Nutzen und Zulässigkeit kommerzieller und eigener Social Media durch Öffentliche Einrichtungen IRIS 2016 - Salzburg Peter Schilling Professor für Informationsmanagement.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Datenschutz in der Social-Media-Nutzung durch öffentliche Verwaltungen
Advertisements

Inhalt Was sind "neue Medien"?
Online & Präsenzkurse Neue Kursangebote entwickeln ZAWiW - Titel.
ZUR EXZELLENZ DER IT SERVICES IT Governance in Südtirol Bozen, 24. Juni 2015 Anhang A.
Semantic MediaWiki basierten Analyse von Krankenhausprofilen anhand von Geokoordinaten, zur Unterstützung des Strategischen Krankenhaus Managements Markus.
Bewerbungs- eingang Bewerbungs- bearbeitung Stellenangebote VermittlungKommunikationZusatzleistungen.
Aspekte der Zugriffsicherheit am Beispiel der Entwicklung eines Authentifizierungsserversystems Thomas Fieder Lehrstuhl und Institut für Allgemeine Konstruktionstechnik.
DIE VERGESSENE MEHRHEIT Die besondere Situation von Angehörigen Alkoholabhängiger H. Zingerle, S. Gutweniger Bad Bachgart – Therapiezentrum zur Behandlung.
Social Media Richtlinien Ob Facebook, Twitter, Instagram, Pinterest, Youtube oder Blogs – Social Media haben sich inzwischen als fester Teil der Kommunikation.
Vergütung des Aufwandes der Therapie mit Vitamin-K-Antagonisten Die Therapie mit Vitamin-K-Antagonisten bedeutet einen hohen Aufwand in der Arztpraxis.
Oktober Kirchgemeindereglement (KGR) Dr. Benno Schnüriger Präsident Synodalrat Herbsttreffen der Kirchenpflegen Oktober 2014.
VZB Verlagsabend 29. Juli 2009 Neues Datenschutzrecht.
© VDRB Statistische Daten der Bienenhaltung Autor: Dieter Schürer, ZV VDRB, Ressortleitung Honig.
Klasse 5a Donnerstag, 25. August 2016 Stefan Onitsch.
Anwendung des Vergabe- und Haushaltsrechts
Rollenverständnis von Journalisten in der Gesellschaft
Prof. Dr.-Ing. Markus König
SOCIAL MEDIA MONITORING
Touchability of Touchscreens
Soziales Aurich - ein Projekt der Arbeitsloseninitiative Aurich
Brandschutzerziehung/ - Aufklärung
Geodaten-Infrastruktur
SCHMEDEMANN Rechtsanwälte
Big Data Wie wollen wir es nutzen? Wie nicht? 4.2_BD_Diskussion
„Gleichstellung vor dem Gesetz und im Alltag“
Wieviel Informationsmanagement braucht die öffentliche Verwaltung
Tiefgreifendes Umdenken in Politik und Führungsebene ist ein Erfolgsfaktor der Verwaltungsmodernisierung Peter Schilling Professor für Informationsmanagement.
Datenschutz im Arbeitsalltag Arbeitsmaterialien
Digitale Kompetenz in der Rechtsdidaktik
Homeoffice / Telearbeit – Ein Modell auch für den öffentliche Dienst?
Ortsbeiratssitzung Gantikow
Qualität in der Lehrausbildung aus Sicht des ÖGB Alexander Prischl 23
Konfliktmanagement Manfred Hertel Dozent für Kommunikation.
WRRL Maßnahmenumsetzung in Schwerpunktgewässern
Ehrenamt und Arbeitsmarkt ? Zur Struktur einer guten Partnerschaft
Workshop „Geschäftslage Steuern u. Abgaben“
Präsentation Elektronische Reservierung und Abrechnung bei Mietwagen
Fortgeführtes Konzept zur Pflege der Deichgrasnabe auf den Deichen des Deichverbandes Die Erfahrungen des ersten Jahres der Schafsbe-weidung auf den Deichen.
Thomas Roessing Nikolaus Jackob Institut für Publizistik
Stefan Kurz, Werner Heinrich Universität Passau, Projekt InteLeC
KBS-Austauschplattform 2017 Zusammenarbeit mit der Psychiatrie
Herzlich Willkommen! zum Argumentationstraining
Wechselwirkung Gesetzgebung - Prozessoptimierung am Beispiel P23R
Blockkurs MI: Konzept und erste Erfahrungen
Rechtsprobleme in sozialen Netzwerken - Facebook
Web-Kartografie in der amtlichen Statistik Deutschlands − Regionale Statistik, Bundes- und Europawahlen, zukünftige Aktivitäten − Arbeitsgruppentreffen.
EFI Wissensaustausch-Portal
IT an Schulen - Ergebnisse einer Befragung von Lehrern in Deutschland - - November
Abendrealschule der Stadt Rheine
WhatsApp, Instagram und Co. – so süchtig macht Social Media
4. Steuern von Geschäftsprozessen im bürowirtschaftlichen Umfeld
Bots, Fake News und Big Data: Das Ende der Demokratie?
Crowdfunding in Österreich – Herbst 2018
Geschäftsregeln in XÖV-Standards XÖV-Konferenz 2018
Social-Media-Strategien für Journalismus und Öffentlichkeitsarbeit
Vorstellung des WP-I-Kurses Sozialwissenschaften
Online-Wahlkampf im Bundestagswahljahr 2013
Bauleitplanung - Geräuschkontingentierung
Gewalt und Gewaltprävention Positionsunterlage
Die Bonitätsanalyse der Deutschen Bundesbank
Die Einigungsstelle Vortrag am
Berufsprofil der Aktivierungsfachperson HF
Einsatzmatrix 2.0.
AG Consumer Health Informatics (CHI)
Wissenschaftliches Projekt
Der Optimismus in der Rekrutierungsbranche ist hoch Der Optimismus in der Rekrutierungsbranche ist hoch. Die Erwartungen an Umsatz, Budget, Investitionen.
Canvas Projekt: Projekt ID: Versionierung: Projektleitung: Nutzen
Beispiel für eine Grafik gebundene Textproduktion – DaF B1+/B2
Projekt abilio Mobilitätsplattform - Meetup.
RPR Unternehmensgruppe
 Präsentation transkript:

Nutzen und Zulässigkeit kommerzieller und eigener Social Media durch Öffentliche Einrichtungen IRIS 2016 - Salzburg Peter Schilling Professor für Informationsmanagement der öffentlichen Verwaltung i.R. Berner Straße 30, 71522 Backnang, DE

Agenda Ziele und Grenzen des Beitrags Begriffe Stakeholder und ihre Ziele Verantwortlichkeiten bei der Verwendung Anwendungsfälle und ihre Bewertung Ausblick

Ziele des Beitrags Welche Nutzungsfälle sinnvoll & zulässig? Welche Nachteile können auftreten? Welche Motivation der Nutzer, an einem Angebot teilzunehmen? Nutzen des Einsatzes sozialer Medien für die öffentliche Einrichtung? Zukünftige Maßnahmen zur Erhöhung des Nutzens sozialer Medien für öffentliche Einrichtungen?

Begriffe Social Media Anbieter: Kommerzielle Social Media mit intranspa-renter Nutzerdaten-Verwendung Anbieter von Social Media (-Methoden) für Zwecke der eigenen Organisation unter eigener Kontrolle/Verantwortung Stakeholder: Interessengruppen/Rollen mit wesentlichem Einfluß/Interesse auf/an ein/em System (nicht zwingend Entscheider)

Grenzen des Beitrags Keine statistische Untersuchung Arbeitshypothesen aufgrund langjähriger Beobachtung; mit Stichproben untermauert Aspekte des aktuellen Standes der Datenschutzdiskussion einbezogen. Facebook pars pro toto Details unberücksichtigt, soweit für die grundsätzliche Problematik ohne Belang Situation in Deutschland wird betrachtet

Stakeholder und ihre Ziele (1) Öffentliche Einrichtung als Anbieter Ziele und Erwartungen Große Personenzahl zeitnah erreichen Technischen Aufwand begrenzen Für (informelle) Partizipation nutzen In Social Media Austausch einklinken „adabei“

Stakeholder und ihre Ziele (2) Angebotsnutzer Nonliner (nicht weiter betrachtet; Digital Divide) Facebook-Skeptiker („Digital Divide 2.0“) Facebook-Nutzer Ziele und Erwartungen gezieltes Interesse an themenorientiertem Informations- oder Partizipationsangebot Einbindung in die „Alltagsumgebung“ Einfaches Auffinden interessanter Themen Anregung zu aktuellen Themen („was läuft?“)

