Lernkartei für Steuerfachangestellte Thema: BGB

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 Präsentation transkript:

Lernkartei für Steuerfachangestellte Thema: BGB

Wer ist geschäftsunfähig? Geschäftsunfähigkeit § 104 BGB   Geschäftsunfähig ist wer… das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet hat. wer sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet, sofern nicht der Zustand seiner Natur nach ein vorübergehender ist. Lernkartei für Steuerfachangestellte

Was versteht man unter Rechtsfähigkeit? Rechtsfähigkeit § 1 BGB Die Rechtsfähigkeit beginnt mit der Vollendung der Geburt und endet mit dem Tod eines Menschen. Natürliche und Juristische Personen haben die Eigenschaft Träger von Rechten und Pflichten zu sein (Erbe). Lernkartei für Steuerfachangestellte

Wer ist beschränkt geschäftsfähig? Beschränkte Geschäftsfähigkeit § 106 BGB   Beschränkt Geschäftsfähig ist, wer das 7. Lebensjahr vollendet hat (und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat). Lernkartei für Steuerfachangestellte

Lernkartei für Steuerfachangestellte Was ist Besitz? Besitz § 854 BGB   Besitz ist die tatsächliche Herrschaft über eine Sache. Lernkartei für Steuerfachangestellte

Lernkartei für Steuerfachangestellte Was ist Eigentum? Eigentum § 903 BGB   Eigentum ist die rechtliche Herrschaft über eine Sache. Lernkartei für Steuerfachangestellte

Lernkartei für Steuerfachangestellte Wie erfolgt die Eigentumsübertragung an einem beweglichen Wirtschaftsgut? (4 Formen) Einigung und Übergabe § 929 BGB   bloße Einigung § 929 BGB Einigung und Vereinbarung eines Besitzkonstituts § 930 BGB Einigung und Abtretung des Herausgabeanspruchs § 931 BGB Lernkartei für Steuerfachangestellte

Was ist ein gutgläubiger Erwerb? Gutgläubiger Erwerb § 932 BGB   Durch eine nach § 929 erfolgte Veräußerung wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem Veräußerer gehört, es sei denn, dass er zu der Zeit, zu der er nach diesen Vorschriften das Eigentum erwerben würde, nicht in gutem Glauben ist. Lernkartei für Steuerfachangestellte

Kann man von gestohlenen Sachen Eigentümer werden? Kein Gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen § 935 BGB   Der Erwerb des Eigentums tritt nicht ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen war. Lernkartei für Steuerfachangestellte

Nennen Sie drei Anfechtungsgründe? §119 Irrtum (Inhalts- oder Erklärungsirrtum) § 120 Falsche Übermittlung § 123 Täuschung oder Drohung Lernkartei für Steuerfachangestellte

Mögliche weitere Fragen: Nichtigkeitsgründe einseitige und mehrseitige Rechtsgeschäfte Formvorschriften Vertragsfreiheit Zustandekommen von (Kauf-)verträgen Bindung an den Antrag Kaufvertragsstörungen (Gerichtliches Mahnverfahren - ZPO) Lernkartei für Steuerfachangestellte