Die Altersrenten: Wer? Wann? Wie (viel)? Fachtagung der Arbeitgeber- und Schwerbehindertenvertreter im Landkreis Rottal-Inn am 26.09.2017 im Landratsamt Pfarrkirchen Manfred Steibl, Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd
Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd entstanden aus der Fusion der Landesversicherungsanstalten LVA Niederbayern-Oberpfalz (Landshut) und LVA Oberbayern (München) Geschäftsführerin: Frau Direktorin Elisabeth Häusler
Frau Direktorin Elisabeth Häusler
Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in Bayern a. Regionalträger: Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd (vormals LVA Ndb./Opf., LVA Oberbayern) in Landshut und München Deutsche Rentenversicherung Nordbayern (vormals LVA Ofr./Mfr., LVA Unterfranken) in Bayreuth und Würzburg Deutsche Rentenversicherung Schwaben (vormals LVA Schwaben) in Augsburg b. Bundesträger: Deutsche Rentenversicherung Bund (ehemals Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, BfA) mit Hauptsitz in Berlin Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See mit Hauptsitz in Bochum
Die Renteninformation
Ihre Renteninformation Was bekomme ich bei … ? Ihre Renteninformation Sehr geehrte Frau Beispiel, in dieser Renteninformation haben wir die für Sie vom 01.03.2002 bis zum 31.12.2015 gespeicherten Daten und das geltende Rentenrecht berücksichtigt. Ihre Regelaltersrente würde am 01.03.2053 beginnen. Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen und gesetzliche Änderungen können sich auf Ihre zu erwartende Rente auswirken. Bitte beachten Sie, dass von der Rente auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie gegebenenfalls Steuern zu zahlen sind. Auf der Rückseite finden Sie zudem wichtige Erläuterungen und zusätzliche Informationen. Rente wegen voller Erwerbsminderung Wären Sie heute wegen gesundheitlicher Einschränkungen voll erwerbsgemindert, bekämen Sie von uns eine monatliche Rente von: Renteninformation 2016 1.121,34 EUR Höhe Ihrer künftigen Regelaltersrente Ihre bislang erreichte Rentenanwartschaft entspräche nach heutigem Stand einer monatlichen Rente von: 423,76 EUR Sollten bis zur Regelaltersgrenze Beiträge wie im Durchschnitt der letzten fünf Kalenderjahre gezahlt werden, bekämen Sie ohne Berücksichtigung von Rentenanpassungen von uns eine monatliche Rente von: 1.552,95 EUR 14940391 Deutsche Rentenversicherung Bund
Der Versicherungsverlauf
Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung – Antragstellung Manfred Steibl 08.11.16 Renten wegen Erwerbsminderung Altersrenten Renten wegen Todes Deutsche Rentenversicherung Bund 7
schwerbehinderte Menschen Die Altersrenten ab 2017 Manfred Steibl 08.11.16 Regelaltersrente Altersrente für schwerbehinderte Menschen Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für besonders langjährig Versicherte Deutsche Rentenversicherung Bund 8
Seit 2007 Anhebung auf 67 (ab Jg. 1964) Regelaltersrente Bis 2006: 65 Seit 2007 Anhebung auf 67 (ab Jg. 1964) Für die Jahrgänge 1947 bis 1963 stufenweise Anhebung Wartezeit 5 Jahre Keine Hinzuverdienstgrenzen Keine Abschläge Keine vorzeitige Inanspruchnahme möglich, auch nicht mit Abschlägen!
