Nutzfahrzeuge und SF-System

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Informationen ü ber den Umbau des Schulnetzes Aufgrund der Umstellung unseres Schulnetzes auf ein neues Serversystem wird Ende Juni 2010 der Zugriff auf.
Advertisements

Die Kfz-Umweltschadenversicherung
Die Begegnungszone als Instrument der StVO Dr. Armin Kaltenegger | Innsbruck
Vorstellung Überarbeitung RL LPR THL Leistungsprüfung THL „neu“
Bewerbungs- eingang Bewerbungs- bearbeitung Stellenangebote VermittlungKommunikationZusatzleistungen.
Asyl - Eckdaten BGM Manfred Hager. Asylanträge bis bis dato: ca Prognose für 2015:ca –
» Eigenwirtschaftliche Verkehre ˃Vorrang » Gemeinwirtschaftliche Verkehre ˃Direktvergabe zulässig » Vorgaben des Aufgabenträgers ˃höhere Verbindlichkeit.
1 Bürgermeisterseminar Interkommunale Zusammenarbeit Städte- und Gemeindebund NRW Beigeordneter Hans-Gerd von Lennep.
Verschiedene Parteien in der Politik… wozu?. Links oder rechts? Oder lieber die Mitte?
Schreibwerkstatt. Anfrage Sehr geehrte Damen und Herren, für unsere Anlage benötigen wir ein Molekularsieb mit der Oberfläche von 600 m2/g. Deshalb bitten.
Empfehlungen für Kindertagespflegepersonen nach dem Ampelprinzip von Gert Baumgärtel.
1 Betriebswirtschaftliche und steuerliche Aspekte, verschiedene Kapitalmodelle z. B. Muttergesellschaft in Polen/Tochtergesellschaft in Deutschland BM.
Urheberrecht und Hochschule.
Kraft-Firmen-Tarif – Besonderheiten Nutzfahrzeuge/ SF-System
© 2011 Wolters Kluwer Deutschland / Seite 2
INSA-Meinungstrend ( KW 2017)
Freiwillige Feuerwehr Simmerath
Übersicht der Vorgehensweise bei der Einrichtung von Kleiderspendencontainern
Vereinsfusionen Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsbh.
Rechtsgrundlage § 23 Abs. 1a, § 49 StVO; § 24 StVG; BKat
„Nachverfolgung“ der eingereichten Maklerverträge
Projekt: Freie Tauchausbildungsunterlagen
Datenschutz im Arbeitsalltag Arbeitsmaterialien
Woraus bestehen Atome? schrittweiser Aufbau des Tafelbildes
Regel 3 Spieler.
Der dritte Schiedsrichter
Transparent - sachgerecht - fair
Änderungen im Gefahrgutrecht ADR 2015
Ortsbeiratssitzung Gantikow
Schulungsunterlagen der AG RDA
Ausrüstung der Spieler
Fortgeführtes Konzept zur Pflege der Deichgrasnabe auf den Deichen des Deichverbandes Die Erfahrungen des ersten Jahres der Schafsbe-weidung auf den Deichen.
So gelingt der digitale Wandel in einem Landwirtschaftsbetrieb
Erwerb Ferienhaus Niederlande
Betriebliche Altersversorgung (bAV)
Die Kranken-versicherung der Landwirte – Ein kurzer Überblick
Die Kranken-versicherung der Studenten – Ein kurzer Überblick
KFZ - Haftpflichtversicherung
Handlungsschritte zur Vorbereitung auf die neue EU-DSGVO
Unfallverhütung – Gesetzlicher Versicherungsschutz
Die betriebliche Direktversicherung
Haftung und Versicherungsschutz
Stell dir vor … …du bist 22 Jahre alt und hast deine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen. …du bist 55 Jahre alt und hast schon 35 Jahre gearbeitet,
Befreiung von der Versicherungs-pflicht in der GKV – Ein kurzer Überblick Klaus-Dieter Ebel Abteilung Tarif BK.
1/8 Vorlesung Medienrecht (SMK 7) im Hörsaal 5 der Deutschen Sporthochschule Köln im Wintersemester 2017/18.
Betriebliche Altersversorgung statt vermögenswirksamer Leistungen
abH ausbildungsbegleitende Hilfen
Bildung Erziehung Betreuung  
Die Schlossarkaden in Braunschweig
Hochwasserschutz ProFlex©.
Produkt-Kurzpräsentation Gothaer VermögensPlan Premium
Produktionsfaktoren.
Diplomarbeit Thema Foto erwünscht Bearbeiter: Vorname Nachname
Corporate Governance Dr. Thomas Ruhm.
Geschäftsplanpräsentation
Jugendsozialarbeit an der Elsbethenschule
I. Personengesellschaften
Einsatzmatrix 2.0.
Auslandsreise-Krankenversicherung für Firmen
Verkehrsprobleme im Ballungsraum: Individualverkehr und
Öffnungsaktionen für Beamte
Flotte 2019 – Der Branchentreff
Arbeitsschutz & Unfallverhütung
in Zusammenarbeit mit Ute Eberlein,
Grundstücksrecht Falllösung 4.
Arbeitstagung II der Jugendsekretäre/-innen
Tutorium der Grund- und Angleichungsvorlesung Physik. Impuls.
RA Dr. Ingmar Etzersdorfer
Kfz Broker 2009 ARGE STEIERMARK
 Präsentation transkript:

