Satzungsreform 2009 Damit wir im Kampf gegen Mukoviszidose vereint sind …und bleiben.

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Satzungsreform 2009 Damit wir im Kampf gegen Mukoviszidose vereint sind …und bleiben

Der Mukoviszidose e.V. Unser Selbstverständnis Wir sind eine Notgemeinschaft in der direkt Betroffene, Anghörige, Ärzte und nichtärztliche Therapeuten patientenzentriert zusammenarbeiten. © Mukoviszidose e.V.

Struktur des Mukoviszidose e.V. Vorstand* FGM Forschungsgemeinschaft Mukoviszidose Geschäftsführer** Geschäftsstelle AK Sport AK Physio- therapie AK Ernäh- rung AK Pflege AK Psychosoziales Forum AK RehaAK Recht LV Berlin-Brandenburg LV Baden-Württemberg 60 Regionalgruppen & regionale SH-Vereine Ärzte (AGAM) Beirat gem. § 17 Satzung: Beirat Therapieförderung & - qualität (TFQ-Beirat) ARGE Selbsthilfe AGECF *gewählt durch Mitgliederversammlung z.Zt.: 6 Eltern, 2 Erwachsene, 2 Ärzte + 1 Vorsitzender Christiane Herzog Stiftung; Vorstand und die Vorsitzenden der AKs sowie der FGM bilden den Vereinsausschuss als Beirat gem. §17 der Satzung ** Besonderer Vertreter gem. §30 BGB Grün: Betroffene/Angehörige Blau: Heilberufe und Heilhilfsberufe Rot: Wissenschaftler (med./nat.) Gelb: Hauptamtliche Mitarbeiter Grün: Betroffene/Angehörige Blau: Heilberufe und Heilhilfsberufe Rot: Wissenschaftler (med./nat.) Gelb: Hauptamtliche Mitarbeiter

So ist es zur Zeit Mitgliederversammlung wählt Vorstand: 1.Vorsitzender, 2.Vorsitzender, Schriftführer, bis zu 12 Beisitzer, Vors.der CHS Vorstand: 1.Vorsitzender, 2.Vorsitzender, Schriftführer, bis zu 12 Beisitzer, Vors.der CHS Keine Berücksichtigung des Konzepts der Notgemeinschaft

Probleme des Status quo Vereinsstruktur (Notgemeinschaft) im Vorstand nicht institutionell sondern eher zufällig repräsentiert. Vorstandsentscheidungen werden von einigen Gruppen nicht akzeptiert. Mitgliederversammlung rein zufällig und wenig repräsentativ (Teilnehmer i.d.Regel < 3% der Mitglieder vertreten, praktisch keine therapeutischen Mitglieder). Vereinsbeteiligung der Mitglieder auch bei Wahlen sehr gering (Wahlbeteiligung <7%)

Ziele der Satzungsreform Einführung des Begriffs der Mildtätigkeit Bessere Abbildung der Vereinsstruktur durch systematische Beteiligung der Regios, der Vertreter der Erwachsenen, der Ärzte und der anderen Arbeitskreise in die Arbeit des Vorstands Erhalt der bewährten Struktur des Vereins

Weitere Gründe für eine Überarbeitung der Satzung Einführung des Merkmals der Mildtätigkeit Einführung des Begriffs Regios als Überbegriff für selbstständige und unselbständige regionale Gruppen bzw. Vereine. Vereinheitlichung der Regelungen für die Arbeitskreise Klarere Abgrenzung AKs und Beiräte Redaktionelle Änderungen

Der Weg zur neuen Satzung 12/2008: Grundsatzbeschluss des Vorstands zur Einsetzung einer Satzungskommission. 1/2 2009: Benennung der Mitglieder durch die Arbeitskreise. 3/4 2009: Sitzungen der Satzungskommission, konsentierter Entwurf mit einigen (wenigen) umstrittenen Punkten. 5/2009: Entscheidung des Vorstands über Satzungsentwurf, der zur Diskussion im Verein gestellt wird.

