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Abrechnung bei Patienten der GKV

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Präsentation zum Thema: "Abrechnung bei Patienten der GKV"—  Präsentation transkript:

1 Abrechnung bei Patienten der GKV
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung: pro Unterrichtseinheit erfolgt eine Vergütung zwischen 18,00 € und 25,56 € zuzüglich des Patienten-Verbrauchsmaterials in Höhe von 9,00 €.

2 Patientenschulung § 43 SGB V Auszug aus dem Gesetzestext
2. wirksame und effiziente Patientenschulungsmaßnahmen für chronisch Kranke erbringen; Angehörige und ständige Betreuungspersonen sind einzubeziehen, wenn dies aus medizinischen Gründen erforderlich ist, wenn zuletzt die Krankenkasse Krankenbehandlung geleistet hat oder leistet.

3 Antrag auf Kostenübernahme
Bei o. a. Patienten/in liegt eine besonders labile arterielle Hypertonie vor. Die Therapie auch mit Kombinationen von verschiedenen Antihypertensiva hat bisher keine stabile Blutdruckeinstellung erreichen können. Für die Vermeidung von gravierenden Folgeschäden unzureichend behandelter Hypertonie ist es nötig, dass der/die Patient/in durch Blutdruckselbstmessungen eine optimale Einstellung der Hypertonie unterstützt. Hierzu bieten wir dem/r Patienten/in die Möglichkeit, im Rahmen des § 43 des SGBV an einer „wirksamen und effizienten Patientenschulungsmaßnahme“, dem strukturierten und evaluierten Therapie- und Schulungsprogramm für Patienten mit Hypertonie, teilnehmen zu können. Das Programm umfasst vier Doppelstunden. Die Implementierung in die Vertragsarztpraxis wurde in Zusammenarbeit mit der Hochdruckliga und dem Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland in einem Modellversuch des Gesundheitsministeriums erfolgreich evaluiert. Das Programm ist vom Bundesversicherungsamt anerkannt und ist Bestandteil im DMP Diabetes mellitus Typ 2 und KHK.  Wir bitten um Kosten- übernahme (in Analogie zu der Abrechnung der evaluierten Therapie- und Schulungsprogramme für Patienten mit Diabetes mellitus) von 4 x 25,56 Euro zuzüglich der Verbrauchsmaterialpauschale in Höhe von 9,00 Euro.

4 Verordnung von Blutdruck-Messgeräten
Arztinformation zum Hilfsmittelverzeichnis Postitionsnummer: Indikationen: Hypertonie / labile Hypertonie mit notwendiger engmaschiger Kontrolle und selbstständiger Medikamentenanpassung Z. n. Herz-, Lungen- und Nierentransplantation Schwangerschaftsinduzierte Hypertonie

5 Blutdruckmessgeräte rezeptieren
Blutdruckmessgeräte sind bereits seit 1942 im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt. Dies bedeutet, dass sie grundsätzlich – unter Voraussetzung einer entsprechenden Notwendigkeit – zu Lasten der Kassen verordnet werden können. Angezeigt ist eine regelmäßige häusliche Messung des Blutdrucks bei Patienten, bei denen dauerhaft eine engmaschige Überwachung erforderlich ist, z. B. wenn der Blutdruck nur schwer zu behandeln ist oder wenn auf diese Weise organische Folgeschäden reduziert werden können. Auch muss sich der Patient bzw. seine Betreuungsperson zur Selbstmessung eignen, mit Erfolg den Gebrauch des Gerätes unter Anleitung des Arztes erlernt haben und in der Auswertung der Messergebnisse unterwiesen sein. Zudem muss ein Tagebuch geführt werden, in welchem die gemessenen Ergebnisse bzw. auftretenden Ereignisse protokolliert und alle weiteren für die Beurteilung des Krankheitsverlaufs wesentlichen Informationen eingetragen werden. Sofern diese Bedingungen erfüllt sind, kann eine Verordnung auf Kassenrezept erfolgen. Dabei ist unbedingt darauf zu achten, dass das Feld 7 (Hilfsmittel) entsprechend gekennzeichnet wird. Quelle: Kassenarzt aktuell - 1/00, S. 19

6 Abrechnung bei Patienten der PKV
Auszug aus dem Verzeichnis Analoger Bewertungen der Bundesärztekammer GOÄ-Nr. A 36: Strukturierte Schulung einer Einzelperson mit einer Mindestdauer von 20 Min. bei Asthma bronchiale, Hypertonie, einschl. Evaluation zur Qualitätssicherung zum Erlernen und Umsetzen des Behandlungsmanagements, einschl. Auswertung standardisierter Fragebögen, je Sitzung (analog GOÄ-Nr. 33).

7 Gruppenberatung nach GOÄ
20 Beratungsgespräch in Gruppen von 4 bis 12 Teilnehmern im Rahmen der Behandlung von chronischen Krankheiten, je Teilnehmer und Sitzung (Dauer mindestens 50 Minuten) 120 6,99 € 16,09 € Neben der Leistung nach Nummer 20 sind die Leistungen nach den Nummern 847, 862, 864, 871 und/oder 887 nicht berechnungsfähig

8 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit


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