ADSp 2017 – und Logistik - Probleme und Lösungsansätze

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 Präsentation transkript:

ADSp 2017 – und Logistik - Probleme und Lösungsansätze Prof. Dr. jur. Thomas Wieske Hochschule Bremerhaven Institut für Logistikrecht und Riskmangement

Prof. Dr. Thomas Wieske, ILRM, HS Bremerhaven

Studium Transportwesen/Logistik in Bremerhaven (TWL): 3200 Studierende, ca. 400 TWL‘er BA- Abschluss, 6 Semestern (110 Erstis) MA- Abschluss, 4 Semestern (25 Erstis) Seit 40 Jahren etabliert (Dipl.Wirt.Ing. /FH ) über 1800 Absolventen ( Allumni -Verein:VdWT e.V. mit 800 Mitgliedern, inkl. Firmenmitglieder) „Technische Logistik“, mit 4-Teilung, Technik, Ökonomie, EDV, Jura + Sprachen. Prof. Dr. Thomas Wiske

Wie uns andere sehen: 1995 Manager Magazin „Eine der besten Ausbildungsstätten“ Befragung des Manager Magazins unter Personalchefs wird TWL in der Gruppe der Studiengänge Beschaffung und Logistik unter die ersten zehn Studiengänge in Deutschland /Österreich und der Schweiz gewählt. In dieser Gruppe waren ansonsten nur Universitäten vertreten, so dass hier TWL als beste Fachhochschul-ausbildung im Bereich der Logistik benannt wurde. 2000: Studie der Uni Nürnberg /BVL: TWL in der Spitzengruppe von Logistikbildungseinrichtungen. 2006: Logistik inside TWL einer der besten Studiengänge in Deutschland in Logistik. 2010 -2013: Logistik Master: Beste FH in D und beste Logistikausbildungsstätte in Norddeutschland Kooperationen mit Daimler, Kühne +Nagel, Gielisch. Weltweite Hochschulkooperationen. Exzelente Berufschancen ! Prof. Dr. Thomas Wiske

Prof. Dr. Thomas Wieske, ILRM, HS Bremerhaven Agenda ADSp 2017 – Anwendungsbereich. Was sind Logistikleistungen ? Besteht eine Regelungslücke in der praktischen Tätigkeit ? Vorschläge zur Lösung der Regelungslücke. Das Angebot der Logistik-AGB als Ergänzung der ADSp 2017. Zusammenfassung Prof. Dr. Thomas Wieske, ILRM, HS Bremerhaven

1. ADSp 2017 Anwendungsbereich Ziff. 2.1 ADSp gelten für alle Verkehrsverträge, d.h. für speditionsübliche logistische Leistungen, wenn diese mit der Beförderung und Lagerung in Zusammenhang stehen. Dazu gehören, wenn Nebenleistungen: Zollabwicklung, Sendungsverfolgung, Umschlag. Versicherung, Verpackung, Kennzeichnung (§ 454 Abs. 2 HGB). Bildung von Ladeeinheiten, Kommissionieren, Etikettieren, Verwiegen von Gütern, Retourenabwicklung. Prof. Dr. Thomas Wieske, ILRM, HS Bremerhaven

1. ADSp 2017 Anwendungsbereich Keine Anwendung der ADSp bei: speditionsunübliche log. Leistungen speditionsübliche log. Leistungen, die nicht im Zusammenhang mit TUL stehen. für ausschließliche Leistungen i.S. 2.3 (z.B.Verpackung). Wenn die speditionsüblichen log. Leistungen nicht mehr nur Nebenleistungen sind (Rspr.). Prof. Dr. Thomas Wieske, ILRM, HS Bremerhaven

2.Was sind Logistikleistungen? Keine klare Definition in der Wiss. , Rspr. BGH/ Obergerichte: Versch. Entscheidungen. VBGL: § 31- Leistungen die nicht speditionsüblich sind aber mit TUL in Zusammenhang stehen. Koller: „Entwicklung im Fluss“ und „Üblichkeit durch Umfrage der IHK´s zu ermitteln“. Wieske: TUL + VAS = Logistik = im typengemischten Vertrag. Prof. Dr. Thomas Wieske, ILRM, HS Bremerhaven

2.Was sind Logistikleistungen? Transport mit Verzollung, Entladung und Aufstellung der Waren, Aufbau von Verkaufsdisplays und Preisauszeichnung, event. Beratung (Callcenter). Montage von Tanks mit Stutzen. Verpackung von Haushaltsgeräten, sowie das Versehen der Geräte mit den richtigen nationalen Bedienungsanleitungen und dem entspr. Zubehör. Demontage, Transport und Montage Industrieanlage. Einbau von Decodern in Fernsehgeräte aus Fernost. Einlagerung und Kommissionierung von Produkten und Bezahlung nur bei Kommissionierauftrag des Kunden. Prof. Dr. Thomas Wieske, ILRM, HS Bremerhaven

