Arbeitslos - wie geht‘s weiter?

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 Präsentation transkript:

Arbeitslos - wie geht‘s weiter? Arbeitsvermittlung

VERMITTLUNGSVORSCHLÄGE Arbeitslos - wie geht‘s weiter? VERMITTLUNGSVORSCHLÄGE Anhand Ihrer beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten wird ein Abgleich mit den gemeldeten Stellen durchgeführt. Liegt eine passende Stelle vor, wird sie Ihnen sofort angeboten. Beachten Sie: Auch Vermittlungsvorschläge an An-Verleiher / Zeitarbeit sind zumutbar. Wenn Sie eine zumutbare Beschäftigung ohne wichtigen Grund ablehnen (auch das erste Arbeitsangebot), tritt eine Sperrzeit ein (im Wiederholungsfall erlischt der Anspruch ganz)

VERMITTLUNGSVORSCHLÄGE Arbeitslos - wie geht‘s weiter? VERMITTLUNGSVORSCHLÄGE Angebote sind zumutbar, wenn: sie nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen (z.B. Arbeitsschutzgesetz, Jugendschutzgesetz) Ihr täglicher Arbeitsweg (Hin und Zurück) bei einer Vollzeitbeschäftigung 2,5 Std. nicht übersteigt (unerheblich ob mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder PKW) Angebote von Zeitarbeitsfirmen vorliegen spätestens ab dem 4.Monat der Arbeitslosigkeit bundesweite Vermittlung (Ausnahme möglich, z.B. familiäre Gründe) eine mögliche stufenweise Absenkung des erzielbaren Bruttoarbeitsentgelts erfolgt

VERMITTLUNGSVORSCHLÄGE Arbeitslos - wie geht‘s weiter? VERMITTLUNGSVORSCHLÄGE über eingehende Stellen werden sofort geeignete Bewerber informiert Vorschläge werden sowohl an Sie, als auch an den Arbeitgeber versandt sofortige Reaktion Ihrerseits auf das Angebot Rückmeldung an Ihren zuständigen Vermittler über das Ergebnis

Was erwartet Sie beim Arbeitsvermittler ? Arbeitslos - wie geht‘s weiter? Was erwartet Sie beim Arbeitsvermittler ? Der Vermittler wird verschiedene Fragen an Sie stellen, in Beziehung auf Ihre beruflichen Fähigkeiten und Fertigkeiten (Vorlage von Zeugnissen, Prüfungen, Regionale Mobilität, Busverbindung etc.), wie Sie arbeiten können (Arbeitszeit, Verteilung der AZ, gesundheitl. Einschränkungen) ob Sie bereit sind, alle Möglichkeiten zu nutzen, um wieder eine Arbeit zu bekommen. Deshalb: Bereiten Sie sich auf den Termin beim Arbeitsvermittler vor.

Verpflichtung zu Eigenbemühungen Arbeitslos - wie geht‘s weiter? Verpflichtung zu Eigenbemühungen z. B. Stellenanzeigen in Zeitungen auswerten, Internet sichten evtl. Zeitungsanzeigen aufgeben www.arbeitsagentur.de Markt&Chance Initiativbewerbungen alle zumutbaren, versicherungspflichtigen mehr als kurzzeitigen, nichtselbstständigen Beschäftigungen Nutzen Sie alle Möglichkeiten um einen Arbeitsplatz zu finden gerichtet auf

Arbeitslos - wie geht‘s weiter? Eigenbemühungen müssen innerhalb eines Zeitraumes von 3 Monaten seit der letzten Meldung schriftlich übersandt werden. Persönliche Abgabe ist nicht erforderlich. Meldung innerhalb von 3 Monaten damit erfüllt aber Jugendliche unter 25 Jahren müssen den Nachweis monatlich erbringen. Wichtig: 2-3 Eigenbemühungen monatlich

FÖRDERMÖGLICHKEITEN ZUR ARBEITSAUFNAHME Arbeitslos - wie geht‘s weiter? Arbeitslos - wie geht‘s weiter? FÖRDERMÖGLICHKEITEN ZUR ARBEITSAUFNAHME Voraussetzungen: Es werden keine gleichartigen Leistungen von anderen Stellen gewährt RECHTZEITIGE ANTRAGSTELLUNG d.h. Anträge sind vor Eintritt des leistungs-begründenden Ereignisses beim Arbeitsamt zu stellen

