Themenkomplex Langsamfahrstellen

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 Präsentation transkript:

Themenkomplex Langsamfahrstellen Vorlesung 17.12.2015 Themenkomplex Langsamfahrstellen Notwendigkeit Signalisierung Besonderheiten

Inhaltsverzeichnis Unterscheidung und Notwendigkeit Signalisierung Besonderheiten Spätablenkung Fallbeispiel

Unterscheidung Langsamfahrstellen sind Gleisabschnitte, an denen zeit- und ortsbezogen von der im Verzeichnis der örtlich zulässigen Geschwindigkeit (VzG) zugelassenen Geschwindigkeit abgewichen wird Signalisierung regelt das Signalbuch (Ril 301) zugehörige Planungsrichtlinien (Ril 819.0303) sind zu beachten Vorübergehende Langsamfahrstellen kurzfristig eingerichtet mit Hilfe der La veröffentlicht Signalisierung mit Lf 1 – Lf 3 Dauerhafte Langsamfahrstellen dauerhaft eingerichtet Bestandteil des Fahrplan Signalisierung mit Lf 4 – Lf 7

Notwendigkeit von Langsamfahrstellen Schutz – La: - Reduzierung der Geschwindigkeit im Nachbargleis zum Schutz der Beschäftigen

Notwendigkeit von Langsamfahrstellen Belastungs – La bzw. Nachlauf – La : - Langsamfahrstellen nach Oberbauarbeiten

Notwendigkeit von Langsamfahrstellen Veränderung von Signalstandorten: - neue Signalstandorte entgegen den Angaben im VzG

Notwendigkeit von Langsamfahrstellen Mängel am Oberbau - Schäden am Oberbau verhindern die Fahrt mit Vmax gemäß VzG

Notwendigkeit von Langsamfahrstellen Veränderung der Halteplätze Außerbetriebnahme GSM-R

Notwendigkeit von Langsamfahrstellen Fahren auf dem Gegengleis mit schriftlichem Befehl oder Zs8: Aufgehobene Signalabhängigkeit:

Beantragen von Langsamfahrstellen Beantragen der Langsamfahrstellen: La-Einträge dürfen anmelden Frist der Betra-Antragsteller (nur im Zusammenhang mit einem Betra-Antrag) im Rahmen der 6-Wochen Frist des Betra-Antrages * der Anlagenverantwortliche 21 Tage vor dem ersten La-Geltungstag beim La-Bearbeiter * die La-Planung muss rechtzeitig angestoßen werden!

Inhaltsverzeichnis Unterscheidung und Notwendigkeit Signalisierung Besonderheiten Spätablenkung Fallbeispiel

Signalisierung von Langsamfahrstellen Tagzeichen: Lf 1 - Langsamfahrscheibe Bedeutung: Es folgt eine vorübergehende Langsamfahrstelle, auf der die angezeigte Geschwindigkeit nicht überschritten werden darf. angezeigte Geschwindigkeiten: 5 km/h (Kennziffer 0,5); 10 km/h – 150 km/h (Kennziffer 1-15) Nachtzeichen: Besonderheiten: Bei beschränktem Raum kann die Dreieckspitze nach oben zeigen. Die gelben Lichter des Nachtzeichens können dann bis zu 15 m vor der Langsamfahrscheibe aufgestellt werden.

Signalisierung von Langsamfahrstellen Lf 2 - Anfangsscheibe Bedeutung: Anfang der vorübergehenden Langsamfahrstelle. Beleuchtung: Bei Dunkelheit ist die Anfangsscheibe beleuchtet oder rückstrahlend. Besonderheiten: Bei nicht bundeseigenen Eisenbahnen sind die A/E-Scheiben kombiniert zugelassen. Bei der DB AG sind kombinierte A/E-Scheiben nicht mehr zugelassen.

Signalisierung von Langsamfahrstellen Lf 3 - Endscheibe Bedeutung: Ende der vorübergehenden Langsamfahrstelle. Beleuchtung: Bei Dunkelheit ist die Endscheibe beleuchtet oder rückstrahlend. Besonderheiten: Bei nicht bundeseigenen Eisenbahnen sind die A/E-Scheiben kombiniert zugelassen. Bei der DB AG sind kombinierte A/E-Scheiben nicht mehr zugelassen.

