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 Begrüßung  Neuregelungen Direktzahlung /

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Präsentation zum Thema: " Begrüßung  Neuregelungen Direktzahlung /"—  Präsentation transkript:

1  Begrüßung  Neuregelungen Direktzahlung /
 Begrüßung  Neuregelungen Direktzahlung / Landschaftselemente  Veränderungen Agrarumweltmaßnahmen  Neuerungen ELAISA  Einzelfragen (elektronische Antragstellung) ALFF Mitte, Bereich HBS

2 Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdüngern
Seit dem 01. September 2010 gilt die Verordnung . Sie regelt Aufzeichnungs-, Melde- und Mitteilungspflichten für das Inverkehrbringen (Abgeben), Befördern und die Übernahme von Wirtschaftsdüngern sowie von Stoffen , die Wirtschaftsdünger enthalten. . ALFF Mitte, Bereich HBS

3 Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdüngern
Auch Gärreste, die ausschließlich aus pflanzlichen Stoffen der landwirtschaftlichen Erzeugung bestehen und demzufolge als Wirtschaftsdünger einzustufen sind unterliegen diesen Bestimmungen. ALFF Mitte, Bereich HBS

4 Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdüngern
Internetseite der Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau des Landes Sachsen-Anhalt (LLFG) \ Acker- und Pflanzenbau \Pflanzenernährung und Düngung Fachinformation mit Hinweisen zur Umsetzung der Verordnung, sowie die erforderlichen Melde- und Mitteilungsvordrucke ALFF Mitte, Bereich HBS

5 Investive Fördermöglichkeiten für Landwirte
Gefördert werden können Investitionen in bauliche Anlagen und Technik der Innenwirtschaft: Dunglagerung, Getreidelagerung, Emissionssenkende Maßnahmen, Umstrukturierung des Milchsektors zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, Investitionen gegen Extrem-Wetter-Ereignisse, Verbesserung der Energieeffizienz, ALFF Mitte, Bereich HBS

6 Vom förderfähigen Investitionsvolumen (Nettoinvestition) können
Investive Fördermöglichkeiten für Landwirte Vom förderfähigen Investitionsvolumen (Nettoinvestition) können Zuschüsse in Höhe von 25% bzw. 35% für besonders tiergerechte Haltung gewährt werden. Ansprechpartner: Frau Nent, Tel /671416 ALFF Mitte, Bereich HBS

7 Vernässung von Ackerflächen (Auswinterung)
Fläche wurde vom Antragsteller ganzheitlich bestellt (Herbstbestellung), Teile der Fläche sind vernässt: Unwesentliche Teile vernässt, keine Neubestellung  keine Größenfeststellung, keine gesonderte Schlagbildung ALFF Mitte, Bereich HBS

8 Vernässung von Ackerflächen (Auswinterung)
B) Fläche wurde ganzheitlich bestellt (Herbstbestellung), der überwiegende Teil der Fläche ist vernässt / ausgewintert (Teil-) Umbruch und Neuansaat oder „aus der Erzeugung genommen“  Bildung separater Schläge ALFF Mitte, Bereich HBS

9 Vernässung von Ackerflächen (Auswinterung)
C) Fläche konnte vor Antragstellung (Frühjahrsbestellung) nicht oder nur teilweise bestellt werden Bildung neuer Schläge , aus der Produktion nehmen ALFF Mitte, Bereich HBS

10 Vernässung von Ackerflächen (Auswinterung)
Separate Vernässungsschläge kleiner als 0,3 ha (Mindestgröße nicht eingehalten), Anerkennung der Beihilfefähigkeit durch schriftliche Anzeige Im Falle von Agrarumweltmaßnahmen ebenfalls schriftliche Anzeige, um die Bindungsfläche zu reduzieren - sanktionsfrei ALFF Mitte, Bereich HBS

11  Begrüßung  Neuregelungen Direktzahlung /
 Begrüßung  Neuregelungen Direktzahlung / Landschaftselemente  Veränderungen Agrarumweltmaßnahmen  Neuerungen ELAISA  Einzelfragen (elektronische Antragstellung) ALFF Mitte, Bereich HBS


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