Unternehmensteuerreform 2008 (Investitionsabzugsbetrag) Steuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH Referent: Dipl. Betriebswirt (FH) Erwin Effner StB,

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Unternehmensteuerreform 2008 (Investitionsabzugsbetrag) Steuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH Referent: Dipl. Betriebswirt (FH) Erwin Effner StB, vBP, RB u. Ratinganalyst

1. Investitionsabzugsbetrag 1.1 Kernaussage (§ 7g EStG-E) Rechtsnormvergleich zur Ansparabschreibung/zum Investitionsabzugsbetrag Ansparabschreibung Investitionsabzugsbetrag (bis 31.12.2007) (bis 01.01.2008) Abzugsbetrag 154.000,00 EUR 200.000,00 EUR neue und gebrauchte begünstige Wirtschaftsgüter (nur) neue Wirtschaftsgüter Wirtschaftsgüter Abzugsmöglichkeit vor Ansparrücklage i. H. v. 40 % x AK/HK Investitionsabzugsbetrag i. H. v. 40 % x AK/HK Anschaffung/Herstellung kein Abzugsmöglichkeit nach Abzug, wenn Investitionsabzugsbetrag i. H. v. 40 % der tatsächlichen AK/HK Anschaffung/Herstellung Ansparabschreibung nicht gebildet wurde

1. Investitionsabzugsbetrag 1.2 Bilanztechnische Behandlung keine keine gesonderte Buchung außerbilanzielle Minderung bilanztechnische Probleme

Gewinneinkunftsarten Rechtsformunabhängigkeit Investitionsabzugsbetrag 1.3 Begünstigte Betriebe – Gewinneinkunftsarten/Rechtsformunabhängigkeit Begünstigte Betriebe 1. 2. Gewinneinkunftsarten Rechtsformunabhängigkeit Gewinnermittlungsart Einkünfte aus Gewerbebetrieb Einzelunternehmen Einkünfte aus L & F Mitunternehmerschaften Einkünfte aus selbständiger Arbeit Kapitalgesellschaften

Investitionsabzugsbetrag 1.4 Begünstigte Betriebe – Größenkriterien 2. 3. Gewerbetreibende/ Land- und Gewerbetreibende/ selbständige Arbeit Forstwirtschaft selbständige Arbeit + + Betriebsvermögens- Einnahmen- vergleich Überschuss-Rechnung ohne Investitions- Betriebsvermögen Wirtschaftswert Gewinn abzugsbetrag nicht mehr als nicht mehr als nicht mehr als 235.000,00 EUR 125.000,00 EUR 100.000,00 EUR

Investitionsabzugsbetrag 1 Investitionsabzugsbetrag 1.5 Begünstigte Betriebe – Maßgebender Zeitpunkt Maßgebender Zeitpunkt 1. 2. am Schluss des nachträgliche Änderungen Wirtschaftsjahres (= z. B. Betriebsprüfungen ) in dem der Anspruch auf Rückwirkende Änderung Investitionsabzugsbetrag der Steuerfestsetzung erfolgt

Investitionsabzugsbetrag 1 Investitionsabzugsbetrag 1.6 Prognoseentscheidung über das künftige Investitionsverhalten – 3-jähriger Investitionszeitraum Beispiel: Konkretisierung Der Steuerpflichtige S möchte für seine Investitionsabsicht mittels Steuerstundung die Finanzierung sichern (= Gewinnminderung durch den Investitionsabzugsbetrag). Lösung: Soweit S den Investitionsabzugsbetrag in Anspruch nehmen möchte, ist die Investitionsabsicht innerhalb des Abzugswirtschaftsjahres schriftlich zu dokumentieren. Das einzelne Wirtschaftsgut muss verwechslungsfrei zwischen Investitionsabzugsbetrag und tatsächlicher Anschaffung/Herstellung erkennbar sein. Ein wiederholender Investitionsabzugsbetrag bleibt fraglich.

