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1 Arbeitstagung Kindertagespflege Münster (10.03.16)

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Präsentation zum Thema: "1 Arbeitstagung Kindertagespflege Münster (10.03.16)"—  Präsentation transkript:

1 1 Arbeitstagung Kindertagespflege Münster (10.03.16)

2 2 Förderung von Kindern mit Behinderung in Tagespflege

3 3 Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses vom 15.12.2014: Ab dem 01.08.2015 zahlt der LWL eine Pauschale von 5000,- Euro für jedes Kind mit Behinderung bis zu Beginn der Schulpflicht in der Kindertagespflege.  Keine Standardverbesserung insgesamt, sondern die Schaffung einer Wahlmöglichkeit für Eltern von Kindern mit Behinderung zwischen Kita und Tagespflege  Ergebnisse des Modellprojektes: Ausgleich im Sinne einer bedarfsgerechten Förderung schaffen, hierfür ist es vor allem erforderlich, dass  eine Absenkung der Anzahl der betreuten Kinder aufgrund des behinderungsbedingten Mehraufwandes erfolgt  eine Qualifizierung der Tagespflegeperson erfolgt  ggf. behinderungsgerechte Ausstattung angeschafft werden kann.

4 4 Die Pauschale des LWL wird zusätzlich zu den seit dem 01.08.2014 vom Land für die Tagespflege an das Jugendamt gezahlten Pauschalen gewährt. Am 01.08.2015 beginnt eine Erprobungsphase, da über das Arbeitsfeld der Tagespflege noch relativ wenig verlässliche Informationen vorliegen. Für diese Erprobungsphase werden zunächst keine Förderrichtlinien vom LWL erlassen, sondern nur vorläufige Eckpunkte festgelegt, die auch bei der Förderung die erforderliche Flexibilität unterstützen sollen und ggf. dann nach 3 Jahren in Richtlinien umgewandelt werden. Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses vom 15.12.2014:

5 Was bedeutet dies konkret ab dem 01.08.2015?? 5 Antragsteller ist das zuständige Jugendamt. Dies übersendet mit dem vorgegebenen Antragsvordruck Angaben zur Tagespflegeperson und ihrer Qualifikation zu ihrer Vertretung zur Geeignetheit der Räumlichkeiten zur Absenkung der Platzzahl ärztl. Unterlagen zur Feststellung des LWL,dass das Kind im Sinne von §53 SGB XII wesentlich behindert oder von einer wesentlichen Behinderung bedroht ist pädagogische Konzeption gem. § 13 KiBiz Teilhabe- und Förderplan

6 Qualifikation der Tagespflegeperson 6  Erlaubnis zur Tagespflege vom Jugendamt +/und  Fachkraft i.S.d. Personalvereinbarung z.B. Heilpädagogin/Heilpädagoge / Erzieherin/Erzieher oder  Qualifikation, die zur Betreuung in Tagespflege von Kindern mit Behinderung, befähigt Bei Antragstellung ist der Nachweis einer Anmeldung ausreichend!

7 7 Anbieter:Ansprechpartner/in:genehmigt am:Bemerkungen: Jugend & Soziales Am Vreithof 8 59494 Soest Heike Kristen Tel.: 02921/103-2322 h.kristen@soest.de 02.06.2015 VHS Soest Nöttenstr. 24 59494 Soest Tel.: 02921/32103-0 ElternService AWO OWL Detmolder Str. 280 33605 Bielefeld Elisabeth Lisi Tel.: 0521/9216-467 elisabeth.lisi@awo-owl.de 04.05.2015 GeKita Kurt-Schumacher Str. 2 45875 Gelsenkirchen Ulrike Gertz Tel.: 0209/169-2184 ulrike.gertz@gekita.de 16.06.2015 Jugendhof Vlotho Oeynhausener Str. 1 32602 Vlotho Dorothee Stieber-Schöll Tel.: 05733/923-321 dorothee.stieber-schoell@lwl.org Kurs beginnt ab 05.12.2015 Jugend- und Familiendienst Rheine e.V. Fachbereich Bildung Abteilung Berufliche Bildung Lingener Damm 137 48420 Rheine Brunhilde Dierkes-Zumhasch Tel.: 05971/8029986 Brunhilde.dierkes-zumhasch@jfd- rheine.de 04.08.2015 Fachbereich Jugend & Bildung Kindertagespflege Berliner Str. 70 33330 Gütersloh Melanie Stitz Tel.: 05241/822141 melanie.stitz@gt-net.de 12.08.2015 VHS Gütersloh Hohenzollernstr. 43 33330 Gütersloh Tel.: 05241/822923

8 8 Grundlagen der Förderung  Bewilligung und Zahlung der Pauschale an das Jugendamt  Höhe 5000,- Euro (5004,- Euro) pro Kindergartenjahr  bei Antrag im lfd. Kindergartenjahr 417,- Euro für jeden Monat der Betreuung  Änderungen sind vom Jugendamt unverzüglich mitzuteilen  Am Ende der Betreuung/bzw. des Kindergartenjahres ist ein Verwendungsnachweis mit Kostenübersicht vom Jugendamt vorzulegen

9 9 Verwendung der Pauschale  Mind. 80% sind zu verwenden für…  Finanzierung der Tagespflegeperson selbst (Ausgleich der Platzabsenkung)  Beratung und Qualifizierung der Tagespflegeperson  Finanzierung einer Vertretung  Behindertengerechte Ausstattung und Spielmaterialien verbleibender Rest kann verwandt werden für….  Qualifizierung der Fachberatung

10 10 Vereinfachter Verwendungsnachweis

11 in der Erprobungsphase 11 Wird auch die Tagespflege nach der Betreuung in einer Kindertagesstätte gefördert? Nein, die Förderung ist wie die Pauschalen des KiBiz alternativ für den Besuch einer Kindertagespflege oder einer Kindertageseinrichtung vorgesehen und baut auf den KiBiz-Pauschalen auf. Wird die Förderung auch für schulpflichtige Kinder angeboten? Nein, die Förderung endet mit dem Beginn der Schulpflicht. Evtl. Tagespflege nach dem Schulbesuch ist daher nicht von der Förderung des LWL erfasst. Werden Fahrtkosten für die Fahrt zur Kindertagespflegestelle übernommen? Nein, jedoch werden Fahrtkosten in behinderungsbedingt begründeten Ausnahmefällen übernommen.

12 in der Erprobungsphase 12 Kann die Tagespflegeperson die Qualifikation auch ohne Betreuung eines Kindes mit Behinderung besuchen? Ja, dieses ist möglich, allerdings erhalten sie dafür keine Förderung seitens des LWL. Muss die Vertretungsperson auch eine zusätzliche Qualifizierung nachweisen? Auch für die Vertretungsperson ist eine Qualifizierung in der inklusiven Betreuung von Kindern mit Behinderung wünschenswert. Sie ist aber nicht zwingende Fördervoraussetzung für die LWL-Pauschale. Wichtig ist, dass auch für die Vertretungsperson eine Eingewöhnung stattfindet.

13 in der Erprobungsphase 13 Können therapeutische Leistungen zu Lasten der Krankenkasse auch in der Tagespflege erfolgen? Ja, die Gewährung therapeutischer Leistungen zu Lasten der Krankenkasse kann auch in der Tagespflege erfolgen. Voraussetzung hierfür ist, dass dies auch praktisch aufgrund der Räumlichkeiten möglich und durchführbar ist. Kann mit der LWL-Pauschale eine zusätzliche I-Kraft bei erhöhtem Förderbedarf in der Tagespflege eingestellt werden? Nein, jedoch können aus der LWL-Pauschale zusätzliche Stunden für z.B. Motopädie zur Entlastung der Tagespflegeperson eingekauft bzw. refinanziert werden. Kostenzusagen werden grds. zunächst für 1 Jahr befristet ausgesprochen. Bei einem Folgeantrag ist der Antrag nach Vordruck vom Jugendamt einzureichen. Weitere Unterlagen werden nach Bedarf angefordert.

14 Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) LWL-Landesjugendamt Warendorferstr. 25 48145 Münster Tel.: 0251 591-3614 – Herr Hülskötter 0251 591-5371 – Herr Mensing 0251 591-3605 – Herr Röhring - Teamleitung Besuchen Sie uns im Internet: www.lwl.org 14 Antragsvordrucke und Formulare VN unter http://www.lwl.org/LWL/Jugend/L andesjugendamt/LJA/tagbe/behki /kindertagespfl/form Antragsvordrucke und Formulare VN unter http://www.lwl.org/LWL/Jugend/L andesjugendamt/LJA/tagbe/behki /kindertagespfl/form

15 Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) LWL-Landesjugendamt Warendorferstr. 25 48145 Münster Tel.: 0251 591-3614 – Herr Hülskötter 0251 591-5371 – Herr Mensing 0251 591-3605 – Herr Röhring - Teamleitung Besuchen Sie uns im Internet: www.lwl.org 15 Noch Fragen ???


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