Rechtsanwalt Dr. Frank Lorenz

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 Präsentation transkript:

Rechtsanwalt Dr. Frank Lorenz MASTERPLAN „ZUKUNFT DER ARBEIT IN RHEINLAND-PFALZ“ Rechtsanwalt Dr. Frank Lorenz Arbeitsrecht 4.0 – Gestaltungsperspektiven in einer digitalisierten Welt Mainz, 25. April 2017

Digitalisierte Industrie – Analoges Recht? MASTERPLAN „ZUKUNFT DER ARBEIT IN RHEINLAND-PFALZ“ Die Digitalisierung wird den Interessenkonflikt von Arbeit und Kapital verstärken. (Prof. Dr. Ulrich Preis, 71. Deutscher Juristentag, 13. September 2016) Digitalisierte Industrie – Analoges Recht? (Bundesministerium für Wirtschaft, AG Rechtliche Rahmenbedingungen Plattform Industrie 4.0)

MASTERPLAN „ZUKUNFT DER ARBEIT IN RHEINLAND-PFALZ“ Beschlüsse des 71. Deutschen Juristentages zur Digitalisierung der Arbeitswelt (16.9.2016) Mehrheitliche Beschlussfassung nach Boykott der Abstimmung durch die meisten Arbeitgebervertreter Neue Formen der Arbeitsorganisation Crowdworkerinnen gelten als Arbeitnehmerinnen Einbezug arbeitnehmerähnlicher Personen in das BetrVG Erweiterung der Möglichkeit anderer BR-Strukturen Erweiterung der Mitbestimmung bei Änderung von Arbeitsplätzen, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung Elektronische Plattform für die Wahl von Interessenvertretungen

MASTERPLAN „ZUKUNFT DER ARBEIT IN RHEINLAND-PFALZ“ Beschlüsse des 71. Deutschen Juristentages zur Digitalisierung der Arbeitswelt (16.9.2016) Arbeitszeit ArbZG bleibt unangetastet Dokumentation mobiler IKT-Arbeit Recht der AN auf Bestimmung der zeitl. Lage der Arbeitszeit Rechtsverordnung zur psychischen Belastung Arbeitsort Recht auf Home Office, aber Zugangs- und Kontrollrechte des AG Erstreckung der ArbeitsstättenVO auf mobile Arbeitsplätze

MASTERPLAN „ZUKUNFT DER ARBEIT IN RHEINLAND-PFALZ“ Beschlüsse des 71. Deutschen Juristentages zur Digitalisierung der Arbeitswelt (16.9.2016) Weiterbildung Regelung der AN-Weiterbildung in Bundesgesetz Anspruch des AN auf Beratung durch unabhängige Person Bezahlte Freistellung bei tätigkeitsbezogener Qualifizierung Erweiterte Mitbestimmung Datenschutz Umfassende Neuregelung des AN-Datenschutzes § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG auch bei nicht automatisierter DV

MASTERPLAN „ZUKUNFT DER ARBEIT IN RHEINLAND-PFALZ“ Arbeitnehmerbegriff 4.0 (§ 611a BGB ab 1.4.2017) Arbeitnehmer ist, wer auf Grund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist. Das Weisungsrecht kann Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit betreffen.

MASTERPLAN „ZUKUNFT DER ARBEIT IN RHEINLAND-PFALZ“ Arbeitnehmerbegriff 4.0 (§ 611a BGB seit 1.4.2017) Arbeitnehmer ist derjenige Mitarbeiter, der nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann; der Grad der persönlichen Abhängigkeit hängt dabei auch von der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit ab. Für die Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft ist eine Gesamtbetrachtung aller Umstände vorzunehmen. Zeigt die tatsächliche Durchführung des Vertragsverhältnisses, dass es sich um ein Arbeitsverhältnis handelt, kommt es auf die Bezeichnung im Vertrag nicht an.

MASTERPLAN „ZUKUNFT DER ARBEIT IN RHEINLAND-PFALZ“ Arbeitnehmerbegriff 4.0 - Herausforderungen Selbstorganisation und autonome Entscheidungen statt Weisungsgebundenheit bzgl. Ort und Zeit der Arbeitsleistung? Weisungen über Betriebs- und Unternehmensgrenzen hinweg Weisungen in einer Mensch-Maschine-Interaktion? (Verbot automatisierter Einzelentscheidungen in § 6a Abs. 1 BDSG) Umgang mit unbilligen Weisungen (§ 106 GewO; z.Zt. umstritten, ob vorläufiges Recht zur Befolgung besteht) UK 2013: Employee Shareholder : Verzicht auf AN-Rechte (z.B. KSch) gegen Übertragung von steuerbegünstigten UN-Anteilen