Nutzfahrzeuge und SF-System © Allianz 10/2014

Inhalt 1 2 3 4 5 Aufbau- und Verwendungsarten von Nutz- fahrzeugen Pflichtversicherung 2 Definition nicht öffentliche und öffentliche Wege und Plätze 3 Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Gabelstapler 4 Wechselaufbauten/Container und Verkaufsfahrzeuge 5

Inhalt SF-System 6 Versichererwechsel, Vertragsunterbrechung 7

Lernziele Die verschiedenen Fahrzeug- und Verwendungs- arten kennen Die entsprechenden Tarifierungsarten zuordnen und anwenden können

Fahrzeugarten – Lkw (I) Wie lautet ihre Bezeichnung? ? ? ?

Fahrzeugarten – Lkw (II) Lösung Lkw geschlossener Kasten < 3,5 t Lkw offener Kasten < 3,5 t Lkw > 3,5 t Plane und Spriegel

Fahrzeugarten – Lkw (III) Wie lautet ihre Bezeichnung? ? ? ?

Fahrzeugarten – Lkw (IV) Lösung Lkw geschlossener Kasten mit Kühlaufbau > 3,5 t Lkw geschlossener Kasten > 3,5 t Lkw für Wechsel- aufbauten (Lafette)

Fahrzeugarten – Lkw (V) Wie lautet ihre Bezeichnung? ? ? ?

Fahrzeugarten – Lkw (VI) Lösung Lkw Kipper Lkw Sonderaufbau Tankfahrzeug Autotransporter

Fahrzeugarten – Sattelzug/Anhänger (I) Wie lautet ihre Bezeichnung? ?

Fahrzeugarten – Sattelzug/Anhänger (II) Lösung Sattelzugmaschine mit Auflieger Anhänger Plane und Spriegel

Fahrzeugarten – Anhänger (I) Wie lautet ihre Bezeichnung? ?

Fahrzeugarten – Anhänger (II) Lösung Anhänger für ATL (Lafette) Anhänger/Auflieger Sonderaufbau Silo Anhänger in Sonderausführung

Fahrzeugarten – Sonstige (I) Wie lautet ihre Bezeichnung? ?

Fahrzeugarten – Sonstige (II) Lösung Landwirtschaftliche Zugmaschine Wechselaufbauten Omnibus

Fahrzeugarten – Sonstige (III) Wie lautet ihre Bezeichnung? ? ? ?

Fahrzeugarten – Sonstige (IV) Lösung Taxen/Mietwagen Selbstfahrer- vermietfahrzeuge Sonderaufbau- Betonmischer

Fahrzeugarten – Sonstige (V) Wie lautet ihre Bezeichnung? ? ? ?

Fahrzeugarten – Sonstige (VI) Lösung Selbstfahrende Arbeits- maschine (Grader) Sonderaufbau- Hubarbeitsbühne Straßenreinigungs- fahrzeug-Kehrmaschine

Fahrzeugarten – Sonstige (VII) Wie lautet ihre Bezeichnung? ? ? ?

