Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Antrag auf Agrarförderung 2009 für alle flächenbezogenen Beihilfen und Prämien in Umsetzung der EU-Agrarreform.

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Antrag auf Agrarförderung 2009 für alle flächenbezogenen Beihilfen und Prämien in Umsetzung der EU-Agrarreform."—  Präsentation transkript:

1 Antrag auf Agrarförderung für alle flächenbezogenen Beihilfen und Prämien in Umsetzung der EU-Agrarreform

2 Antrag auf Agrarförderung 2009
VO (EG) Nr. 1782/2003 vom ersetzt durch VO (EG) Nr. 73/2009 vom Art. 1 Abs. 1 VO (EG) Nr. 73/2009 a) Modulation der Direktzahlung ab 5.000 € bis € = 7% b) Zahlungen über € zusätzlich um weitere 4 %

3 Antrag auf Agrarförderung 2009
Art. 28 VO (EG) 73/2009 Mindestanforderung 1 ha beihilfefähige Fläche des Betriebes ab 2010 Art. 34 (2) a VO (EG) 73/2009 Bedingung 1: Beihilfefähige Fläche: jeder ha LF Bedingung 2: Nutzung landw. Tätigkeit

4 Antrag auf Agrarförderung 2009
Flächen müssen die Beihilfebe-dingungen während des gesamten Kalenderjahres erfüllen Achtung bei Flächenübergaben

5 Antrag auf Agrarförderung 2009
Art. 42 VO (EG) 73/2009 : Einzug nicht genutzter ZA nach 2 Jahren in die Nationale Reserve (gilt vollständig für ZA, die 2009/2010 nicht aktiviert werden, zuvor 3 Jahre Übergangsregelung für ZA 2007/8 und 2008/9) Abschaffung Flächenstilllegung bereits 2009 Abschaffung Energiepflanzenbeihilfe 2010

6 Aktivierung von Zahlungsansprüchen
Grundsatz: Ein Zahlungsanspruch kann nur mit einer entsprechenden beihilfe-fähigen Fläche und in der Region in der er entstanden ist aktiviert werden Stilllegungszahlungsansprüche: werden wie normale Zahlungsansprüche behandelt

7 Standardreihenfolge: auf Grundlage der
beihilfefähigen Fläche Eigene Rangfolge: Basis ZA-Konto der ZID (muss eigenständig eingetragen und abge- rufen und dem Antrag beigefügt werden) Aktivierung besonderer Zahlungsansprüche Beibehaltung von mindestens 50% der landwirtschaftlichen Tätigkeit ausgedrückt in GVE Verpachtung von Zahlungsansprüchen ist nur mit Fläche möglich (s. Anlage 6 des Antrages). Beachten ZA = Fläche

8 Parzellenbildung bindungsreine Schläge (z. B. Energiepflanzenvertrag)
Mindestgröße 0,3 ha Beim KULAP ist bei der Beantragung auf die Beibehaltung der Schlagbe-zeichnung und - größe sowie der Lage der Schläge (Lagestabilität) innerhalb 5-jährige Bindungspflicht zu achten

9 Sicherheitshöhe beträgt unverändert 60 € pro Hektar
Verfahrensänderungen bei Energiepflanzen (BGBl.I Nr. 5 S.149 vom ) Verträge und Anbauerklärungen sind nur noch der zuständigen Landesbehörde (AfL) mit dem Antrag auf Agrarförderung zum vorzulegen Vertragsänderungen sind bis zum 31. Mai dem zuständigen AfL mitzuteilen Sicherheitshöhe beträgt unverändert 60 € pro Hektar

10 Betriebseigene Biogasanlagen müssen
für eigene Flächen keine Sicherheit bei der BLE hinterlegen Antragsteller müssen eine dem festge- setzten Repräsentativertrag ent- sprechende Menge an Rohstoffen ab- liefern bzw. bei Selbstverarbeitung diese verarbeiten Abschaffung Energiepflanzenbeihilfe 2010 Vertragsmuster unter

11 Eiweißpflanzenprämie
Beim Anbau von Süßlupinen muss der Saatgutbeleg dem Antrag beigefügt werden Beim einmaligen Nachbau gilt der Sorten-beleg vom Vorjahr Bei jedem weiteren Nachbau ist ein amtlicher Beleg über den Bitterkorn-anteil des verwendeten Saatgutes beizufügen Ernte erst nach der Milchreife

