Zulässige Durchführung von Gewinnspielen im Schweizer und im deutschen Recht @Sara: Bitte oben Logo‘s von VSV noch einfügen #60882444.

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 Präsentation transkript:

Zulässige Durchführung von Gewinnspielen im Schweizer und im deutschen Recht @Sara: Bitte oben Logo‘s von VSV noch einfügen #60882444

Gewinnspiele – worum geht‘s? Gesetzliche Grundlagen und Begriffe Was bedeutet das Kopplungsverbot? Was steht in den Teilnahmebedingungen? Wie weit geht der Ausschluss des Rechtswegs? Hat ein Teilnehmer Anspruch auf Gewinn? Wie steht es um den Datenschutz? Was gilt es bei Werbeeinwilligungen zu beachten? Vorsicht bei Gewinnspielen auf Facebook! Checkliste LBU

Gesetzliche Grundlagen und Begriffe #49472614 Gesetzliche Grundlagen und Begriffe

Glücksspiele & Gewinnspiele Geldeinsatz + Gewinn + Zufall CH: jeder geldwerte Einsatz D: gesteigerte Anforderungen an den Einsatz Abgrenzung: Lotterie  Planmässigkeit Ziehungs- bzw. Lotterieplan begrenzt das Risiko des Veranstalters CH: lotterieähnliche Veranstaltungen  Werbegewinnspiele erfasst – ohne Gratisteilnahmemöglichkeit verboten! Glücksspiel- und Lotterieverbote: Glücksspiele: in CH und D nur erlaubt wenn behördliche Erlaubnis vorliegt Glücksspiele im Internet verboten Glücksspielbegriff in CH weiter gefasst  jeder Einsatz ist qualifizierend D: Öffentlichkeit AST & CFÖ

Glücksspiele & Gewinnspiele Keine Definition im Gesetz Teilnahme ohne geldwerten Einsatz Gewinn durch Zufall CH: zulässige und unzulässige Gewinnspiele (SBG, LG, LV, UWG)  Verboten wenn als Glücksspiel/Lotterie ausgestaltet oder unlauter (bspw. irreführend) D: Verboten wenn unlauter (bspw. Irreführung, aggressive Verkaufsmethoden) Gewinnspiele im Internet grundsätzlich zulässig AST & CFÖ

Gesetzliche Grundlagen Lotteriegesetz (LG) Lotterieverordnung (LV) Lauterkeitsrecht (UWG) Lauterkeitsrechtsgrundsätze Obligationenrecht (OR) ev. Spezialgesetze mit besonderen Werbebestimmungen (vgl. HMG, LMG usw.) Zu beachten ist allenfalls auch das Spielbankengesetz (SBG) Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) Lauterkeitsrecht (UWG) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) AST & CFÖ

Koppelungsverbot #58776457

CH & DE: Unlauter verhält sich, wer den Gewinn bzw CH & DE: Unlauter verhält sich, wer den Gewinn bzw. die Teilnahme an einem Gewinnspiel vom Kauf einer Ware oder Dienstleistung abhängig macht! LBU

Kopplungsverbot  Umfassendes Koppelungsverbot Verboten  Lotteriegesetzgebung (Einsatz) Verboten  Lauterkeitsrecht (UWG) B2C und B2B  beschränktes Koppelungsverbot Verboten  Lauterkeitsrecht (UWG) Einsatz entscheidend Unangemessene Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit des Verbrauchers AST & CFÖ

Teilnahmebedingungen #39079196

Teilnahmebedingungen Gewinnspiel mit Werbecharakter Klarheit - Eindeutigkeit – Vollständigkeit Berechtigung zur Teilnahme (Teilnahmevoraussetzungen) LBU schnell

Teilnahmebedingungen Was muss in den Teilnahmebedingungen stehen?  Modalitäten der Teilnahme Teilnahmeberechtigte/ausgeschlossene Personen Veranstalter Aktionszeitraum Was ist zu machen damit jemand teilnehmen kann? Gewinn (Ermittlung und Benachrichtigung) Gewinnspiel oder Wettbewerb? LBU schnell

Teilnahmebedingungen Nachträglicher Ausschluss eines Teilnehmers u. U. sinnvoll zur Durchsetzung der eigenen Bedingungen Ausschluss nur aus sachlichen Gründen Ausschlussgründe müssen im Voraus erkennbar sein Ersatzlosung? Vorzeitige Beendigung möglich? Was passiert wenn Gewinne nicht (mehr) in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen? LBU schnell

Ausschluss des Rechtsweges #37582545

Ausschluss des Rechtsweges Formulierungen wie: „der Rechtsweg ist ausgeschlossen“ „über die Veranstaltung wird keine Korrespondenz geführt“ sind üblich und wurden von deutschen Gerichten anerkannt. Der Rechtsweg kann jedoch nur bezüglich der Durchführung des Gewinnspiels oder der Gewinnziehung ausgeschlossen werden Wettbewerbsverstösse oder unzulässige Teilnahmebedingungen sind von einem Ausschluss nicht betroffen LBU schnell

Ausschluss des Rechtsweges Weder in Deutschland noch in der Schweiz stellen Forderungen aus Spiel und Wette einklagbare Forderungen dar Ausnahme: Auslobungen Veranstalter kennt Lösung des Gewinnspiels noch nicht Lösung bringt dem Veranstalter einen Nutzen (z. B. neuer Werbeslogan) Gewinnversprechen = Offerte Nach Gewinnbenachrichtigung besteht Pflicht zur Leistung des Preises (CH: OR, D: BGB) LBU schnell

Gewinnspiele und Datenschutz Bild ok.

