6. Brandenburger Nephrologie-Kolleg Petzow, 17. Juni 2016

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 Präsentation transkript:

6. Brandenburger Nephrologie-Kolleg Petzow, 17. Juni 2016 RA Stefan Gräf, Leiter Stabsabteilung Politik Kassenärztliche Bundesvereinigung

Resolution 04./05.12.2014 Strategiepapier der KBV 20.05.2016 Perspektiven für das KV-System Wahlkampf 2017 Fazit

Resolution der Vertreterversammlung der KBV 4./5. Dezember 2014 Mit dem Referentenentwurf für das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz werden die Weichen auf einen deutlichen Rückbau der freiberuflichen ambulanten Versorgungsstrukturen gestellt und damit ein verheerendes Signal an den dringend benötigten ärztlichen und psychotherapeutischen Nachwuchs gesendet.

Die maßgeblichen Kritikpunkte: Obligatorische Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung in unterversorgten Regionen Bevorzugung staatlicher Versorgungsstrukturen, wie Ermöglichung kommunaler MVZ und Öffnung der Hochschulambulanzen für die ambulante Versorgung Zwangsaufkauf („soll“) von inhabergeführten Praxen Terminservicestellen Verlagerung von Kompetenzen weg von der Selbstverwaltung zum G-BA (Qualität) Parität bei „gemeinsamen Abstimmungen“ der KBV-VV Flächendeckende Ermöglichung des Einsatzes nichtärztlicher Gesundheitsberufen zur Erbringung delegierter ärztlicher Leistungen und obligatorische Modellvorhaben zur Erprobung neuer Formen der Substitution ärztlicher Leistungen und – bei Eignung deren Einführung in die Regelversorgung

Koalitionsvertrag und VSG: „Legislative Defizitanalyse“ des KV-Systems (gleich ob berechtigt oder unberechtigt!) Detaillierte Abarbeitung des Koalitionsvertrags Änderungen im grundsätzlichen Bereich nicht mehr möglich Schon zu Beginn 2015: grundsätzliche Überlegungen, die Richtung / Tendenz / Weichenstellung des VSG argumentativ aufzufangen und der darin enthaltenen Kritik eine konstruktive Perspektive entgegenzusetzen Begrenzung auf Themen, die die Politik (insb. Landes- und Kommunalpolitik) und vor allem die Bevölkerung, also die medizinisch zu versorgenden Menschen, zu Recht im Zentrum ihres Interesses sehen: Die Sicherstellung ihrer ambulanten Versorgung, auch und gerade in der Fläche und in strukturschwachen Regionen, aber nicht nur dort

Bundestagswahlkampf und zukünftiger Koalitionsvertrag Spannende Frage: Wird es uns gelingen, unter dem Eindruck des VSG eine deutliche Positionierung zu entwickeln? Leistungsfähigkeit des KV-Systems im Hinblick auf Versorgung und zwar organisiert von der hierfür zuständigen Selbstverwaltung unter den Gesichtspunkten: 1. Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung durch die KV 2. Sicherstellung in Kooperation mit dem stationären Sektor 3. Sicherstellung durch Förderung der Attraktivität des Arztberufs sowie mit nichtärztlichen Gesundheitsberufen 4. Koordination der Inanspruchnahme ärztlicher Dienstleistungen

Positionierung in konstruktiver Weise ohne Schuldzuweisungen Positionierung im Wesentlichen ohne Forderung umfangreicher Gesetzesänderungen Positionierung durch Darstellung: von konstruktiven Angeboten, etwa an Krankenhäuser und Kommunen Beratung und Unterstützung aufgrund der uns eigenen Expertise von Möglichkeiten und Optionen Prinzip: Aus der originären Kraft des Systems auf der Basis einer funktionierenden Selbstverwaltung !!!

„KBV 2020 – Versorgung gemeinsam gestalten“ Strategiepapier der KBV: „KBV 2020 – Versorgung gemeinsam gestalten“

I. Zukunft des Sicherstellungsauftrages Der Sicherstellungsauftrag heute Bekenntnis des KV-Systems zum Sicherstellungsauftrag Überwindung berufspolitischer Gegensätze Deregulierung der Sicherstellung Darstellung erfolgreicher Sicherstellungsmaßnahmen Verbesserung der Kooperation mit Kommunen

II. KV und Krankenhaus: Aufgabenbegrenzung und Kooperation Bedarfsgerechte Entwicklung stationärer in ambulante Versorgungsstrukturen Weiterentwicklung der kooperativen Sicherstellung mit dem Krankenhaus Stärkung der sektorenübergreifenden Versorgung Option eines gemeinsamen Not- und Bereitschaftsdienstes Angleichung der Voraussetzungen bei Einführung von Innovationen Verbesserung der Kooperation bei der Weiterbildung Qualitätssicherung wieder als ärztliches Thema wahrnehmen

III. Attraktivität des Arztberufs / Weiterbildung / angestellte Ärzte / nichtärztliche Gesundheitsberufe Berücksichtigung Angestellter im ambulanten Versorgungsbereich Förderung und Finanzierung der ambulanten Weiterbildung Weiterentwicklung von IT und Telemedizin Weiterentwicklung von Delegationsmodellen durch die Vertragsärzteschaft