12 a) Tierbesatz: 0.3 GVE/ha LN
Ausgleichszahlungen 2008 Antrag Antrag 33 – AGZ für benachteiligte Gebiete a) Tierbesatz: 0.3 GVE/ha LN b) Aktueller Grundsteuermessbescheid (auf Antragsfläche bezogen) beifügen c) AK-Nachweis ab € je Betrieb d) Kennzeichnung der Flächen in der Anlage 1 (Attribut am Feldblock, Anwendung der Sanktions- vorschriften bei Beantragung außerhalb der Gebiets- kulisse )

13 Artikel 38 RiLi Flächen im Natura 2000 Gebiet mit Naturschutzauflagen
Antrag 2.8 Antrag Natura 2000 (Art. 38 –Richtlinie) Zugangsvoraussetzung a) Flächen liegen im NATURA 2000 Gebiet und b) Gebiet mit Bewirtschaftungsauflagen Erforderlich Bestätigungsvermerk der UNB Kennzeichnung der Flächen in der Anlage 1 (Hinweis Attribut am Feldblock, Gemarkung muss in der Kulisse liegen Anwendung der Sanktionsvorschriften bei Beantragung außerhalb der Gebietskulisse)

14 Maßnahmen im Kulturlandschaftsprogramm
Umstellung des Antragsverfahrens KULAP 2007

15 Agrarumweltmaßnahmen
Antrag Antrag 656 – Spreewaldwiesen nur Spreewaldkulisse Antrag Auszahlung KULAP 2000 Antrag Auszahlung KULAP 2007 VJ 08/09 Antrag Auszahlung KULAP 2007 VJ 09/10 Antrag Neu- und Erweiterungsantrag KULAP 2007

16 Maßnahmen im Kulturlandschaftsprogramm
Allgemeine Zugangsvoraussetzung a) Tierbesatz im Unternehmen unter 2 GVE je ha LF b) für flächenbezogene Maßnahmen gilt: keine Verringerung des Grünlandanteils c) Landwirt im Sinne des Alterssicherungsgesetz d) Bagatellgrenze: 150 Euro je Unternehmen und Jahr

17 Neu- und Erweiterungsantrag KULAP 2007
Erweiterung der eingegangenen fünfjährigen Verpflichtung bis höchsten 2 Jahre vor Ende des Verpflichtungszeitraumes (Beginn des Verpflichtungsjahr jeweils am Ende des Verpflichtungsjahr jeweils am des folgenden Kalenderjahres) Erweiterungsantrag bis 80 % der Erstbewilligung laut Ziffer der Richtlinie Bei Erweiterungsantrag über 80 % der Erstbe-willigung ▬►Neuantrag

18 Maßnahmen im Kulturlandschaftsprogramm
Antragsverfahren für alle noch be-stehenden KULAP 2000-Verpflichtungen (KULAP- Alt) Keine Änderung für alle bestehenden KULAP 2007-Ver-pflichtungen (KULAP- Neu) werden einmalig im Antragsjahr 2009 zwei Auszahlungsanträge gestellt

19 Ziel des Antragsverfahrens für KULAP 2007 - Verpflichtungen
zeitkonforme Kontrolle aller im Sammel-antrag gestellten Beihilfeanträge zeitliche Korrespondenz mit Referenz-flächenabgleich Zuordnung von VOK-Ergebnissen Entzerrung der Zahlungstermine

20 Prinzip des Antragsverfahrens für KULAP 2007 - Verpflichtungen
Beantragung der Auszahlung unmittelbar vor Beginn des jeweiligen Verpflichtungs- jahres bei Neuanträgen gleichzeitig 1. Aus- zahlungsantrag

21 Antragstellung 2009 bei laufender Verpflichtung
Auszahlungsantrag für KULAP 2007 – Verpflichtungen Antrag 2.11 und Antrag 2.12 Zeitraum bis Kennzeichnung mit 5xx gleichzeitig bis Kennzeichnung mit 6xx

22 Antragstellung 2009 bei Maßnahmebeginn
Neuantrag/Erweiterung für KULAP 2007 – Verpflichtungen Antrag 2.12 und Antrag 2.13 Zeitraum bis Kennzeichnung mit 4xx gleichzeitig Kennzeichnung mit 6xx

