Projektcontrolling & Audit

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 Präsentation transkript:

Projektcontrolling & Audit FFG ÖSTERREICHISCHE FORSCHUNGSFÖRDERUNGSGESELLSCHAFT mbH Kostenleitfaden 2.1 Projektcontrolling & Audit

Richtlinien - Leitfäden Programmleitfaden Ausschreibungsleitfaden Instrumentenleitfaden Kostenleitfaden 2.1 FAQ zu Kostenleitfaden 2.1 Alle Unterlagen sind auf der FFG Homepage www.ffg.at abrufbar. Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at

zusätzlich (zum herkömmlichen Betriebsaufwand) FÖRDERBARE KOSTEN Förderbar sind ausschließlich projektnotwendige Kosten. Dem Vorhaben zurechenbare Kosten sind alle Ausgaben bzw. Aufwendungen, die direkt, tatsächlich und zusätzlich (zum herkömmlichen Betriebsaufwand) für die Dauer der geförderten Tätigkeit nachweislich entstanden sind. Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at

Gemeinkostenzuschlag: FÖRDERBARE KOSTEN Gemeinkostenzuschlag: Aufschlag von pauschal 25% auf folgende Kostenkategorien: - Personalkosten - Kosten für Anlagennutzung - Sachkosten - Reisekosten  Kein Aufschlag auf Drittkosten Durch den Gemeinkostenzuschlag abgedeckt und daher nicht als Einzelkosten förderbar sind u.a.: - Sekretariat, Controlling, Buchhaltung, Personalverrechnung - Arbeitsplatzausstattung - EDV-Aufwand Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at

angestellte ProjektmitarbeiterInnen freie DienstnehmerInnen FÖRDERBARE KOSTEN Personalkosten von ProjektmitarbeiterInnen mit folgenden Beschäftigungsverhältnissen sind förderbar: angestellte ProjektmitarbeiterInnen freie DienstnehmerInnen Personen im öffentlichen Dienst mitarbeitende GesellschafterInnen Stundensätze Berechnungsbasis: Jahresbruttogehalt letztes Kalenderjahr Sonstige Zahlungen nur wenn gesetzlich, kollektivvertraglich, in Betriebsvereinbarung oder Dienstvertrag rechtsverbindlich geregelt Keine Höchstsätze Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at

Ansatz Jahresstundenteiler: FÖRDERBARE KOSTEN Ansatz Jahresstundenteiler: Jahresstundenteiler = max. abrechenbare Projektstunden/Jahr Jahresstundenteiler bei Vollzeitbeschäftigung: 1.720h Forschungseinrichtungen gemäß EU-Definition: 1.290h auch Anwesenheitszeiten möglich bei Teilzeitbeschäftigung aliquote Reduktion Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at

Jahresstundenteiler bei Vollzeitbeschäftigung : 1.720h FÖRDERBARE KOSTEN Jahresstundenteiler bei Vollzeitbeschäftigung : 1.720h bei Teilzeitbeschäftigung aliquote Reduktion Beispiel: Vollbeschäftigung lt. KV 38,5 Std., Teilzeit 25 Std. 1720 * 25 38,5 1.117 Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at

Für am Projekt mitarbeitende GesellschafterInnen FÖRDERBARE KOSTEN Für am Projekt mitarbeitende GesellschafterInnen EinzelunternehmerInnen EigentümerInnen Vereinsfunktionäre lt. Vereinsregister MitarbeiterInnen ausländischer Förderungsnehmer kein Gehaltsnachweis Stundensatz: € 40/h (max.€ 68.800,-- / Person / p.a.) Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at

Beispiel: Zeitaufzeichnung Stundenweise auf Tagesbasis Aussagekräftige Tätigkeitsbeschreibungen Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at

FÖRDERBARE KOSTEN Anlagennutzung anteilsmäßig, für die Forschungstätigkeit notwendige Nutzung auf Basis Nutzungsdauer lt. Anlagenverzeichnis oder mittels Berechnung von Maschinenstundensätzen Zusammenfassung größerer Laboreinheiten möglich Sachkosten Verbrauchsmaterial geringwertige Wirtschaftsgüter Prototyp Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at

FÖRDERBARE KOSTEN Drittkosten Auftragsforschung technisches/wissenschaftliches Know-how technische/wissenschaftliche Beratung konzerninterne Verrechnung Hinweis: Die Anerkennbarkeit von Drittkosten kann in den jeweiligen Leitfäden eingeschränkt sein. Verrechnungen zwischen ProjektpartnerInnen sind grundsätzlich nicht anerkennbar. zu beachten: keine Gemeinkosten  Abgrenzung zu Sachkosten Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at

entsprechend den geltenden Bestimmungen (KV, DV, BV) FÖRDERBARE KOSTEN Reisekosten entsprechend den geltenden Bestimmungen (KV, DV, BV) Bei den Reisekosten muss ein eindeutiger Projektbezug nachgewiesen werden. Es können nur Kosten von Personen, die am Projekt mitarbeiten, abgerechnet werden. Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at

AbrechNung i Die Abrechnung erfolgt als Eingabe über eCall Berücksichtigung der Leitfäden (Kostenleitfaden, Ausschreibungs- / Instrumentenleitfaden,…) Kostenabweichungen detailliert in den Berichten erläutern (Projektbeschreibung) Abweichungen gegenüber Planung und Auswirkungen auf Restlaufzeit erläutern Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at

Abrechnung II Kosten (Leistung) nur innerhalb des Förderungszeitraums lt. Vertrag anerkennbar Abrechnung erfolgt zu nachweisbaren IST-Kosten Auflagen im Vertrag beachten Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at

Prüfung vor ORT Anwesende Personen: ProjektleiterIn MitarbeiterIn, der/die die Abrechnung erstellt hat Zur Verfügung stehende Personen: MitarbeiterIn aus der Lohnverrechnung MitarbeiterIn aus der Buchhaltung / Controlling Unterlagen: in Papierform oder in elektronischer Form Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at

Programmspezifika Spin-off Fellowships: kein GKZ abrechenbar Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at

VERMEIDUNG UNERWÜNSCHTER MEHRFACHFÖRDERUNGEN ARR sowie FFG- bzw. FTI-Richtlinien „Die Abwicklungsstellen haben angemessene und wirksame Methoden zur Überprüfung der Angaben der Förderungswerberin oder des Förderungswerbers vorweg festzulegen, die geeignet sind, unerwünschte Mehrfachförderungen zu vermeiden.“ Bestätigung bei Antrag und Abrechnung, dass Kosten nicht bei anderer Förderungsstelle eingereicht wurden. Informationsaustausch mit anderen Förderungsstellen, im Verdachtsfall gemeinsame Prüfungen. Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at

www.ffg.at/recht-finanzen kostenleitfaden@ffg.at KONTAKT www.ffg.at/recht-finanzen kostenleitfaden@ffg.at Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at