Landesstelle Steiermark Abteilung berufliche Rehabilitation ST 4

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 Präsentation transkript:

Landesstelle Steiermark Abteilung berufliche Rehabilitation ST 4 Bundessozialamt Landesstelle Steiermark Abteilung berufliche Rehabilitation ST 4 Babenbergerstr. 35, 8020 Graz  05 99 88 ....

Förderbarer Personenkreis „Begünstigte Behinderte“ (§ 2 Abs. 1 Behinderteneinstellungsgesetz) Anerkennung mit Bescheid Kündigungsschutz Uneingeschränkte Förderbarkeit Nachweis: Bescheid vom Bundessozialamt

Förderbarer Personenkreis „Begünstigbare“ behinderte Menschen Kein Bescheid Kein Kündigungsschutz Eingeschränkte Förderbarkeit (keine Entgeltbeihilfe) GdB mind. 30% Nachweis: Behindertenpass, ärztliche Einschätzung im BSB, SVG zur erhöhten Familienbeihilfe etc.

Zuschüsse Lohn-/ Ausbildungskosten Fördermöglichkeiten für DienstgeberInnen bei Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen: Entgeltbeihilfe (nur für begünstigte Behinderte) Integrationsbeihilfe Integrationsbeihilfe für Lehrlinge Arbeitsplatzsicherungsbeihilfe Arbeitsplatzadaptierung / Zuschüsse zu Schulungs- und Ausbildungskosten / Übernahme Dolmetschkosten etc.

Zuschüsse Lohn-/ Ausbildungskosten NEU: Höchstzuschuss 700 € (ausgen. IBH Lehrlinge >19Lj.) Förderhöhe IBH gestaffelt nach Dauer Arbeitslosigkeit und Grad der Behinderung Förderdauer IBH 1 Jahr (ausgen. Jugendliche) Nur 1 Tag Arbeitslosigkeit ausreichend (IBH) Keine Anrechnung von Lohnnebenkosten

Entgeltbeihilfe Entgeltbeihilfe Nur für begünstigte Behinderte Behinderungsbedingte Minderleistung muss vorliegen Primär Förderungsmaßnahme, wenn Behinderung während eines DV auftritt (Erkrankung/Unfall) Keine Förderung für Gebietskörperschaften (ausgen. Gemeinden und Sozialhilfeverbände)

Entgeltbeihilfe Zuschussdauer: Zuschusshöhe: Grundsätzlich max. 3 Jahre, bei hoher Leistungsminderung aber auch bedeutend länger Zuschusshöhe: Bis zu 50% der monatlichen Bruttolohnkosten max. € 700 (neu!)

Integrationsbeihilfe (neu!) Integrationsbeihilfe allgemein Bis 100% der Bruttolohnkosten, max. € 700 (neu!) Förderdauer: 1 Jahr (neu!) Ausnahme: Jugendliche z.B. für die Zeit der Nachreifung 2.Jahr möglich (max. € 500) 1 Tag Beschäftigungslosigkeit ausreichend Teilnahme an AMS oder BSB-Projekten gilt als AL-Zeitraum

Integrationsbeihilfe (neu!) Integrationsbeihilfe Jugendliche (ohne Lehrausbildung!) (Förderrahmen bis € 700) Bis 100% der Bruttolohnkosten, max. € 700 Förderdauer: 1 Jahr Ausnahme: z.B. für die Zeit der Nachreifung 2.Jahr möglich (max. € 500) 1 Tag Beschäftigungslosigkeit ausreichend (keine Relevanz beim Erstzugang zum Arbeitsmarkt) Teilnahme an AMS oder BSB-Projekten gilt als AL-Zeitraum

Integrationsbeihilfe (neu!) Integrationsbeihilfe bei Lehrausbildung (Förderrahmen bis € 755) Für die Gesamtdauer der Lehrzeit Max. Förderhöhe € 400 bzw. in Höhe der Lehrlingsentschädigung Bei Lehrbeginn nach dem 19. Lj: bis € 755 möglich Keine Beschäftigungslosigkeit notwendig Für alle Arten von Lehrverhältnissen (primär aber AMS-Zuständigkeit )

Integrationsbeihilfe (neu!) bei Grad der Behinderung 30 oder 40%: (Förderrahmen: €300 - €400) Arbeitslosigkeit bis 3 Monate: max. € 300 Arbeitslosigkeit über 3 Monate: max. € 400 Befristung (mindestens 6 Monate): max. € 300

Integrationsbeihilfe (neu!) bei Grad der Behinderung 50% und mehr: (Förderrahmen € 500 – € 700 ) Arbeitslosigkeit bis 3 Monate: max. € 500 Arbeitslosigkeit über 3 Monate: max. € 600 Arbeitslosigkeit > 6 Monate und/oder schwere Behinderung: max. € 700 Befristung (mindestens 6 Monate): max. € 500

Arbeitsplatzsicherungsbeihilfe (Förderrahmen – € 700 ) Bei vom Dienstgeber glaubhaft gemachten Gefährdung des Arbeitsplatzes Nur bei unbefristeten Dienstverhältnissen Zuschussdauer: max. 3 Jahre Zuschusshöhe: bis 50% der Lohnbruttokosten, max. € 700

Arbeitsplatzsicherungsbeihilfe Auch bei APSB nach integrativer Berufsausbildung ist die Arbeitsplatzgefährdung vom Dienstgeber zu begründen! Dauer nach IBA 1 Jahr im Regelfall Förderhöhe nach Integrationsbeihilfe darf diese nicht übersteigen

Sonstige Förderungen Arbeitsplatzadaptierung / Zuschüsse zu Schulungs- und Ausbildungskosten / Dolmetschkosten etc. Keine Veränderung der Förderrichtlinien Investive Maßnahmen Höchstförderung voraussichtlich € 25 000 Ev. Einschränkung des anspruchberechtigten Personenkreises

Kein Rechtsanspruch auf Fördermaßnahmen ! Infos Infos unter: www.bundessozialamt.gv.at www.joballianz.at Kein Rechtsanspruch auf Fördermaßnahmen !