Inhaltliche Einführung

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Inhaltliche Einführung

Inhaltsverzeichnis Handlungsfelder zum Thema Wirtschaftliche Unabhängigkeit Was junge Frauen wollen Eigenständige Existenzsicherung im Vergleich Handlungsfelder: Berufseinstieg Gender Pay Gap Teilhabe am Arbeitsmarkt Arbeitszeiten und Arbeitsvolumen Vereinbarkeit Wiedereinstieg Prekäre Arbeit Steuerpolitik 5. Literaturverzeichnis

Handlungsfelder zum Thema Wirtschaftliche Unabhängigkeit

Was junge Frauen wollen…

HINWEIS: Kurzfristige Existenzsicherung: notwendiges Einkommen zur Deckung des unmittelbaren Bedarfs in einem Monat Langfristige Existenzsicherung: notwendiges Einkommen zum Erwerb ausreichender Ansprüche für den Fall von Elternschaft (Elterngeld), Arbeitslosigkeit (ALG I), Erwerbsunfähigkeit und Alter Mehr Informationen in: Pimminger, Irene (2012): Existenzsicherung von Frauen und Männer. Agentur für Gleichstellung im ESF.

Handlungsfeld: Berufseinstieg Frauen und Männer in schulischer oder dualer Berufsausbildung   Von allen Ausbildungseinsteiger_innen gehen… 48 % in die duale Berufsbildung 18 % in eine vollzeitschulische Berufsausbildung 42 % junge Frauen sind im dualen Ausbildungssystem vertreten  72 % junge Frauen gehen einer vollzeitschulischen Ausbildung nach Mit Ausbildungsvergütung Ohne Ausbildungsvergütung oder schulgeldpflichtig Quelle: BIBB-Datenreport 2012; Statistisches Bundesamt, Fachserie 11 Reihe 3, Bildung und Kultur, Berufliche Bildung.

Handlungsfeld: Gender Pay Gap 18,7 % Entgeltlücke 21,7 % Entgeltlücke

Handlungsfeld: Teilhabe am Arbeitsmarkt Horizontale Segregation: Frauen und Männer üben verschiedene Berufe aus

Handlungsfeld: Teilhabe am Arbeitsmarkt Vertikale Segregation: Frauen und Männer arbeiten in verschiedenen Positionen

Handlungsfeld: Arbeitszeit und Arbeitsvolumen Frauen arbeiten öfter in (geringfügiger) Teilzeit und unterbrechen ihre Berufstätigkeit für längere Zeiträume als Männer. Reguläre Teilzeit: sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigten und die Beamten in Teilzeit Geringfügige Teilzeit: Minijobber_innen, die ausschließlich geringfügig beschäftigt sind & deren monatliches Arbeitsentgelt regelmäßig 450 Euro (seit 2013) nicht überschreitet, und Ein-Euro-Jobber.

Handlungsfeld: Vereinbarkeit

Handlungsfeld: Vereinbarkeit Kinderbetreuung: Nur 30 % der Väter nutzen Elternzeit, im Durchschnitt drei Monate. Mütter nutzen hingegen zu 95 % Elternzeit, im Durchschnitt zwölf Monate. Pflege: 2011 gab es in Deutschland 2,5 Millionen Pflegebedürftige, davon wurden 1,8 Millionen zu Hause versorgt (70 % davon durch Angehörige). Etwa zwei Drittel der Hauptpflegepersonen sind im Erwerbsalter – drei Viertel von ihnen sind weiblich. Für die häusliche Pflege haben ein Drittel der überwiegend weiblichen Pflegepersonen ihre Erwerbstätigkeit aufgegeben, weitere 24 % haben sie eingeschränkt.

Handlungsfeld: Wiedereinstieg Quelle: Wippermann (2012): Frauen im Minijob – Motive und (Fehl)Anreize für die Aufnahme geringfügiger Beschäftigung im Lebensverlauf.

Handlungsfeld: Prekäre Arbeit Armut heute und später Fakt ist: Von 7,9 Millionen Beschäftigten im Niedriglohnsektor sind fast 65 % Frauen. 60 % der erwerbstätigen Frauen in Westdeutschland zwischen 50 und 55 Jahren haben Erwerbszeiten im Minijob, die sich heute auf 7,6 Jahre summieren. In Ostdeutschland sind es 30 % mit Zeiten von bis zu 3,5 Jahren. Fakten aus dem ersten Gleichstellungsbericht.

