Pflichtübung aus Europarecht 26. März 2014 Dr. Marie-Therese Richter, BA, LL.M.
Programm 2. Stunde Test Nachbesprechung alter Test Wiederholung Warenverkehrsfreiheit Vorabentscheidungsverfahren Nichtigkeitsklage Übungsfälle
Übersicht Verfahren Vorabentscheidungsverfahren Nichtigkeitsklage Untätigkeitsklage Vertragsverletzungsklage Haftung
Vorabentscheidungsverfahren Art 267 AEUV Auslegung der Verträge Auslegung und Gültigkeit der Handlungen der Unionsorgane Judizieller Dialog
Gericht (Nordsee) Eines MS Unabhängige und weisungsfreie Richter Zuständigkeit gesetzlich vorgeschrieben Auf ständiger Basis eingerichtet Entscheidet nach Rechtsnormen
Jedes Gericht KANN Frage vorlegen Letztinstanzliche Gerichte MÜSSEN vorlegen -> konkrete Betrachtungsweise Ausnahmen von Pflicht (CILFIT) Nicht entscheidungserheblich Gesicherte Rspr Keine vernünftigen Zweifel
Verfahren Ablauf: Nationaler Richter entscheidet – Aussetzung -> entscheidet unter Rechtsansicht des EuGH Vereinfachtes Verfahren, Beschleunigtes Verfahren, Eilverfahren Bindung: Gültigkeit erga omnes, ex tunc Auslegung im Effekt auch
Nichtigkeitsklage Art 263 AEUV Anfechtbare Akte Passivlegitimation Zuständigkeit Aktivlegitimation Frist Begründetheit Wirkungen
Anfechtbare Akte Alle Handlungen der Unionsorgane, die Rechtswirkungen gegenüber Dritten haben Nicht Primärrecht Nicht bestätigende, vorbereitende Entscheidungen Nicht inexistente Akte
Passivlegitimation Unionsorgane Insbesondere Europäisches Parlament
Zuständigkeit Art 256 AEUV iVm Art 51 Satzung EuG zuständig für Klagen von nat und jur Personen Wenn falsches Gericht -> verwiesen
Aktivlegitimation Privilegierte Kläger Semiprivilegierte Kläger Nichtprivilegierte Kläger: nat & jur Personen Adressat Unmittelbar und individuell betroffen Rechtsakt mit VOcharakter und unmittelbar betroffen
Individuelle Betroffenheit: Plaumann Formel Vorschlag AG Jacobs in Union de Pequenos Agricultores Vorschlag EuG in Jégo Quéré Ablehnung EuGH in UPA und Rechtsmittel in Jégo Quéré -> neue Bestimmung seit Lissabon
Frist 2 Monate - Ab Bekanntgabe der Handlung - Ihrer Mitteilung an Kläger - Oder Kenntnis durch Kläger Plus 10 Tage für Übermittlung
Begründetheit Unzuständigkeit Verletzung wesentlicher Formvorschriften Verletzung der Verträge oder einer bei seiner Durchführung anzuwendenden Rechtsnorm Ermessensmissbrauch
Wirkung Gestaltungsurteil Ex tunc und erga omnes uU zeitliche Beschränkung und teilweise Annullierung
Übungsfall 5 EU 200 Mio Euro
Prüfungsschema Anfechtbare Akte Passivlegitimation Zuständigkeit Aktivlegitimation Frist Begründetheit Wirkungen