Verwaltungseinrichtungen des GVV oder auch von bestehenden Verwaltungseinrichtungen der Kommunen möglich

12 Gemeindeverwaltungsverband Solms – Braunfels
Verbandsvorstand (Bürgermeister der zwei Verbandsmitglieder kraft Amtes) GV Verbandsversammlung Kommunales Mandat erforderlich mind. 1 Vertreter pro Verbandsmitglied Solms Braunfels Magistrat Bürgermeister Beigeordnete Magistrat Bürgermeister Beigeordnete Wahl Wahl Wahl Wahl Stadtverordneten-versammlung Stadtverordneten-versammlung Wahl Wahl Bürgerinnen und Bürger Bürgerinnen und Bürger

13 Option: Gemeindeverwaltungsverband
Selbständigkeit der Städte bleibt erhalten Zuständigkeiten der Gremien/Organe bleiben bestehen Örtliche Identität und Besonderheiten bleiben gewahrt Ehrenamtsdichte bleibt hoch, da die Ehrenamtstätigkeit eng mit der Identifikation der eigenen Kommune verknüpft ist Langsames Herantasten: welche Aufgaben werden wann auf den Gemeindeverwaltungsverband übertragen Senkung von Sach- und Personalkosten Neue Entwicklungsperspektiven für das Personal (Know-How wird gebündelt, Spezialisierung, Sicherung von Bürgerservice und Qualität, Vertretungsregelungen) nicht alle Bürgermeister müssen hauptamtlich tätig sein

14 Exkurs: Fusion *) Bildung einer neuen Stadt mit neuem Namen, Wappen etc. Wahl einer neuen Stadtverordnetenversammlung und einem hauptamtlichem Bürgermeister; Bildung eines Magistrats Zusammenlegung aller Aufgabenbereiche in einer gemeinsamen Stadtverwaltung Schaffung einer schlanken und effizienten Verwaltung (Einsparung durch Wegfall eines Bürgermeisters) Entlastung und Spezialisierung durch Zusammenführung der Einheiten; Steigerung der Attraktivität als Arbeitgeber Entschuldungshilfe nach § 2 Abs. 2 Schutzschirmgesetzes: Entschuldungshilfe von bis zu 46 % der Investitions- und Kassenkredite des Kernhaushalts Projektunterstützung aus IKZ-Mitteln zur Vorbereitung der Entschei-dungsfindung ( z.B. für externe Beratungskosten, Öffentlichkeitsarbeit, Erarbeitung eines Gutachtens bzw. einer Machbarkeitsstudie) *) s. Ziffer 4 d der Rahmenvereinbarung

15 Meilensteine auf dem Weg zum Gemeindeverwaltungsverband
gemeinsame Erkenntnis der Notwendigkeit zur Intensivierung der Zusammenarbeit: 1. Alt.: schrittweiser Zusammenschluss von einzelnen Aufgabenbereichen mit dem Ziel Gemeindeverwaltungsverband 2. Alt.: kompletter Zusammenschluss als GVV Grundsatzbeschlüsse der Stadtverordnetenversammlungen Erstellung einer Machbarkeitsstudie unter Beteiligung externer Berater Erarbeitung einer Verbandssatzung und Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde Beschluss zur Gründung des Gemeindeverwaltungsverbandes Konstituierende Sitzung der Verbandsversammlung → Dauer des Prozesses ca. 1 ½ bis 2 Jahre

16 Als Orientierung für Ihren Entscheidungsprozess Beispiele in Hessen
Bestehende GVV Romrod, Schwalmtal, Feldatal und Grebenau Allendorf/Eder, Bromskirchen Erste Schritte auf dem Weg zum GVV Solms, Braunfels „Südlicher Knüll“- Neukirchen, Ottrau und Oberaula Lich, Laubach KommunalServiceOberzent (KSO) öffentlich-rechtlicher Zweckverband für die Abwicklung der Finanz- und Kassengeschäfte der vier Oberzent-Kommunen (Beerfelden, Hesseneck, Rothenberg und Sensbachtal)


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