Investitionsabzugsbetrag 1 Investitionsabzugsbetrag 1.7 Prognoseentscheidung über das Investitionsverhalten – Verbleibens- und Nutzungsvoraussetzungen Beispiel: Gemischt genutzter Pkw Der Steuerpflichtige S möchte für seine Investitionsabsicht mittels Steuerstundung die Finanzierung sichern (= Gewinnminderung durch den Investitionsabzugsbetrag). Lösung: Soweit S den Investitionsabzugsbetrag in Anspruch nehmen möchte, ist die Investitionsabsicht innerhalb des Abzugswirtschaftsjahres schriftlich zu dokumentieren. Das einzelne Wirtschaftsgut muss verwechslungsfrei zwischen Investitionsabzugsbetrag und tatsächlicher Anschaffung/Herstellung erkennbar sein. Ein wiederholender Investitionsabzugsbetrag bleibt fraglich.

Investitionsabzugsbetrag 1 Investitionsabzugsbetrag 1.8 Prognoseentscheidung über das künftige Investitionsverhalten – Einzureichende Unterlagen Weitere Voraussetzungen für den Investitionsabzugsbetrag 1. 2. 3. 3-jähriger 3-jähriger Einzureichenden Investitionszeitraum Investitionszeitraum Unterlagen Konkretisierung der bis zum Ende des dem Funktionsbenennung des Investitionsabsicht Wirtschaftsjahr der Wirtschaftsgutes Anschaffung oder Herstellung folgenden + Wirtschaftsjahres kein(e) Höhe der + Bestellung/ voraussichtlichen AK/HK Investitionsplan Verbleiben in einer inländischen Betriebsstätte + mindestens 90 %-ige betriebliche Nutzung

Investitionsabzugsbetrag 1 Investitionsabzugsbetrag 1.9 Prognoseentscheidung über das künftige Investitionsverhalten – Verstoß gegen die Verbleibensvoraussetzungen Schädliche Verwendung Verkauf > 3 Monate vermietet/ verpachtet Wirtschaftsgut Überführung in einen rückwirkend im Jahr der anderen Betrieb Versagung des Anschaffung/ Investitions- Herstellung abzugsbetrags und im darauf Überführung in eine sowie der folgenden Jahr ausländische Betriebsstätte Sonder- abschreibung Überführung in das Umlaufvermögen Überführung in das Privatvermögen

Investitionsabzugsbetrag 1 Investitionsabzugsbetrag 1.9 Prognoseentscheidung über das künftige Investitionsverhalten – Verstoß gegen die Verbleibensvoraussetzungen Unschädliche Verwendung < 3 Monate vermietet/ verpachtet Vermietung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung Nutzungsüberlassung im Wirtschaftsgut Investitions- Rahmen eines im Jahr der Dienstverhältnisses abzugsbetrag Anschaffung/ sowie der Herstellung und Sonder- Nutzung in verschiedenen im darauf abschreibung Betriebsstätten desselben folgenden Jahr Betriebs Ausscheiden auf Grund höherer Gewalt Austausch wegen Mangel- haftigkeit gegen ein gleich – oder höherwertiges Wirtschaftsgut

Investitionsabzugsbetrag 1 Investitionsabzugsbetrag 1.10 Prognoseentscheidung über das künftige Investitionsverhalten – Objektiv noch durchführbare Investitionen Beispiel: Steuerpflichtiger S gibt seine Einkommensteuererklärung 2008 erst Anfang 2011 ab. S macht für 2008 einen Investitionsabzugsbetrag von (40 % x 50.000,00 EUR =) 20.000,00 EUR für die vorgeblich geplante Anschaffung einer Maschine geltend. Die Maschine wurde bis Ende 2010 nicht angeschafft. Lösung: Der Investitionsabzugsbetrag kann nicht anerkannt werden, da die erforderliche Investition bei Bildung des Investitionsabzugsbetrags definitiv nicht mehr durchgeführt werden kann. Nicht erforderlich ist die Angabe des Wirtschaftsjahres der Investition, denn der Investitionsabzugsbetrag ist von vornherein begrenzt auf Investitionen, die für die nächsten 2 Jahre geplant sind.