Stakeholder und ihre Ziele (3) Serviceanbieter Kommerzielle soziale Medien Nur technischer Betrieb für 3. Anbieter Betrieb nichtkommerzieller sozialer Medien unter eigener Kontrolle Ziele und Erwartungen Gewinnerzielung Kosteneffizienz Eigenwerbung Eigene/fremde (des AG) Datenschutzpolitik

Verantwortlichkeiten (Contentanbieter) … in § 15 Abs. 3 TMG geregelte Reichweiten-analyse verortet die Verantwortlichkeit für … personenbezogene(n) Daten bei dem Dienste-anbieter, der … im konkreten Fall Facebook, heranzieht.“ Quelle: Datenschutzrechtlichen Bewertung … durch datenschutzzentrum.de Ein deutscher Diensteanbieter kann aber die Datenschutzkonforme Behandlung „seiner“ Facebook-Nutzer nicht gewährleisten!

Verantwortlichkeiten (prinzipielle Konsequenzen) Die Zulässigkeit der Nutzung von Facebook steht m.E. in Frage. Ein (deutscher) Diensteanbieter kann zumin-dest nicht davon ausgehen, dass jeder Nutzer ein solches Angebot auf FB nutzt. Dies ist nicht mehr zumutbar spätestens seit dem EuGH-Urteil (Schrems vs. IRL). Der Grundsatz der Gleichbehandlung ist zu beachten.

Verantwortlichkeiten (praktische Konsequenzen) Facebook-Nutzer Reicht die Aufklärung? Ist die Zustimmung wirksam? Wie groß ist der Anteil „genötigter“ Nutzer? Facebook-Nichtnutzer Ein adäquates Angebot ist bereitzustellen

Anwendungsfälle (1) Medium zur einseitigen generellen Information FB zulässig, wenn Nicht-FB-Nutzer gleichbehandelt werden. Problematisch ist das Auffinden des Info-Angebots durch FB-Nichtnutzer. Generell sinnvoll wäre ein Verweis aus FB auf das eigene Social Mediaangebot, das für die FB-Nichtnutzer ohnehin vorzuhalten ist (s.1.).

Anwendungsfälle (2) Allgemeines Diskussionsforum mit offener Themenwahl durch Nutzer Argumente 1-3 aus (1) gelten auch hier; dazu Nutzung problematischer als (1), da Aufspal-tung der Diskussion auf mehrere kommerzi-elle sowie die Angebote von Interessen-gruppen und das eigene Angebot. Überblick über Gesamtargumentation fehlt. Erhöhtes Risiko der Spaltung in Gruppen mit divergierende Meinungen; eine Konsensfindung ist so unmöglich.

Anwendungsfälle (3) Diskussionsforen, die eine formale oder eine für politische Gremien meinungsbildende Partizipation/Diskussion zum Ziel haben Argumente 1-6 aus (1) & (2) gelten Hinzu kommt erschwerend: Ein auf Facebook aufgesetztes Forum ist für diesen Zweck nicht zulässig, da in diesem Fall der Personengruppe der FB-Nichtnutzer von der Partizipation ausgeschlossen wird. Die FB-Anwendung könnte zur Anfechtbarkeit von Beschlüssen auf dieser Basis führen.

Zusammenfassung der Bewertung Öffentliche Stellen sollten in den Sozialen Medien präsent sein, um deren Reichweite zu nutzen. Auf Facebook und anderen bzgl. Privat-sphäre problematischen Medien soll es keine eigenständigen Angebote sondern Verweise auf ein eigens Angebot geben. Das eigene Angebot, das FB-Nichtnutzer gleich behandelt, ist in jedem Fall vorzu-halten.

Ausblick Öffentliche Einrichtungen müssen Angebote schaffen, die von kommerziellen Medien unabhängig sind. Die Sichtbarkeit dieser unabhängigen Ange-bote muss durch Konzepte und Plattformen erreicht werden, die die Sichtbarkeit der Angebote auf allen Verwaltungs- und Politik-ebenen verbessern. Diese Angebote müssen gemeinsam besser gebündelt, strukturiert und semantisch erschlossen werden.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit http://moderne-verwaltung.de prof.schilling@moderne-verwaltung.de Alle Quellenhinweise im Tagungsband