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WETTBEWERB 2006 Maßnahmen zur Förderung des weiblichen Unternehmertums.

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Präsentation zum Thema: "WETTBEWERB 2006 Maßnahmen zur Förderung des weiblichen Unternehmertums."—  Präsentation transkript:

1 WETTBEWERB 2006 Maßnahmen zur Förderung des weiblichen Unternehmertums

2 211-01-2006 Wo können Informationen eingeholt werden? www.provinz.bz.it/innovation; www.provinz.bz.it/innovation; www.provinz.bz.it/innovation Beschluss der Landesregierung vom 9. Mai 2005, Nr. 1524 veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 21/I-II vom 24.05.2005; Beschluss der Landesregierung vom 9. Mai 2005, Nr. 1524 veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 21/I-II vom 24.05.2005; Tel. 0471-413733 Tel. 0471-413733

3 311-01-2006 Wer kann am Wettbewerb teilnehmen? Von Frauen geführte Kleinunternehmen Von Frauen geführte Kleinunternehmen mit Rechtssitz und/oder Produktionsstätte in Südtirol in den Bereichen Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistungen und Tourismus.

4 411-01-2006 Von Frauen geführt sind: Einzelunternehmen, deren Inhaberin eine Frau ist; Einzelunternehmen, deren Inhaberin eine Frau ist; Personengesellschaften, deren Mitglieder zu 60 % Frauen sind; Personengesellschaften, deren Mitglieder zu 60 % Frauen sind; Kapitalgesellschaften deren Gesellschaftskapital zu 2/3 von Frauen gehalten ist und deren Verwaltungsorgane zu 2/3 aus Frauen bestehen. Kapitalgesellschaften deren Gesellschaftskapital zu 2/3 von Frauen gehalten ist und deren Verwaltungsorgane zu 2/3 aus Frauen bestehen.

5 511-01-2006 Welche Förderungen sind vorgesehen? Kapitalbeitrag Kapitalbeitrag Begünstigtes Darlehen zur Liquiditäts- Schöpfung über 40.000 Euro

6 611-01-2006 Für welche Ausgaben sind Beiträge vorgesehen? Für betriebliche Investitionen (Anlagen, Maschinen und Geräte, Patente, Software, bauliche Eingriffe); Für betriebliche Investitionen (Anlagen, Maschinen und Geräte, Patente, Software, bauliche Eingriffe); Für die Ausbildung; Für die Ausbildung; Für Beratungen. Für Beratungen. Bis zu 50 % Bis zu 70 %

7 711-01-2006 Berechnung des Beitrages Ausgabe Beitrag bis zu Erhöhung in de minimis bis zu Höchstsatz Investitionen 15 % 35 % 50 % Allgemeine Ausbildung 50 % 20 % 70 % Spezifische Ausbildung 35 % 70 % Beratungen 50 % 20 % 70 %

8 811-01-2006 Welche Ausgaben sind nicht zulässig? Ausgaben die vor Gesuchseinreichung getätigt wurden! Ausgaben die vor Gesuchseinreichung getätigt wurden! gebrauchte Güter, mit Ausnahme jener, die im Rahmen des Erwerbs einer bestehenden Tätigkeit angekauft werden; gebrauchte Güter, mit Ausnahme jener, die im Rahmen des Erwerbs einer bestehenden Tätigkeit angekauft werden; der Ankauf von Gründen und Gebäuden; der Ankauf von Gründen und Gebäuden; durch interne Aufträge abgewickelte Investitionen bzw. Eigenfakturierungen; durch interne Aufträge abgewickelte Investitionen bzw. Eigenfakturierungen; der Geschäftswert; der Geschäftswert; die Führungskosten; die Führungskosten;

9 911-01-2006 Bei Beratungen und Ausbildung sind folgende Spesen nicht zulässig: Patentierkosten Patentierkosten Ausgaben für interne Mitarbeiter, die an den Ausbildungskursen teilnehmen Ausgaben für interne Mitarbeiter, die an den Ausbildungskursen teilnehmen verwendete Maschinen und Geräte, verwendete Maschinen und Geräte, Ausgaben für den ordentlichen Betrieb des Unternehmens (Verwaltungs-, Steuer- und Rechtsberatung, mit Ausnahme von neuen Unternehmen), Ausgaben für den ordentlichen Betrieb des Unternehmens (Verwaltungs-, Steuer- und Rechtsberatung, mit Ausnahme von neuen Unternehmen), Werbung und Ähnliches. Werbung und Ähnliches.

10 1011-01-2006 Das Darlehen zur Liquiditätsschöpfung: Wird nur einmal gewährt; Wird nur einmal gewährt; Neuen Frauenunternehmen; Neuen Frauenunternehmen; Bis zu einem Höchstbetrag von 40.000 Euro; Bis zu einem Höchstbetrag von 40.000 Euro; Bis zu einer Dauer von 60 Monaten; Bis zu einer Dauer von 60 Monaten; Es sind keine Ausgabenbelege notwendig. Es sind keine Ausgabenbelege notwendig.

11 1111-01-2006 Wie kann man mitmachen: Das Gesuchsformular einschließlich der Anhänge ausfüllen; Das Gesuchsformular einschließlich der Anhänge ausfüllen; Das Gesuch bei der Abteilung Innovation, Forschung, Entwicklung und Genossenschaften, Raiffeisen-Str. 5, Bozen, einreichen; Das Gesuch bei der Abteilung Innovation, Forschung, Entwicklung und Genossenschaften, Raiffeisen-Str. 5, Bozen, einreichen; Innerhalb 31. März 2006. Innerhalb 31. März 2006.

12 1211-01-2006 Was geschieht nach der Gesuchseinreichung? Die zuständigen Ämter bearbeiten die Gesuche. Die zuständigen Ämter bearbeiten die Gesuche. Den zulässigen Projekten werden aufgrund der Prioritätskriterien Punkte erteilt. Den zulässigen Projekten werden aufgrund der Prioritätskriterien Punkte erteilt. Es wird eine Rangordnung erstellt. Es wird eine Rangordnung erstellt. Die Beihilfen werden nach Rangordnung und bis Ausschöpfung der Geldmittel gewährt. Die Beihilfen werden nach Rangordnung und bis Ausschöpfung der Geldmittel gewährt.

13 1311-01-2006Prioritätskriterien weibliche Beteiligung am Unternehmen; weibliche Beteiligung am Unternehmen; allgemeine Auswirkung der Initiative auf die Erwerbstätigenquote und weibliche Erwerbstätigkeit; allgemeine Auswirkung der Initiative auf die Erwerbstätigenquote und weibliche Erwerbstätigkeit; Gründung von Unternehmertätigkeit nach Massenentlassungen oder nach Entlassung wegen Ende der Tätigkeit, Austritt aus der Arbeitswelt aus Familiengründen; Gründung von Unternehmertätigkeit nach Massenentlassungen oder nach Entlassung wegen Ende der Tätigkeit, Austritt aus der Arbeitswelt aus Familiengründen; Aufwertung der weiblichen Ressourcen (weibliche Vertretung unter den Führungskräften oder an besonders hohen oder strategisch wichtigen technischen Stellen, Ausbildungskurse und Initiativen zur Förderung interner Karrieremöglichkeiten für Frauen); Aufwertung der weiblichen Ressourcen (weibliche Vertretung unter den Führungskräften oder an besonders hohen oder strategisch wichtigen technischen Stellen, Ausbildungskurse und Initiativen zur Förderung interner Karrieremöglichkeiten für Frauen); Tätigkeiten in traditionell nicht für das weibliche Unternehmertum typischen Gebieten; Tätigkeiten in traditionell nicht für das weibliche Unternehmertum typischen Gebieten;

14 1411-01-2006 Innovation der Tätigkeit und Methodiken des Verkaufs von Produkten bzw. Dienstleistungen; Innovation der Tätigkeit und Methodiken des Verkaufs von Produkten bzw. Dienstleistungen; flexible Organisationsmodelle, welche die Vereinbarung von Arbeitszeiten und Privatleben fördern. flexible Organisationsmodelle, welche die Vereinbarung von Arbeitszeiten und Privatleben fördern. berufliche Qualifizierung und/oder Erfahrung, welche die Betriebsinhaberin oder die Gesellschafterinnen im betreffenden Bereich gesammelt haben; berufliche Qualifizierung und/oder Erfahrung, welche die Betriebsinhaberin oder die Gesellschafterinnen im betreffenden Bereich gesammelt haben; strukturschwache Gebiete, gemäß LG Nr. 4/97; strukturschwache Gebiete, gemäß LG Nr. 4/97; Umwelt- und/oder Qualitäts- und /oder Sozialzertifizierungen; Umwelt- und/oder Qualitäts- und /oder Sozialzertifizierungen; Tätigkeiten, die auf technologischer Innovation stützen und/oder neue Informationstechnologien in reifen Gebieten und für bereits bestehende Dienstleistungen anwenden; Tätigkeiten, die auf technologischer Innovation stützen und/oder neue Informationstechnologien in reifen Gebieten und für bereits bestehende Dienstleistungen anwenden;

15 1511-01-2006 Dienstleistungen zur Besserung der Lebensqualität und der Gesundheit der Bürger; Dienstleistungen zur Besserung der Lebensqualität und der Gesundheit der Bürger; Gründung von umweltverträglichen Geschäftstätigkeiten; Gründung von umweltverträglichen Geschäftstätigkeiten; ergänzende Dienstleistungen und Tätigkeiten für Tourismus, Handwerk und Handel; ergänzende Dienstleistungen und Tätigkeiten für Tourismus, Handwerk und Handel; Tätigkeiten mit hohem Sozialwert (Dienstleistungen für Behinderte, ältere Menschen und Kinder); Tätigkeiten mit hohem Sozialwert (Dienstleistungen für Behinderte, ältere Menschen und Kinder); Tätigkeiten, die den telematischen Zugang zu den Dienstleistungen und die digitale Alphabetisierung von Erwachsenen, die telematische Anwendung für externe Dienste fördern; Tätigkeiten, die den telematischen Zugang zu den Dienstleistungen und die digitale Alphabetisierung von Erwachsenen, die telematische Anwendung für externe Dienste fördern; Versorgungsdienstleistungen. Versorgungsdienstleistungen.

16 1611-01-2006 Was geschieht mit den nicht finanzierbaren Gesuchen? Sie gelten als Beitragsgesuche im Sinne der für die jeweiligen Sektoren (Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistungen, Tourismus) allgemein geltenden Anwendungsrichtlinien zum Landesgesetz Nr. 4 vom 13. Februar 1997


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