Ass.-Prof. Dr. Gerhard Saria

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 Präsentation transkript:

Grundzüge des österreichischen Privatrechts Bürgerliches Recht, Schuldrecht Ass.-Prof. Dr. Gerhard Saria Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht/Universität Wien

Überblick Kaufvertrag Leistungsstörungen (Unmöglichkeit, Verzug, Gewährleistung) Auftrag/Werkvertrag Schadenersatzrecht

Kaufvertrag §§ 1053 ff ABGB Eigentum an einer Sache gegen Geld Titel und Modus Leistungsbestimmung durch einen Dritten (§ 1056 ABGB) Sonderregeln: §§ 373 ff UGB; UN-Kaufrecht

Überblick Kaufvertrag Leistungsstörungen (Unmöglichkeit, Verzug, Gewährleistung) Auftrag/Werkvertrag Schadenersatzrecht

Leistungsstörungen Unmöglichkeit/Nichterfüllung Verzug Gewährleistung positive Vertragsverletzung Insuffizienz der gesetzlichen Regeln Abgrenzung zu Wurzelmängeln/6 Voraussetzungen

Leistungsstörungen Unmöglichkeit/Nichterfüllung Verzug Gewährleistung positive Vertragsverletzung Insuffizienz der gesetzlichen Regeln Abgrenzung zu Wurzelmängeln/6 Voraussetzungen (Geschäftsfähigkeit/Stv, Fehlen von Willensmängeln, Möglichkeit, Erlaubtheit, laesio enormis, Form)

Unmöglichkeit I nachträgliche/endgültige Nichterfüllung entgeltliche Rechtsgeschäfte Stückschulden: genus non perit nicht: Geldschulden

Unmöglichkeit II Vom Schuldner zu vertretende Unmöglichkeit (§ 920 ABGB) S. verschuldet oder Gefahrtragung Erfüllungsinteresse, Wahlrecht des Gläubigers: - am Vertrag festhalten, Austauschanspruch - Rücktritt vom Vertrag, Differenzanspruch

Unmöglichkeit III Dem Gläubiger zuzurechnende Unmöglichkeit fehlt im ABGB, Analogie zum Gläubigerverzug G. vereitelt die Leistung Vertrag bleibt aufrecht G. trägt Preisgefahr bei Verschulden Schadenersatz

Unmöglichkeit IV Weder Schuldner noch Gläubiger zuzurechnende Unmöglichkeit (§ 1447 ABGB) Schuldverhältnis erlischt bereits Geleistetes zurückstellen Anspruch auf das stellvertretende commodum ausstehende Leistungen nicht mehr erbringen

Verzug I Schuldnerverzug (§ 918 ABGB) im Fälligkeitszeitpunkt nicht auf die gehörige Art und Weise, aber nicht endgültig unmöglich objektiver Schuldnerverzug/kein Verschulden des Schuldners subjektiver Schuldnerverzug/Verschulden des Schuldners

Verzug II objektiver Schuldnerverzug subjektiver Schuldnerverzug Wahlrecht des G.: - auf Erfüllung bestehen - Rücktritt unter Setzung einer Nachfrist während Verzug trägt Schuldner Preisgefahr Verzugszinsen subjektiver Schuldnerverzug Verspätungsschaden/Erfüllungsinteresse

Verzug III Gläubigerverzug (§ 1419 ABGB) Fälligkeit, reales Anbot, bloße Obliegenheits-verletzung G. trägt Preisgefahr Haftung/Sorgfalt des Schuldners reduziert auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit schuldbefreiende gerichtliche Hinterlegung Aufwandsersatzanspruch

Gewährleistung I §§ 922 ff ABGB bedungen/gewöhnlich vorausgesetzt Abgrenzung zum Verzug Konkurrenz Schadenersatz, Irrtum Mangelkategorien beachtlich/unbeachtlich Sach-/Rechtsmangel Qualitäts-/Quantitätsmangel behebbar/unbehebbar geringfügig/nicht geringfügig

Gewährleistung II Rechtsbehelfe Verbesserung/Nachtrag des Fehlenden Austausch der Sache Preisminderung/relative Berechnungsmethode (Wmf : Wmh = Pmf : Pmh) Wandlung

Gewährleistung III § 932 ABGB Vorrang der Verbesserung/Nachtrag des Fehlenden/Austausch der Sache: primäre Rechtsbehelfe Sekundäre Rechtsbehelfe: Preisminderung/Wandlung

Gewährleistung IV Vermutung der Mangelhaftigkeit § 924 ABGB Verjährung § 933 ABGB Rüge? § 933 Abs 3 ABGB, § 31e Abs 3 KSchG, §§ 377 f UGB § 9 KSchG (zwingend), § 8 KSchG

Überblick Kaufvertrag Leistungsstörungen (Unmöglichkeit, Verzug, Gewährleistung) Auftrag/Werkvertrag Schadenersatzrecht

Auftrag §§ 1002 ff ABGB Ermächtigung/Auftrag/Vollmacht Voraussetzungen Stellvertretung?

Auftrag §§ 1002 ff ABGB Ermächtigung/Auftrag/Vollmacht Voraussetzungen Stellvertretung kein stellvertretungsfeindliches Geschäft Geschäftsfähigkeit Vertretungsmacht Offenlegung Formvorschriften

Auftrag §§ 1002 ff ABGB Ermächtigung/Auftrag/Vollmacht Auftrag: Besorgung von Rechtsgeschäften oder Rechtshandlungen für einen anderen auf dessen Rechnung Nicht: Durchführung rein tatsächlichen Verhaltens

Werkvertrag §§ 1151 f ABGB, §§ 1165 ff ABGB Herstellung eines Werks (konkreter Erfolg, Zielschuldverhältnis) gegen Entgelt (vgl § 1152 ABGB) nach Vorstellungen des Bestellers persönlich/unter persönlicher Verantwortung Nicht: Rechtshandlungen Nicht: Bemühen/sachverständige Sorgfalt Nicht: gattungsmäßig umschrieben

Überblick Kaufvertrag Leistungsstörungen (Unmöglichkeit, Verzug, Gewährleistung) Auftrag/Werkvertrag Schadenersatzrecht

Schadenersatzrecht I gesetzliche Schuldverhältnisse Verschuldenshaftung (§§ 1293 ff ABGB) Vier Voraussetzungen Schaden Kausalität Rechtswidrigkeit Verschulden

Schadenersatzrecht II Deliktsfähigkeit juristischer Personen

Schadenersatzrecht II Deliktsfähigkeit juristischer Personen Statutarische Organe Machthaber (§ 337 ABGB) Gehilfen (§ 1313a ABGB, § 1315 ABGB)

Schadenersatzrecht II Deliktsfähigkeit juristischer Personen Gehilfenhaftung: - Erfüllungsgehilfe (§ 1313a ABGB) - Besorgungsgehilfe (§ 1315 ABGB) Ersatz ideeller Schäden - § 1325 ABGB - § 32e Abs 3 KSchG

Ass.-Prof. Dr. Gerhard Saria gerhard.saria@univie.ac.at