1. Investitionsabzugsbetrag 1.11 Höhe des Investitionsabzugsbetrages Doppelte Deckelung 1. 2. außerbilanzieller Abzug des Investitionsabzugsbetrags (= Wahlrecht je Wirtschaftsgut) maximal 40 % 1,00 EUR bis voraussichtlichen Höchstbetrag 200.000,00 EUR AK/HK

1. Investitionsabzugsbetrag 1 1. Investitionsabzugsbetrag 1.12 Anschaffungs- und Herstellungsfälle Teil I Beispiel: Tatsächliche AK/HK = Schätzung Der Steuerpflichtige S plant die Anschaffung einer Maschine mit einem geplanten Anschaffungspreis von 80.000,00 EUR. Erstellt wird der Jahresabschluss zum 31.12.2008. Die Maschine schafft er im September 2009 zu den geplanten Anschaffungskosten von 80.000,00 EUR an. Lösung: Bei Erstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2008 kann er einen gewinn-mindernden Investitionsabzugsbetrag von (80.000,00 EUR x 40 % =) 32.000,00 EUR bilden. Dieser wird dann außerbilanziell vom Gewinn abgezogen. Durch die Anschaffung im Jahr 2009 ist bei Jahresabschlusserstellung der Gewinn außerbilanziell wieder um den im Vorjahr gebildeten Investitionsabzugsbetrag (32.000,00 EUR) zu erhöhen. S darf im Jahr der Anschaffung eine Ausgabe in Höhe von (40 % x 80.000,00 EUR =) 32.000,00 EUR abziehen. Somit wird der Erhöhungsbetrag, welcher außerbilanziell hinzugerechnet wird, durch die Betriebsausgabe neutralisiert.

außerbilanzielle Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrags 1. Investitionsabzugsbetrag 1.13 Anschaffungs- und Herstellungsfälle Teil II Gewinn (vorläufig) 500.000,00 EUR ./. Betriebsausgaben (80.000,00 EUR x 40 % =) -32.000,00 EUR Steuerbilanzgewinn 468.000,00 EUR + außerbilanzielle Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrags 32.000,00 EUR steuerlich maßgebendes Ergebnis 500.000,00 EUR Hinweis: S kann neben der normalen linearen AfA auch die Sonderabschreibung (20 % der tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten) geltend machen. Gleichzeitig ändert sich die Bemessungsgrundlage für die AfA dieses Wirtschaftsguts um die in Abzug gebrachten Betriebsausgaben. AK/HK des Wirtschaftsguts 80.000,00 EUR ./. Betriebsausgaben (80.000,00 EUR x 40 % =) -32.000,00 EUR für die AfA maßgebliche Bemessungsgrundlage 48.000,00 EUR

1. Investitionsabzugsbetrag 1 1. Investitionsabzugsbetrag 1.14 Anschaffungs- und Herstellungsfälle Teil I Beispiel: Tatsächliche AK/HK > Schätzung Der Steuerpflichtige S plant die Anschaffung einer Maschine mit einem geplanten Anschaffungspreis von 80.000,00 EUR. Erstellt wird der Jahresabschluss zum 31.12.2008. Die Maschine schafft er im September 2009 zu Anschaffungskosten in Höhe von 90.000,00 EUR an. Lösung: Bei Erstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2008 kann er einen gewinnmindernden Investitionsabzugsbetrag in Höhe von (80.000,00 EUR x 40 % =) 32.000,00 EUR bilden. Dieser wird dann außerbilanziell vom Gewinn abgezogen. Durch die Anschaffung im Jahr 2009 ist bei Jahresabschlusserstellung der Gewinn außerbilanziell wieder um den im Vorjahr gebildeten Investitionsabzugsbetrag (32.000,00 EUR) zu erhöhen. S darf im Jahr der Anschaffung eine Betriebsausgabe in Höhe von 40 % der tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten abziehen (90.000,00 EUR x 40 % =) 36.000,00 EUR. Allerdings ist gesetzlich höchstens der hinzugerechnete Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 32.000,00 EUR zulässig. Somit wird der Erhöhungsbetrag, welcher außerbilanziell hinzugerechnet wird, durch die Betriebsausgabe neutralisiert und darüber hinaus der Gewinn gesenkt.

