Förderung der Anlage von Uferrandstreifen & Vertragsnaturschutz Bonn, den 18.05.2009 Autor: Harald Schulte
Agrarumweltmaßnahmen & Vertragsnaturschutz Aufteilung der Finanzmittel (Mio. €) auf die Maßnahmen zur Verbesserung der Umwelt & der Landschaft (2007-2013) NRW Ausgleichszulage für umweltspezifische Nachteile (Natura 2000) Ausgleichszulage benachteiligte Gebiete Forstliche Maßnahmen Agrarumweltmaßnahmen & Vertragsnaturschutz Markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung (MSL) Uferrandstreifen Gefährdete Haustierrassen Vertragsnaturschutz
Förderung der Anlage von Uferrandstreifen Ziele Verringerung von diffusen Einträgen aus der Landwirtschaft Verhinderung der Verschmutzung der Gewässer durch Weidetiere Vermeidung von Abschwemmungen und erosivem Bodenabtrag Wer ist antragsberechtigt? Betriebsinhaber, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben
Förderung der Anlage von Uferrandstreifen Gegenstand der Förderung: „Anlage von Uferrandstreifen, die für die Dauer von mindestens 5 Jahren (nach bestimmten Grundsätzen) bewirtschaftet werden“
Förderung der Anlage von Uferrandstreifen Zuwendungsvoraussetzungen I - Flächen In NRW An Gewässern Vom MUNLV als förderungswürdig anerkannt Vom Antragsteller selbst bewirtschaftet Im Flächenverzeichnis als Acker- oder Grünlandflächen deklariert (nicht stillgelegte oder aus landwirtschaftlicher Erzeugung herausgenommene Flächen)
Bewirtschaftungs-grenze Zuwendungsvoraussetzungen II - Bewirtschaftung Grünland Max. 15 m Mind. 3 m Bewirtschaftungs-grenze
Bewirtschaftungs-grenze Zuwendungsvoraussetzungen II - Bewirtschaftung Acker Mind. 3 m Max. 30 m Bewirtschaftungs-grenze
Förderung der Anlage von Uferrandstreifen Zuwendungsvoraussetzungen II - Bewirtschaftung nach dem 15. Juni mindestens 1x jährlich mulchen oder alle zwei Jahre mähen und das Mähgut abfahren keine Düngung keine Pflanzenschutzmittel keine Meliorationsverfahren keine Beeinträchtigung der Begrünung durch Bearbeitung
Danke für die Aufmerksamkeit
Zuwendungsvoraussetzungen II - Bewirtschaftung Abzäunung des Uferrandstreifens bei Grünlandflächen Begrünung mit mehr- jährigen Grasarten Keine Beweidung
Förderung der Anlage von Uferrandstreifen Wie wird gefördert? jährlicher Zuschuss in Höhe von 480,- Euro je ha Uferrandstreifen Bagatellgrenze 75,- Euro pro Jahr (Mindestfläche ca. 1600 m²) Ab 2009 wird die Prämie für neue Anträge auf 865 € je Hektar angehoben. Lediglich neu hinzugekommene Flächen können auf der Basis der neuen Sätze gefördert werden. Keine Ersetzungen laufender Bewilligungen.
Förderung der Anlage von Uferrandstreifen Antragstellung bis 30.06. über Kreisstelle Grundantrag Antragformular mit Flächenauflistung der Uferrandstreifen Flächenverzeichnis Skizze der Uferrandstreifen Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht Auszahlungsantrag: Einreichung mit dem Sammelantrag für das laufende Verpflichtungsjahr bis 15. Mai