Ruhr-Universität Bochum untertägige Nutzungen

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Ruhr-Universität Bochum untertägige Nutzungen Bergrecht und untertägige Nutzungen

A. Bergrecht im deutschen Rechtssystem I. Bergrecht als Sonderrecht des Bergbaus = Geltungsbereich des BBergG II. Vorhaben, die zumindest teilweise in den Geltungsbereich des BBergG fallen: - Steinkohlen- und Braunkohlengewinnung - Erdöl- und Erdgasgewinnung - Methangasgewinnung - Erdwärmegewinnung

II. Vorhaben, die zumindest teilweise in den Geltungsbereich des BBergG fallen: Gewinnung von Erzen, Kali- und Steinsalzen und bestimmter anderer nicht- energetischer Rohstoffe Gewinnung hochwertiger Steine und Erden - Rohstoffgewinnung aus Halden Erdgas- und Erdölspeicherung in Untergrundspeichern Aussolen von Gesteinsformationen für Untergrundspeicher und für CCS Transit-Rohrleitungen im Bereich des Festlandsockels - Erkundungsbergwerke zur Vorbereitung atomarer Endlager - Errichtung und Betrieb unterirdischer Anlagen zur Lagerung radioaktiver Stoffe

III. Zuordnung zu Rechtsgebiete 1. Privatrecht a) Bergschadensrecht, §§ 114 ff. b) Regelungen über bergrechtliche Nachbarschaftsverhältnisse, z.B. §§ 42 ff. c) Wirkung von Bergbauberechtigungen 2. Öffentliches Recht a) Gefahrenabwehr, §§ 69 ff. b) Erteilung von Bergbauberechtigungen, §§ 6 ff. c) Betriebsplanrecht, §§ 50 ff. d) Arbeitsschutz, z.B. § 60

Historische Bezüge 1. Landesherrliches Bergregal 2. Direktionsprinzip 3. Grundeigentümerbergbau 4. Bergwerkseigentum alten Rechts, preuß. Allg. Berggesetz (prABG) a) unbefristet b) keine Förderabgabe 5. BBergG 6. UVP-Recht 7. Änderungsbestrebungen

1. Tätigkeitsbezug (§ 2) 2. Bergbauliche Tätigkeiten V. Zweck 1. Förderung der Rohstoffgewinnung (§ 1 Nr. 1) 2. Sicherheit der Betriebe und der Beschäftigten (§ 1 Nr. 2) 3. Gefahrenabwehr und Schadensausgleich (§ 1 Nr. 3) VI. Geltungsbereich 1. Tätigkeitsbezug (§ 2) 2. Bergbauliche Tätigkeiten a) Aufsuchung, § 4 Abs. 1 b) Gewinnung, § 4 Abs. 2 c) Aufbereiten, § 4 Abs. 3

2. Bergbauliche Tätigkeiten d) Miterfasste Nebentätigkeiten Hinweis: vorbereitende Gewinnungshandlungen e) Wiedernutzbarmachung, § 4 Abs. 4 3. Betriebsanlagen und Betriebseinrichtungen, § 2 Abs. 1 Nr. 3 4. sonstige Tätigkeiten (§ 2 Abs. 2) 5. Steine und Erden: teilweise Abgrabungsrecht

B. Bergbauberechtigungen I. Bodenschätze 1. Definition in § 3 Abs. 1 a) Alle mineralischen Rohstoffe in festem oder flüssigem Zustand und Gase, die in natürlichen Ablagerungen oder Ansammlungen in oder auf der Erde oder im oder unter dem Meer vorkommen b) Ausnahme Wasser c) Das Bergrecht kennt drei Kategorien: - Bergfreie Bodenschätze, § 3 Abs. 3 - Grundeigene Bodenschätze, die unter das Bergrecht fallen, § 3 Abs. 4 - Sonstige grundeigene Bodenschätze (Abgrabungsrecht, kein Bergrecht)