Signalisierung von Langsamfahrstellen La-Stelle La-Stelle

Signalisierung von Langsamfahrstellen Bahnsteig La-Stelle Lf 1 Wiederholer Notwendigkeit eines Lf 1 – Wiederholers: Wenn Züge hinter dem Signal Lf 1 beginnen oder ihre Fahrt fortsetzen sollen, ist ein zweites Signal Lf 1 – ohne die gelben Lichter des Nachtzeichens – (Wiederholer) aufzustellen.

Signalisierung von Langsamfahrstellen La-Stelle Beginnt eine Langsamfahrstelle nach einer Strecken- oder Fahrwegverzweigung, ist das Signal Lf 1 durch einen gelben Richtungspfeil mit schwarzem Rand ergänzt, um anzuzeigen, für welche Richtung die Geschwindigkeitsbeschränkung gilt.

Bekanntgabe von Langsamfahrstellen Vorübergehend eingerichtete Langsamfahrstellen und andere Besonderheiten (Angaben zur Betriebsweise, veränderte Signalstandorte, Hinweise zur Unfallverhütung, Fahren mit gesenktem Stromabnehmer usw.) sind in der Zusammenstellung der vorübergehenden Langsamfahrstellen und anderen Besonderheiten (La) bekannt zu geben. festgelegter Gültigkeitszeitraum vorgeschriebener Form Bekanntgabe als Druckstück in fünf Teilheften, als Sonder-La oder mittels EBuLa Information der Tf über unerwartet notwendig gewordene Langsamfahrstellen durch schriftlichen Befehl i. d. R. wöchentlich neu gedruckt, gültig von Freitag 0.00 Uhr bis Donnerstag 24.00 Uhr

Bekanntgabe von Langsamfahrstellen

Inhaltsverzeichnis Unterscheidung und Notwendigkeit Signalisierung Besonderheiten Spätablenkung Fallbeispiel

Besonderheiten bei Langsamfahrstellen neu 1.000m 800m 400m km 9,100 km 9,300 km 10,100 km 10,300 km 11,100 km 11,500 La 120 km/h La 120 km/h La 70 km/h 12 7 Bremsweg Bremsweg Zweckmäßige Alternative?

Besonderheiten bei Langsamfahrstellen km 9,300 km 10,300 km 10,700 km 11,500 La 70 km/h La 120 km/h 7 12 Bremsweg

Besonderheiten bei Langsamfahrstellen Kennzeichnung ungültiger La-Signale Vor Inkrafttreten der La sind die Signale zu verdecken (nicht auskreuzen, nicht wegdrehen) Wenn eine La nicht eingerichtet oder vorzeitig aufgehoben wird ist das Lf 1 aufzustellen und auszukreuzen und die Signale Lf 2 und Lf 3 nicht aufzustellen bzw. entfernt

Berichtigung der La Die La darf nur in zwingend notwendigen begründeten Ausnahmefällen berichtigt werden (z. B. bei Langsamfahrstellen durch unvorhersehbare Mängel). Die Berichtigung ist durch die La-Erfassungsstelle zu fertigen und den Beteiligten (Zugpersonalen und örtlich zuständige Stellen) bekannt zu geben Die Triebfahrzeugführer der betroffenen Züge müssen grundsätzlich mindestens 72 Stunden durch schriftliche Befehle verständigt werden. Die Frist endet: wenn seit Versand der Berichtigung 72 Stunden vergangen sind und dem zuständigen Fdl durch den Anlagenverantwortlichen bestätigt wurde, dass die erforderlichen Signale aufgestellt sind

Inhaltsverzeichnis Unterscheidung und Notwendigkeit Signalisierung Besonderheiten Spätablenkung Fallbeispiel

Spätablenkung 06.02.2000: Zug D 203 verunglückt im Bahnhof Brühl (Neun Tote, 149 Verletzte) als dieser wegen einer Baumaßnahme auf Ersatzsignal einfuhr und mit 122 km/h auf einer mit 40 km/h zu befahrenden abzweigenden Weiche entgleiste. Der Trieb-fahrzeugführer war davon ausgegangen, dass er den an-schließenden Weichenbereich bereits verlassen hatte.

