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Veröffentlicht von:Jeremius Schlesselman Geändert vor über 9 Jahren
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WALDFÖPR 2007 Schwerpunkt der waldbaulichen Förderung ist der Waldumbau (vor dem Hintergrund des Klimawandels) in stabile Mischwälder Maßnahmenschwerpunkt in Mittelfranken ist die Wiederaufforstung nach Käferbefall
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Förderbare Maßnahmen Erstaufforstung Waldumbau und Wiederaufforstung Unterbau Naturverjüngung Jugendpflege Nachbesserung Grundsätzlich: Bagatellgrenze pro Antrag: 100 €
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Neuerungen bei der waldbaulichen Förderung WALDFÖPR 2007 Erstaufforstung landwirtschaftlicher Flächen nach Anlegungskosten und 5-jähriger Pflegeprämie Auf nicht landwirtschaftlichen Flächen nur Anlegungskosten Gliederung der Förderhöhe nach 3 Baumartengruppen Nadelholz (incl. Tanne u. Eibe) 750,--€/ha (+5x300.-Ta) Buche/Eiche 3.000,--€/ha (+5x400.-Pfl.) Sonstiges Lh/Waldrand 1.700,--€/ha (+5x300.-Pfl.) Saat (Ei, Bu, Ta, EdlLh) 2.000,--€/ha NEU: Einkommensausgleichsprämie nur noch 10 Jahre statt 20 Jahre (kleine P. 150 € - große P. 350 € u.m.)
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Neuerungen bei der waldbaulichen Förderung WALDFÖPR 2007 Erstaufforstung mindestens 30 % Laubholz Gruppengröße mind. 500 m 2 Mindestgröße zusammenhängend 1000 m 2 Wiederaufforstung nach Schadereignis: - 200,--€/ha Zuschlag als Ersatz für bisherige Förderung der Borkenkäferbekämpfung (Nachvollziehbarkeit !)
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Neuerungen bei der waldbaulichen Förderung WALDFÖPR 2007 Fördersätze Waldumbau u. Wiederaufforstung –Bu, Ei (BAG 1) 5000 €/ha (ca.7400 Pfl) –Elbh(BAG 2) 3200 €/ha (ca.3700 Pfl) –Sonst. Lbh, WTa1700 €/ha (2200-3300Pfl) (BAG 3) –Saat2000 €/ha Begründung von Lärchen- Kiefernkulturen mit mind. 1500 Buchen/ha im Nebenbestand ist als Nebenbestand förderfähig (800€ je 1000 Pflanzen)
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Neuerungen bei der waldbaulichen Förderung WALDFÖPR 2007 Anforderungen Waldumbau/Wiederaufforst. Laubholzgruppen min. 200 m 2 Mindestbreite von 10 m Je Lh-gruppe eine Baumartengruppe Innerhalb der Bindefrist (5 Jahre) dürfen max. 20 % der Förderfläche mit nicht geförderten Baumarten o. Nvj. bestockt sein
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Neuerungen bei der waldbaulichen Förderung WALDFÖPR 2007 Unterbau, Unterpflanzung, Nebenbestand –800 € pro 1000 Pfl./ha Die Zahl der mind. einzubringenden Schattlaubhölzer oder Weißtanne beträgt 1000 St./ha Die Förderung erfolgt je volle 1000 Pflanzen/ha Mindestfläche 0,20 ha
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Neuerungen bei der waldbaulichen Förderung WALDFÖPR 2007 Naturverjüngung 1.000,- €/ha Voll bestockte und gesicherte Nvj., Lh-anteil min. 30% Ergänzung lückiger Nvj. über Pflanzung o. Saat möglich zusammenhängende Nvj. min. 0,2 ha Jugendpflege Nur noch 200€/ha; mind.0,25ha und mind. 30% Laubh.; nach Bindungsfristablauf; mehrmals, min.5 Jahre Abstand Nachbesserung Über 30% Ausfall; BAG 1 = 750.- BAG 2 = 1700.- BAG 3 = 3000.-
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Hinweise zur Förderung Pfanzenherkunftsnachweis für jede Förderfläche (Lieferschein oder Rechnung für jeden Waldbesizter = keine Sammelbestellungen auf den Namen des OB- Mannes mehr!!!!!) Eigene(s) Wildlinge/Saatgut förderfähig Pflanzflächen- und Baumartengruppengrenzen müssen dauerhaft sichtbar sein z.B. Zaun oder hohe, farbige Pflöcke - Vor Erteilung der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn (ALF) nicht anfangen – verbindliche Pflanzenbestellung / Auftragsvergabe ist bereits Maßnahmenbeginn (nicht der Zaunbau)
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