2. Bergfreie Bodenschätze a) Bestimmung in § 3 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 BBergG - Bergfreie Bodenschätze sind vom Grundeigentum unabhängig. - Im wesentlichen Aufzählung in § 3 Abs. 3 (Besonderheiten in den neuen Ländern). Bergfreie Bodenschätze sind hauptsächlich Erze, Steinkohle, Braunkohle, Salze, Erdöl, Erdgas. b) Bestimmte Bodenschätze gelten als bergfrei (§ 3 Abs. 3 Satz 2 BBergG); Festlandsockel, Küstengewässer, Erdwärme c) Besonderheit Kohlenwasserstoffe, Kohle: Einordnung der Gase (Grubengas, Flözgas) Flözgasgewinnung in Steinkohlenrevieren d) Besonderheit Küstengewässer, Festlandsockel e) Besonderheit Erdwärme

3. Grundeigene Bodenschätze a) 3 Abs. 4 zählt die unter das Regime des Bergrechts fallenden grundeigenen Bodenschätze enumerativ auf: - Einzelne Bodenschätze, § 3 Abs. 4 Nr. 1 - Alle übrigen Bodenschätze, soweit untertägige Aufsuchung oder Gewinnung, § 3 Abs. 4 Nr. 2 b) Sonstige Steine und Erden - Soweit übertägig, keine Anwendung des Bergrechts - Sondersituation neue Länder (s. unten)

3. Grundeigene Bodenschätze a) 3 Abs. 4 zählt die unter das Regime des Bergrechts fallenden grundeigenen Bodenschätze enumerativ auf: - Einzelne Bodenschätze, § 3 Abs. 4 Nr. 1 - Alle übrigen Bodenschätze, soweit untertägige Aufsuchung oder Gewinnung, § 3 Abs. 4 Nr. 2 b) Sonstige Steine und Erden - Soweit übertägig, keine Anwendung des Bergrechts - Sondersituation neue Länder (s. unten)

II. Arten der Bergbauberechtigungen 1. Rechtliche Bedeutung des Berechtsamwesens für bergfreie Bodenschätze Öffentlich-rechtliches Konzessionssystem (Verbot mit Erlaubnisvorbehalt) 2. Erlaubnis; § 7 3. Bewilligung, § 8 4. Bergwerkseigentum, § 9 5. Befristung, § 16 Abs. 5, Widerruf, § 18 6. Alte Rechte, §§ 149, 151 7. Abgrenzung zur Betriebsplanzulassung

III. Anspruch auf Bergbauberechtigungen 1. Anspruch auf Erteilung von Bergbauberechtigungen (gebundene “Erlaubnis”) 2. Versagungsgründe, §§ 11 bis 13 3. Verfahren a) Antragsverfahren b) Behördenzuständigkeiten, Beteiligung von Fachbehörden, Verfahrensbeschleunigung c) Beteiligung Dritter, § 15 d) Rechtsmittel

Übertragung von Bergbauberechtigungen (z. B Übertragung von Bergbauberechtigungen (z. B. Veräußerung von Bergwerkseigentum), §§ 21 ff. 1. Beteiligung an der Aufsuchung, § 21 2. Übertragung der Erlaubnis, § 22 Nutzungsübertragung (Überlassung zur Ausübung an Dritte) 3. Veräußerung von Bergwerkseigentum; § 23

V. Konkurrierende Bergbauberechtigungen 1. Anspruch auf Bewilligung aufgrund bestehender Erlaubnis a) Vorrang des Erlaubnisinhabers gegenüber Bewilligungsanträgen (§ 14 Abs. 1): Eintrittsrecht b) Probleme: Rechtsschutz, Ermessen, Beurteilungsspielraum 2. Konkurrenz gleichartiger Anträge a) Ausschließlichkeitsgrundsatz b) Arbeitsprogramm; § 14 Abs. 2, Maßstab ist das “best work program” (Ausnahme: § 152 Abs. 2) c) Prioritätsgrundsatz bei gleichwertigen Anträgen