Gewinnspiele & Datenschutz Gewinnung von Daten für Werbezwecke Personendaten (D: personenbezogene Daten) Erhebung – Nutzung – Verarbeitung  Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben! Online-Kontext (CH + D) : Datenschutzerklärung  Erkennbarkeit und Zweckgebundenheit Datensparsamkeit Einwilligung (bei weiterer Verwendung zu Werbezwecken) LBU schnell

Datenschutz - Grundprinzipien Verhältnismässigkeitsgrundsatz (Art. 4 Abs. 2 DSG): „Datensparsamkeit“ z.B. Vorratsdatenspeicherung Zweckbindungsgrundsatz (Art. 4 Abs. 3 DSG) Zweck der Datenbeschaffung und -bearbeitung muss erkennbar sein Einwilligung (Art. 13 DSG): z.B. bei Bekanntgabe von Daten an Dritte Einwilligung der betroffenen Person z.B. bei Teilnahme an Gewinnspiel LBU schnell

Datenschutz - Grundprinzipien Datenrichtigkeit (Art. 5 DSG) Datenbearbeiter muss sich über die Datenrichtigkeit vergewissern Berichtigungspflicht bei unrichtigen Daten Grenzüberschreitende Bekanntgabe (Art. 6 DSG) Gleichwertiges Datenschutzniveau Safe Harbor Zertifikate Bei Transfer von Datensammlungen ins Ausland ist eine vorgängige Meldepflicht zu beachten LBU schnell

#64229625 i.V.m. #56970975 Werbeeinwilligungen

Werbeeinwilligungen CH: Teilnahme an Gewinnspiel gekoppelt an Werbeeinwilligung zulässig Single Opt-in zulässig, double Opt-in sicherer Einwilligung in den Teilnahmebedingungen oder Datenschutzerklärung aus CH-Sicht bei Gewinnspielen zulässig Möglichkeit zur Abmeldung von Werbemails muss immer gewährleistet sein Nochmals ansehen….

Werbeeinwilligungen Nochmals ansehen….

Gewinnspiele auf Facebook Bild Facebook #59819109 Gewinnspiele auf Facebook

Gewinnspiele auf Facebook Werberichtlinien von Facebook beachten Facebook nimmt sich aus der Verantwortung, Werber verantwortlich für: Angebotsbedingungen und Auswahlkriterien (z. B. Alters- und Wohnsitzbeschränkungen) und Einhaltung der die Promotion sowie alle angebotenen Gewinne regelnden geltenden Regelungen und Bestimmungen (z. B. Registrierung und Einholung notwendiger regulatorischer Genehmigungen). Promotions auf Facebook müssen folgende Elemente enthalten: Eine vollständige Freistellung von Facebook von jedem Teilnehmer. Anerkennung, dass die Promotion in keiner Verbindung zu Facebook steht und in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert wird. Persönliche Chroniken dürfen nicht für die Organisation von Promotions genutzt werden (z. B. Aufforderungen wie „teile diesen Beitrag in deiner Chronik, um teilzunehmen“ oder „erhöhe deine Gewinnchancen durch Teilen in deiner Chronik“ sind nicht erlaubt). Facebook behält sich das Recht vor, Gewinnspiele jederzeit zu unterbinden. Nochmals ansehen….

Checkliste Gewinnspiele Bild Checkliste #69477648 Checkliste Gewinnspiele

Checkliste Gewinnspiele In D zulässige Gewinnspiele sind in der CH oft unzulässig Sicherstellen, dass Gewinnspiel kein Glücksspiel oder Lotterie darstellt D: Koppelung von Gewinnspiel an ein Umsatzgeschäft nicht ausgeschlossen – Verhältnis Gewinn – Umsatzgeschäft ist entscheidend Nochmals ansehen….

Checkliste Gewinnspiele CH: Koppelungsverbot – zulässig nur mit Gratisteilnahmemöglichkeit! CH: Koppelungsverbot auch B2B Klare und vollständige Teilnahmebedingungen bei Gewinnspielen mit Werbecharakter Datenschutzrechtliche Vorgaben beachten Vorsicht beim Einbezug von E-Mail- und Telefonwerbung Vorgaben von Social Media Plattformen beachten (insb. Facebook) Nochmals ansehen….

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.