Homeoffice / Telearbeit – Ein Modell auch für den öffentliche Dienst? Damp – 17. Mai 2017
Home-Office: Arbeitsort vollständig oder teilweise zuhause grundsätzlich keine Auswirkungen auf Arbeitszeitmodell oder Arbeitsinhalte Varianten: Mobile-Office, Crowd-Working-Modelle
Aktuelle Entwicklungen: Anspruch auf Home-Office in den Niederlanden seit 2015 Deutschland: Weißbuch Arbeiten 4.0 des BMAS Trend: Vereinbarung von Teilzeit-Home-Office (noch) wenige Rechtsstreitigkeiten um Home-Office
Rechtslage in Deutschland: kein Rechtsanspruch auf Home-Office teilweise diskutiert aus Fürsorgepflicht oder Gesundheits-/Schwerbehindertenschutzvorschriften Home-Office beruht auf freiwilliger Regelung
Rechtslage in Deutschland: keine eigenständigen gesetzlichen Regelungen zum Home-Office insgesamt nur überkommene Regelungen, meist zur Definition ohne echte Regelungsinhalte („Telearbeit“, „Heimarbeit“) gelegentlich tarifliche Regelungen
Vorteile von Home-Office-Modellen für Mitarbeiter: Wegfall von Wegezeiten/-kosten zum Arbeitsort geringere Kontrollmöglichkeiten bei der Arbeitsausübung u.U. bessere Koordination familiärer Pflichten u.U. mehr Arbeitsruhe
Vorteile von Home-Office-Modellen für Arbeitgeber: Einsparung von Präsenz-Ressourcen Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit Entzerrung betrieblicher Abläufe und Raumsituationen u.U. Auflösung von Mitarbeiterkonflikten
Nachteile von Home-Office-Modellen für Mitarbeiter: Ablenkungspotenziale fehlende Sozialkontakte mangelnde Austausch- und Hilfsmöglichkeiten durch Kollegen/Vorgesetzte eigener heimischer Ressourceneinsatz Abkopplung von betrieblichen Entwicklungsprozessen eingeschränkte Lernpotenziale
Nachteile von Home-Office-Modellen für Arbeitgeber: eingeschränkte Kontrollmöglichkeiten der Arbeitszeit mangelnde Unterstützungsmöglichkeiten bei technischen Problemen (z.B. bei IT-Problemen) fehlender Motivationszugriff auf Arbeitnehmer u.U. verminderte Kontrolle von Arbeitsergebnissen „politischer“ Vorwurf der Vermischung von Arbeit und Freizeit
Beendigung einer Home-Office-Vereinbarung: durch Vereinbarung durch Änderungskündigung durch Teil-Kündigung? bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis insgesamt per Direktionsrecht? durch Befristung?
Befristung einer Home-Office-Vereinbarungen: problematisch, da wesentlicher Vertragsgegenstand/wesentliche Arbeitsbedingung BAG: Sachgrund § 14 Abs. 1 TzBfG erforderlich Ziff. 4 – Eigenarbeit der Arbeitsleistung Ziff. 5 – Erprobung (des Arbeitnehmers) Ziff. 6 – in der Person liegende Gründe
Home-Office und Arbeitszeit: es gilt universell das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) besonderes Problem im Home-Office: Ruhezeitunterbrechungen
Mitarbeiterkontrolle im Home-Office: Hausbesuche? Art. 13 GG technische Kontrollen? erhebliche Praxisgrenze
Technisch-organisatorische Maßnahmen: Zugangsschutz durch Dritte, insbesondere Familienmitglieder Schutz des Übertragungsvorgangs (VPN) Nutzung zeitgemäßer Hardware Hardware- und Softwarenutzung ausschließlich zu dienstlichen Zwecken
Kostentragungspflicht des Arbeitgebers: § 670 BGB analog – Aufwendungsersatz umfasst Einrichtung des Arbeitsplatzes einschl. EDV- Ausstattung umfasst auch anteilige Kosten für Einrichtung der „Bürofläche“ (Strom, Wasser, Gas, Telefon/Internet) Problem: „Arbeit am Küchentisch“