3. Beteiligung, § 21 a) Sonderregelung § 11 Nr. 5 b) Behandlung widerstreitender Interessen (wissenschaftliche gewerbliche Zwecke) 4. Zulegung, § 35 5. Mitgewinnung von Bodenschätzen, Ausgleichspflicht, § 42

VI. Inhalt der Bergbauberechtigungen 1. Aneignungsrecht (Wer darf einen Rohstoff gewinnen und wer nicht?) 2. Eigentum an Bergbaueinrichtungen (Tagesanlagen) 3. Rechtsposition des Bergbauberechtigten gegenüber dem Oberflächeneigentümer 4. Gegenstand der Bewilligung bei der Erdöl- und Erdgasförderung a) Bohrlochprinzip vs. Lagerstättenprinzip b) Feldesüberschreitende Lagerstätten

VII. Untergrundspeicher 1. Anwendbarkeit bergrechtlicher Bestimmungen a) § 126 Abs. 1,3 (künftig auch Bergschadensrecht) b) keine Bergbauberechtigung erforderlich c) Besonderheiten in den neuen Bundesländern 2. Verhältnis zum Oberflächeneigentum

a) Gewinnungsberechtigung erforderlich (objektiver Gewinnungsbegriff) 3. Salzgewinnung bei der Herstellung von Kavernen a) Gewinnungsberechtigung erforderlich (objektiver Gewinnungsbegriff) b) Häufig: alte Rechte c) Entnahme und Ableitung von Wasser zum Solen

VIII. CO2 Sequestration (CCS) 1. Hintergrund: Emissionshandel 2. Zulässigkeit der CO2 Sequestration nach geltendem Recht? 3. Kohlendioxid-Speicherungsgesetz vom 17.8.2012 (KSpG)

Bundesländern IX. Bergbauberechtigungen in den neuen 1. Rechtslage in der DDR vor 1990 a) Rechtsgrundlagen - Landesgesetze 1946-1948 - Berggesetz vom 12.05.1969 - 3. Durchführungsverordnung zum BergG v. 12.8.1976 b) Einteilung der mineralischen Rohstoffe - BBergG anwendbar auf sämtliche mineralische Rohstoffe - Bodenschätze: mineralische Rohstoffe, deren Nutzung von volkswirtschaftlicher Bedeutung ist

b) - Nicht erschöpfende Auflistung der Bodenschätze zuletzt in 3. DVO zum BergG: sehr weiter Anwendungsbereich - Andere Rohstoffe ohne volkswirtschaftliche Bedeutung - Speicherrechte c) Bergbauberechtigungen - Volkseigentum an Bodenschätzen - Volks- oder Privateigentum an anderen Rohstoffen - Untersuchungs-, Gewinnungs- und Speicherrechte grundsätzlich staatlich - Ausübung durch staatliche Organe oder volkseigene Betriebe auf der Grundlage staatlicher Plankennziffern

Rechtsänderungen 1990 a) 4. Durchführungsbestimmung zur Verordnung über Gründung und Tätigkeit von Unternehmen mit ausländischer Beteiligung in der DDR –Berechtigung zur Gewinnung mineralischer Rohstoffe v. 14.3.1990 b) Verordnung über die Verleihung von Bergwerkseigentum vom 15.8.1990 - Einführung von Bergwerkseigentum

b) - Für bestimmte Bodenschätze (volkswirtschaftlich bedeutsame Rohstoffe) - Einschließlich Speicherrecht - Anwendbarkeit der Vorschriften über Grundstücke - Auf Antrag Verleihung von Bergwerkseigentum an die Treuhandanstalt - Bergwerkseigentum gegen Entgelt weiter übertragbar c) Einigungsvertrag - Umwandlung der (volkswirtschaftlich bedeutsamen Bodenschätze in bergfreie Bodenschätze - Weiterer Anwendungsbereich

c) - Auch Speicherung geeignete Formationen und Gesteine - Abweichung von der Rechtslage in alten Bundesländern - Andere Rohstoffe werden grundeigene Bodenschätze, keine Grundeigentümerbodenschätze - Aufrechterhaltung bestehender Bergbaurechte - Bergwerkseigentum von Treuhandanstalt und Erwerbern gilt als Bergwerkseigentum i.S. d. § 151 BBergG unbefristet weiter - Untersuchungs- und Speicherrechte gelten weiter

