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Veröffentlicht von:Dörte Fromm Geändert vor über 8 Jahren
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Fördermöglichkeiten in der Schafhaltung Erfahrungen aus Hohenlohe Mitgliederversammlung des Landesschafzuchtverbandes BW 17. April 2013 in Leonberg Referent: Michael Buß, LRA Hohenlohekreis - UNB
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Entwicklung der Landschaftspflege im HOK Umsetzung der Landschaftspflege im UNB-Alltag
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Lage:
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Entwicklung Landschaftpflegeprojekt „Trockenhänge im Kocher- und Jagsttal“ seit 1990 1500 ha Projektfläche, dabei ca.1200 ha Vertragsfläche Zusammenarbeit mit ca. 450 Landwirten u.ä. Kosten 2012: ca. 800.000 € (625.000 € Verträge, 175.000 € Einzelmaßnahmen) zzgl. ca. 100.000 € Direktmaßnahmen RPS
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Betriebsstruktur (nur LP) 1995: 350 ha LP – 550 Vertragnehmer 2012: 1200 ha LP – 450 Vertragnehmer davon verteilen sich > 10 ha - 16 Vertragnehmer > 50 ha – 5 Vertragnehmer > 100 ha – 1 Vertragnehmer
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Fördermöglichkeiten für Landschaftspflegebetriebe (Auswahl) Agrarumweltmaßnahmen MEKA (Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich) SchALVO (Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung) LPR (Landschaftspflegerichtlinie), dienen dem Ziel, die Nachteile einer extensiver Bewirtschaftungsweise auszugleichen; Förderung innerhalb einer Förderkulisse – FFH, NSG, LSG, Projekte etc. - möglich Agrarinvestitionsförderprogramm
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Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich (MEKA) Ziel Schutz der natürlichen Ressourcen. Einführung und Beibehaltung umweltschonender bzw. extensiver sowie marktentlastender Erzeugungspraktiken. Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft. Förderfähige Maßnahmen A Umweltbewusstes Betriebsmanagement B Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft C Sicherung landschaftspflegender, besonders gefährdeter Nutzungen D Verzicht auf chemisch-synthetische Produktionsmittel E Extensive und umweltschonende Pflanzenerzeugung F Anwendung biologischer bzw. biotechnischer Verfahren G Erhaltung besonders geschützter Lebensräume
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MEKA Fördermöglichkeit am Beispiel MEKA-B Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft B1 Ext. Grl.bewirtschaftung, max. 2 GV/ha LF: 50 €/ha B2 Ext. Grl.bewirtschaftung, max 1,4 GV/ha LF:100 €/ha B3 Bewirtschaftung von steilem Grl.:120 €/ha B4 Ext. Bewirtschaftung von artenreichen Grl.:60 €/ha Max. Förderhöhe ext. Grünlandbewirtschaftung160 €/ha zuzgl. ggf. 120 €/ha Steillagenzuschlag
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MEKA Fördermöglichkeit am Beispiel MEKA-G Erhaltung besonders geschützter Lebensräume G 1.1 Ext. Nutzungsformen wertvoller Lebensräume (§ 32 Biotope)150 €/ha G 1.2 Messerbalkenschnitt50 €/ha G 2.1 Ext. Nutzungsformen der FFH-LRT Flachland- und Berg-Mähwiesen (Natura 2000)150 €/ha G 2.2 Messerbalkenschnitt50 €/ha Max. Förderhöhe nach MEKA-G200 €/ha
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Förderung von FFH-Grünland nach MEKA Verschlechterungsverbot Erhalt verpflichtend, Cross-Compliance 1- bis 2 -malige Mahd ab Blüte der Gräser (Juni) Keine Düngung von mineralischem Stickstoff (jedoch geringe PK-Düngung zulässig) Max. 100 dt/ha Festmist alle 2 – 3 Jahre oder 20 m 3 Gülle Kurzzeitige Nachbeweidung im Herbst möglich Jedoch Ausnahme durch Naturschutzverwaltung möglich: „...wenn die Beweidung geeignet ist, die Wiesen-Lebensraumtypen zu erhalten “.