Fahrzeugarten – Sonstige (VIII) Lösung Gabelstapler Teleskoparmstapler Mähdrescher

Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) Verzeichnis des Kraftfahrtbundesamtes (siehe: www.kba.de)

Werkverkehr, Güterverkehr Werkverkehr (Tarifmerkmal, keine gesetzliche Grundlage mehr) Eigene Ware für eigene Zwecke mit eigenen Fahrzeugen Güterverkehr Beförderung von Gütern aller Art gegen Entgelt für Dritte Bei doppelter Verwendungsmöglichkeit richtet sich der Beitrag nach dem höher einzuordnenden Risiko.

Tarif- bzw. Fahrzeugmerkmale für Nutzfahrzeuge, Taxen, Mietwagen und Omnibusse Lkw Zugmaschine Taxen/Mietwagen Busse Differenzierung nach zul. Gesamt- masse < > 3,5 t Regio-Kl. bei Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse Aufbauart Verwendungsart Stärke in kW Wirtschaftszweig kW Verwendungsart Regio-Kl. (KH/TK) bei landwirt- schaftlichen Zug- maschinen Typklasse Regionalisierung auf Zulassungs- bezirksebene Anzahl Plätze Gesamt-Neuwert Frontscheibe ein-/zweiteilig

Versicherungspflichtig sind Zulassungs- und/oder versicherungspflichtige Kfz Bei Einsatz auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen Kfz über 6 km/h einschließlich selbstfahrender Arbeits- maschinen und Gabelstapler über 20 km/h Bei Einsatz auf faktisch öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen

Öffentliche, faktisch öffentliche, nicht öffentliche Verkehrsflächen (I) Autobahnen, Straßen, Plätze, Wege, Brücken, Durchgänge usw., auch wenn sie sich in privatem Eigentum befinden, jedoch von diesen die Allgemeinbenutzung geduldet wird. Faktisch öffentliche Verkehrsflächen Straßen, Wege, Plätze auf privatem (Firmen-)Gelände, soweit für jedermann offen, private Anfahrt zum Firmengelände, durch Abholer Firmengelände, sofern Lieferfirmen, Kunden oder Besucher ohne einen auf ihren Namen lautenden Passierschein Zutritt haben, auch wenn es sich um ein umzäuntes, nur durch Tore zugängliches und bewachtes Gelände handelt; in der Regel Baustellen.

Öffentliche, faktisch öffentliche, nicht öffentliche Verkehrsflächen (II) Zugang und Benutzung des Grundstücks nur durch Mitarbeiter oder Besucher mit auf ihren Namen aus- gestellten Passierscheinen möglich. Parkplatz, der nur von konkret bekannten Mitarbeitern bestimmter Firmen befahren werden kann.

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Kraftfahrzeuge Haftung Deckung Art des Fahrzeugs zul. pflichtig vers. pflichtig Verschul- denshaft. §823 BGB Gefähr- dungshaft. §7 STVG HAFT KASKO 1 2 3 4 5 6 7 Arbeitsmaschinen bis 20 km/h über 20 km/h nein nein ja ja nein ja BHV KH TV KF/TV Kraftfahrzeuge bis 6 km/h über 6-20 km/h über 20 km/h nein ja nein ja ja nein ja BHV KH TV KF Achtung! Gabelstapler (früher Kfz über 6-20 km/h) gelten als Arbeitsmaschinen!

Kfz-Haftpflicht für Arbeitsmaschinen und Gabelstapler Seit 18.12.2007 unterliegen Hub- und Gabelstapler mit einer Höchstgeschwindigkeit < 20 km/h nicht mehr der Versicherungs- pflicht nach §1 PflVG. Bis dahin galt die Befreiung nur bis 6 km/h. Hub- und Gabelstapler werden jetzt wie „selbstfahrende Arbeitsmaschinen“ behandelt.