- Anmeldung von Gewinnungs- und Speicherrechten bis zum 4.4.1991 - Bergwerkseigentum förderabgabefrei d) Regelung vom BVerfG als verfassungsgemäß bestätigt

3. Gesetz zur Vereinheitlichung der Rechtsverhältnisse bei Bodenschätzen vom 15.4.1996 a) Vereinheitlichung der Einteilung von Bodenschätzen im gesamten Bundesgebiet - Bergfreie Bodenschätze - Grundeigene Bodenschätze - Grundeigentümerbodenschätze

b) Bestandsschutz für bestehende Bergbauberechtigungen - Bestehende Rechte bleiben aufrechterhalten - Übergeleitetes Bergwerkseigentum bleibt unbefristet und förderabgabefrei - Soweit und solange Berechtigungen aufrechterhalten werden, bleiben die Bodenschätze bergfrei - Fristverkürzung für Aufnahme der Aufsuchung bzw. Gewinnung - Verfassungsrechtliche Bewertung

C. Betriebsplanpflicht und Betriebsplanzulassungsverfahren I. Betriebsplan, §§ 50 ff. 1. Funktionen des Betriebsplans a) Abgrenzung zu den Bergbauberechtigungen b) Berücksichtigung der Sachgesetzlichkeiten des Bergbaus - Lagerstättengebundenheit - Unvorhersehbarkeit der geologischen Verhältnisse - Dynamische Betriebsweise - Wechselwirkungen zwischen Planung, Realisierung und weiterer Planung c) Verfahrensstufung d) Instrument der behördlichen Überwachung e) Kein Instrument der Fachplanung f) Vergleich mit Anlagengenehmigungen g) Betriebsplanzulassung und Grundabtretung

2. Gegenstand des Betriebsplanes, § 51 Abs. 1 a) Aufsuchungsbetriebe b) Gewinnungsbetriebe c) Aufbereitungsbetriebe d) Andere Tätigkeiten und Einrichtungen - Untergrundspeicher, § 126 - Endlagerung radioaktiver Abfälle, § 126 Abs. 3 - Bohrungen, § 127 e) Errichtung, Betrieb, Einstellung f) Befreiung von der Betriebsplanpflicht, § 51 Abs. 3

3. Arten von Betriebsplänen a) Hauptbetriebsplan, § 52 Abs. 1 b) Fakultativer Rahmenbetriebsplan, § 52 Abs. 2 Nr. 1 c) Obligatorischer Rahmenbetriebsplan, § 52 Abs. 2 a d) Sonderbetriebsplan, § 52 Abs. 2 Nr. 2 e) Abschlussbetriebsplan, § 53 f) Gemeinschaftlicher Betriebsplan, § 52 Abs. 3

II. Betriebsplanzulassung 1. Arten der Betriebsplanzulassung a) Konventionelle Betriebsplanzulassung b) Planfeststellung, § 57 a 2. Rechtswirkungen der Betriebsplanzulassung a) Gebundene Kontrollerlaubnis, § 55 Abs. 1 - Keine planerische Gestaltungsfreiheit der Behörde - Auch bei Planfeststellungsbeschluss b) Gestattungswirkung - Außer Rahmenbetriebsplanzulassung

2. c) Verhältnis zu außerbergrechtlichen Genehmigungserfordernissen - Eingeschränkte Konzentrationswirkung des Planfeststellungsbeschlusses - Keine Konzentrationswirkung anderer Betriebsplanzulassungen d) Bindungswirkung der Rahmenbetriebsplanzulassung - Eingeschränkte Bindungswirkung der Zulassung eines fakultativen Rahmenbetriebsplanes gegenüber nachfolgenden Haupt- und Sonderbetriebsplanzulassungen - Stärkere Bindungswirkung des Planfeststellungsbeschlusses - Bindungswirkung gegenüber Betriebsplanverlängerungen? - Nachträgliche Änderungen, Auflagen und Aufhebungen e) Befristung, § 52 Abs. 2 Nr. 1

3. Materielle Zulassungsvoraussetzungen a) § 55 BBergG - Nachweis der Berechtigung - Zuverlässigkeit, Fachkunde, körperliche Eignung - Betriebssicherheit und Arbeitsschutz - Lagerstättenschutz - Oberflächenschutz - Ordnungsgemäße Abfallbeseitigung - Wiedernutzbarmachung der Oberfläche - Schutz anderer Bergbaubetriebe - Schutz vor gemeinschädlichen Einwirkungen - Zusatzbestimmungen für Festlandsockel und Küstengewässer - Zusatzbestimmungen für Abschlussbetriebsplan

3. b). Andere öffentlich-rechtliche Vorschriften, Verweis in § 48 Abs 3. b) Andere öffentlich-rechtliche Vorschriften, Verweis in § 48 Abs. 1 S. 1 - Anwendungsbereich - Rohstoffsicherungsklausel, § 48 Abs. 1 S. 2 c) Schutz überwiegender öffentlicher Interessen,§48 Abs. 2 ("Öffnungsklausel") - Anwendbarkeit im Betriebsplanverfahren - Kein Ermessen, sondern Abwägung der gegenläufigen Interessen - Gesamtabwägung bei zu erwartender Grundabtretung d) Planungsrechtliche Vorgaben - Ergebnisse eines Raumordnungsverfahrens - Braunkohlenplan - Raumordnungs- und Bauleitpläne

III. Konventionelles Betriebsplanverfahren 1. Ablauf des Verfahrens 2. Beteiligungserfordernisse a) Behörden, § 54 Abs. 2 b) Gemeinden als Planungsträger, § 54 Abs. 2 c) Oberflächeneigentümer d) Betroffene e) Auslegung, § 48 Abs. 2 S. 2 BBergG

3. Form und Inhalt der Zulassungsentscheidung a) Verwaltungsakt, § 56 Abs. 1 b) Nebenbestimmungen c) Nachträgliche Auflagen, § 56 Abs. 1 S. 2 d) Sicherheitsleistung, § 56 Abs. 2 e) Ggf. Begründung f) Versagung der Zulassung

IV. Planfeststellungsverfahren 1. Anwendungsbereich a) § 57 c i.V.m. UVP-V Bergbau b) Ggf. Vorprüfung des Einzelfalles, § 3 a ff. UVPG c) Wesentliche Änderungen, § 52 Abs. 2 c d) Übergangsregelungen

2. Planfeststellung und Umweltverträglichkeitsprüfung a) Rechtscharakter der UVP - Unselbständiger Verfahrensschritt - Keine zusätzlichen materiellen Zulassungsvoraussetzungen b) Integration der UVP in das Planfeststellungsverfahren c) Gestufte UVP bei vorgeschalteten Raumordnungs- oder Braunkohlenplanverfahren 3. Ablauf des Planfeststellungsverfahrens a) Ggf. Screening, § 3 a ff.UVPG b) Verlangen eines Rahmenbetriebsplans, § 52 Abs. 2a S. 1 c) Scoping, § 52 Abs. 2 a S. 2

3. d) Vorlage des Rahmenbetriebsplans, § 57 a Abs. 2 e) Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, § 73 Abs. 2 VwVfG - Behörden - Gemeinden - Ggf. grenzüberschreitende Behördenbeteiligung f) Beteiligung der anerkannten Naturschutzvereinigungen, § 63 BNatSchG

