BVerwG – 3 B 11.16 v. 08.11.2016 Nach § 24 Abs. 4 Nr. 2 TierSchNutztVO darf die Möglichkeit jedes Schweins, sich im Kastenstand hinzulegen und in Seitenlage.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
vhw-Seminar am in München – Seminarunterlage von Dr
Advertisements

SEVESO-II-RL und Störfall-Verordnung
ELTERN ERWÜNSCHT ! ? Wie Zusammenarbeit im System Schule gelingen kann Leitfaden Elternarbeit von: NLQ und KER Niedersachsen Vortag KER Osnabrück Land.
ExÜ-Klausur 30. März 2012 Besprechung Prof. Nele Matz-Lück.
Straßenherstellung und Umlegung der Kosten durch die Gemeinde.
Luftreinhalteplanung und Umweltzonen in der Region Köln, Bonn, Overath und Hürth Abteilungsdirektor Dr. Joachim Schwab Köln, 5. November 2010.
Thermodynamik Wärmetauscher Heute zaubern wir ein wenig! Wir überlisten den zweiten Hauptsatz der Thermodynamik …
1 geplante Änderung der Abwassereigenkontrollverordnung (EKVO) Elmar Petrin Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises Fachbereich 32.2: Wasser- u. Bodenschutz.
Was meine Vorstellung über eine ideale Familie betrifft, muss sie aus zwei Kindern bestehen. Bestimmt will ich,dass die Leute alle Schwierigkeiten zusammen.
Tragwerksplanung Seite | 1  Der Gebäudekomplex „LKH Villach Neustrukturierung Baustufe 1“ besteht aus drei Bereichen die strukturell (statisch) und im.
Trinkbornschule in Rödermark. Informationsabend 4  5.
Dr. Axel Viehweger Verbandsdirektor Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e.V. Gesetzlicher Prüfungsverband.
Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Das Arbeitsgesetz spricht eine deutliche Sprache Christiane Aeschmann.
Das Verb ist eine Wortart, die eine Tätigkeit, einen Vorgang oder einen Zustand ausgedrückt.
Wir müssen reden! Apg. 6,1-7 Gedanken zum Konfliktmanagement.
Urheberrecht und Hochschule.
Kastenstände bei Sauen
Testfragen B rein schwarze Schläge C fast ganz weiße Hunde Welche Aussagen über die Haarfarbe der Deut-schen Bracke sind falsch? Es gibt.
2. Schülerratssitzung im Schuljahr 2016/17.
Gasverordnung Wesentliche Aspekte.
SCHMEDEMANN Rechtsanwälte
Dr. Saskia Hogreve Versuchstierkundliches Kolloquium,
Qualität in der betrieblichen Ausbildung
Grundzüge des gewerblichen Betriebsanlagenrechts
Sprockhövel: Neubau ist Umbau
Datenschutz im Arbeitsalltag Arbeitsmaterialien
Appartementhäuser Grande Borne
wo der Himmel die Erde küsst.
IM KNAPPENROTH II Neubau von fünf Mehrfamilienwohnhäusern mit Garagenebene 34 Gebäude I-V je 18 Wohneinheiten, davon je 2 als Penthouse und 4 barrierefrei.
„Wie kann man Kinder und Jugendliche vor dem Rauchen schützen!“
Bitte kreuzen Sie in der folgenden Tabelle an,
Das neue Datenschutzrecht Angebote und Services der WKO
WRRL Maßnahmenumsetzung in Schwerpunktgewässern
Methodenlehre der Rechtswissenschaft
Schűleraustausch, internationale Jugendprojekte. Wollt ihr mitmachen.
Titel: Quelle: Übungsart: Titel: Quelle: Silbenübung Nina lernt lesen
Vogdt Außenwandluftdurchlässe und ihr Einfluss auf die Behaglichkeit in Räumen Dipl.-Ing. D. Markfort Institut für Erhaltung und Modernisierung.
Die Auftragsverarbeitung nach der Datenschutz-Grundverordnung
EhP - Teamorientierte Ausbildung
Gliederung des Vortrags
Mehr Möglichkeiten mit der SQL-Version
von Sabine Kronfoth und Adrian Maerevoet
Gewerbeaufsichts- und Abfallwirtschaftsverwaltung in Niedersachsen
Einigung zum Seveso II Konflikt am Standort Darmstadt
1/8 Vorlesung Medienrecht (SMK 7) im Hörsaal 5 der Deutschen Sporthochschule Köln im Wintersemester 2017/18.
Stadtverwaltung Schneeberg
Landesverordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten – BeVO – . Dipl.-Ing. Hans-Christian Willert.
Rep.-Kurs Öffentliches Recht
Modul IV – Brandschutz Rechtliche Voraussetzungen (OIB2), Stand der Technik 2018 sowie Outlook Irmgard Eder, MA 37 – Kompetenzstelle Brandschutz.
Bildung Erziehung Betreuung  
Lust auf eine Ausbildung oder ein Studium im öffentlichen Dienst?
BP Nr. 782/W Mennrath Stadtbezirk West – Rheindahlen-Land,
Bauleitplanung - Geräuschkontingentierung
Willkommen in D 105 Uwe Schönfelder
Außenbereichssatzungen
Die Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26a EStG
Verfasser: IM Ing. Josef Niklas
Einsatzmatrix 2.0.
Lehrabend September 2015 Vorteil und verzögerter Pfiff
Alle Preise enthalten die gesetzliche MWST.
Einzuhaltende Arbeitszeitregeln beim Fahrpersonal
1.
I.d.E. Trainingsinstitut Runne GmbH
Fremdnützige Forschung an Einwilligungsunfähigen – ein Tabu?
Information über die Ortslagenregulierung
ZIELE SETZEN Besser werden dank deinen Zielen.
Grundlagenwissen für Aufsichtsräte Fortbildungsangebote des vdw Sachsen Dozententeam: Rechtsanwalt Jörg-Dieter Battke Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.
Examenskurs Sachenrecht mit Kreditsicherungsrecht SoSe 2019
 Präsentation transkript:

BVerwG – 3 B 11.16 v. 08.11.2016 Nach § 24 Abs. 4 Nr. 2 TierSchNutztVO darf die Möglichkeit jedes Schweins, sich im Kastenstand hinzulegen und in Seitenlage die Gliedmaßen auszustrecken, nicht behindert werden

BVerwG – 3 B 34.16 – v. 09.12.2016 Schon bei 2 Verstößen gegen tierschutzrechtliche Pflichten, die den Schluss auf eine persönliche Unzuverlässigkeit zulassen, kann ein umfassendes Haltungs- und Betreuungsverbot rechtens sein

OVG NW – 8 A 2691/15 - v. 09.12.2016 Der bundesrechtlich definierte Stand der Technik darf nicht zur landesrechtliche Erlasse verschärft werden, wenn es keine verlässlichen Anhaltspunkte für neue Entwicklungen gibt

OVG Sachsen-Anhalt – 2 L 98/13 – v. 21.09.2016 Eigentümer von Wohnhäusern im Außenbereich müssen die Ansiedlung privilegierter Betriebe in höherem Maße dulden als solche, deren Gebäude sich inmitten einer Ortslage befinden. Grenzwerte für Ammoniak und Stickstoffeinträge dienen nicht dem Schutz der menschlichen Gesundheit und haben daher keine drittschützende Wirkung

VG Gera – 5 K 256/16 Ge – v. 02.03.2017 §§ 3 Abs. 6, 6a BImSchG sind auf Schweinemastanlagen mit über 2000 Plätzen nicht allgemein anwendbar, da ihre Wirtschaftlichkeit regelmäßig nicht als gegeben erachtet werden kann

VG Osnabrück – 2 A 443/14 – v. 10.11.2016 Der Einbau von Abluftreinigungsanlagen als Vorsorgemaßnahme ist bei großen zwangsbelüfteten Schweinehaltungsanlagen Stand der Technik

OVG Niedersachsen – 1 LB 70/16 – v. 16.02.2017 Die Errichtung eines Güllelagers kann auch in der Feldflur zulässig sein

VG Gera – 5 K 3/15 Ge – v. 24.11.2016 § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 ist trotz der Regelung in § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB auf Anlagen anwendbar, die nach der Neuregelung nunmehr dem § 35 Abs. 2 BauGB unterfallen