AK/HK des Wirtschaftsguts 90.000,00 EUR ./. Betriebsausgaben 1. Investitionsabzugsbetrag 1.15 Anschaffungs- und Herstellungsfälle Teil II Gewinn (vorläufig) 500.000,00 EUR ./. Betriebsausgaben (90.000,00 EUR x 40 % = 36.000,00 EUR, höchstens 32.000,00 EUR) -32.000,00 EUR Steuerbilanzgewinn 468.000,00 EUR + außerbilanzielle Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrags + 32.000,00 EUR steuerlich maßgebendes Ergebnis 500.000,00 EUR Gleichzeitig ändert sich die Bemessungsgrundlage für die AfA dieses Wirtschafts-guts um die in Abzug gebrachten Betriebsausgaben. AK/HK des Wirtschaftsguts 90.000,00 EUR ./. Betriebsausgaben (90.000,00 EUR x 40 % = 36.000,00 EUR, höchstens 32.000,00 EUR) -32.000,00 EUR für die AfA maßgebliche Bemessungsgrundlage 58.000,00 EUR

1. Investitionsabzugsbetrag 1 1. Investitionsabzugsbetrag 1.16 Anschaffungs- und Herstellungsfälle Teil I Beispiel: Tatsächliche AK/HK < Schätzung Der Steuerpflichtige S plant die Anschaffung einer Maschine mit einem geplanten Anschaffungspreis von 80.000,00 EUR. Erstellt wird der Jahresabschluss zum 31.12.2008. Die Maschine schafft er im September 2009 zu Anschaffungskosten in Höhe von 70.000,00 EUR an. Lösung: Bei Erstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2008 kann er einen gewinnmindernden Investitionsabzugsbetrag von (80.000,00 EUR x 40 % =) 32.000,00 EUR bilden. Dieser wird dann außerbilanziell vom Gewinn abgezogen. Durch die Anschaffung im Jahr 2009 ist bei Jahresabschlusserstellung der Gewinn außerbilanziell wieder um den im Vorjahr gebildeten Investitionsabzugsbetrag, maximal aber um 40 % der tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten (28.000,00 EUR) zu erhöhen. S darf im Jahr der Anschaffung eine Betriebsausgabe in Höhe von 40 % der tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten abziehen. Somit wird der Erhöhungsbetrag, welcher außerbilanziell hinzugerechnet wird, durch die Betriebsausgabe neutralisiert.

1. Investitionsabzugsbetrag 1 1. Investitionsabzugsbetrag 1.17 Anschaffungs- und Herstellungsfälle Teil II Gewinn (vorläufig) 500.000,00 EUR ./. Betriebsausgaben (70.000,00 EUR x 40 % =) -28.000,00 EUR Steuerbilanzgewinn 472.000,00 EUR + außerbilanzielle Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrags (32.000,00 EUR, aber max. 40 % x 70.000,00 EUR =) + 28.000,00 EUR steuerlich maßgebendes Ergebnis 500.000,00 EUR Hinweis: S kann sowohl die 20 %-ige Sonderabschreibung als auch die Normalabschreibung geltend machen. Gleichzeitig ändert sich die Bemessungsgrundlage für die AfA dieses Wirtschaftsguts um die in Abzug gebrachten Betriebsausgaben. AK/HK des Wirtschaftsguts 70.000,00 EUR ./. Betriebsausgaben (70.000,00 EUR x 40 % =) -28.000,00 EUR für die AfA maßgebliche Bemessungsgrundlage 42.000,00 EUR