Versicherungsschutz über Betriebshaftpflicht Nicht zulassungs- und versicherungspflichtige Kfz mit nicht mehr als 6 km/h Höchstgeschwindigkeit sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und nun auch Gabelstapler mit nicht mehr als 20 km/h Höchstgeschwindigkeit können über die Betriebs- haftpflicht versichert werden. Haftungsnorm: Verschuldenshaftung Gabelstapler > 6 km/h können jedoch nach wie vor auch über Kraftfahrt versichert werden. Zum besseren Schutz für Kunden und mögliche Geschädigte sollte für Stapler immer Versicherungsschutz über Kraftfahrt angeboten werden Haftungsnorm: Gefährdungshaftung

Wechselaufbauten Wechselaufbau, Wechselbehälter, Container Zur Güterbeförderung Auswechslung auf Zugfahrzeug/Lafette mechanisch möglich Lkw mit Wechselaufbau Schiffscontainer Wechselbehälter

Twistlock Verschraubung am LKW von Wechselaufbau/Container

Verkaufsfahrzeuge Kfz und Anhänger zum Verkauf bzw. zur Ausstellung von Ware Sonder-Kfz/Verkaufsfahrzeug Sonder-Anhänger/Verkaufsfahrzeug Anhänger/Verkaufsfahrzeug Sonderanfertigungen Neupreis: abhängig von Ausführung bis weit über 50.000 EUR Lkw-Werkverkehr bis zulässige Gesamtmasse < 3,5 t kW: Haftpflicht Gesamtneuwert: Teilkasko und Vollkasko ohne MwSt.

Verkaufsfahrzeuge – Beispiel Sonder-Kfz/Verkaufsfahrzeug Technische Daten: zulässige Gesamtmasse 3,4 t 110 kW 1.498 cm Neuwert 80.000 EUR ohne MwSt. SF-Klasse beim Vor-VR SF 1 in KH und KF Deckungsumfang KH 100 Mio. EUR VK 500 EUR/TK 150 EUR SB ZW 1/4

SF-Klassen für Nutzfahrzeuge, Taxen, Mietwagen und Omnibusse Beitragssatz KH Beitragssatz VK M 120% 130% 100% 100% 1/2 70% 85% 1 70% 80% 2 55% 70% 3 50% 65% 4 45% 60% 5 45% 55% 6 40% 50% 7 40% 50% 8 35% 45% 9 35% 45% 10 30% 40%

Rückstufungstabelle KH für Nutzfahrzeuge, Taxen, Mietwagen und Omnibusse Ausgang SF 1 Schaden 2 Schäden 3 Schäden 4/+ Schäden 10 7 4 1/2 M 9 5 3 1/2 M 8 4 2 M 7 4 2 M 6 3 2 M 5 3 2 M 4 2 1/2 M M 3 2 1/2 M M 2 1/2 M M 1 M M M 1/2 M M M M M M M M M M M M

Rückstufungstabelle VK für Nutzfahrzeuge, Taxen, Mietwagen und Omnibusse Ausgang SF 1 Schaden 2 Schäden 3 Schäden 4/+ Schäden 10 4 1/2 M M 9 3 1/2 M M 8 2 M M 7 2 M M 6 1 M M 5 1 M M 4 1/2 M M M 3 1/2 M M M 2 M M M 1 M M M 1/2 M M M M M M M M M M M M M

Wechsel von Pkw zu Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse Ein Schaden Pkw bis 12.03.2011 versichert SF 12 1 KH-Schaden (reguliert) am 12.03.2011 Fahrzeugwechsel zum Lkw am 12.09.2011 Pkw SF 12 = Lkw 12 schadenfreie Jahre SF 10 schadenfreier und ununterbrochener Verlauf bis 01.01.2012 Rückstufung nach Staffel: SF 10 SF 7

Fahrzeuggruppen gemäß Firmen Kraft Info Obere Gruppe Mittlere Gruppe Untere Gruppe Kraftomnibusse Sonderfahrzeuge, außer Krankenwagen Fahrzeuge im gewerblichen Güter- verkehr außer Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse Personenmietwagen Taxen Güterkraftfahrzeuge im Werkverkehr, außer Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse Fäkalienabfuhrwagen Pkw, Krafträder, Roller, Quads, Trikes Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse Krankenwagen Wohnmobile Leichenwagen

SFR-Übertragung – Fahrzeugwechsel Obere Gruppe Voraussetzung innerhalb der gleichen Gruppe oder von einer höheren zu einer niedrigeren Gruppe Mittlere Gruppe Untere Gruppe Mit dem UT 09/2014 wurde eine Reihe von Sonderfahrzeugen in die SFR- Systematik aufgenommen. Sie erscheinen ohne Einzelnennung in der oberen Fahrzeuggruppe pauschal als „Sonderfahrzeuge“ Eine SFR-Übertragung von oder auf diese Fahrzeuge von einer anderen Fahrzeugart ist, wie auch bei ldw. Zugmaschinen, bei Allianz nicht möglich.

SFR-Übertragung – Fahrzeugarten

SFR-Übertragung Wechsel zwischen den unterschiedlichen Staffeln Entscheidend sind Anzahl der schadenfreien Jahre und Anzahl der Schäden im laufenden Jahr nicht die SF-Klasse in Prozent!

Übertragung der schadenfreien Zeit Übertragungsmöglichkeiten Vom Vertrag eines SFR-berechtigten Dritten Im Rahmen einer Mitversicherungsnehmer- vereinbarung Betriebsübergabe Voraussetzung SFR-Abgebender erklärt seinen Verzicht. SFR-Anrechnung muss gerechtfertigt sein.

SFR-Übertragung (Beispiele für KH) Fall 1 Pkw 18 schadenfreie Kalenderjahre SF 18, 35% Lkw Werkverkehr 2 t zul. Gesamtmasse SF ? Fall 2 Lkw bis 2,5 t zul. GM 15 schadenfreie Kalenderjahre SF 10, 30% Pkw SF ? Fall 3 Pkw 4 schadenfreie Kalenderjahre SF 4, 60% Lkw Bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse SF ?

SFR-Übertragung (Beispiele für KH) – Lösung Fall 1 Pkw 18 schadenfreie Kalenderjahre SF 18, 35% Lkw Werkverkehr 2 t zul. Gesamtmasse SF 10, 30% Fall 2 Lkw mit 2,5 t zul. GM 15 schadenfreie Kalenderjahre SF 10, 30% Pkw SF 15, 45% Fall 3 Pkw 4 schadenfreie Kalenderjahre SF 4, 60% Lkw 3 t zul. Gesamtmasse SF 4, 45%

Einstufung bei Wiederinkraftsetzung Unterbrechung Besonderheiten Schadenfreiheitsrabatt Fall 1 max. 1 Jahr mind. 6 Monate Versicherungsschutz rückt weiter Fall 2 max. 1 Jahr weniger als 6 Monate Versicherungsschutz wie vor Unterbrechung Fall 3 mehr als 1 Jahr, max. 7 Jahre keine wie vor Unterbrechung Fall 4 mehr als 7 Jahre keine Einstufung wie bei Ersteinstufung

Vertragsunterbrechung (Beispiele) Beginn des Versicherungsschutzes 01.01.diesen Jahres SF5 Schadenfrei in diesem Jahr Unterbrechung Wiederinkraftsetzungen Einstufung Fall 1 01.08. d. Jahres 01.04. nächsten Jahres SF 6 Fall 2 01.05. d. Jahres 30.04. nächsten Jahres SF 5 Fall 3 01.03. d. Jahres 01.12. + 3 Jahre SF 5 Fall 4 01.08. d. Jahres 01.09. + 7 Jahre SF 1/2

Versicherungsschutz während Außerbetriebsetzung Ruheversicherung für bis zu 18 Monaten in KH/TK prämienfrei. Vollkasko reduziert sich auf Teilkaskoschutz. Kraftfahrt-Unfallversicherung und AutoPlus ruhen. Fahrzeug darf außerhalb Einstellraum oder umfriedetem Abstell- platz nicht gebraucht oder vorübergehend abgestellt werden. Alle vor Außerbetriebsetzung fälligen Beiträge müssen bezahlt werden. Bei Abwerbung ist auf evtl. vorhandene beitragsfreie Ruhe- versicherung zu achten.

Fragen – Habe ich alles verstanden? (I) 1 Der SFR einer landw. Zugmaschine (7 schadenfreie Jahre) soll auf einen Lkw 2,8 t zul. GM im Werkverkehr übertragen werden? SFR-Übertragung ist möglich bis zu einer zul. GM bis 3,5 t. SFR-Übertragung ist nur möglich auf den Pkw des Landwirtes. SFR-Übertragung ist nur möglich, wenn das Ersatzfahrzeug bzw. weitere Fahrzeug auch eine landw. Zugmaschine ist.

