Informationen zu der Betreuung von Schulkindern im Rahmen der Kindertagespflege
Pflegeerlaubnis Eine Pflegeerlaubnis ist erforderlich bei einer Betreuung von einem oder mehreren Kindern: In der eigenen Wohnung oder anderen Räumen Länger als 15h/ Woche Länger als 3 Monate Gegen Entgelt
Anforderungen an Tagespflegepersonen Besuch der Informationsveranstaltung Einzelgespräch Bewerbungs- und Fragebögen Qualifizierung (164 Unterrichtsstunden + Praktikum + 50 Stunden berufsbegleitend) 1. Hilfe-Kurs (alle 2 Jahre) Polizeil. Führungszeugnisse (Ü 18 J.) (alle 5 Jahre) Ärztl. Attest (Ü 18 J.) (alle 5 Jahre) Hausbesuche Regelmäßige Fortbildungen
Anzahl und Alter der Kinder Betreuung von maximal bis zu 5 Kindern gleichzeitig! Bis 14 Jahren
Förderung auf Antrag Vergütung für Tagesmutter: 5,30€/Stunde/Kind 0-1 Jahr 1-3 Jahre 3-14 Jahre Eltern müssen beide berufstätig sein Wahlfreiheit zwischen Kinder-tagespflege und Kita Eltern müssen nicht berufstätig sein Ohne Berufstätigkeit: 30 Std/Woche Eltern müssen berufstätig sein Tagespflege zu Randzeiten
Kosten für die Eltern: Einkommensabhängiger Elternbeitrag (siehe Liste) Eventuelle Zuzahlungen an die Tagesmutter
Merkmale der Betreuung in der Kindertagespflege Kleine Gruppe Familiennähe Individuelle Betreuung Kein Wechsel der Betreuungsperson Ev. flexible Betreuungszeiten Förderung durch das Jugendamt
Fachberatung: Claudia Theobald (VG Nieder-Olm) Tel.: 06132-787 3190 Silke Marek (Ingelheim, VG Heidesheim, Budenheim) Tel.: 06132-787 3109 Stefanie Baumgärtner Tel.: 06132-787 3138 (VG Rhein-Nahe, VG Gau-Algesheim, VG Gensingen-Sprendlingen) Vanessa Decker (VG Rhein-Selz) Tel.: 06132-787 3105 Simone Strupp (VG Bodenheim) Tel.: 06132-787 3117 kindertagespflege@mainz-bingen.de Ihre Ansprechpartnerinnen zum Thema Kindertagespflege im Landkreis Mainz-Bingen