UNTERSTÜTZUNG DER BERATUNG UND VERMITTLUNG Arbeitslos - wie geht‘s weiter? UNTERSTÜTZUNG DER BERATUNG UND VERMITTLUNG Bewerbungskosten Reisekosten Kosten, die üblicherweise für eine Bewerbung entstehen (z.B. Porto, Bewerbungsfotos usw.) bis 260.- € jährlich Kosten, die für ein Vorstellungsgespräch bei einem Arbeitgeber außerhalb des Wohnortes entstehen Fahrkarten für die Bahn können Sie gleich von uns erhalten

MOBILITÄTSHILFEN Arbeitslos - wie geht‘s weiter? Übergangsbeihilfe ...für Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte AN bei Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung ... Übergangsbeihilfe Ausrüstungsbeihilfe Leistungen für den Lebensunterhalt bis zur ersten Entgeltzahlung Arbeitskleidung und -gerät Zuschuss bis 260,- € Als zinsloses Darlehen bis zu 1000,- €. Zwei Monate nach Aus-zahlung in 10 gleichen Raten zurück zu zahlen.

bei auswärtiger Arbeitsaufnahme Arbeitslos - wie geht‘s weiter? MOBILITÄTSHILFEN bei auswärtiger Arbeitsaufnahme Reisekosten- beihilfe Fahrkosten- beihilfe Trennungskosten- beihilfe Umzugskosten- beihilfe bei Anreise zur Arbeitsaufnahme Zuschuss für das Befördern des Umzugsgutes -> max. 4500,- € tägliche Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle getrennte Haushaltsführung bis 300.- € Höhe und Dauer erfahren Sie bei Ihrem Arbeitsvermittler

WEITERE FÖRDERMÖGLICHKEITEN Arbeitslos - wie geht‘s weiter? WEITERE FÖRDERMÖGLICHKEITEN Für Arbeitnehmer Trainingsmaßnahmen Vermittlungs- und Bildungsgutschein Überbrückungsgeld oder Existenzgründungszuschuss Für Arbeitgeber Eingliederungszuschüsse Einstellungszuschuss bei Firmengründungen Im Einzelfall direkt mit dem Arbeitsvermittler/Arbeitsberater abklären.

VERMITTLUNGSGUTSCHEIN Arbeitslos - wie geht‘s weiter? VERMITTLUNGSGUTSCHEIN ...dient zur Finanzierung eines privaten Arbeitsvermittlers, wenn dieser Sie erfolgreich in Arbeit bringt ...ist bis zur vollendeten Vermittlung Eigentum des Arbeitslosen Voraussetzungen: mindestens 3 Monate arbeitslos Anspruch auf Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosenhilfe ABM-/SAM-Beschäftigte (eigenständiger Anspruch) Die Höhe richtet sich nach Dauer der Arbeitslosigkeit: Im Einzelfall direkt mit dem Arbeitsvermittler abklären.

BILDUNGSSGUTSCHEIN Arbeitslos - wie geht‘s weiter? ...dient der Finanzierung Ihrer beruflichen Weiterbildung Einlösung durch Teilnehmer bei einem zugelassenem Bildungsträger seiner Wahl Gültigkeitsdauer i. d. R. 3 Monate (ggf. Begrenzung auf 1 Monat) nur in Absprache mit Ihrem Arbeitsberater

FÖRDERUNG DER AUFNAHME EINER SELBSTÄNDIGEN TÄTIGKEIT Arbeitslos - wie geht‘s weiter? FÖRDERUNG DER AUFNAHME EINER SELBSTÄNDIGEN TÄTIGKEIT Existenzgründungszuschuss -Ich-AG bzw. Familien-AG- Überbrückungsgeld max. 3 Jahre 1. Jahr: 600,- € / Monat 2. Jahr: 360,- € / Monat 3. Jahr: 240,- € / Monat max. 6 Monate in Höhe des Arbeitslosengeldes bzw. der Arbeitslosenhilfe zzgl. pauschalierter SV-Beiträge