3. g) Öffentlichkeitsbeteiligung, § 73 Abs. 3 – 9 VwVfG; - Öffentliche Bekanntmachung - Auslegung - Einwendungsmöglichkeit - Erörterungstermin h) Berücksichtigung der Ergebnisse der UVP, § 57 a Abs. 4 S. 3 BBergG i) Planfeststellungsbeschluss, §74 Abs. 1 VwVfG

4. Planfeststellungsbeschluss, § 74 VwVfG a) Form und Inhalt b) Rechtswirkung - Konzentrationswirkung , § 75 Abs. 1 VwVfG - Präklusionswirkung, § 73 Abs. 4 S. 3, § 75 abs. 2 VwVfG, 57 a Abs. 5 BBergG - Feststellungswirkung - Keine enteignungsrechtliche Vorwirkung - Außerkrafttreten, § 75 Abs. 4 VwVfG

5. Weitere Besonderheiten a) Zulassung des vorzeitigen Beginns, § 57 b Abs. 1 BBergG b) Stufenweise Planfeststellung, § 52 Abs. 2 b BBergG c) Vorbescheid, Teilgenehmigung, § 57 b Abs. 2 BBergG d) Vorbehalt der abschließenden Entscheidung e) Folgemaßnahmen, § 57 b Abs. 3 S. 3 BBergG

V. Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung, § 25 Abs. 3 VwVfG 1. Beteiligung durch Vorhabenträger auf Anregung der Behörde 2. Bei Planungen, die nicht nur wesentliche Auswirkungen auf Belange einer größere Zahl von Dritten haben können

VI. Drittschutz im Betriebsplanverfahren 1. Allgemeine Grundsätze 2. Drittschutz von Gemeinden a) Planungshoheit b) Andere gemeindliche Belange 3. Drittschützende Normen a) Bergrechtliche Zulassungsvoraussetzungen, § 55 Abs. 1 S. 1: grundsätzlich nein b) Verbot gemeinschädlicher Auswirkungen, § 55 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 nein

3. c) Vorsorge gegen Gefahren für Leben und Gesundheit, 55 Abs. 1 S. 1 Nr. 3: ja d) Vorsorge gegen Gefahren für außerbetriebliche Sachgüter, § 55 Abs. 1 S. 1 Nr. 3. wohl ja e) Schutz überwiegender öffentlicher Interessen, § 48 Abs. 2 S. 1: ja, für Oberflächeneigentümer, wenn mit mehr als nur kleinen oder mittleren Schäden zu rechnen ist. f) Beteiligungsrechte g) UVP – insbesondere Art. UVP-Richtlinie Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz Art. 9 Aarhus-Konvention

4. Beschränkungen des Drittschutzes a) Einwendungs- oder Rechtsbehelfsverzicht b) Präklusion 5. Rechtsschutz a) Des Unternehmers - Gegen die Versagung einer Betriebsplanzulassung/ - Bei Untätigkeit der Behörde

5. - Gegen belastende Nebenbestimmungen - Gegen nachträgliche Auflagen - Gegen die Aufhebung einer Betriebsplanzulassung b) Von Gemeinden und Betroffenen - Gegen die Erteilung einer Betriebsplanzulassung - Besonderheiten durch Verfahrensstufung c) Der anerkannten Umweltvereinigungen, § 64 BNatSchG, § 2 UmwRG d) Einstweiliger Rechtsschutz

D. Abschlussbetriebsplan I. Rechtsgrundlagen für den Abschlussbetriebsplan sowie die Beendigung der Bergaufsicht 1. Verfahrensrechtliche Einordnung a) Aufgabe des Abschlussbetriebsplans b) Gesetzliche Grundlagen für die Bergaufsicht §§ 69 ff. c) Definition des Begriffs "Bergbau"; Ableitung über § 2 Abs. 1 Geltungsbereich des Bundesberggesetzes, d) Wiedernutzbarmachung der Oberfläche, der vom Bergbau in Anspruch genommenen Bereiche als Teil des Geltungsbereiches des Bundesberggesetzes (§ 2 Abs. 1 Nr. 2) e) Bergaufsicht = Betriebsaufsicht

