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Wirksamkeitsprinzip Gesetzgeber bei Umsetzung von Richtlinien und Ergänzung von Verordnungen Umsetzungsmethodik Einräumung subjektiver Rechte Verfahren.

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Präsentation zum Thema: "Wirksamkeitsprinzip Gesetzgeber bei Umsetzung von Richtlinien und Ergänzung von Verordnungen Umsetzungsmethodik Einräumung subjektiver Rechte Verfahren."—  Präsentation transkript:

1 Wirksamkeitsprinzip Gesetzgeber bei Umsetzung von Richtlinien und Ergänzung von Verordnungen Umsetzungsmethodik Einräumung subjektiver Rechte Verfahren gem dem Ä und E Prinzip Bestimmung der zusändigen Verwaltungsbehörden und Gerichte Wirksame Sanktionen

2 Wirksamkeitsprinzip Für Gerichte Vorrangprinzip
Unionsrechtskonforme Interpretation Wahrnehmung von Zuständigkeiten Zulassung von Klagen Handhabung des Verfahrensrechts (zB Ausschlussfristen)

3 Bereithaltung einer justiziellen Infrastruktur
Grundrecht auf effktiven gerichtlichen Rechtsschutz Allgemeiner Rechtsgrundsatz und Art 47 GRC Gesetzgeber Bereithaltung einer justiziellen Infrastruktur Organisation und Verfahren, die Art 47 GRC entsprechen Keine Einschränkung der Vorlageberechtigung Volle Kognitionsbefugnis Vorläufiger Rechtsschutz

4 Grundrecht auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz
Gerichte Vorrangprinzip Unionsrechtskonforme Auslegung Effektiver Zugang zu einem Gericht (ua Prozesskostenhilfe) Faires Verfahren inkl. Angemessener Verfahrensdauer Wahrung der Garantien Art GRC (zB verhältnismäβige Strafen)

5 Art 4 Abs 3 EUV Unionsrechtskonforme Auslegung
Rechtsschutzfreundliche Auslegung Präventive richtlinienkonforme Auslegung Wahrung des Ä und E Prinzips Unionsrechtskonforme Handhabung des vorläufigen Rechtsschutzes Kooperatives Verhalten im Vorabentscheidungsverfahren

6 Art 4 Abs 3 EUV Höchstgerichte müssen Untergerichte zur Einhaltung der Vorlageverpflichtungen anhalten Wirksame Sanktionen Anerkennung von Staatshaftungsansprüchen Kentnis des Unionsrechts und Rechtsprechung des EuGH Pflicht zur Zusammenarbeit mit den Unionsorganen und den Justizbehörden der anderen Mitgliedstaaten

7 Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit Art 4 Abs 3 EUV
Für Gerichte Mitwirkungspflicht an der Vollziehung Gewährung effizienten Rechtsschutzes Wahrung des Vorrangs Unmittelbare Wirkung von Richtlinien Eigenständige Wahrnehmung von Zuständigkeiten In Ausnahmefällen Aufhebung rechtskräftiger Urteile

8 Verfahrensautonomie Art 291 Abs 1 AEUV
Äquivalenz- und Effizienzprinzip Grundrecht auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz Falls Bestimmung des nationalen Verfahrensrechts dazu in Konflikt: Vorrangprinzip Unionsrechtskonforme Interpretation

9 Vorrangprinzip Direkte Kollision Bei Verfahrensbestimmungen selten, Sperr- und Ersetzungswirkung Indirekte Kollision Sperrwirkung Auβerachtlassung des beschränkenden Elements

10 Unionsrechtskonforme Interpretation
Rechtsschutzfreundliche Interpretation Textgrenze


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