Wichtigste Änderungen Merkmal der Mildtätigkeit wird eingeführt Einführung der direkten Wahl einiger Vorstandsmitglieder durch -die Vertreter der Selbsthilfegruppen (ARGE Selbsthilfe) – 2 Vorstandsmitglieder -die Erwachsenen (AGECF) – 2 Vorstandsmitgliedr -die Ärzte (AGAM) – 2 Vorstandsmitglieder -die sonstigen therapeutischen Arbeitskreise 2 Vorstände Übrige Vorstandsmitglieder: -Wahl von 5 bis 7 weiteren Vorstandsmitgliedern unabhängig vom Gruppenstatus durch Mitgliederversammlung -Vorsitzende/r der Christiane Herzog Stiftung weiter geborenes Mitglied des Vorstands

Mildtätigkeit – Was bedeutet das für den Verein? Direkte Unterstützung von einzelnen Personen die -Körperlich, geistig oder seelisch hilfsbedürftig sind oder -die wirtschaftlich hilfsbedürftig sind, weil ihre Bezüge nicht höher als das 4fache des Regelsatzes der Sozialhilfe liegen Nachprüfung im Einzelfall durch Finanzamt muss möglich sein. -Klare Dokumentation -Nachvollziehbare Entscheidungswege (i.S. einer Vereinsordnung) und Prioritätensetzung durch den Vorstand Die Einführung der Mildtätigkeit eröffnet ein neues Tätigkeitsfeld des Vereins!

Vorschlag Vorstandswahl Delegiertenversammlung oder Mitglieder- versammlung wählt Bundesvorstand: 5-7 Mitglieder gewählt durch Delegierten- oder Mitgliederversammlung 8 Mitglieder gewählt durch Gremien 1 Geborenes Mitglied (Vorsitzende/r CHS) Bundesvorstand: 5-7 Mitglieder gewählt durch Delegierten- oder Mitgliederversammlung 8 Mitglieder gewählt durch Gremien 1 Geborenes Mitglied (Vorsitzende/r CHS) Berücksichtigung des Konzepts der Notgemeinschaft ARGE Selbsthilfe ARGE Selbsthilfe AGECF WVG AK* AGAM AKs PT, PSF, Reha, FGM Pflege, Ernährung, Sport * Wahlvertretergremium der Arbeitskreise

Weiterer Zeitplan Juni 2009: Versand des Satzungsentwurfs an die Vorstände -der Landesverbände und Regios -Arbeitsgemeinschaften und Arbeitskreise -Mitglieder des TFQ-Beirats -Einstellung des Entwurfs auf und Information in muko.info (Zeitschrift)

Weiterer Zeitplan (Fortsetz.) Juni bis Dezember 2009: Vorstellung des Satzungsentwurfs auf -Regiotagung, ARGE Selbsthilfe und AGECF -Gemeinsamer Sitzung aller Arbeitskreise -Parallel dazu Angebot in muko.info für alle Mitglieder zur Mitdiskussion : Vorstand beschließt über endgültigen Entwurf im Lichte der eingegangenen Rückmeldungen, danach Veröffentlichung dieses Entwurfs in und in muko.info (Zeitschrift). März 2010: Beschlussfassung über neue Satzung in der Mitgliederversammlung September 2010: Neuwahl des Bundesvorstands gemäß den Vorschriften der dann geltenden Satzung

Beschluss der Mitgliederversammlung am Die Mitgliederversammlung billigt den vom Vorstand vorgeschlagenen Zeitplan zur Beratung und Beschlussfassung der neuen Satzung und zur Neuwahl des Bundesvorstands gemäß den dann geltenden Satzungsvorschriften im September oder Oktober Die Mitgliederversammlung nimmt die damit verbundene Verlängerung der jetzigen Amtszeit des Vorstands um ca. 5-6 Monate zustimmend zur Kenntnis.

Fragen? Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per an die Geschäftsstelle: mit dem Stichwort Satzungsreform 2010, Tel.: Nutzen Sie die angebotenen Informationsveranstaltungen!