2. Ende der Bergaufsicht a) Beendigung der Bergaufsicht nach Durchführung des Abschlussbetriebsplanes (§ 69 Abs. 2) b) § 71 Abs. 3 "Anordnung und Erfüllung von Maßnahmen nach § 55 Abs. 2" c) Zwei grundsätzliche Voraussetzungen für die Beendigung der Bergaufsicht - Durchführung des Abschlussbetriebsplans oder der entsprechenden Anordnungen der Bergbehörde, - Feststellung, dass nach allgemeiner Erfahrung nicht mehr damit zu rechnen ist, dass durch den Betrieb verursachten Gefahren (der im Gesetz näher erläuterten Art) eintreten werden.

2. d) Anlass für die Aufstellung eines Abschlussbetriebsplans - Einstellung eines Betriebes (§ 53 Abs. 1), - Betriebsunterbrechung länger als zwei Jahre (§ 55 Abs. 2 am Ende i.V.m. § 52 Abs. 1) e) Gesetzliche Anforderungen an einen Abschlussbetriebsplan: - allgemeine Vorgaben nach § 55 Abs. 1 Nr. 3 bis 13 (geltend für Betriebspläne allgemein), - besondere Anforderungen für Abschlussbetriebspläne

2. e) - Angaben über Beseitigung betrieblicher Anlagen und Einrichtungen bzw. über deren anderweitige Verwendung (§ 53 Abs. 1) - Schutz Dritter vor den durch den Betrieb verursachten Gefahren für Leben und Gesundheit auch noch nach Einstellung des Betriebes (§ 55 Abs. 2 Nr. 1) - Sicherstellung der Wiedernutzbarmachung der Oberfläche bezüglich der vom einzustellenden Betrieb in Anspruch genommenen Flächen

2. f) Beteiligung am Abschlussbetriebsplanverfahren (§ 54 Abs.2 sowie allgemeinen Maßgaben des Verwaltungsverfahrensgesetzes - VwVfG) - Behörden sind zu beteiligen, soweit durch den Abschlussbetriebsplan ihre Aufgabenbereiche berührt werden. - Gemeinden sind zu beteiligen, soweit ihre Planungshoheit berührt wird. - Umfasst der Verfahrensbereich Flächen Dritter, kommt eine Hinzu- ziehung dieser Eigentümer gemäß § 13 Abs. 2 VwVfG in Betracht. g) Keine konzentrierende Wirkung der Abschlussbetriebsplanzulassung h) Ende der Bergaufsicht kraft Gesetzes oder durch Verwaltungsakt?

II. Verfahrensstufen und Verfahrensgestaltung, § 53 1. Betriebseinstellung bei großen komplexen Bergbaubetrieben 2. Abschlussbetriebsplan für den untertägigen Bereich eines Bergbaubetriebes a) Maßnahmen im Bereich des Grubengebäudes b) Verfüllung von Schächten c) Wasserhaltung 3. Abschlussbetriebsplan für den übertägigen Bereich eines Bergbaubetriebes a) Abbruchbetriebsplan b) Abschlussbetriebsplan für die Fläche und den Boden mit Gefährdungs- abschätzung ggf. Sanierungsmaßnahmen und Wiedernutzbarmachung der Oberfläche 4. Zulässigkeit einer Verfahrensabstufung, § 53 Abs. 1 Satz 2

III. Wiedernutzbarmachung 1. Definition § 4 Abs. 4 2. Öffentliches Interesse a) Planungsrecht b) Sonderproblem Denkmalschutz Abgrenzung Wiedernutzbarmachung/Folgenutzung IV. Gefahrenabwehr 1. Altlastenproblematik a) Anwendbarkeit Bundesbodenschutzgesetz/Landesbodenschutzgesetz b) Nutzungsbezogene Betrachtungsweise