Handlungsfeld: Prekäre Arbeit

Handlungsfeld: Prekäre Arbeit

Handlungsfeld: Steuerpolitik - Ehegattensplitting Irrtum Nr. 1: Das Ehegatten-splitting schützt generell die Ehe als Lebensgemeinschaft zur Gründung einer Familie. Irrtum Nr. 2: Das Ehegatten-splitting kommt vor allem Familien mit Kindern zugute. Irrtum Nr. 3: Ein Familiensplitting würde nicht mehr die Ehe, sondern generell die Familie steuerlich privilegieren, und wäre deshalb gerechter. Irrtum Nr. 4: Die gemeinsame Ehebesteuerung und das Ehegattensplitting sind verfassungsrechtlich geboten und somit alternativlos. Irrtum Nr. 5: Der verfas-sungsrechtliche Schutz der Ehe rechtfertigt eine Ungleichbehandlung von Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften bei der Besteuerung. Richtig ist: Die Ehe steht unter dem besonderen Schutz des Staates (Art. 6 Abs. 1 GG). Richtig ist, dass Ehen mit Kindern in der Summe vom Ehegattensplitting stärker profitieren als Ehen ohne Kinder. Richtig ist: Ein Familiensplitting würde alle Formen steuerpflichtiger Haushaltsgemeinschaften von Eltern und Kindern umfassen. Richtig ist: Bei der Besteuerung des Einkommens sind sowohl die steuerliche Leistungsfähigkeit als auch der Schutz der Ehe zu beachten. Richtig ist, dass Artikel 6 Absatz 1 GG nicht die eingetragene Lebenspartnerschaft ohne Kinder schützt. Allerdings wirkt sich der "Splitting-Vorteil" nur auf solche Ehen aus, in denen die steuerpflichtigen Eheleute unterschiedlich hohe Jahres-einkommen haben. Das Ehe-gattensplitting "belohnt" also den Verzicht eines Ehepartners auf Erwerbstätigkeit oder die Ausübung von Teilzeitarbeit. Es verteuert den (Wieder-)Einstieg nach einer Erziehungs- oder Pflegezeit und begünstigt die Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung, da sonst das erwirtschaftete Einkommen zu einem hohen Grenzsteuersatz besteuert werden muss. Allerdings profitieren nicht eheliche Familien mit Kindern nicht. Sie werden allein durch Kinderfreibeträge und Kindergeld entlastet, obwohl die Familie ebenso wie die Ehe unter dem besonderen Schutz des Staates steht. Dabei ergeben sich finanzielle Aufwendungen, für die es einer Entlastung bedarf, typischerweise durch Kinder. Im Lebenslauf eines Kindes enden die finanziellen Wirkungen des Ehegattensplittings, wenn die Eltern sich trennen oder scheiden lassen. Allerdings wären die finanziellen Vorteile für Familien mit Kindern bei einem Familiensplitting keineswegs so groß, wie es auf den ersten Blick scheinen mag. Die Freibeträge für Kinder sind im deutschen Einkommensteuerrecht so hoch, dass vom Familiensplitting vor allem gut verdienende Familien profitieren würden. Die meisten Familien gingen bei dieser Reform leer aus. Allerdings hat der Gesetzgeber Spielraum. Jedem Menschen steht ein Grundfreibetrag als steuerfreies Existenzminimum zu. Eheleute müssen ohne Rücksicht auf die Einkommensverteilung in der Ehe zwei Grundfreibeträge geltend machen können. Der weitere Effekt des Ehegattensplittings jedoch, der "Progressionsvorteil", ist verfassungsrechtlich nicht gefordert. Der Gesetzgeber ist frei, diesen finanziellen Effekt entfallen zu lassen und das Geld gezielt für die Förderung von Familien zu verwenden. Bei einer Veränderung des Splittings müsste neben dem Grundfreibetrag für den Ehepartner aus verfassungsrechtlichen Gründen auch die Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Ehepartner berücksichtigt werden muss. Unterste Grenze ist hier die Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen wie bei Geschiedenen von 13.805 €. Allerdings sind eingetragene Lebenspartnerschaften in Bezug auf das Güter- und Unterhaltsrecht der Ehe gleichgestellt. Mit Recht hat das BVerfG daher die Gleichstellung unter anderem im Beamten- und im Erbschaftssteuerrecht gefordert, soweit diese an die güter- und unterhaltsrechtlichen Beziehungen anknüpfen. Aus demselben Grund sind eingetragene Lebenspartnerschaften auch im Einkommensteuerrecht der Ehe gleichzustellen. Quelle: Eigene Erarbeitung DGB BVV, Abt. Frauen, Gleichstellungs- und Familienpolitik.

Literatur Allmendinger, Jutta / Haarbrücker, Julia / Mitarbeit Florian Fliegner (2013): Lebensentwürfe heute. Wie junge Frauen und Männer in Deutschland leben wollen. Kommentierte Ergebnisse der Befragung 2012, Discussion Paper, P 2013-002, Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung, Berlin. Bundesinstitut für Berufsbildung (2012): Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2012. Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. BMFSFJ (2011): Neue Wege – Gleiche Chancen. Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf. Erster Gleichstellungsbericht. Bundesagentur für Arbeit (2013): Statistik der sozialversicherungspflichtigen und geringfügigen Beschäftigung. Keller, Matthias / Haustein, Thomas (2014): Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ergebnisse des Mikrozensus 2012, in: Wirtschaft und Statistik 2013, S. 862-882. Nalbach, Hans-Ortwin / Böhnke, Katrin / Kösterke, Felix et.al. (2013): Geschlecht und Berufswahl – Horizonte erweitern. Gute Praxis: Gender im Berufsorientierungsprogramm, Bonn. Pimminger, Irene (2012): Existenzsichernde Beschäftigung von Frauen und Männern, Agentur für Gleichstellung im ESF.

Statistisches Bundesamt (2014): Verdienste und Arbeitskosten Statistisches Bundesamt (2014): Verdienste und Arbeitskosten. Arbeitnehmerverdienste 2013, Fachserie 16. Statistisches Bundesamt (2013): Mikrozensus. Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Stand und Entwicklung der Erwerbstätigkeit in Deutschland, Fachserie 1, Reihe 4.1.1. Wippermann, Carsten (2012): Frauen im Minijob – Motive und (Fehl)Anreize für die Aufnahme geringfügiger Beschäftigung im Lebensverlauf, BMFSFJ (Hg.), Berlin. Knittel, Tilmann / Henkel, Melanie / Krämer, Lisa / Lopp, Rosalie / Schein, Corinna (2014): Dossier Müttererwerbstätigkeit. Erwerbstätigkeit, Erwerbsumfang und Erwerbsvolumen 2012. Wanger, Susanne (2015): Frauen und Männer am Arbeitsmarkt, Traditionelle Erwerbs- und Arbeitszeitmuster sind nach wie vor verbreitet, in: IAB Kurzbericht, 04/2015. Weiterführende Informationen findet ihr in unserer Broschüren-Sammlung: http://www.was-verdient-die-frau.de/service/dgb-broschueren