IV. Koordination der Inanspruchnahme medizinischer Leistungen Ausgangssituation Notwendige Lösungsansätze im vertragsärztlichen Bereich Notwendige Lösungsansätze im Bereich der Krankenversicherung Notwendige Veränderungen der Finanzierung der Vergütung

IV. Koordination der Inanspruchnahme medizinischer Leistungen Notwendige Lösungsansätze im vertragsärztlichen Bereich Begrenzte Mittel bedingen eine intensivere Koordination der Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen Einrichtung eines zentrales Patienteninformationsportals zu typischen Volkskrankheiten und häufigen Erkrankungen aller Fachgebiete durch die KBV Die Koordination der Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen sollte insbesondere bei Multimorbidität der Hausarzt übernehmen Hierfür werden zwei Tarife vorgesehen, die sich durch eine verpflichtende Einschreibung bei einem Hausarzt unterscheiden Der Hausarzt übernimmt die Versorgung oder überweist an einen Facharzt Der Überweisungszeitraum kann insbesondere beim Vorliegen nur einer chronischen Erkrankung bis zu 4 Quartalen betragen Direkte Inanspruchnahme von Augenärzten, Gynäkologen und Psychotherapeuten sowie bei Präventionsleistungen Verbesserung der interkollegialen und intersektoralen Kommunikation zur Vermeidung von Doppeluntersuchungen und Informationsdefiziten

IV. Koordination der Inanspruchnahme medizinischer Leistungen Notwendige Lösungsansätze im Bereich der Krankenversicherung Tarif A: Hausärztliche Patientenkoordination mit Einschreibung und Verpflichtung zur Erstinanspruchnahme (aktueller Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung Tarif B: Hausärztliche Patientenkoordination ohne Einschreibung (entspricht Tarif A) Tarif C: Freier Zugang zu allen Vertragsärzten und –psychotherapeuten (Tarif liegt über den Tarifen A und B) Tarifwahl erfolgt für ein Jahr – danach Widerruf möglich Bei Inanspruchnahme von Leistungen im Bereitschaftsdienst oder von ambulanten Leistungen in Krankenhäusern zu Zeiten außerhalb des organisierten Bereitschaftsdienstes von Vertragsärzten wird von der Krankenkasse eine ggf. differenzierte Zuzahlung erhoben

Perspektiven für das KV-System Wahlkampf 2017 „Eckpunkte für ein GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz (GKV-SVSG)“ vom 23.03.2016 Die maßgeblichen Kritikpunkte der KBV im Hinblick auf eine massive Schwächung der Selbstverwaltung: Genehmigungsvorbehalt Haushalt Entmachtung / Entmündigung im Bereich der originären Kompetenz der Selbstverwaltung Bei Beurteilungsspielräumen: Ermöglichung von Weisungen zur Rechtsanwendung und Rechtsauslegung ohne Rechtsmittelmöglichkeit Klare Entwicklung von Rechtsaufsicht zu Fachaufsicht

Interne Revision: neutral und berichtspflichtig zum BMG Dann ist es keine Innenrevision mehr, sondern ein bloßes Kontrollorgan der Aufsicht Abwahl des VV-Vorsitzenden mit einfacher Mehrheit Damit kann die VV keine wirksame Aufsicht über den Vorstand ausüben, wenn der/die VV-Vorsitzende/n im Rahmen einer typischerweise konfliktiven Aufsichtsausübung „nach Mehrheiten schielen“ müssen gegenüber einem Vorstand, der seinerseits nur mit Zweidrittelmehrheit abgewählt werden kann.

Neueste Erkenntnisse hierzu: Das Papier vom 23.03.2016 war nicht zur Veröffentlichung vorgesehen Kein Genehmigungsvorbehalt für die Aufstellung des Haushalts Weisungs- und Durchgriffsrechte werden erheblich sparsamer ausgestaltet

Fazit Auf Bundesebene: die Selbstverwaltung muss wieder in erster Linie als positiver und zukunftsgerichteter Rahmen für die Organisation für Versorgung wahrgenommen werden Die (noch bestehenden) Spielräume der Selbstverwaltung müssen im Hinblick auf Versorgung und Interessenvertretung stärker und vor allem öffentlichkeitswirksamer ausgefüllt werden Politik und Bevölkerung müssen stärker erkennen, worin der Mehrwert der Selbstverwaltung besteht – gegenüber staatlichem Dirigismus KBV-Strategiepapier: verstärkte Bemühungen auf der Basis der geltenden Rechtslage (weniger Forderungen an den Gesetzgeber hinsichtlich idealer Rahmenbedingungen)

Motto: erst Hausaufgaben vollständig machen, danach Forderungen, wo nachgewiesen sinnvoll Nur so kann die Freiberuflichkeit nachhaltig gesichert werden im Sinne einer Minimierung staatlicher bzw. behördlicher Einflussnahme Vernetzung ambulant-stationär und dadurch Förderung der Versorgung (Papier) durch strukturierte Zusammenarbeit Im Sinne regional abgestimmter Versorgung durch die Beteiligten vor Ort Pragmatische sektorenübergreifende Kooperation ohne Berührungsängste, ohne Hausarzt/Facharztproblematik, ohne kollektiv/selektiv-Diskussion, organisiert durch die Beteiligten vor Ort nach Maßgabe der jeweils unterschiedlichen Bedürfnisse und Besonderheiten Mit einem Ziel: eine gute Versorgung unter akzeptablen Rahmenbedingungen

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!