23 Antragstellung 2009 bei auslaufender Verpflichtung und bei Maßnahmebeginn
Auszahlungsantrag für KULAP Verpflichtungen Neuantrag für KULAP 2007 – Verpflichtungen Antrag 2.10 Antrag 2.12 und Antrag 2.13 Zeitraum bis Kennzeichnung mit 3xx gleichzeitig bis Kennzeichnung mit 4xx Kennzeichnung mit 6xx

24 Weitere umstellungsbedingte Besonderheiten im Übergangsjahr 2009
zwei Anträge auf Basis eines Flächennutzungs- und Tierbestands-nachweises somit übergangsweise Verwaltungs-kontrollen ggf. einmal für 2 verschiedene Anträge

25 Neue Bindungen im KULAP 2007
FP 673 Fördergegenstand: Einführung des ökolo. Landbaus Zuwendungshöhe: 150 € je Hektar Ackerland 150 € je Hektar Grünland 340 € je Hektar Gemüse etc 640 € je Hektar DK Bindungen: 423 AE bis DE und 623 AE bis DE

26 Definition „Neueinsteiger“
Das Antrag stellende Unternehmen hat bislang weder in einer anderen Rechtsform noch unter diesem oder einem anderen Namen bzw. mit dieser oder einer anderen Bezeichnung Öko-Förderung erhalten und stellt in 2009 erstmals einen Antrag auf die diesbe- zügliche Beihilfe. Der Anteil übernommener Flächen von Unternehmen, die in den letzten beiden Jahren Ökoförderung erhielten, beträgt maximal 25 % der Antragsfläche. Dabei sind sowohl Flächen aus KULAP Verpflicht- ungsübernahmen, als auch solche Flächen zu berücksichtigen, die bedingt durch Betriebsinhaberwechsel, Änderung der Rechtsform sowie Betriebsteilungen oder – Zusammenschlüssen in das Antrag stellende Unternehmen übernommen wurden.

27 Sonstige Änderungen in 2009
Fernerkundung auch bei KULAP neue Bindungen in den FP 673 und 681 Teilschläge sind ab 2009 generell nicht mehr zulässig. Bitte beachten Sie, dass bei allen vorgetragenen Schlägen nicht die aktuellen Daten übernommen wurden Fehlerquelle: Übernahme fehlerhafter Schlagskizzen und Daten der Vorjahre

28 Beachten Sie für das Antragsjahr 2009
auf der Grundlage Ihrer aktuellen Bescheide sind die vorgetragenen Daten zu prüfen Nutzungsberechtigung der Flächen Verstöße im Fachrecht greifen in alle Auszahlungsanträge

29 Termine 15. Mai 2009 letzter Tag zur Einreichung des Sammelantrages
25 Kalendertage ab 15. Mai Nachreichung möglich, mit jeweils 1% Verringerung des Anspruches auf Beihilfezahlung Folgende Änderungen sind bis zum 31. Mai zulässig: Änderung der Nutzung oder der Antragstellung für einzelne Schläge Ausschluss vom Antragsverfahren ab

30 Hinwiese Korrektur der Hinwiesbroschüre
unter H 7 Spalte 6 NC 923 und 924 (sonstige Flächen Seite 23 darf keine 1 stehen - nicht beihilfefähig Antragsverfahren KULAP Seite 32

31 Grünlanderhaltungsgebot
Bei Einsaat von Grünfutterpflanzen der NC 421 (Klee), 422 (Kleegras), 423 (Luzerne) und 424 (Ackergras) gelten diese Flächen als potentielles Dauergrünland, wenn sie min. 5 Jahre nicht Bestandteil der Fruchtfolge waren, also ab dem 6. Antragsjahr bundeseinheitliche Ausgestaltung der Rahmen-regelungen zur Rückverfolgung dieser Flächen und zur Genehmigung des Umbruchs von DGL und der Wiederansaat wird auf Bund-Länder-ebene entschieden.


Herunterladen ppt "Antrag auf Agrarförderung 2009 für alle flächenbezogenen Beihilfen und Prämien in Umsetzung der EU-Agrarreform."

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen