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Stand Zusammenfassung von Fr. Dr. Weiß, LRA Tübingen

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Präsentation zum Thema: "Stand Zusammenfassung von Fr. Dr. Weiß, LRA Tübingen"—  Präsentation transkript:

1 Stand 17.12.2014 Zusammenfassung von Fr. Dr. Weiß, LRA Tübingen
Weitere Informationen zu Brache, Begrünungen, Zwischenfrüchten, Eiweißpflanzen, Grünland Unterschiede zwischen Greening und FAKT Stand Zusammenfassung von Fr. Dr. Weiß, LRA Tübingen

2 Brache und Brachebegrünung mit Blühmischungen im Greening und FAKT
Stand Brache ohne Blühmischung als öVF Brache mit Blüh-mischung als öVF + FAKT Brache mit Blüh- mischung FAKT-gefördert kein öVF Förderhöhe anrechenbar mit Faktor 1 Faktor 1, 330,- €/ha 710, - €/ha max. förderfähige Fläche unbegrenzt 5 ha / Betrieb Einsaat selbstbegrünt oder Einsaat einer beliebigen Mischung jährliche Ansaat einer vorgegebenen Blühmischung entweder im Herbst für das nächste Jahr oder im Frühjahr bis spätestens 15.5. Düngung nein Pflanzenschutz von der Aussaat bis zur Aussaatvorbereitung für die Folgekultur keine PSM Nutzung keine landwirtschaftliche Erzeugung im gesamten Antragsjahr keine Nutzung im gesamten Antragsjahr; Aufwuchs bleibt auf der Fläche Mindestdauer ab 1.8. ist die Bestellung einer Folgefrucht möglich, sofern diese erst im nächsten Jahr geerntet wird bis Ende November, aber Vorbereitung der Aussaat der Folgekultur ab September möglich Pflege darf vom 1.4. – nicht gemulcht oder gemäht werden; Aufwuchs ist mind. einmal jährlich zu mulchen oder zu mähen Ackerstatus bleibt bei öVF-Brachen dauerhaft erhalten ist gegeben nicht öVF-Brachen verlieren Ackerstatus nach x + 5 Jahren Verunkrautungsgefahr geeigneten Ansaattermin wählen; ggf. Schröpfschnitt durchführen, um Samenunkräuter zu bekämpfen Komponenten der Gemenge können ausreifen; Buchweizen, Senf usw. stellen Unkraut in der Folgefrucht dar. Verunkrautungsgefahr nimmt zu (Hirse, Distel..) 

3 Zwischenfruchtanbau und Untersaat im Greening und FAKT
Stand Greening FAKT (Begrünung) Komponenten der Zwischenfrüchte mind. zwei; Hauptkomponenten max. 60 % u. max. 60 % Gras einfache: eine Art ist ausreichend Gemenge: mind. 5 Komponenten Saatzeit Zwischenfrüchte frühestens: 16. Juli spätestens: 01. Oktober frühestens: 16. Juli spätestens: einfache: Mitte September Gemenge: Ende August Düngung kein Mineraldünger, kein Klärschlamm, sonstige organische Dünger möglich Mineraldünger und organische Dünger möglich aber kein Klärschlamm Pflanzenschutz keine chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel mulchen voraussichtlich vor 15.2. ab Ende November einarbeiten ab 15.2. Nutzung ja, ab 16.2. nein (nur Wanderschäfer) Einsaat der Folgekultur spätest. bis 1.6., andere Hauptkultur muss folgen kein Termin; andere Hauptkultur muss folgen Förderung mit Faktor 0,3 anrechenbar; erforderlich sind 16,7 % der AF keine Förderung im FAKT einfache: 70,- €/ha Gemenge: 90,- €/ha keine Anrechnung als öVF möglich Untersaat Komponenten wenn Gras, dann ist eine Art ausreichend kein Termin vorgegeben Bestand muss vorhanden sein Untersaat ist als einfache Begrünung förderbar, wenn Bestand vorhanden ist 

4 Leguminosenanbau im FAKT und Greening
Stand Greening FAKT gliedrige FF welche Arten zählen? Körner- und Futterlegumi-nosen und deren Gemenge; alle Mischungspartner müssen Leguminosen sein; alle relevanten Arten von Körner- u. Futterleguminosen die in der Codeliste zum GA aufgeführten Leguminosen in Reinsaat und im Gemenge, z.B. Kleegras, aber auch Erbsen/Hafer-Gemenge u.ä., sofern der Nicht-Leguminosenanteil nicht höher als 25% ist erforderlicher Umfang 5 % der Ackerfläche entspricht 7,2 % der AF 10 % der Ackerfläche Nutzung ja Düngung übliche Düngung möglich Pflanzenschutz Pflanzenschutz möglich Förderhöhe Faktor 0,7 Kombination mit FAKT 5-gliedrige FF möglich 75,- €/ha Ackerfläche, 

5 Stand: Erhalt Ackerstatus EuGH-Auslegung: Dauergrünland sind Flächen, die gegenwärtig und seit mind. 5 Jahren zum Anbau von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen genutzt werden - auch wenn die Flächen in diesem Zeitraum umgepflügt und eine andere als die zuvor angebaute Grünfutterpflanzenart angebaut oder als Brache codiert wird Bei Flächen, die ab 2009 und in den Folgejahren als Grünfutterpflanzen oder als Brache gemeldet waren, entscheidet die Nutzung 2015 über den Flächenstatus AF oder DG. Nur wenn ein 2015 ein Nichtfutterpflanzenbestand wie z.B. Getreide oder Mais angebaut wird, bleibt der Ackerstatus erhalten! 


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