Antwort (I) 1 Der SFR einer landw. Zugmaschine (7 schadenfreie Jahre) soll auf einen Lkw 2,8 t zul. GM im Werkverkehr übertragen werden? SFR-Übertragung ist möglich bis zu einer zul. GM bis 3,5 t. SFR-Übertragung ist nur möglich auf den Pkw des Landwirtes. SFR-Übertragung ist nur möglich, wenn das Ersatzfahrzeug bzw. weitere Fahrzeug auch eine landw. Zugmaschine ist.

Fragen – Habe ich alles verstanden? (II) 2 Der Kunde „Frachtführer“ beantragt die 6 schadenfreien Jahre seiner Sattelzugmaschine im Güterverkehr in KH und VK auf seinen neu ange- schafften PKW Hummer H2 zu übertragen. Sie lehnen ab, weil SFR-Übertragung nur innerhalb der gleichen Klasse möglich. Sie stimmen zu, weil SFR-Übertragung in niedrigere Klassen möglich. Sie lehnen ab, weil SFR-Übertragungen auf Personenfahrzeug nicht möglich sind, und verweisen auf die AKB-NF.

Antwort (II) 2 Der Kunde „Frachtführer“ beantragt die 6 schadenfreien Jahre seiner Sattelzugmaschine im Güterverkehr in KH und VK auf seinen neu ange- schafften PKW Hummer H2 zu übertragen. Sie lehnen ab, weil SFR-Übertragung nur innerhalb der gleichen Klasse möglich. Sie stimmen zu, weil SFR-Übertragung in niedrigere Klassen möglich. Sie lehnen ab, weil SFR-Übertragungen auf Personenfahrzeug nicht möglich sind, und verweisen auf die AKB-NF.

Fragen – Habe ich alles verstanden? (III) 3 Das Bestandsfahrzeug, ein Lkw 6,7 t zul. GM im Werkverkehr (KH 50 Mio., Teilkasko 150 SB, SF3; 7 schadenfreie Jahre) wird gewechselt. Neues Fahrzeug Lkw 11,8 t zul. GM, Deckungsumfang KH 100 Mio., Voll- kasko 500/150 SB. Welchen Beitragssatz in Kasko bieten Sie an? Vollkasko mit 50% (SF 7) Vollkasko mit 100% (Kl.0) Vollkasko mit 85% (SF ½)

Antwort (III) 3 Das Bestandsfahrzeug, ein Lkw 6,7 t zul. GM im Werkverkehr (KH 50 Mio., Teilkasko 150 SB, SF3; 7 schadenfreie Jahre) wird gewechselt. Neues Fahrzeug Lkw 11,8 t zul. GM, Deckungsumfang KH 100 Mio., Voll- kasko 500/150 SB. Welchen Beitragssatz in Kasko bieten Sie an? Vollkasko mit 50% (SF 7) Vollkasko mit 100% (Kl.0) Vollkasko mit 85% (SF ½)

Fragen – Habe ich alles verstanden? (IV) Notieren Sie bei den folgenden Fragen die Buchstaben der zutreffenden Antwortalternative. Die Buchstabenfolge ergibt in der Reihenfolge der Fragen das Lösungswort. Aufgabe 1 Ein Anhänger (16.040 KG zul. GM) mit Hamburger Kennzeichen steht auf dem Gelände des Güterbahnhofes München. Die Plane trägt die Aufschrift „Internationale Transporte – Waaterman Hamburg“. Um welche Verwendungsart handelt es sich hierbei? P Werkverkehr Q Gelegenheitsverkehr R Güterverkehr S Linienverkehr

Fragen – Habe ich alles verstanden? (V) Aufgabe 2 Auf einer Baustelle steht ein Kfz-Lkw mit einer Ladefläche von 14 m2, auf dem ein Radlader geladen ist. Um welche Fahrzeugart handelt es sich hierbei? E Pkw A Lkw bis 3,5 t zul. GM I Lkw über 3,5 t zul. GM U Zugmaschine/Sattelzugmaschine

