Wieviel Regulierung verträgt die Forschungsfreiheit?

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Das Fach WuN in der Q-Phase
Advertisements

Organisations- und Geschäftsmodelle
Mögliche Fragen im Vorstellungsgespräch (I)
D. ZAMANTILI NAYIR – 8. SEMESTER
Wissenschaftliches Publizieren – Was sich ändern muss DINI-Symposium Wissenschaftliches Publizieren der Zukunft – Open Access Dr. Ulf Müller Göttingen,
Einführung in das Öffentliche Recht für Nichtjuristen
Übung zur Vorlesung „Grundrechte“
Wirtschaftsethik als Ordnungsethik Karl Homann
Das Handlungsfeld Weiterbildung und Erwachsenenbildung
Professionelles Projektmanagement in der Praxis, © 2006 Dr. Harald Wehnes Universität Würzburg, FB Informatik, Prof. Dr. P.Tran-Gia 1 Professionelles Projektmanagement.
Psychophysiological Responses to Imagined Infidelity: The Specific Innate Modular View of Jealousy Reconsidered. Christine R. Harris University of California,
Der argumentative Gedankengang
„Schule als Lebensraum – ohne Mobbing!“
Kompetenzbereiche von Sportlehrkräften
Steigerung der Wertschöpfung Unternehmergespräche 15./16. Mai 2006 Carlo von Ah.
1 VVO-Studie: Vorsorgebewusstsein hui, Finanzwissen pfui Dr. Wolfram Littich Präsident des Versicherungsverbands Dr. Louis Norman-Audenhove Generalsekretär.
Prof. Dr. Herbert Küpper Institut für Ostrecht
D ACH V ERBAND S CHWEIZERISCHER P ATIENTENSTELLEN DVSP Gesundheit 2020 – Welche Liberalisierung in welchem Interesse? Jean-François Steiert, Nationalrat.
Warum haben Kinder Rechte?
Vereinigungsfreiheit (Art. 9 GG) ( )
VVO – Jugendstudie zur Finanzbildung
Friederike Maier Hochschultag HWR Berlin 2013
Vergangenheitsform des Konjunktiv II
法學德文名著選讀(一) Lektion 2 Text 1
Magst du Mathe? Rechnen Reisepass
Methodenlehre Gesetzgebungslehre.
GTSA II – Einführung in Gegenstand & Theorienverständnis d. Sozialarbeit II.
Wissenschaftstheorie
..
Hessischer Referenzrahmen Schulqualität
Einführung in das Öffentliche Recht für Nichtjuristen
Der ‚gläserne Mensch‘ und der vorsorgliche Staat Zum Verhältnis von Privatheit und Sicherheit in der Informationsgesellschaft Dipl. Pol. Ralf Bendrath.
JA zum Sportförderungsgesetz — JA zur dynamischen Sportförderung Swiss Olympic — Nationales Olympisches Komitee Hans Babst, stv. Direktor 4. Februar 2010.
Klausur Nr. 7 Strafrecht WS 2007/2008
FerienLEO Deliktsrecht Wiss. Mit. RA Dr. Bernhard Ulrici Fall 3: Folgenreiche Eifersucht (BGH NJW 2002, 2232)
Waltraud Kämper, Dipl. Pädagogin, Referentin i m _______________________________________________ „Neu orientieren am Ende der Berufstätigkeit“ „Mit 60/
Wie kontrollieren Institutionen Wissenschaft? Möglichkeiten und Grenzen staatlicher Steuerung Dr. Michael Stückradt Kanzler der Universität zu Köln.
I. Ziele der Präsentation II. Was ist Mediation? III. Sedes materiae IV. Mediationszeitpunkt V. Beurteilung Marc SchibliNino Hafner2.
ALLGEMEINE GRUNDRECHTSLEHREN I. Einteilung der Grundrechte
Was ist Staatskirchenrecht? Recht gilt immer innerhalb einer bestimmten Gruppe, bzw. innerhalb eines abgegrenzten Territoriums (vgl. kanonisches Recht)
Ρ. ri x ecker.recht Die Schließung einer Flatrate-Diskothek Probleme des Falles: Einstweiliger Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO Notwendigkeit einer Anhörung.
Das Programm zur NRW LTW 2010 Vor- und Nachwort. Das Programm zur NRW LTW 2010 Vor- und Nachwort Vorwort Wir sind Piraten Grundsätze - PIRATEN sind frei.
- Uni Potsdam - WS09/10 - Leitbilder und Werte der Informationsgesellschaft – Linda Tschepe - 1 Ethik in der Informationsgesellschaft Linda.
Heidelberg Ralf Kronig, Betriebsratsmitglied SAP AG Wie die Beschleunigung die Menschen bei SAP immer mehr kaputt macht! IG Metall Rhein Neckar,
Das Urheberrecht in der Schule
Ergebnisvorstellung Fremdevaluation /
Gemeindekooperationen in Österreich und im internationalen Vergleich Status und Dynamiken Univ. Prof. Dr. Peter Bußjäger Rankweil
Wir weben mit. Netzwerken KIRCHENGEMEINDEN WIRKEN IM GEMEINWESEN
Philosphie – was ist das?
Unternehmensverantwortung
4. Tourismuspolitik auf Stadt-und Gemeinde- ebene
Hunnen – gefährliche Feinde im 4. und 5. Jahrhundert
Freizeit und Hobbies.
Hochschuldidaktik im Dialog
Erster Entwurf eines ABDSG Allgemeines Bundesdatenschutzgesetz
Kick out - wenn nicht jetzt, wann dann?
Die Kleingruppe.
Religionspädagogisches Gesamtkonzept rpg
Und bist Du nicht willig ...
Vorlesung Sportrecht (SMK 7) an der Deutschen Sporthochschule Köln
Kompetenzniveaus Lernlupe Mathematik
Einheit 2: Staatsrecht I
Das Kinderland Programm
Freiheit im Wandel der Zeit
Newsletter-marketing
Umsetzungsbeispiel (BC)
Die Sicht eines Datenschutzexperten Dr
Fächer der Sozialwissenschaft
Gesellschaft und Innenpolitik im Kaiserreich
- Teil IV - Bündnis Krankenhaus statt Fabrik
 Präsentation transkript:

