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AGENDA 13:00 Begrüßung und Überblick zur 3. Ausschreibung

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Präsentation zum Thema: "AGENDA 13:00 Begrüßung und Überblick zur 3. Ausschreibung"—  Präsentation transkript:

0 Kick-Off Meeting Geförderte Projekte aus der 3. Ausschreibung Qualifizierungsnetze Forschungskompetenzen für die Wirtschaft Montag, 19. Dezember 2016

1 AGENDA 13:00 Begrüßung und Überblick zur 3. Ausschreibung
13:10 Projektpräsentationen 15:00 Pause 15:15 Berichtswesen (Inhaltlich bzw. Kosten & Finanzierung) 15:45 Individuelle Fragen 16:30 Ende ORGANISATORISCHES: - PPT vor sich liegen. - Anwesenheitsliste durchgeben. Bei Fragen bitte jederzeit melden. - PPT sofern gewünscht an TeilnehmerInnen versenden. Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien |

2 KURZVORSTELLUNG DER FFG
Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien |

3 ERGEBNIS DER 3. AUSSCHREIBUNG
Eingereicht Genehmigt Projekte 21 11 Gesamtkosten € 12,1 Mio € 7,3 Mio Bundesförderung € 9,4 Mio € 5 Mio Budget € 5,1 Mio Quelle für Projekte beantragt: Auswertung lt. Rahmenvertrag Formalprüfung final Projekt DL4 aus budgetären Gründen abgelehnt: Salzburg Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien |

4 SCHWERPUNKT INDUSTRIE 4.0
50% der Fördermittel für Industrie 4.0 Projekte reserviert 5 der 11 geförderten Projekte sind dem Thema zuzuordnen Niederösterreich (eNDUSTRIE4.0), Steiermark (V-Net), Tirol (COMSYSBAU), Tirol (Q-West), Wien (TRUC) Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien |

5 BUNDESLÄNDERVERTEILUNG
Projekte nach Bundesländern Schöne Verteilung, leider keine Projekte aus Burgenland, Kärnten und Vorarlberg. Das einzige Salzburg Projekt nicht gefördert. Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien |

6 ORGANISATIONSFORM DER KONSORTIALPARTNER
Achtung: Inklusive Mehrfachnennungen es sind nicht 28 verschiedene Universitäten (verschiedene Institute denkbar). Duplikate entfernen würde tatsächliche Anzahl der Organisationen verfälschen. Insgesamt sind 237 Partner in den 11 geförderten Projekten Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien |

7 GRÖSSE DER GENEHMIGTEN KONSORTIEN
Werte aus Auswertung. lt. RV, final Reporting 21,5 Projektpartner im Durschnitt. Das größte Konsortium besteht aus 36 Projektpartnern. Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien |

8 KURZVORSTELLUNG DER PROJEKTE
eNDUSTRIE 4.0 Gebäudesoftskills Poly-GENFEROS 4.0 TRUC HdZ2Market Sehr schöne regionale Verteilung, bitte entschuldigen Sie sollte ich Ihren Projektstandort nicht auf den km genau getroffen haben. Q-West COMSYSBAU InKuBa Hydrovation V-Net QnHT 3.0 Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien |

9 3. Ausschreibung Qualifizierungsnetze
Berichtswesen 3. Ausschreibung Qualifizierungsnetze

10 DIE WICHTIGSTEN SCHRITTE VON DER JURY BIS ZUR STARTRATE
Förderungsempfehlung durch Bewertungsgremium, Förderungsentscheidung durch GF der FFG Zusendung Vertragsentwurf per eCall Annahme Vertragsentwurf via eCall (bis 1 Monat nach Erhalt) Im Falle von Auflagen vor Vertrag: Erfüllung per eCall Prüfung Auflagen durch FFG Förderungsvertrag per eCall und per Post (an Konsortialführer) Unterzeichnung & Retournierung des Förderungsvertrags STARTRATE Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien |

11 BERICHTSWESEN Auflagenerfüllung Zwischenbericht Endbericht
Fälligkeiten und Förderungsauszahlungen Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien |

12 ERFÜLLUNG VON AUFLAGEN
Arten von Auflagen: Auflagen vor Vertrag Auflagen vor Startrate Auflagen vor Zwischen- oder Endrate Auflagen die an keinen Zeitpunkt gebunden sind („Weitere Auflagen“) Nachvollziehbare und überprüfbare Darstellung der Auflagenerfüllung Erfüllung der Auflagen vor Vertrag bzw. Startrate erfolgt im eCall Umsetzung der Auflagen bzw. Erfüllung weiterer Auflagen im Projekt erfolgt mit dem Berichtswesen Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien |

13 FÄLLIGKEIT BERICHTE Projektlaufzeit 0-18 Monate 19-30 Monate
Zwischenbericht Spätestens 1 Monat nach Berichtstichtag Endbericht 3 Monate nach Projektende Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien |

14 Berichtsübermittlung
Die gesamte Kommunikation zum Projekt erfolgt via eCall Uploads aller Berichte im eCall Erinnerungen zu Fälligkeiten bzw. Mahnwesen durch die FFG Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien |

15 Wie funktioniert die berichtslegung?
Berichte können ausschließlich im Status „laufendes Projekt“ erstellt werden Berichte werden unter „Aktion beginnen“ initiiert Status ändert sich automatisch mit der jeweiligen Aktion - Aktion beginnen ist nicht selbsterklärend - Status muss laufendes Projekt sein Retournierung des Förderungsvertrages essentiell Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien |

16 SO GEHT ES (1) Aktion beginnen „ neuer Zwischenbericht“
Jahresdaten aktualisieren, oder auf „>>“ (weiter und speichern) Berichte – Basisdaten: Eingabe Berichtszeitraum Berichte – Kosten : Eingabe Abrechnung Bitte nur über den jeweiligen Berichtszeitraum abrechnen und inhaltlich berichten. Bsp. EB: Nur über das letzte Projektjahr und nicht über gesamten Projektzeitraum Vorgehensweise deckungsgleich mit Antragserstellung: Kosteneingabe bei demjenigen, der in Antragsphase eingegeben hat. Delegieren ist auch hier möglich, aber Ball muss zugespielt werden. Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien |

17 SO GEHT ES (2) Inhaltlicher Bericht ist als Anhang hochzuladen
Abschluss des Berichts Die Berichtsvorlagen werden zeitnahe im eCall im Menüpunkt „Bericht“ hinterlegt bzw. auch im „Downloadcenter“ der Ausschreibungsseite zu finden. Abschluss nicht vergessen. Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien |

18 BERICHTE Dokumente Ein Bericht gliedert sich in zwei Teile:
Inhaltlicher Teil (Word-Dokument) Kosteneingabe (im eCall) Die Berichtsvorlagen werden zeitnahe im eCall im Menüpunkt „Bericht“ hinterlegt bzw. sind auch im „Downloadcenter“ der Ausschreibungsseite zu finden. Berichtsvorlage noch nicht hinterlegt, wird zeitnahe passieren die ersten Berichte werden im Herbst 17 erwartet. Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien |

19 BERICHTE – INHALTLICHER TEIL
Was ist bei der Erstellung eines inhaltlichen Berichts zu beachten? Die Vorlagen verwenden Nachvollziehbar, übersichtlich, überprüfbar, nach Möglichkeit messbar Klarer Bezug zur Projektbeschreibung (Planung) > Darstellungsform der Projektbeschreibung beibehalten > Was wurde im Vergleich zur Projektbeschreibung erreicht, was nicht? Klare Darstellung der Abweichungen zur Projektbeschreibung > Warum? Konsequenzen für den weiteren Projektverlauf? Inhaltliche Erläuterung zu den abgerechneten Kosten Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien |

20 AUSZAHLUNGEN - RATENSCHEMA
Projektlaufzeit 0-18 Monate 19-30 Monate Startrate in % der Förderung lt. Vertrag 50 Zwischenrate in % der Förderung lt. Vertrag keine Zwischenrate 40 Endrate bis zu % der Förderung lt. Vertrag 10 Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien |

21 WIE ERFOLGT DIE AUSZAHLUNG DER FÖRDERUNGSRATEN?
Nach Unterzeichnung des Förderungsvertrags sowie Erfüllung von Auflagen vor Startrate erfolgt die Auszahlung der ersten Rate. Weitere Raten werden gemäß Projektfortschritt, nach Prüfung der Zwischenberichte (inkl. Zwischenabrechnung) und ggf. nach Erfüllung weiterer Auflagen auf Basis des FFG Ratenschemas überwiesen. Vor Auszahlung der Endrate erfolgt die Prüfung des Endberichtes und der Endabrechnung. Die Kostenanerkennung erfolgt mit der Entlastung des Projektes nach Rechnungsprüfung. Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien |

22 WAS IST ABZUSTIMMEN MIT DER FFG?
Eintritt / Ausfall von Partnern Änderung bzw. Ausfall von Schlüsselpersonen Wesentliche Projektänderungen oder Änderungen beim Förderungsnehmer (z.B. Änderung Eigentumsverhältnisse, Insolvenzverfahren) Änderung des KMU-Status von Partnern Umschichtungen sind grundsätzlich möglich > Dürfen Auflagen / Kürzungen der Jury nicht widersprechen > Ansuchen um Anerkennung von Kostenumschichtung notwendig (per eCall) im Zwischen- oder Endbericht. Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien |

23 Mag. Alexander Glechner Projektcontrolling und Audit
Kostenleitfaden 2.0 Mag. Alexander Glechner Projektcontrolling und Audit

24 RICHTLINIEN - LEITFÄDEN
Ausschreibungsleitfaden Kostenleitfaden 2.0 Humanressourcen FTI-Richtlinie Alle Unterlagen sind auf der FFG Homepage abrufbar Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien |

25 zusätzlich (zum herkömmlichen Betriebsaufwand)
FÖRDERBARE KOSTEN Förderbar sind ausschließlich projektnotwendige Kosten. Dem Vorhaben zurechenbare Kosten sind alle Ausgaben bzw. Aufwendungen, die direkt, tatsächlich und zusätzlich (zum herkömmlichen Betriebsaufwand) für die Dauer der geförderten Tätigkeit nachweislich entstanden sind. Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien |

26 Gemeinkostenzuschlag:
FÖRDERBARE KOSTEN Gemeinkostenzuschlag: Aufschlag von pauschal 25% auf folgende Kostenkategorien: - Personalkosten - Kosten für Anlagennutzung - Sach- und Materialkosten - Reisekosten  Kein Aufschlag auf Drittkosten Durch den Gemeinkostenzuschlag abgedeckt und daher nicht als Einzelkosten förderbar sind u.a.: - Sekretariat, Controlling, Buchhaltung, Personalverrechnung, - Arbeitsplatzausstattung - EDV-Aufwand Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien |

27 angestellte ProjektmitarbeiterInnen freie DienstnehmerInnen
FÖRDERBARE KOSTEN Personalkosten von ProjektmitarbeiterInnen mit folgenden Beschäftigungsverhältnissen sind förderbar: angestellte ProjektmitarbeiterInnen freie DienstnehmerInnen Personen im öffentlichen Dienst mitarbeitende GesellschafterInnen Stundensätze Berechnungsbasis: Jahresbruttogehalt letztes Geschäftsjahr Sonstige Zahlungen nur wenn gesetzlich, kollektivvertraglich, in Betriebsvereinbarung oder Dienstvertrag rechtsverbindlich geregelt Keine Höchstsätze Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien |

28 Jahresstundenteiler bei Vollzeitbeschäftigung: 1.720h
FÖRDERBARE KOSTEN Jahresstundenteiler bei Vollzeitbeschäftigung: 1.720h Forschungseinrichtungen gemäß EU-Definition: 1.290h auch Anwesenheitszeiten möglich bei Teilzeitbeschäftigung aliquote Reduktion Jahresstundenteiler = max. abrechenbare Projektstunden/Jahr Stundensatz von mitarbeitenden GesellschafterInnen – ohne Gehaltsnnachweis: € 35/h (max.€ ,--/p.a.) - Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien |

29 Jahresstundenteiler bei Vollzeitbeschäftigung : 1.720h
FÖRDERBARE KOSTEN Jahresstundenteiler bei Vollzeitbeschäftigung : 1.720h bei Teilzeitbeschäftigung aliquote Reduktion Beispiel: Vollbeschäftigung lt. KV 38,5 Std., Teilzeit 25 Std. 1720 * 25 38,5 1.117 Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien |

30 Beispiel: Zeitaufzeichnung
Stundenweise auf Tagesbasis Aussagekräftige Tätigkeitsbeschreibungen Achtung: Maximalhöhe für Projektmanagement laut Leitfaden Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien |

31 FÖRDERBARE KOSTEN F&E-Infrastruktur Nutzung
anteilsmäßig, für die Forschungstätigkeit notwendige Nutzung auf Basis Nutzungsdauer lt. Anlagenverzeichnis oder mittels Berechnung von Maschinenstundensätzen Zusammenfassung größerer Laboreinheiten möglich Sach- und Materialkosten Verbrauchsmaterial geringwertige Wirtschaftsgüter Prototyp Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien |

32 FÖRDERBARE KOSTEN Drittkosten Auftragsforschung
technisches/wissenschaftliches Know-how technische/wissenschaftliche Beratung konzerninterne Verrechnung Hinweis: Die Anerkennbarkeit von Drittkosten kann in den jeweiligen Leitfäden eingeschränkt sein. Verrechnungen zwischen ProjektpartnerInnen sind grundsätzlich nicht anerkennbar. zu beachten: keine Gemeinkosten  Abgrenzung zu Sach- und Materialkosten Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien |

33 entsprechend den geltenden Bestimmungen (KV, DV, BV)
FÖRDERBARE KOSTEN Reisekosten entsprechend den geltenden Bestimmungen (KV, DV, BV) Bei den Reisekosten muss ein eindeutiger Projektbezug nachgewiesen werden. Es können nur Kosten von Personen die am Projekt mitarbeiten abgerechnet werden. Keine Übernachtungskosten (Ausnahme: Auszubildende, die Arbeitnehmer mit Behinderung sind) Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien |

34 VERMEIDUNG UNERWÜNSCHTER MEHRFACHFÖRDERUNGEN
ARR sowie FFG- bzw. FTI-Richtlinien „Die Abwicklungsstellen haben angemessene und wirksame Methoden zur Überprüfung der Angaben der Förderungswerberin oder des Förderungswerbers vorweg festzulegen, die geeignet sind, unerwünschte Mehrfachförderungen zu vermeiden.“ Bestätigung bei Antrag und Abrechnung, dass Kosten nicht bei anderer Förderungsstelle eingereicht wurden. Informationsaustausch mit anderen Förderungsstellen, im Verdachtsfall gemeinsame Prüfungen. Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien |

35 PROJEKTBETREUUNG – PROJEKTCONTROLLING & AUDIT
Mag.a Christa Jakes T: E: Mag. Alexander Glechner T: E: Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien |

36 PROJEKTBETREUUNG - PROGRAMMMANAGEMENT
Mag.a Christiane Ingerle T: E: Teresa Pflügl, MA T: E: Q-West Hydrovation HdZ2Market eNDUSTRIE4.0 Poly-GENFEROS 4.0 Mag. Christian Pichler-Rohrhofer T: E: Mag. a Doris Aufner T: E: COMSYSBAU QnHT 3.0 InKuBa Gebäudesoftskills TRUC V-Net Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien |

37 FRAGEN & ANTWORTEN Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien |

38 VIEL ERFOLG! Fact Sheets sind online: Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien |


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