Scheinselbständigkeit

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 Präsentation transkript:

Scheinselbständigkeit Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013

Keine Scheinselbständigkeit möglich Scheinselbständig keit Vereinsberatung : Steuern Erwerbstätigkeit gewerblich selbständig Arbeitnehmer Keine Scheinselbständigkeit möglich Scheinselbständig keit Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013

Keine Sozialversicherungspflicht Arbeitslosenversicherung Vereinsberatung : Steuern Gewerblich Selbständig Arbeitnehmer Keine Sozialversicherungspflicht Krankenversicherung Rentenversicherung Pflegeversicherung Arbeitslosenversicherung Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013

Vereinsberatung : Steuern Keine Firmenschilder und/oder Geschäftsräume Kein Briefpapier Keine Visitenkarten Hinweis auf der Arbeitskleidung eines Auftraggebers Keine Beschäftigten Merkmale (Indizien) Scheinselbständig- keit Tätigkeit ausschließlich für einen Auftraggeber Keine typischen Merkmale unternehmerischen Handelns Gleichartige Tätigkeit auch als Arbeitnehmer Vorlage eines Vertragsverhält-nisses Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013

Merkmale (Indizien) für eine Scheinselbständigkeit Vereinsberatung : Steuern Merkmale (Indizien) für eine Scheinselbständigkeit Das Unternehmen besitzt kein Firmenschild oder keine Geschäftsräume Kein Briefpapier, keine Visitenkarten, Der Unternehmer tritt in der Arbeitskleidung des Auftragsgebers auf Keine regelmäßig Beschäftigte ( 400,-€ Job zählen nicht) Tätigkeit nur für einen Auftraggeber Die Tätigkeit lässt typische Merkmale unternehmerischen Handels nicht erkennen. Gleichzeitige gleichartige Tätigkeit auch als Arbeitnehmer Vorlage eines Vertragsverhältnisses Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013

Vereinsberatung : Steuern Kriterien für eine nichtselbständige oder selbständige Tätigkeit Nichtselbständige Tätigkeit Selbständige Tätigkeit Arbeitsvertrag Weisungsgebundenheit Urlaubsanspruch Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Sozialversicherungspflicht Nutzung von Wirtschaftsgütern ohne Entgelt Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers Kontrollen durch den Auftraggeber Honorarvertrag Entscheidungsfreiheit Kein Urlaubsanspruch Freie Arbeitszeitgestaltung Keine Sozialversicherungspflicht Kostenersatz für Wirtschaftsgütern Keine Eingliederung in die Arbeits- organisation des Auftraggebers Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013

Prüfung der Scheinselbständigkeit Vereinsberatung : Steuern Prüfung der Scheinselbständigkeit Zuständigkeit: Statusklärung durch die Deutschen Rentenversicherung Bund Antragstellung: Innerhalb eines Monats nach Beginn der Tätigkeit. Antragstellung auf „verbindliche“ Statusfeststellung auf eine nicht sozialversicherungspflichtige Tätigkeit. Beurteilung: Abstellung des Statusverfahrens auf die Gesamtsituation der Tätigkeit. Kriterium: Entscheidender Maßstab für eine selbständige Tätigkeit, ist der Grad der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit (Unternehmerrisiko) Entscheidung: Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist kraft Gesetzes verpflichtet, die Entscheidung vorab bekanntzugeben Rechtsmittel: Klage hat aufschiebende Wirkung. Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013

Deutsche Rentenversicherung Bund Vereinsberatung : Steuern Adresse Clearingstelle Deutsche Rentenversicherung Bund Clearingstelle für sozialversicherungsrechtliche Statusfragen 10704 Berlin Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013