3.Besteht eine Regelungslücke? Unklarer Anwendungsbereich, Abgrenzungspr.. Probleme bei typengemischten Verträgen. Vertragliche Zuordnung im Schadensfall. Anwendung der richtigen Verjährungsvorschrift. Vielfach Anwendung von (ungeregeltem) Werkvertragsrecht und des ungeregelten Recht der Dienstverträge. Es besteht kein gesetzliches Leitbild des Logistik- vertrags (Ungewisser Vertragsschwerpunkt). Prof. Dr. Thomas Wieske, ILRM, HS Bremerhaven

Haftung in der Logistik §§ 662 ff. BGB §§ 467 ff. HGB Einlagerung §§ 453 ff. HGB Speditionsleistung Auftrag Dienstleistung Transportleistung Produktions-leistung §§ 407 ff. HGB §§ 631 BGB, §4ProdHaftG §§ 611 ff BGB Prof.Dr. Thomas Wieske

3.Besteht eine Regelungslücke? Überraschende Rechtsprechung: Stuttgarter Verpackungsfall vs. Bremerhavener Verpackungsfall (BGH NJW 2007, 1072). Frankfurter Belabelungsfall TranspR 2007,78). Qualitätskontrolle und Transport („Apfelsaftschorlefall“, BGH TransR 2006, 454). Mobilcom-Entscheidung (Auslieferung und Beratung, BGH,TranspR 2005, 130, 206). Transport und Aufbereitung(Tintenpatronenfall). Prof. Dr. Thomas Wieske, ILRM, HS Bremerhaven

Prof. Dr. Thomas Wieske, ILRM, HS Bremerhaven 4. Vorschläge zur Lösung Keine Anwendung der ADSp möglich auf speditionsunübliche Leistungen, nur im Individualvertrag (Koller, ADSp 2003, 2, Rn.6) ADSp-Klauseln dürften ansonsten überra- schend sein, § 305 (Koller, aaO.). Lösungen: Echter Individualverträge oder AGB für logistische Leistungen. Prof. Dr. Thomas Wieske, ILRM, HS Bremerhaven

5. Das Angebot - Logistik-AGB Logistik –AGB sind 2006 entwickelt als Ergänzung zu den ADSp (2003). Logistik –AGB fangen dort an, wo die ADSp aufhören  fließende Grenze. Logistik-AGB stehen in der Tradition von AGB im Werkvertragsrecht (VDA; VDMA u.a.). Logistik –AGB werden von ca. 100 Unternehmen wie DHL, Hellmann, Schnellecke u.a. angewendet. Prof. Dr. Thomas Wieske, ILRM, HS Bremerhaven

TUL 20.000,-€ je Schadens-fall+ 100.000,-€ Seriens. 8,33 SZR je kg, ADSp Logistik AGB Logistik Vereinbarungen kein Verbraucher Keine Logistik-AGB: unlimitierte Haftung, kein Versicherungsschutz, unklare Verjährung

Belgien-Log.-leistungen „AGB“ LogAGB ABSSV/ Spedlogswiss Fenex-Log Belgien-Log.-leistungen Haftung Verschuldenshaf-tung Verschulden/ Art. 19 Obhuts-h. mit Entlastungsbew. Obhuts-h.4.1 Prof. Dr. Thomas Wieske

LogAGB ABSSV Fenex-Log Belgien Höhe Sach. €T 20/ 100/500 8,33 SZR per kg 4 SZR per kg/ 100T SZR 8,33 SZR per kg,Max. 25 T€ Verm. Max. SZR T 20 SZRT/ 10 750 € pro Ereignis Prof. Dr. Thomas Wieske

5. Das Angebot - Logistik-AGB Logistik- AGB im Markt eingeführt und in der Lit. besprochen  keine überraschende Klausel. Vorschlag für ein Regelwerk, um wesentliche Punkte zu regeln (Haftung, Pflichten der Parteien, Schutzrechte, § 613 a BGB). Möglichkeit der Anpassung nach Parteiabsprache, z.B. Haftungshöhe. Einfache Versicherbarkeit auf Basis eines bekannten Regelwerkes. Prof. Dr. Thomas Wieske, ILRM, HS Bremerhaven

Prof. Dr. Thomas Wieske, ILRM, HS Bremerhaven 6. Zusammenfassung Die ADSp regeln nicht logistische Leistungen im umfassenden Sinn. Bei logistischen Leistungen besteht eine Regelungslücke. Darüber hinaus schon eine Lücke in der genauen Abgrenzung dessen was noch speditionsüblich oder nicht ist. Lösung über Indidvidualverträge oder AGB. Prof. Dr. Thomas Wieske, ILRM, HS Bremerhaven