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Landschaftspflegerichtlinie (LPR) Ziel: Schutz, Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen und der vielfältigen Landschaft als Lebensgrundlage und als Erholungsraum Schutz und Erhaltung von Tier- und Pflanzenarten und ihrer Lebensräume Sicherung und Entwicklung der Kulturlandschaft durch nachhaltige Landbewirtschaftung unter Berücksichtigung von Naturschutzbelangen Förderfähige Maßnahmen: A Vertragsnaturschutz B Biotop- und Artenschutz C Grunderwerb D Investitionen E Dienstleistungen
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LPR Teil A Vertragsnaturschutz A1: Extensivierung landwirtschaftlich genutzter Flächen bis zum vollständigen Bewirtschaftungsverzicht A2: Wiederaufnahme oder Beibehaltung einer extensiven Bewirtschaftung, pflegende Bewirtschaftung landwirtschaftlich nutzbarer Grundstücke A3: Pflege einer aus der landwirtschaftlichen Produktion gefallenen Fläche LPR Teil D Investitionen D1: Investition in einem landwirtschaftlichen Betrieb D2: Investition zur Inwertsetzung der Kulturlandschaft D3: Investition eines Dritten D4: Investitionen des Landes oder einer Einrichtung mit Landesbeteiligung
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Kalkulation von Landschaftspflege-Leistungen (Schlepper) am Beispiel von ext. Grünland (LPR A 1) 3. Grünlandbewirtschaftung ohne Einsatz von Pflanzenschutzmitteln 3.1 einschürige Mahd und keine Stickstoffdüngung 200 €/ha 3.2 zweischürige Mahd und keine Stickstoffdüngung 280 €/ha 3.3 mehr als zweischürige Mahd und keine Stickstoffdüngung zur Aushagerung von brachgefallenem Grünland 300 €/ha 3.4 mehr als zweischürige Mahd und keine Stickstoffdüngung zur Aushagerung von Intensivgrünland 200 €/ha 3.5 zweischürige Mahd und angepasste Stickstoffdüngung 165 €/ha 3.6 mehr als zweisch. Mahd und angepasste Stickstoffdüngg. 140 €/ha 3.7 Aufgabe der Bewirtschaftung (höherwert. Biotope) 140 €/ha
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4. Beweidung ohne Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln 4.1 Standweide, Koppelweide oder ein bis zwei Beweidungsgänge in Hütehaltung 195 €/ha 4.2 Mehr als zwei Weidegänge in Hütehaltung 320 €/ha 6. Zulagen Grünlandbewirtschaftung 6.1 zusätzliche Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Arten 6.1.1 bei hohem Arbeits- und Beratungsaufwand 150 €/ha 6.1.2 bei geringerem Arbeits- und Beratungsaufwand 90 €(ha 6.2 Einsatz von speziellen technischen Einrichtungen z. B. Messerbalkenmähwerk, Zwillingsbereifung) 50 €/ha 6.3 Mechanische Nachpflege (bei Beweidung) 85 €/ha 6.4 Hangneigung größer als 25 % 120 €/ha
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Weidemanagement (in Absprache, je nach Aufwuchs) Umtriebs- oder Hutweide wechselnd ab April Weidedauer in der Koppel ca. 2-3 Wochen (im Einzelfall auch länger) Kein Zufüttern (dadurch Verzicht auf Besatzbeschränkung) Mechan. Nachpflege nach Bedarf Wichtig: statt zu enge Reglementierung beidseitig intensive Beobachtungen und Gespräche
