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Zum Wertungswiderspruch

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Präsentation zum Thema: "Zum Wertungswiderspruch"—  Präsentation transkript:

1 Zum Wertungswiderspruch
§ 935 BGB 1Der Erwerb des Eigentums auf Grund der §§ 932 bis 934 tritt nicht ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen war. (…) Diese Vorschriften finden keine Anwendung auf Geld oder Inhaberpapiere (…) Art 69 WechselG Wird der Text eines Wechsels geändert, so haften diejenigen, die nach der Änderung ihre Unterschrift auf den Wechsel gesetzt haben, entsprechend dem geänderten Text; wer früher unterschrieben hat, haftet nach dem ursprünglichen Text.

2 Was geboten ist, ist erlaubt. Was erlaubt ist, ist nicht verboten.
Was nicht verboten ist, ist erlaubt. Was verboten ist, ist nicht erlaubt. 2

3 Ein normenlogischer Widerspruch
Die beiden Normen, die nach der Auffassung des OLG Köln für einen Kraftfahrer mit abgefahrenen Reifen gelten sollen, können wie folgt aus § 3 StVO und § 36 StVZO abgeleitet werden: Norm 1 aus § 3 StVO: Wenn du mit abgefahrenen Reifen fährst, sollst du langsam fahren. Das ist ein bedingtes Gebot. Daraus folgt nach dem Satz „Was geboten ist, ist erlaubt“: Wenn du mit abgefahrenen Reifen fährst, darfst du langsam fahren. Norm 2 aus § 36 StVZO: Wenn deine Reifen abgefahren sind, ist es dir verboten, damit zu fahren. 3


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