Wieviel Regulierung verträgt die Forschungsfreiheit? Magdalena Pöschl

1. Staat und Kirche als Freiheitsstörer I. Gute, alte Welt 1. Staat und Kirche als Freiheitsstörer 2. Steuerung der Wissenschaft durch Zwang „Wissenschaft und ihre Lehre ist frei“ – von Zwang 3. Große Hoffnungen, bescheidene Gefahren Forschende als Agenten des öffentlichen Interesses Forschungsfreiheit ohne Gesetzesvorbehalt, doch beschränkbar durch „allgemeine Gesetze“

II. Unübersichtliche, neue Welt 1. Vielzahl neuer Freiheitsstörer 2. Zwanglose Steuerung 3. Große Gefahren, bescheidene Hoffnungen Gefährliches Forschen Gefährliches Wissen Gefährliches Schweigen Unfaires Forschen Geldgeber , Verlage , Arbeitgeber , Scientific Community Flut an Normen, wenig staatlicher Zwang

III. Regulierungsprobleme 1. Raum und Zeit generelles Problem 2. Unwägbarkeiten und ethische Unsicherheiten Problem bei der Regulierung gefährlichen Wissens 3. Verstrickungen und mangelnde Betroffenheit Problem bei der Regulierung gefährlichen Schweigens und unfairen Forschens

IV. Regulierungsoptionen 1. Harte, weiche und private Regulierung Hart: demokratisch, klar, gute Gründe, maßhaltend, mit Rechtsschutz Weich: Befolgung freiwillig, uU unklar, überschießend Privat: schnell, grenzüberschreitend, undemokratisch, oft unklar und überschießend, aber ohne Zwang 2. Von der Forschungsethik zum Forschungsrecht geglückte Normkooperation: Verbindung der Stärken missglückte Normkooperation: Kumulation der Schwächen 3. Von der Kommerzialisierung zur staatlichen Förderung