Pflegestärkungsgesetz II

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Pflegestärkungsgesetz II Auswirkungen auf den ambulanten Bereich der Pflege

Unser Landkreis Lörrach

Definition Pflegebedürftigkeit Aktuell gilt als pflegebedürftig, wer mehr als 90 Minuten täglich Pflege und Unterstützung bedarf, und hiervon 45 Minuten auf die Grundpflege entfallen (Pflegestufe 1). Ab 01.01.2017 ist pflegebedürftig, wer gesund-heitsbedingt in seiner Selbstständigkeit beein-trächtigt ist.

Definition Pflegebedürftigkeit Neu ist die kognitive Einschränkung: Wird zusätzlich „eingeschränkte Alltagskompetenz“ festgestellt, führt dies zu einer Einstufung in den nächsthöheren Pflegegrad. Die Ausweitung der Anspruchsberechtigten führt zu einer Erhöhung der Pflegebedürftigen um 10%, dies sind 600 Menschen im Landkreis Lörrach.

Bestandsschutz Durch die Überleitung in die Pflegegrade wird für alle, die bislang in einer Pflegestufe waren, dauerhaft Bestandsschutz garantiert. Damit wird in Zukunft eine Schlechterstellung vermieden, was ein großes Entgegenkommen darstellt. Nur, wenn jemand nicht mehr pflegebedürftig ist, entfallen die Leistungen.

Höhere Leistungen Die höheren Leistungen sorgen dafür, dass mehr professionelle Hilfen ohne Zuzahlungen in Anspruch genommen werden können. Liegt Pflegegrad 2 vor, kann bei Kurzzeitpflege zusätzlich Verhinderungspflege aufgestockt werden (bis zu einem Betrag von 3.224,00 € jährlich).

Pflegezeitgesetz (PflegeZG) Das Pflegezeitgesetz regelt die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige. Die bisherige Regelung mit 14 Stunden wöchentlich wird ersetzt durch 10 Stunden wöchentlich. Wer seine berufliche Tätigkeit für die Pflege unterbricht, erhält Leistungen zur Arbeitslosenversicherung (Arbeitsförderung).

Pflegende Angehörige Pflegende Angehörige bilden nach wie vor den größten Pflegedienst. 50% der Pflegebedürftigen werden ohne externe Hilfe versorgt. Die Versorgung im eigenen Haushalt ist nicht überall gut geregelt. Bei über 20% wurden erhebliche Mängel sowie eine Unterversorgung festgestellt.

Pflegende Angehörige - Entwicklung Durch die Zunahme der Einpersonenhaushalte und die Änderung der Familienstrukturen geht die Anzahl der pflegenden Angehörigen zurück. Zudem nimmt die Bereitschaft der Pflege in der Familie ab. Dies führt zukünftig zu einem höheren Bedarf an professionellen Hilfen. Alternativ werden Modelle diskutiert, wie durch Nachbarschaftshilfen in den Gemeinden neue Versorgungsstrukturen aufgebaut werden können (lokale Verantwortungsgemeinschaften).

Fazit Der Gesetzgeber hat sich mit der Reform der Pflegeversicherung viel Mühe gegeben. Die neuen Regelungen verstärken die Vorgabe „ambulant vor stationär“. Sie sind näher an der Lebenswirklichkeit der Menschen orientiert und entsprechen den Wünschen und Bedürfnissen der Betroffenen.

Fazit Tagesablauf, Selbständigkeit und Teilhabe werden berücksichtigt. Eine noch flexiblere Aufteilung von Geld- und Sachleistungen. Stärkung der Hilfen im Haushalt. Entlastung pflegender Angehöriger. Die Neuregelung führt zu einem höheren Informations- und Beratungsbedarf, weil sie komplexer ist. Pflege soll auf die kommunale Ebene verlagert werden.

Ausblick Nach Ermittlungen der AOK fehlen bis 2030 im Landkreis 1.000 stationäre Pflegeplätze und bis 2050 sogar 2.000!

für Ihre Aufmerksamkeit! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!