Infoabend Schwerpunktschule Grundschule Lutzerath Ablauf des Abends: Grundsätzliches zur Schwerpunktschule Das Förderkonzept der GS Lutzerath Sonderpädagogische Förderung in der Schwerpunktschule: Bereich Sprache, Bereich Lernen Praktische Beispiele aus dem Unterricht
Grundsätzliches zur Schwerpunktschule Rechtliche Grundlagen: UN-Konvention: Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung Gültig in Deutschland seit Ende März 2009 Artikel 24 – Bildung 24 (2) Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass b) Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben.
Grundsätzliches zur Schwerpunktschule Schulgesetz (Dezember 2008) § 10 Aufgaben und Zuordnung der Schularten (Abs.1) Jede Schulart und jede Schule ist der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler verpflichtet. Alle Maßnahmen der Leistungs- und Neigungsdifferenzierung in innerer und äußerer Form wie auch die sonderpädagogische Förderung durch Prävention und integrierte Fördermaßnahmen tragen diesem Ziel Rechnung. Das Nähere regeln die Schulordnungen.
Grundsätzliches zur Schwerpunktschule Grundschulordnung (10. Oktober 2008) § 29 Integrativer Unterricht (Abs. 1) Schülerinnen und Schüler, die nach Feststellung der Schulbehörde sonderpädagogischen Förderbedarf haben, können gemäß § 59 Abs. 4 SchulG auch integrativ in der Grundschule gefördert werden. Die Entscheidung über den Förderort trifft die Schulbehörde nach Anhören der Eltern und auf der Grundlage des sonderpädagogischen Gutachtens.
Förderkonzept der Gs Lutzerath Erhebung des Förderbedarfs Schülerbeobachtungen (Bögen) Portfolios (z.B. in Englisch) Leistungsnachweise (mündl./ schriftlich) Testverfahren (HSP, VERA …) Schülerselbstbeurteilung Lerntagebuch (z.B. Freiarbeitstagebuch) → Konsequenz: Eingruppierung in 3 Förderstufen
Fördermaßnahmen Die Schule hat die Verpflichtung, Kinder individuell zu fördern (§ 33 GSO): Innere Differenzierung Teamteaching Förderunterricht z.B. D, M, Sp Förderpläne (bei Teilleistungsschwächen – Aussetzen der Note, Kinder mit Migrationshintergrund, sonderp. Förderung) Sonderpädagogische Förderung (SPS) Kontakt mit außerschulischen Partnern Integration in die GTS
Fördermaßnahmen Neigungsdifferenzierung durch Arbeitsgemeinschaften (vormittags, nachmittags, Flötenunterricht) Kontakt mit Entdeckertagsschule Teilnahme an Wettbewerben (z.B. Känguru) Knobelgruppen Tägliche Sportstunde (GTS)