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Den Berufseinstieg geschlechtergerecht (mit)gestalten

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Präsentation zum Thema: "Den Berufseinstieg geschlechtergerecht (mit)gestalten"—  Präsentation transkript:

1 Den Berufseinstieg geschlechtergerecht (mit)gestalten
Daten und Fakten Berufseinsteigerinnen in Deutschland

2 § 68 Abs. 1 Nr. 5a BPersVG Das bedeutet für euch: Die Aufgabe des Personalrats ist es, die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern durchzusetzen (zu fördern). Toolbox Wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen | Handlungsmöglichkeiten des ­Personalrats

3 § 75 Abs. 3 Nr. 1 BPersVG: Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung auf die Wochentage Das bedeutet für euch: Einführung und Ausgestaltung sämtlicher Arbeitszeitmodelle, z. B. Gleitzeit, Vertrauensarbeitszeit, flexible Modelle, Schichten, auch Wechsel von Schichten u. v. m. Freiwillige BV „Schnupper-Teilzeit“: dreimonatige Verkürzung der Arbeitszeit. Toolbox Wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen | Handlungsmöglichkeiten des ­Personalrats

4 § 75 Abs. 3 Nr. 3 BPersVG: Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze
Das bedeutet für euch: Volle Mitbestimmung des Personalrats z. B. bei Sabbaticals oder der Verknüpfung von gesparten Arbeitszeitguthaben mit dem Jahresurlaub. Toolbox Wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen | Handlungsmöglichkeiten des ­Personalrats

5 § 75 Abs. 3 Nr. 4 BPersVG: Betriebliche Lohngestaltung
Das bedeutet für euch: Sinn und Zweck dieser Vorschrift ist die angemessene und transparente Gestaltung des betrieblichen Lohngefüges und die Wahrung einer abstrakten innerbetrieblichen Lohn- und Verteilungsgerechtigkeit. Hier hat der Personalrat maßgebliche Einflussmöglichkeiten auf die gleiche Entlohnung von Männern und Frauen bei gleichen Tätigkeiten. Toolbox Wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen | Handlungsmöglichkeiten des ­Personalrats

6 § 75 Abs. 3 Nr. 5 BPersVG: Form, Ausgestaltung und Überwachung von Sozialeinrichtungen
Das bedeutet für euch: Mitbestimmung zum Beispiel bei Betriebskindergärten und betrieblicher Altersversorgung. Toolbox Wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen | Handlungsmöglichkeiten des ­Personalrats

7 § 75 Abs. 3 Nr. 7 BPersVG: Ermittlung des Berufsbildungsbedarfs
Das bedeutet für euch: Der Personalrat kann Analysen der Berufsbildungsbedarfe verlangen, z. B. untergliedert nach Frauen, Männern, Müttern, Vätern, Teilzeitbeschäftigten etc. Toolbox Wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen | Handlungsmöglichkeiten des ­Personalrats

8 § 34 Abs. 3 BPersVG: Themen der Personalratssitzung
Das bedeutet für euch: Insbesondere Fragen der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit können auf einer Personalratssitzung thematisiert werden. Toolbox Wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen | Handlungsmöglichkeiten des ­Personalrats

9 § 49 Abs. 2 BPersVG: Teilnahme- und Sprachrecht der Arbeitgeber_in
Das bedeutet für euch: Der_die Arbeitgeber_in ist dazu berechtigt, über den Stand der Gleichstellung von Frauen und Männern im Betrieb zu berichten. Toolbox Wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen | Handlungsmöglichkeiten des ­Personalrats


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