Fragen – Habe ich alles verstanden? (VI) Aufgabe 3 Ein Einzelunternehmer, der lediglich einen Führerschein Klasse B (früher 3) besitzt, transportiert eine komplette Wohnzimmereinrichtung inkl. Geld- schrank (Gewicht: 1.137 kg) gegen Entgelt auf der Autobahn von Hamburg nach München. 3.1 Um welche Fahrzeugart handelt es sich hierbei? S Lkw über 7,5 t zul. GM T Arbeitsmaschine C Lkw bis 3,5 t zul. GM R Zugmaschine/Sattelzugmaschine

Fragen – Habe ich alles verstanden? (VII) Aufgabe 3 Ein Einzelunternehmer, der lediglich einen Führerschein Klasse B (früher 3) besitzt, transportiert eine komplette Wohnzimmereinrichtung inkl. Geld- schrank (Gewicht: 1.137 kg) gegen Entgelt auf der Autobahn von Hamburg nach München. 3.2 Um welche Verwendungsart handelt es sich hierbei? O Werkverkehr K Vermietung A Gelegenheitsverkehr H Güterverkehr

Fragen – Habe ich alles verstanden? (VIII) Aufgabe 4 Ein Zirkusunternehmer, dessen Zirkus in ganz Deutschland auftritt, kauft zur Ergänzung seines Fuhrparks ein Fahrzeug, das zum Ziehen eines An- hängers, auf den ein Raubtierkäfig montiert ist, geeignet ist. Das Fahrzeug hat keine eigene Ladefläche. 4.1 Um welche Fahrzeugart handelt es sich hierbei? P Pkw R Arbeitsmaschine S Lkw T Zugmaschine/Sattelzugmaschine

Fragen – Habe ich alles verstanden? (IX) Aufgabe 4 Ein Zirkusunternehmer, dessen Zirkus in ganz Deutschland auftritt, kauft zur Ergänzung seines Fuhrparks ein Fahrzeug, das zum Ziehen eines An- hängers, auf den ein Raubtierkäfig montiert ist, geeignet ist. Das Fahrzeug hat keine eigene Ladefläche. 4.2 Um welche Verwendungsart handelt es sich hierbei? I Werkverkehr E Güterverkehr U Linienverkehr O Landwirtschaftlicher Verkehr

Fragen – Habe ich alles verstanden? (X) Aufgabe 5 Ein Frankfurter Supermarkt, der im eigenen Fuhrpark über keinen Lkw verfügt, möchte einen Gabelstapler (Gewicht: 1.300 kg) in eine andere Filiale transportieren. In einem kurzen Telefonat wird ein Transportunter- nehmen damit beauftragt. Was ist die richtige Verwendungsart des verwendeten Lkw? F Werkverkehr G Güterverkehr L Linienverkehr M Vermietung

Lösung – Habe ich alles verstanden (IV-X)? Lösungswort 1 R 2 I 3.1 C 3.2 H 4.1 T 4.2 I 5 G

Ende Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Disclaimer Die Präsentation ist urheberrechtlich geschützt. Sie wurde ausschließlich zu Informations-, Schulungs- und Fortbildungszwecken erstellt und ist nur für Ihren persönlichen Gebrauch bestimmt. Jede sonstige Verwendung der Präsentation, sei es im Ganzen oder in Auszügen, insbesondere die Vervielfältigung und Weitergabe der Präsentation an Dritte, bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Verstöße gegen das Urheberrechtsgesetz haben zivil- und strafrechtliche Konsequenzen. Die in der Präsentation enthaltenen Informationen, Auskünfte und Einschätzungen geben den Stand zum Zeitpunkt der Publikation wieder. Die Präsentation soll einen Überblick über die angesprochenen Themen geben, sie berücksichtigt nicht die Umstände des konkreten Einzel- falls und kann daher die Prüfung eines solchen Einzelfalls nicht ersetzen. In Zweifelsfällen stehen Ihnen die bekannten Ansprechpartner zur Verfügung. Die Präsentation wurde durch uns mit der gebotenen Sorgfalt erstellt. Wir übernehmen keine Gewährleistung, Garantie oder sonstige Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der enthaltenen Informationen, Auskünfte und Einschätzungen. Dies gilt insbesondere für solche Informationen, Auskünfte und Einschätzungen, die wir von Dritten übernommen haben. Diese haben wir in der Präsentation gekennzeichnet; wir haben sie nicht auf ihre Richtigkeit hin geprüft.