MASTERPLAN „ZUKUNFT DER ARBEIT IN RHEINLAND-PFALZ“ Betriebsbegriff 4.0 Organisatorische Einheit, in der UN mit AN mit Betriebsmitteln bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt (BAG) Neu: Flexible und dezentrale Organisationstrukturen Neu: Matrixstrukturen und Beschäftigung aus Pool heraus Haftung und Verantwortung entlang Liefer- und DL-Ketten - Auftraggeberhaftung im AEntG/MiLoG - Berichtspflicht aus EU-Richtlinie 2014/95/EU zu Corporate Social Responsibility für UN ab 500 AN - TV/BV zu Arbeitsbedingungen von Leiharbeitskräften

MASTERPLAN „ZUKUNFT DER ARBEIT IN RHEINLAND-PFALZ“ Betriebsverfassung 4.0 – Verhältnis zum Tarifvertrag „Ein neuer sozialer Kompromiss für das Zeitalter der digitalen Transformation“ = „ausgehandelte Flexibilität“ (Andrea Nahles, BMAS 2016) „Betriebliche Praxislabore“ mit Abweichungen von tariflichen und betrieblichen Regelungen (Plattform Digitale Arbeitswelt) Gesetzliche Öffnungsklauseln für Tarifverträge? Ausbau und Erhalt der Tarifbindung? Öffnungsklauseln in Tarifverträgen für BVen? Rahmensetzung im TV, Ausfüllung in der BV (§ 87 BetrVG)? Erfahrungen aus der 35-Stunden-Woche und dem AÜG

MASTERPLAN „ZUKUNFT DER ARBEIT IN RHEINLAND-PFALZ“ Betriebsverfassung 4.0 - strukturell Neue BR-Strukturen durch TV (§ 3 BetrVG) Präsenz des BR im Intranet BR- und Ausschuss-Sitzungen mit persönlicher Anwesenheit? Projektarbeit im BR (interne Matrix) Erleichterte Hinzuziehung von Sachverständigen

MASTERPLAN „ZUKUNFT DER ARBEIT IN RHEINLAND-PFALZ“ Betriebsverfassung 4.0 - inhaltlich Ergebnisoffene Pilot-BVen Prozesshafte Begleitung mit Meilensteinen Evaluierung und Monitoring Ausübung der Mitbestimmung bei technischen Einrichtungen - Ersteinführung und Änderungen, - erst bei Verhaltens- und Leistungskontrolle? Verhältnis BetrVG – BDSG/DSGVO Dienstliche Nutzung von Social Media Betriebs- oder UN-interne Kommunikationsplattformen

MASTERPLAN „ZUKUNFT DER ARBEIT IN RHEINLAND-PFALZ“ Arbeitsverhältnis 4.0 - Chancen-/ Entgeltgleichheit Erleichterte Vereinbarkeit von Beruf und Familie Erleichterter Zugang durch Nutzung von Assistenzsystemen Gleiches Geld für gleiche Arbeit? Unterschiede nach Geschlecht und Alter Entgelttransparenzgesetz Unterschiede nach Region, Branchenproduktivität und Unternehmen noch zu rechtfertigen? Regelungen für AT-Kräfte

MASTERPLAN „ZUKUNFT DER ARBEIT IN RHEINLAND-PFALZ“ Arbeitsverhältnis 4.0 - Selbstausbeutung Indirekte Steuerung: 43% der AN in Betrieben mit Zielvereinbarungen (IAB-Betriebspanel) Lange Arbeitszeiten, hoher Zeitdruck und hohes Arbeitsvolumen durch ergebnisorientierte Arbeit (WSI 2014) Unerreichbare Zielvorgaben und Zielspirale durch immer steigende Ziele (Bertelsmann-Stiftung/ Barmer GEK 2015) Zunahme von Arbeitsbelastung und Arbeitsverdichtung (IZA 2014) Gefährdungsbeurteilung von Zielvereinbarungen (§ 5 ArbSchG)

MASTERPLAN „ZUKUNFT DER ARBEIT IN RHEINLAND-PFALZ“ Arbeitsverhältnis 4.0 - Konkurrenz Skill-Datenbanken und Skill-Management (wer kann was?) Talent-Management (wer soll/darf sich wie entwickeln?) Besetzung intern oder extern? Manuell oder durch Robotik? TV zu qualitativen Besetzungsregeln (Druckindustrie) BV zu Auswahlrichtlinien (Verknüpfung §§ 95, 111 BetrVG)

MASTERPLAN „ZUKUNFT DER ARBEIT IN RHEINLAND-PFALZ“ Arbeits- und Gesundheitsschutz 4.0 Arbeitsschutz bei mobiler Arbeit Delegation der Arbeitgeberpflichten? Arbeit mit eigenen Arbeitsmitteln (bring your own device) Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb Umgang mit psychischen Gefährdungen

MASTERPLAN „ZUKUNFT DER ARBEIT IN RHEINLAND-PFALZ“ Digitalisierung ist ein Prozess und muss politisch gestaltet werden. (DGB-Bundesvorstand, September 2015)

MASTERPLAN „ZUKUNFT DER ARBEIT IN RHEINLAND-PFALZ“ Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Für Rückfragen: Dr. Frank Lorenz Rechtsanwalt Telefon: (02 11) 550 20 – 20 eMail: lorenz@slt-arbeitsrecht.de www.slt-arbeitsrecht.de