Spätablenkung Spätablenkung bedeutet, dass der anschließende Weichenbereich eines Hauptsignals so groß ist, dass der Abstand zwischen zwei einzelnen Weichen größer als 400 m ist Eine Weiche, die sich am Ende eines Abschnittes befindet, der länger als 400 m ist und abzweigend befahren wird, wird so zu einem besonderen Gefahrpunkt Gefahrpunkt min. 401 m

Spätablenkung – Definition gemäß Ril 406 Spätablenkung liegt vor, wenn: ohne Fahrtstellung des Hauptsignals zwischen dem Signal /(Höhe Signalstandort), an dem die Zugfahrt zugelassen wird und dem Ende des anschließenden Weichenbereichs Gleisabschnitte > 400 m Länge ohne Weichen liegen und eine an diesen Abschnitt anschließende Weiche abzweigend befahren werden muss auf Hauptsignal mit Geschwindigkeitseinschränkung über neu eingerichtete Fahrstraßen eine anschließende Weiche abzweigend befahren werden muss

Spätablenkung Beispiel I Gleis a3 3 2 1 4 439 m a1 W4 a4 Regelfahrstraßen a1 und a3 Bauarbeiten in Gleis 1  Einrichtung bauzeitliche Fahrstraße a4 Eine Spätablenkung liegt vor, da der Abstand zwischen den Esig A und der Weiche 6 größer als 400 m ist, die Weiche 6 abzweigend befahren wird und auf Hauptsignal mit Geschwindigkeitsbeschränkung auf eine neu eingerichtete Fahrstraße eingefahren wird ( selbiges gilt auch wenn auf Ersatzsignal oder Befehl nach Gleis 4 eingefahren wird)

Spätablenkung Beispiel II Gleis 3 2 439 m W5 1 4 Bauarbeiten hinter dem Esig A Einfahrt Zugfahrt in den Bahnhof auf Befehl, Fahrt nach Gleis 3 Spätablenkung, da Zugfahrt ohne Fahrtstellung des Hauptsignals zugelassen wird und dem Ende des anschließenden Weichenbereichs Gleisabschnitte > 400 m Länge ohne Weichen liegen und eine an diesen Abschnitt anschließende Weiche abzweigend befahren werden muss

Inhaltsverzeichnis Unterscheidung und Notwendigkeit Signalisierung Besonderheiten Spätablenkung Fallbeispiel

Fallbeispiel l Schutz – La 70 km/h (VzG: 110km/h) von km 72,000 – 72,200

Lf 1 Wiederholer am Bahnsteigende Fallbeispiel l Schutz – La 70 km/h (VzG: 110km/h) von km 72,000 – 72,200 Lf 1 in km 70,791 Kennz. 7 1000 Hz Indus Lf 1 Wiederholer am Bahnsteigende Lf 3 in km 72,200 Lf 2 in km 72,000 Bremsweg 1.209m (Toleranz 950m – 1500m)

Fallbeispiel ll Schutz – La 70 km/h (VzG: 110km/h) von km 72,200 – 72,000

Fallbeispiel ll Schutz – La 70 km/h (VzG: 110km/h) von km 72,200 – 72,000 Lf 1 Wiederholer am Bahnsteigende, links aufgestellt mit Zuordnungstafel Lf 1 in km 70,791 Kennz. 7 1000 Hz Indusi Lf 1 Wiederholer am Asig 22N3 Lf 3 in km 72,200 Lf 2 in km 72,000 Lf 1 in km 73,200 Kennz. 7 1000 Hz Indusi Lf 1 Wiederholer am Esig 22F Lf 2 in km 72,200 Lf 3 in km 72,200 Bremsweg Bremsweg 1.209m (Toleranz 950m – 1500m)

Fallbeispiel Spätablenkung Mustereintrag