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Die Sicht eines Datenschutzexperten Dr

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Präsentation zum Thema: "Die Sicht eines Datenschutzexperten Dr"—  Präsentation transkript:

1 Die Sicht eines Datenschutzexperten Dr
Die Sicht eines Datenschutzexperten Dr. Thilo Weichert Netzwerk Datenschutzexpertise #DSGVO wirkt – 1 Jahr DSGVO – Praxiserfahrungen und Evaluation Informationsveranstaltung am in Stuttgart IHK Region Stuttgart – Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg

2 Weichert - Stuttgart - 28.6.2018 - DSGVO-Evaluation
Inhalt Positive Effekte Ziele, Harmonisierung Automatisierte Entscheidung / Profiling / Algorithmenkontrolle Transparenz, Kontrolle Verantwortlichkeiten Zertifizierung Aufsichtsbehörden Konkretisierungsbedarfe Weichert - Stuttgart DSGVO-Evaluation

3 Positive Effekte der DSGVO
Teilweise europaweite Harmonisierung des Rechtes Thematisierung des Datenschutzes und Sensibilisierung dafür Umsetzung Datenschutzrecht wegen Abmahn- und Sanktionsfurcht Große Konzerne (u. a. IT-Konzerne mit Sitz in den USA) nehmen Datenschutz ernst Erstes globales Wertekonzept für Digitalisierung (als Gegenkonzept zu Konsum- und Überwachungsorientierung durch China, USA) Vorbild für außereuropäische Gesetzgeber (u. a. Japan, Brasilien, Kalifornien) Weichert - Stuttgart DSGVO-Evaluation

4 Weichert - Stuttgart - 28.6.2018 - DSGVO-Evaluation
Ziele Ausweitung der Wertekanons vom Recht auf informationelle Selbstbestimmung auf digitalen Grundrechtsschutz generell (einschließlich Freiheits- u. Demokratieschutz und Schutz vor digitaler Diskriminierung) Grundlage für eine Europäische digitale Grundrechte-Charta Ausgangspunkt für Algorithmenkontrollen Ansatzpunkt für Diskussion über „digitale Souveränität“ nicht nur von Betroffenen, sondern auch von Staat und privaten Datenverarbeitern Weichert - Stuttgart DSGVO-Evaluation

5 Ungenügende Harmonisierung
(zu viele) Öffnungsklauseln für öffentliche Stellen für Ausgleich Meinungs- und Informationsfreiheit mit Datenschutz für Gesundheitsdaten(markt) und Berufsgeheimnisse für Forschungsdatenverarbeitung bei elektronischer Kommunikation (ePrivacy-Verordnung ist überfällig) > Reines Fortschreiben der nationalen Gesetze > Bedarf an Weiterentwicklung in spezifischen Bereichen, teilweise national, aber auch in der Union Weichert - Stuttgart DSGVO-Evaluation

6 Automatisierte Entscheidungen/Profiling
Regulative Defizite von Art. 22: Beschränkung auf “Entscheidungen“ > gefährlichste Praxis: Werbung und Informationsanzeige > Diskriminierung, Manipulation, Filter- Bubbles, Fake-News Unklare Transparenzpflichten (Gegenargument Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse) Beschränkung auf natürliche Personen, Relevanz auch für juristische Personen (digitale Souveränität v. Verarbeitern vor Portalangeboten) > Bedarf an Spezifizierung und Ausweitung (Algorithmenkontrolle) Weichert - Stuttgart DSGVO-Evaluation

7 Transparenz- und Kontroll-Defizite
Große Öffnungsklausel zur Beschränkung der Betroffenenrechte (Art. 23) §§ BDSG, §§ 32a-32f AO Öffnungsklauseln zur Beschränkung der Datenschutzkontrolle (Art. 2 II lit. d, 90) § 29 Abs. 3 BDSG Totalausnahmemöglichkeit bei Berufsgeheimnissen §§ 1 Abs. 2, 57 Abs. 3 NDSG Totalausnahme der staatsanwaltlichen Ermittlungen (wg. „Unabhängigkeit“) sowie der strafrechtlichen Ermittlungen (vor Abschluss) Weichert - Stuttgart DSGVO-Evaluation

8 Verantwortlichkeiten
Europäischer Gerichtshof – C-210/16; – C-25/17 > hohe Relevanz der Gemeinsamen Verantwortlichkeit Defizitäre Regelung in Art. 26 DSGVO Präzisierungsbedarf: Transparenzansprüche und des zivilrechtlichen Rechtsverhältnisses der Verantwortlichen untereinander Weichert - Stuttgart DSGVO-Evaluation

9 Zertifizierungen (Art. 42, 43)
Umsetzung hinkt hinterher: bisher keine Akkreditierungen und keine Zertifizierungen Keine staatliche Förderung (Ausnahme Clouds – AUDITOR – durch Bundeswirtschaftsministerium) Aufsichtsbehörden wollen keine Zertifizierungen durchführen (außer Schleswig-Holstein) Keine Zertifizierung von (IT-)Produkten, sondern nur von Anwendungen Zertifizierung nur freiwillig, Pflichtzertifizierung in sensitiven Bereichen nötig (Gesundheitsanwendung) Bisher keine Zertifizierungs-Bündelung (z. B. bei Medizinprodukten nötig) Weichert - Stuttgart DSGVO-Evaluation

10 Weichert - Stuttgart - 28.6.2018 - DSGVO-Evaluation
Aufsichtsbehörden Transparenz bei Bestellung der Mitglieder defizitär > teilweise rein politische Besetzung ohne Fachkompetenz (Teilweise) katastrophale, durchgängig ungenügende Ausstattung der Aufsichtsbehörden > Aufsicht findet in vielen Bereichen nicht statt Abstimmungsprozess (national und europäische) funktioniert offenbar noch schleppend Abhilfebefugnisse sind im öffentlichen Bereich immer noch ungenügend Weichert - Stuttgart DSGVO-Evaluation

11 Konkretisierungs-/Regelungsbedarfe
Meinungsäußerung, Informationsfreiheit (Art. 85) HateSpeach/FakeNews > Forschung u. Diskurs Beschäftigtendatenschutz (Art. 88) nationale Regulierung > EU-Erfahrungsaustausch Forschung (Art. 89) regulativer Flickenteppich > EU-Harmonisierung Elektronische Kommunikationsdienste (Art. 95) > ePrivacy-Verordnung ist überfällig Weichert - Stuttgart DSGVO-Evaluation

12 Weichert - Stuttgart - 28.6.2018 - DSGVO-Evaluation
Fazit DSGVO ist Erfolgsmodell Datenschutz muss in einen umfassenderen Kontext (Digitalisierung, Grundrecht, Demokratie, Ökonomie) eingeordnet werden Digitalisierungspolitik ist insbesondere immer noch, Datenschutzpolitik ist neuerdings in Deutschland „Neuland“ Datenschutz bedarf weitergehender und konkretisierender Regulierung Weichert - Stuttgart DSGVO-Evaluation

13 Weichert - Stuttgart - 28.6.2018 - DSGVO-Evaluation
DSGVO – Praxiserfahrungen und Evaluation - die Sicht eines Datenschutzexperten Thilo Weichert Waisenhofstr. 41, Kiel konkret Weichert - Stuttgart DSGVO-Evaluation


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