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Vertragsnaturschutz Koppelschafweide (195 €/ha) oder Hutweide (320 €) + Nachpflege (falls notwendig) Weidenachpflege BM jährlich 292,34 Weidenachpflege BM jährlich (sehr schwieriges Gelände) 347,24 Weidenachpflege BM 1x in 5 Jahren58,49 Weidenachpflege BM 1x in 5 Jahren (sehr schwieriges Gelände) 69,45 Weidenachpflege BM 2x in 5 Jahren 116,98 Weidenachpflege BM 2x in 5 Jahren (sehr schwieriges Gelände) 138,90 Weidenachpflege MS jährlich 949,50 Weidenachpflege MS jährlich (schwieriges Gelände) 1069,00 Weidenachpflege MS jährlich (sehr schwieriges Gel., Hindernisse) 1440,50 Weidenachpflege MS jährlich (sehr schwieriges Gelände) 1320,50 Weidenachpflege MS 1x in5 Jahren 189,90 Weidenachpflege MS 2x in 5 Jahren79,80 Weidenachpflege Schlepper, Schlegelmulchg. 115,60 Weidenachpflege Schlepper, Schlegelmulchg. (schw. Gel.) 1X in 5 Jahren 29,92 Weidenachpflege Schlepper, Schlegelmulchg. (schw. Gel.) 2x in 5 Jahren 59,84 Weidenachpflege Schlepper, Schlegelmulchg. (sehr schw. Gelände) 149,60
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Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) Wettbewerbsfähigkeit einer nachhaltigen, umweltschonenden und tiergerechten Landwirtschaft soll durch Förderung von Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter verbessert werden Investitionen zur Diversifizierung dienen der Schaffung von zusätzlichen Einkommensquellen aus selbstständiger Tätigkeit, der Erhaltung der Wirtschaftskraft im ländlichen Raum und der Erleichterung des Strukturwandels
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AFP – Förderbedingungen Zuwendungsempfänger Mind. 25 % Umsatzerlös aus Landwirtschaft Landwirt im Sinne ALG Förderfähige Maßnahmen (Auswahl) Errichtung, Erwerb oder Modernisierung unbeweglichen Vermögens Kauf neuer Maschinen und Anlagen der Innenwirtschaft Erwerb von Hangspezialmaschinen (mind. 25 % Steillagen) Voraussetzung Investitionsvol. von mind. 30.000 € bis max. 1 Mio. € Förderhöhe bis 20 %, plus bis 5 % (tiergerechte Haltungssysteme), plus bis 10 % (Junglandwirte, max. 20.000 €))
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LPR - Förderhöhe (am Beispiel) Teil A Vertragsnaturschutz: Projektförderung als Vollfinanzierung Teil D Investitionen: Förderung baulicher Anlagen oder technischer Einrichtungen D1: Investition in einem landwirtschaftlichen Betrieb (zuzügl. Maschinen); ( Landwirt, Pers. d. Privatrechts, Zwischenstelle / bis 90 %) D2: Investition zur Inwertsetzung der Kulturlandschaft (Erzeugerzusammenschluß, Zwischenstelle, Pers. d. Privatrechts / bis 40%) Förderung baulicher Anlagen, einschl. Informationseinrichtungen, technische Einrichtungen, Fahrzeuge, Maschinen D3: Investition eines Dritten (Pers. d. Privatrechts, Gebietskörperschaft, Zwischenstelle / 50 bis 90 %) D4: Investitionen des Landes oder einer Einrichtung mit Landesbeteiligung (Pers. d. öffentl. oder Privatrechts/ / Voll- oder Anteilsfinanzierung)
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Förderbeispiele für Landschaftspflegebetriebe Maschinen wie Schlepper, Balkenmäher etc Stallbauten Zäune
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Ziele der FFH-Richtlinie Erhalt der biologischen Vielfalt (Artikel 2). „Bewahrung und die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands der natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten Ausweisung von Schutzgebieten MaP legen Erhaltungsmaßnahmen fest, die den ökologischen Erfordernissen der natürlichen Lebensraumtypen nach Anhang I und den Arten nach Anhang II entsprechen (Artikel 6).
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Umsetzung der Richtlinien in geltendes deutsches und baden-württembergisches Recht: § 32 und § 33 Abs. 3 BNatSchG sowie § 36 Abs. 4 NatSchG Hier: Festlegung von Maßnahmen, die zur Erhaltung der Lebensräume und Arten erforderlich sind (Artikel 6)
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