2. Grundwasser/Oberirdische Gewässer a) Wasserhaushaltsgesetz/Landeswassergesetz b) Vorsorgeprinzip und Minimierungsgebot (§ 1a Abs. 1 und 2 WHG) 3. Abfallproblematik a) Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) - Ausnahmeklausel § 2 Abs. 1 Nr. 4 KrW-/AbfG - Anwendung der materiellen Vorgaben des Abfallrechts b) Landesabfallgesetz (LAbfG) - Zuständigkeit der Bergbehörde für die der Bergaufsicht unterliegenden Betriebe (§ 34 Abs. 2 LAbfG) - Keine Andienungspflicht an kommunale Entsorgungsträger

E. Verantwortliche Personen, §§ 58 ff. BBErgG 1. Träger bergrechtlicher Veranwortung 2. Bestellung verantwortlicher Personen 3. Rechtliche Bedeutung der Bestellung a) strafrechtliche Bedeutung b) Aufsichts-, Kontroll- und Koordinierungspflicht

F. Probleme des Alt-Bergbaus 1. Bergschadenshaftung 2. Ordnungsrechtliche Haftung 3. Verjährungsfragen 4. Besonderheiten des Braunkohlen-Altbergbaus in den neuen Bundesländern a) Sanierungsplanung b) Verantwortlichkeit und Organisation des Sanierungsbergbaus c) Verwaltungsabkommen Altlastenfinanzierung 5. Strafrechtliche Probleme 6. Verkehrssicherungs- und Ordnungspflicht

1. Verhältnis zum Betriebsplanrecht (Moers-Kapellen-Entscheidung G. Bergschadensrecht 1. Verhältnis zum Betriebsplanrecht (Moers-Kapellen-Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts) 2. Vermeidung von Bergschäden (Anpassungs- und Sicherungsmaßnahmen Bauwarnung) §§ 110 – 113 3. Schutzumfang, § 114 4. Gefährdungshaftung, Bergschadensvermutung, § 120 5. Haftungsschuldner, §§115, 116 6. Haftungsumfang, § 117 Abs. 1 7. Bergschadensverzichte

8. Verjährungsfragen, § 117 Abs. 2 Bergschadensausfallkasse, § 120 f 10. Aktuell: Haftung für Bergschäden aus Alt-Bergbau Geltung des pr. Allg. Berggesetzes (prABG) und Vorläufer 11. Verhältnis zum Ausgleichsanspruch nach § 24 Abs. 2 BBodSchG

H. Grundabtretung 1) Berechtigung, § 77 2) Gegenstand, § 78 3) Voraussetzungen, § 79, insbesondere Gesamtabwägung im Betriebsplanverfahren 4) Verfahren, Entschädigung, vorzeitige Besitzeinweisung

I. Befugnisse der Bergaufsicht 1. Behördenstruktur 2. Bergaufsicht als Genehmigungsbehörde 3. Bergaufsicht als Ordnungsbehörde 4. Bergaufsicht als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft

J. Kreislaufwirtschaft, Abfallrecht und bergbaulicher Versatz I. Abgrenzung Bergrecht – Abfallrecht – Kreislaufwirtschaftsrecht II. Behandlung bergbaulicher Abfälle 1. Bisherige Rechtslage 2. Richtlinie bergbauliche Abfälle 3. § 22a Allgemeine Bundesbergverordnung a) Anwendungsbereich b) Kategorien von Bergbaudeponien c) Materielle Anforderungen

III. Versatz 3. d) Verfahrensrechtliche Anforderungen an die Betriebsplanzulassung von Bergbaudeponien e) Abfallwirtschaftsplan III. Versatz 1. VO über den Versatz von Abfällen unter Tage 2. Reststoffverwertung/Technische Regel “Versatz” 3. Untertagedeponien