Folgen der Scheinselbständigkeit für den Arbeitnehmer Vereinsberatung : Steuern Folgen der Scheinselbständigkeit für den Arbeitnehmer Liegt eine Scheinselbständigkeit vor, wird freier Mitarbeiter zum Angestellten (Arbeitnehmer). Sozialversicherungspflicht: Krankenversicherung Rentenversicherung Pflegeversicherung Arbeitslosenversicherung arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz Urlaubsanspruch Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Anspruch auf ein Nettogehalt in Höhe des bisherigen Honorars. Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013

Folgen der Scheinselbständigkeit für den Auftraggeber: Vereinsberatung : Steuern Folgen der Scheinselbständigkeit für den Auftraggeber: Sozialversicherung: Verpflichtung der Übernahme aller Sozialversicherungsabgaben rückwirkend für 4 Kalenderjahre, sowohl für die Arbeitnehmer- als auch der Arbeitgeberanteile Umsatzsteuer Unberechtigte Inanspruchnahme eines Vorsteuerabzugs aus der Rechnung des bisherigen freien Mitarbeiters mit der Folge der Rückzahlung Einkommensteuer: Gesetzliche Übernahme von Einkommensteuerschulden des bisherigen freien Mitarbeiters in Höhe der Lohnsteuer, die er als Arbeitgeber hätte an das Finanzamt abführen müssen. Arbeitsrechtlich: Rechte des Arbeitnehmer: Kündigungsschutz, Lohnfortzahlung, Urlaubsanspruch Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013

Checklisten 1 bis 4 (Folien 11 bis 15) Vereinsberatung : Steuern Checklisten 1 bis 4 (Folien 11 bis 15) Sollte mindestens zwei oder mehr Kriterien mit JA beantwortet werden, kann eine Scheinselbständigkeit vorliegen. Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013

Checkliste – Beschäftigung von Arbeitnehmern Vereinsberatung : Steuern Checkliste – Beschäftigung von Arbeitnehmern Arbeitet der freie Mitarbeiter alleine, ohne Arbeitnehmer ? Sind ausschließlich geringfügige Beschäftigte für den Unternehmer tätig ? Handelt es sich bei den Arbeitnehmern ausschließlich um Familienangehörige ? Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013

Checkliste – Bindung an den Auftraggeber Vereinsberatung : Steuern Checkliste – Bindung an den Auftraggeber Ist der freie Mitarbeiter faktisch an einen Auftraggeber gebunden ? Eine weitere Erwerbstätigkeit ist dem freien Mitarbeiter nicht möglich ? Macht der freie Mitarbeiter mehr als fünf Sechstel seines Umsatzes mit nur einem Auftraggeber ? Verbundene Auftraggeber zählen zusammen, z.B. verschiedene Unternehmen mit denselben Inhabern. Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013

Checkliste – Arbeitnehmertypische Arbeitsleistung Vereinsberatung : Steuern Checkliste – Arbeitnehmertypische Arbeitsleistung Ist der freien Mitarbeiter in vergleichbarer Weise in das Unternehmen eingebunden, wie die festangestellten Person, die dort tätig sind ? Ist die geschuldete Leistung im Ergebnis vom freien Mitarbeiter persönlich zu erbringen ? Ist der Arbeitsort des freien Mitarbeiters vom Auftraggeber vorgegeben ? Ist die Arbeitszeit des freien Mitarbeiters vom Auftraggeber vorgegeben ? Ist die Art und Weise der Auftragsabwicklung des freien Mitarbeiters vom Auftraggeber vorgegeben ? Sind Termine des freien Mitarbeiters vom Auftraggeber vorgegeben ? Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013

Checkliste – Unternehmerische Tätigkeit Vereinsberatung : Steuern Checkliste – Unternehmerische Tätigkeit Trägt der freie Mitarbeiter das volle unternehmerische Risiko ? Ist der freie Mitarbeiter an Preisvorgaben gebunden ? Ist der freie Mitarbeiter an Bezugsquellen gebunden ? Ist der freie Mitarbeiter in der Entscheidung über Einsatz von Kapital, Personal und Maschinen gebunden ? Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013

Vereinsberatung : Steuern Hinweise Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013