Diözesanes Forum II 27. August 2011 Bericht AG Pastorale Räte
Speyerer Modell der pfarrlichen Räte VR PR GA GA
Neue Regelungen: Größe des Pfarreirates: 12 - 18 direkt gewählte Mitglieder Größe des Gemeindeausschusses: mindestens drei direkt gewählte Personen Keine weitere Festlegung durch die Satzung
Vermögensverwaltung im Gemeindeausschuss - vom VR einzelne übertragene Aufgaben - nichtöffentliche Sitzung - kein Stimmrecht für nicht volljährige Mitglieder Mitarbeit des Pfarrers im Gemeindeausschuss
Zur Zeit: Satzung und Wahlordnung für die Projektpfarreien
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