1. Investitionsabzugsbetrag 1.18 Anschaffungs- und Herstellungsfälle Der verbleibende, nicht wieder hinzugerechnete Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 4.000,00 EUR ist fortzuführen. Werden im verbleibenden Investitionszeitraum (2 Jahre ab Bildung des Investitionsabzugsbetrag; hier: bis Ende 2010) keine nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu diesem Wirtschaftsgut getätigt, ist der verbleibende Betrag rückwirkend, gewinnerhöhend, außerbilanziell aufzulösen.

1. Investitionsabzugsbetrag 1 1. Investitionsabzugsbetrag 1.19 Rückwirkende Versagung des Investitionsabzugsbetrages Auswirkungen der Auflösung 1. Rückgängigmachung: Außerbilanzieller Abzug des Investitionsabzugsbetrages Herabsetzung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten Verringerung der Bemessungsgrundlage für die planmäßige AfA Außerbilanzielle Hinzurechnung im Wirtschaftsjahr der Anschaffung/Herstellung 2. Verzinsung: Verzinsung in Höhe von 0,5 % je Monat Karenzzeit von 15 Monaten nach Entstehung der Steuer (§ 233a Abs. 1 AO)

1. Investitionsabzugsbetrag 1.20 Begünstigte Wirtschaftsgüter neu oder gebraucht beweglich Wirtschaftsgut des Anlagevermögens

Voraussetzungen der Sonderabschreibungen 1. Investitionsabzugsbetrag 1.21 Voraussetzungen der Sonderabschreibungen Voraussetzungen der Sonderabschreibungen 1. Erfüllung der Größenmerkmale im Vorjahr der Anschaffung 2. (fast) ausschließliche Nutzung im Jahr der Anschaffung/Herstellung und im Folgejahr in einer inländischen Betriebsstätte

1. Investitionsabzugsbetrag 1.22 Anwendungsfall/Beispiel + Lösung Bilanzposten- Gewinnaus- entwicklung wirkungen Auflösung: Investitionsabzugsbetrag geplante AK/HK 100.000,00 EUR Investitionsabzugsbetrag 40 % -40.000,00 EUR außerbilanzielle Hinzurechnung 40.000,00 EUR Abschreibung: Sonderabschreibung Anschaffungskosten (Wj. 2009) 100.000,00 EUR gewinnmindernde Absetzung: (100.000,00 EUR x 40 % =) 40 % -40.000,00 EUR -40.000,00 EUR verbleibende Anschaffungskosten 60.000,00 EUR Sonderabschreibung 20 % -12.000,00 EUR -12.000,00 EUR lineare AfA 20 % -12.000,00 EUR -12.000,00 EUR Buchwert zum 31.12. 36.000,00 EUR Ergebnisveränderungen -24.000,00 EUR

1. Investitionsabzugsbetrag 1.23 Zeitliche Anwendung und Größenmerkmale (Absatz 1) Auflösung bei Investition und Betriebsausgabe (40 %) Ende des Wirtschaftsjahres vor 2008 (Absatz 2) (§ 7g Abs. 1 bis 4 EStG-E) Auflösung bei Nicht-Investition Tag nach der (Absatz 3) Verkündung Auflösung wegen Nicht- Verbleib im inländischen Betriebsvermögen (Absatz 4) Sonderabschreibung (20 %) Anschaffung/Herstellung (Absatz 5) des Wirtschaftsguts ab 2008 (§ 7g Abs. 5 und 6 EStG-E) Voraussetzungen für die Sonderabschreibung nach nach dem 31.12.2007 Absatz 5 (Absatz 6) Ergänzungen für Ende des Wirtschaftsjahres vor 2008 Personengesellschaften (§ 7g Abs. 7 EStG-E) und Gemeinschaften Tag nach der (Absatz 7) Verkündung

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