Anheben der Altersgrenze Regelaltersrente (§§ 35, 235 SGB VI) – keine Änderung durch Rentenpaket Altersgrenze Alter 67 66 65 Altersgrenze Geburt 1947 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 13922331 Deutsche Rentenversicherung Bund
Altersrente für schwerbehinderte Menschen Voraussetzungen Frühestmöglicher Rentenbeginn: Anstieg von 60 auf 62 und Schwerbehinderung (GdB mindestens 50 %) und Wartezeit 35 Jahre – alle rentenrechtlichen Zeiten zählen mit, auch Schule und Studium und Hinzuverdienstgrenzen Abschlagsfrei 2 Jahre vor der Regelaltersgrenze Mit Abschlägen von maximal 10,8 % ist der Bezug bis zu 5 Jahre vor der Regelaltersgrenze möglich 13720491 Deutsche Rentenversicherung Bund
Altersrente für langjährig Versicherte Voraussetzungen 63 (67) Jahre und 35 Versicherungsjahre – alle rentenrechtlichen Zeiten zählen mit Hinzuverdienstgrenzen bis zum Erreichen der regulären Regelaltersgrenzen Lebenslange Rentenabschläge bis zu 14,4 % bei Rentenbeginn vor Erreichen der Regelaltersgrenze Wartezeit 35 Jahre 05100191 Deutsche Rentenversicherung Bund
Altersrente für langjährig Versicherte Geb. 1947/1948 Abschlag mit 63 7,2 % Geb. 1949: Abschlag mit 63 8,1 % Geb. 1950 Abschlag mit 63 8,4 % Geb. 1951 Abschlag mit 63 8,7 % Geb. 1952 Abschlag mit 63 9,0 % Geb. 1953 Abschlag mit 63 9,3 % Geb. 1954 Abschlag mit 63 9,6 % Geb. 1955 Abschlag mit 63 9,9 % Geb. 1956 Abschlag mit 63 10,2 % Geb. 1957 Abschlag mit 63 10,5 % Geb. 1958 Abschlag mit 63 10,8 %
Altersrente für langjährig Versicherte Geb. 1959 Abschlag mit 63 11,4 % Geb. 1960: Abschlag mit 63 12,0 % Geb. 1961 Abschlag mit 63 12,6 % Geb. 1962 Abschlag mit 63 13,2 % Geb. 1963 Abschlag mit 63 13,8 % Geb. 1964 Abschlag mit 63 14,4 % und jünger
Abschlagsfreie Rente „mit 63“? 45 „Beitragsjahre“ „mit 63“ nur bei Versicherten der Jahrgänge 1952 und älter Ab Jahrgang 1953 stufenweise Anhebung der Altersgrenzen Ab Jahrgang 1964 Altersgrenze wieder bei 65
pro Geburtsjahr / 2 Monate Anhebung der Altersgrenze – Übergangsregelung ab 01.07.14 Altersgrenze Alter 65 22 20 18 16 64 14 12 10 8 6 4 2 Altersgrenze 63 pro Geburtsjahr / 2 Monate Geburt 1953 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63
Rentenauskunft beim zuständigen Rentenversicherungsträger anfordern Wie erfahre ich, ob ich die „45 Beitragsjahre“ erfüllt habe oder in der Zukunft noch erfüllen werde? Rentenauskunft beim zuständigen Rentenversicherungsträger anfordern Im Kapitel „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ ist eine Aussage zu den 45 Beitragsjahren nach derzeitigem Stand enthalten
Beträge darüber werden nur noch zu 40 % angerechnet FLEXI-Rente ab 2017 Keine starren Hinzuverdienstgrenzen mehr - Flexibler Freibetrag 6.300 EUR Beträge darüber werden nur noch zu 40 % angerechnet Beitragszahlungen zum Ausgleich von Rentenabschlägen bereits ab 50 möglich Anreize für weitere Beitragszahlungen ab dem Beginn einer Altersrente
Vergleich alte Hinzuverdienstgrenze mit neuem Freibetrag Altes Recht bis 30.06.17: mtl. Grenze 450,00 EUR 2 x im Kalenderjahr bis zu 900,00 EUR möglich Prüfung und ggf. Kürzung auf Teilrente erfolgt monatsweise Bei unzulässigem Überschreiten erfolgte eine Kürzung mindestens auf eine 2/3-Teilrente – theoretisch bereits bei 450,01 EUR! Neues Recht ab 01.07.17: Keine monatlichen Grenzen mehr, stattdessen Freibetrag von 6.300 EUR im Kalenderjahr Beträge darüber werden zu 40 % angerechnet Beispiel: Verdienst jährlich 6.600 EUR minus Freibetrag 6.300 EUR ergibt 300 EUR „zuviel“: 300 EUR : 12 Mon. = 25 EUR monatliche Anrechnung: 25 EUR x 40 % = 10 EUR
