Die Steuerberatung im HGV

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 Präsentation transkript:

Die Steuerberatung im HGV HGV-Fachtagungen Die Steuerberatung im HGV Oberkalmsteiner Klaus HGV-Bozen Schlachthofstr. 59/I – 39100 BOZEN Tel. 0471 317 900 Fax 0471 317 901

Die Steuerberatung im HGV Allgemeine Informationen

Die Steuerberatung im HGV Buchhaltung und MwSt-Erklärungen Landesweit für 1.200 Mitgliedsbetriebe: - 450 OB-Betriebe (ordentliche/doppelter Buchhaltung) - 850 VB-Betriebe (vereinfachte Buchhaltung).

Die Steuerberatung im HGV OB-Betriebe Wahl bei der Buchhaltungserfassung zwischen 3 verschiedenen Möglichkeiten: Erfassung im HGV-Büro Buchhaltung im Hause: ein HGV-Mitarbeiter kommt einmal pro Monat in den Betrieb und erfasst dort mit Laptop die Buchhaltung Online Buchhaltung: das Mitglied bucht selbst vom eigenen Betrieb aus.

Die Steuerberatung im HGV BILANZ-ONLINE Bilanzdaten im 3-Jahresvergleich vom eigenen Computer aus; Bilanzdaten steuerlich und betriebswirtschaftlich aufbereitet Kennzahlen und Ampeln Kosten und Entwicklung Reingewinn kann selbst gesteuert werden. Bilanzerstellung für alle OB-Betriebe und Bilanzbegleitbericht für alle Kapitalgesellschaften.

Die Steuerberatung im HGV Steuererklärungen und Branchenstudien Landesweit 2.500 Steuererklärungen: - 2.150 Steuererklärungen für Einzelpersonen - 350 Steuererklärungen für Gesellschaften

Die Steuerberatung im HGV Steuerliche Check’s unterm Jahr Beratung in allen steuerlichen Angelegenheiten Beratung bei Gründung von Familienbetrieben und Gesellschaften Analyse Ergebnis Branchenstudie

Die Steuerberatung im HGV Mitarbeiter ca. 55 Mitarbeiter in der Steuerberatung (davon ca. 10 Teilzeiter bzw. freie Mitarbeiter) Betreuung erfolgt durch ein 2er -Team bzw. 3er -Team

Die Steuerberatung im HGV Steuerrechtliche Informationen

Steuerliche Neuerungen Kunden- und Lieferantenliste (telematischer Versand) Kontrolle, ob alle Rechnungen sowohl vom Verkäufer als auch vom Käufer verbucht werden Querkontrolle zwischen Verkäufer (ausgestellte Rechnungen) und Käufer (verbuchte Eingangsrechnungen) mittels Computer

Steuerliche Neuerungen Für 2006 im Gastgewerbe nur Lieferantenliste Für 2007 auch Kundenliste (bei Ausgangs- rechnungen Steuernummer verlangen) Weitergabe von Firmenkarten (z.B. Metrokarte) unbedingt vermeiden Telematischer Versand, dadurch schnelle Verfügbarkeit der Daten Termin: 30. April des darauf folgenden Jahres (für 2006 auf Herbst 2007, bzw. Frühjahr 2008 aufgeschoben)

Steuerliche Neuerungen Betriebsgebäude Keine Abschreibung mehr für das Grundstück, auf welchem das Gebäude steht Bewertung des Grundstückes Weniger Abschreibungen Höherer Reingewinn

Steuerliche Neuerungen Kraftfahrzeuge Urteil EU-Gerichtshof 14.9.2006: MwSt.-Abzug für Kauf, Leasing und Spesen auf alle Fahrzeuge zulässig (jedoch nur für den betrieblich genutzten Anteil):

Steuerliche Neuerungen Antrag auf MwSt-Rückvergütung: Betreffend den Zeitraum 1.1.2003 – 13.9.2007 (Datum Urteil) Rückvergütungsbetrag: 30 % bzw. 25 % der bezahlten MwSt. bei Kauf und Leasing, 40% der bezahlten MwSt. auf alle Fahrzeugspesen Aufwendige Berechnung: vom MwSt.-Guthaben müssen die eingesparten Steuern abgezogen werden Einreichtermin: ursprünglich 20. April 2007 nun aufgeschoben auf 20. September 2007

Steuerliche Neuerungen Einkommensteuer und IRAP: kein Kostenabzug und keine Abschreibung mehr möglich Höherer Reingewinn Zukünftige steuerliche Entwicklung bezüglich MwSt. und Kostenabzug Als LKW verkappten Luxusautos gelten nun als PKW, auch wenn sie als Lieferwagen zugelassen sind: im Kraftfahrzeugsschein (J) = N1 und (J.2) = F0. Verhältnis Motorleistung zum Ladegewicht größer als 180 Weiterhin als LKW, falls weniger als 4 Sitzplätze

Steuerliche Neuerungen Telefonspesen Gleichstellung des Festnetzes und der Handys bezüglich Einkommenssteuer Einschränkung des Abzuges der Telefonausgaben: nur mehr 80% abzugsfähig. Bezüglich Mehrwertsteuer Bestimmungen unverändert: die MwSt. bei Festnetz voll abziehbar die MwSt. bei Handy nur zu 50 % abziehbar

Steuerliche Neuerungen Branchenstudien (Studi di settore) Verstärkte Kontrollen bezüglich Falsch- angaben Drastische Erhöhung der Strafen bei Falschangaben Regel „2 von 3 Jahren Mindestumsatz erreicht“ bei OB-Betrieben gilt nicht mehr Neue „supercongruità“: falls dieser Mindestumsatz erreicht wird, erhält man eine Freigrenze bei eventuellen Steuerermittlungen.

Steuerliche Neuerungen Mitteilung der Tageseinnahmen ab Dezember 2007: Telematische Meldung der Tageseinnahmen: entweder über einen Intermediär oder mittels neuer Registrierkassen (mit Direktverbindung zur Agentur der Einahmen)

Steuerliche Neuerungen monatlich für Betriebe mit monatlicher MwSt.-Abrechnung vierteljährlich für Betriebe mit trimestraler MwSt.-Abrechnung

Steuerliche Neuerungen Steuerguthaben auf Energiespar- maßnahmen Steuerabsetzbetrag von 55% der Ausgaben Je nach Art der Maßnahme ist ein Höchstbetrag von 30.000,00 (z.B. Austausch der Heizungsanlage) bis zu 100.000,00 (Sanierung des gesamten Gebäudes im Bezug auf Wärmeverlust) vorgesehen Aufteilung des Steuerguthabens auf 3 Jahre

Steuerliche Neuerungen Gilt bis zum 31.12.2007 Gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmer Erhebliche Auflagen: Meldung der Arbeiten an das staatliche Amt (ENEA) Gutachten von einem Techniker Zahlung innerhalb 2007, wobei bei Privatpersonen alles mit Banküberweisung erfolgen muss.