Rentenniveau – Die „Standardrente“ oder „Eckrente“ Manfred Steibl 08.11.16 45 Jahre Durchschnittsverdienst = 45 Entgeltpunkte (EP) 1 EP = 31,03 EUR Rente (ab 07/2017) 45 EP x 31,03 EUR = 1396,35 EUR Rentenniveau = Verhältniswert zum Durchschnittsverdienst, derzeit ca. 48 % Deutsche Rentenversicherung Bund 20
Entwicklung und Prognose des Rentenniveaus ab 2008 Jahr Beitrag Eckrente Rentenniveau 2008 19,9 % 1195 EUR 50,5 % 2009 19,9 % 1224 EUR 52,0 % 2010 19,9 % 1224 EUR 51,6 % 2011 19,9 % 1236 EUR 50,1 % 2012 19,6 % 1263 EUR 49,4 % 2013 18,9 % 1266 EUR 48,9 % 2014 18,9 % 1287 EUR 48,0 % 2015 18,7 % 1308 EUR 47,6 % 2016 18,7 % 1370 EUR 48,0 % ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….. 2018 18,7 % 1434 EUR 47,1 % 2022 19,8 % 1577 EUR 46,3 % 2028 21,4 % 1789 EUR 44,4 %
Welche Auswirkungen hat das Rentenniveau auf meine eigene Rente? Bei laufenden Rentenzahlungen: Keine Rentenkürzungen, aber künftige Erhöhungen werden voraussichtlich geringer ausfallen
982 159 AR für Schwerbehinderte 1.263 EUR Verteilung der Altersrenten auf die einzelnen Rentenarten (alte Bundesl.) Zum 31.12.2016 erhielten 6.553.756 Männer in den alten Bundesländern durchschnittlich 1.078 EUR Altersrente: 1 412 783 AR wg. Alo/ATZ: 1.310 EUR 1 118 161 AR für langj. Vers. 1.235 EUR 982 159 AR für Schwerbehinderte 1.263 EUR 321 496 AR für besonders langj. Vers. 1.453 EUR 2 690 889 Regelaltersrente 770 EUR
Verteilung der Altersrenten auf die einzelnen Rentenarten (Rottal-Inn) Zum 31.12.2016 erhielten 9.995 Männer im Landkreis Rottal-Inn durchschnittlich eine Altersrente in Höhe von 1.034,45 EUR 2.467 AR wg. Alo/ATZ: 1.194,46 EUR 1.486 AR für langj. Vers. 1.234,40 EUR 1.696 AR für Schwerbehinderte 1.171,52 EUR 623 AR für besonders langj. Vers. 1.384,88 EUR 3.721 Regelaltersrente 727,10 EUR
544 744 AR für Schwerbehinderte 873 EUR Verteilung der Altersrenten auf die einzelnen Rentenarten (alte Bundesl.) Zum 31.12.2016 erhielten 8.007.358 Frauen in den alten Bundesländern durchschn. 606 EUR Altersrente: 169 110 AR wg. Alo/ATZ: 839 EUR 2 621 439 AR für Frauen 783 EUR 346 825 AR für langj. Vers. 675 EUR 544 744 AR für Schwerbehinderte 873 EUR 185 255 AR für besonders langj. Vers. 1.060 EUR 4 139 983 Regelaltersrente 424 EUR
Verteilung der Altersrenten auf die einzelnen Rentenarten (Rottal-Inn) Zum 31.12.2016 erhielten 12.648 Frauen im Landkreis Rottal-Inn durchschnittlich eine Altersrente in Höhe von 531,88 EUR 247 AR wegen Alo oder nach ATZ 810,50 EUR 3.429 AR für Frauen 729,55 EUR 548 AR für langj. Vers. 662,32 EUR 781 AR für schwerbehinderte Menschen 809,66 EUR 336 AR für besonders langjährig Vers. 958,62 EUR 7.307 Regelaltersrente 370,60 EUR
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Rentensprechtag Sprechtag in Pfarrkirchen (Rathaus II, Ringstraße 29, 2. Stock). Terminvereinbarung erforderlich: Gebührenfreie Rufnummer von 8.30 bis 12 Uhr: 0800 – 6789100
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Ihre Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd