MFA 2017 Informationsveranstaltung

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
OASE Elektronische Antragstellung des Deutsch-Polnischen Jugendwerks.
Advertisements

§ 4 Absatz 2 DüV unverzügliche Einarbeitung auf unbestelltem Ackerland (spätestens.
CROSS COMPLIANCE 2010 Auswertung der Kontrollen durch das LvWA ALFF Mitte Halberstadt das Amt mit der geringsten Anzahl an festgestellten Verstößen Anzahl.
Lageranmeldung J&S und PBS Coaching
Düngeverordnung Hinweise zur Umsetzung der
Ackerbaustellenleiter-Tagung
Guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand („GLÖZ“)
Aktionsprogramm Kurzfassung der Neuerungen
„Umstellung auf den Bioweinbau, rechtliche und förderrelevante Aspekte
Weidehaltung von Milchvieh
Förderung der Anlage von Uferrandstreifen & Vertragsnaturschutz
Cross Compliance Bestimmungen für Rinderhalter – Rinderkennzeichnung
Kanton Zürich Baudirektion Amt für Landschaft und Natur 8. April – 11. April 2014 Ackerbaustellenleiter-Tagung.
Stand Zusammenfassung von Fr. Dr. Weiß, LRA Tübingen
ÖPUL 2007 – 2013 Änderungen gegenüber der Einreichversion  Maßnahmenerläuterungen werden an jeden Betrieb mit dem MFA 2008 versendet.
Schlagskizzen Powerpoint-Präsentation: Weiter mit Mausklick
Österreichisches Programm
Aus Europa für Brandenburg und Berlin 1 w # EUROPÄISCHE UNION Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums Infos zur ELER.
Gliederung Vorbemerkungen Veränderungen Eckdaten der Förderung zu:
Bundesanstalt für Agrarwirtschaft
GAP - Direktzahlungen Weiterbildungsveranstaltung HA Juli 2014 DI Andreas Schlager.
ÖPUL 2007 Stand: August 2006 (Vorbehaltlich der Genehmigung!!)
Erfa 80. Erfa-Kreis-Sitzung Stuttgart Stuttgart Auftragsdatenverarbeitung Möglichkeiten und Grenzen.
Rubrik Umgang mit Zwischenlager von - Heu-, Stroh- und Siloballen - Stallmist - Zuckerrüben auf landwirtschaftlichen Flächen Stand August 2016, Änderungen.
Logistik macht‘s möglich Online-Anmeldung einer Veranstaltung auf
Lars Tremmel ETH Informatikdienste Managed Services September 2013
DSL Modernisierungskredit für Immobilieneigentümer
Aufzeichnungsverpflichtungen
Erste Schritte mit Personio
Anwendung des §33 der Spielordnung
DurchführungsVerordnung 2016/1842; Vorgestellt im Rahmen der Veranstaltung der KdK am in Nürnberg.
Möglichkeiten der Rücklagenbildung
Das neue Online-Anerkennungsverfahren
Spendenrecht Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung.
Hinweise zum Hauptpraktikum
  TV Gernsbach Mamafit 1849 e.V. Person
Online-Kurs- und Lehrerwahl für die Qualifikationsphase im Schuljahr 2017/18 „Schritt für Schritt“-Erklärung zur Kurswahl in der gymnasialen Oberstufe.
Anweisungen zum Ausfüllen der Online-Formulare der Gemeinde Leifers
Anträge zur Verbesserung der Haltungsbedingungen werden mit bis zu 60 % bezuschusst.
Zuwendungsbestätigungen
Erscheinungsdatum Modul 5 B
Hinweise zur Ausweisung von erheblich veränderten Gewässern (HMWB) in Niedersachsen und Bremen Stand:
VermittlerPortal.mobil
ALPS-JKI Ziel So funktioniert ALPS-JKI: Was steht drin?
auf der Basis des Vortrages von Hans-Walter Schneichel
Formale Antragstellung in Erasmus+ JIA
Schulungsunterlagen der AG RDA
STARTUP – Truppmannausbildung Bezirk:. Oberpullendorf Termin:. 23
SchulentwicklungsBudget - Überblick
in der Jahrgangsstufe Q 1
Information des Dekanats FB V zu BAföG-Angelegenheiten
Spendenrecht Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung.
Am 25.Mai 2018 tritt die EU-DSGVO in Kraft
Nachwuchsförderung 2018 Neuer Fördermechanismus.
Datenverbund Abwasser Bayern (DABay)
DSGV0-Umsetzungshilfe
Ablauf, häufigste Beanstandungen, Konsequenzen
Datenschutz-grundverordnung
TOGETHER Internet Services GmbH
Während der Qualifikationsphase
– Digitalisierung zum –
Schlichtungsstelle Bergschaden NRW beim Regionalverband Ruhr
Stromeffizienter Haushalt
Die betriebliche Direktversicherung
Spendenrecht Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung.
STARTUP – Truppmannausbildung Bezirk:. Oberpullendorf Termin:. 25
Antragsbearbeitung Das Juleica-Online- Antragsverfahren:
STARTUP – Truppmannausbildung Bezirk:. Oberpullendorf Termin:. 30
Rücklagenbildung V e r e i n s b e r a t u n g : S t e u e r n
Antragsbearbeitung Das Juleica-Online- Antragsverfahren:
 Präsentation transkript:

MFA 2017 Informationsveranstaltung BBK Tullnerfeld

Aktiver Betriebsinhaber – Grundvoraussetzung zur Erlangung von Ausgleichszahlungen aktiver Betriebsinhaber = jede natürliche oder juristische Person bzw. Vereinigung mit landwirtschaftlicher Tätigkeit (~ 99,9 % Antragsteller) nicht aktiv = Betreiber von Flughäfen, Wasserwerken, dauerhaften Sport-/Freizeitflächen (insb. Golfplatz, Camping, Schilift, Reithalle mit befestigter Tribüne), Eisenbahnen, Erbringer von Immobiliendienstleistungen oder landwirtschaftliche Betriebe mit gesellschaftsrechtlicher Verbindung zu derartigen Unternehmen/Tätigkeiten gesellschaftsrechtliche Verbindung = Beteiligung mit Entscheidungsbefugnis nur Einzelfälle können trotzdem aktiv sein, wenn < 1.250 € DIZA oder mind. 19 ha beihilfefähige Fläche oder Nachweis über lw. Zweck

Aktiver Betriebsinhaber – Angabe im MFA 2017 Abfrage (=Angabe) im MFA-Seite 2 – Pflichtfeld X Großteil (~ 99,9 %) der Landwirte  2 x NEIN Einzelfälle mit „JA“ entweder Betreiber oder Beteiligung + Angabe des Unternehmens Hinterfragung bei MFA-Abgabe durch Station A (wenn nicht ausgefüllt)

Erhalt Ackerstatus – Voraussetzungen innerhalb der letzten 5 Jahre durchgehend Ackerfutter (Kleegras, Wechselwiese, Futtergräser, auch Wechsel zwischen diesen Kulturen)  im 6. Jahr Dauergrünland (5-Jahreszeitraum ohne Fruchtfolge) Ackererhalt durch Anbau von Ackerkulturen spätestens zum 6. MFA Getreide, Mais,… Klee, Luzerne (= Leguminosen in Reinsaat) sinnvolle Abhilfemaßnahme einmal geeignete Maßnahme setzen (Umbruch + Anbau Ackerkultur)  6 Jahre sicher Acker Flächen sind nicht „ackertauglich“ (Steilheit, steinig, …)  Grünland-Beantragung

Erhalt Ackerstatus – Ausnahmen von der Dauergrünlandwerdung wenn Verpflichtung besteht (aus Greening, ÖPUL-Teilnahme) Direktzahlungen Schlagnutzungen Code Greening - ökolog. Vorrangflächen Grünbrache OVF max. 10 % ÖPUL-Maßnahmen Schlagnutzungen Code UBB, Bio (Bio ab 2017) Grünbrache, sonstiges Feldfutter DIV Naturschutz (auch ENP) Grünbrache, Energiegras, Futtergräser, Wechselwiese, Kleegras, sonstiges Feldfutter WF ENP 20 jährige Stilllegungen Grünbrache, Wechselwiese K 20 Bio, EEB Grünbrache BG Gewässerschutz Grünbrache, Energiegras, Futtergräser, Wechselwiese, sonstiges Feldfutter AG, OG, ZOG zählen nicht zum 5-Jahreszeitraumes

Flächen sind Dauergrünland – Was ist zu beachten? generelle Umbruchsverbote beachten Gewässerrandzonen (10 m bzw. 20 m Streifen) definierte sensible DGL-Flächen in Natura 2000 - Gebieten GL-Erhaltung durch Teilnahme ÖPUL (UBB, Bio) Toleranzregelung (über gesamten Verpflichtungszeitraum) max. 5 % d. GL-Fläche des 1. Teilnahmejahres jedenfalls 1 ha, max. 3 ha Weiterbildungsveranstaltung MFA 2017 DI Schlager

Cross Compliance – Nitrat - Feldmieten Feldmieten (Zwischenlagerung von Festmist auf LN) gehört zu den häufigsten Beanstandungen bei VOK auf Nitrat, v.a. 25 Meter Mindestabstand von Oberflächengewässern Räumung nach spätestens 8 Monaten (Pferdemist 12 Monate) für nächste Feldmiete: Standortwechsel (wegen lagegenauer Dokumentation von „Sonstigen Ackerflächen“ und „Sonstigen Grünlandflächen“ leicht kontrollierbar) Details siehe „Die Landwirtschaft“, Ausgabe Jänner 2017

Direktzahlungen (DIZA) – relevantes für den MFA 2017

Gewährung von Direktzahlungen – grundsätzliche Voraussetzungen Antragsteller ist aktiver Landwirt ZA stehen zur Verfügung mind. 1,5 ha beihilfefähige Fläche (= Betriebsmindestgröße) beihilfefähige Fläche = Acker, Grünland (inkl. Hutweiden), Spezialkultur-, Weinflächen, Gemeinschaftsweiden, Almen ZA-Nutzung: 1 ha = 1 ZA Einhaltung Mindestbewirtschaftungserfordernisse + CC + GLÖZ Flächen in Produktion: Anbau, Pflege, Ernte (Drusch, Mahd, Beweidung, …) Brachen: Begrünung/Pflege über Vegetationsperiode, spez. Auflagen … Einhaltung von Greening für Betriebe mit Verpflichtung  ca. 30 % d. Betriebe (Ackerbau) Greening-Zahlung erhalten alle Betriebe, auch ohne Verpflichtung (ZA + Greening)

Greening – Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) mind. 5 % d. Ackerfläche (für Betriebe > 15 ha Acker) bei Energieholz mit „OVF“  Basis: Acker + Energieholzfläche aus Maßnahmenkatalog 1. Säule Brachen (Faktor 1 => 5 %) stickstoffbindende Pflanzen (Faktor 0,7 => 7,15 %) Zwischenfrüchte/Begrünungen (Faktor 0,3 => 16,67 %) GLÖZ/CC-Landschaftselemente (Faktor 1) Kurzumtrieb (Faktor 0,3) ODER UBB-Teilnahme Erfüllung über DIV-Verpflichtung jährlich neu beantragbar

Ökologische Vorrangflächen – stickstoffbindende Pflanzen + „OVF“ Betriebsmitteleinsatz (Pflanzenschutz) 2017 noch zulässig Klee, Luzerne, Soja, Lupinen, Linsen, Sommer-/Winterwicken, Platterbsen, Ackerbohnen, Erbsen oder Mischungen daraus  reine Leguminosenbestände erforderlich landesrechtliche Auflagen im Wasserschutz/-schongebiet beachten dzt. keine fruchtfolge-/kulturbezogenen Auflagen in diesen Gebieten nach Umbruch/Ernte im Herbst ist nicht stickstoffbindende Nachfolgekultur erforderlich ansonsten keine Anrechnung der OVF-Fläche zur Erfüllung der 5 % bei mehrjährigem Klee/Luzerne  im Jahr (Herbst) mit Umbruch Weiterbildungsveranstaltung MFA 2017 DI Schlager

Flächenweitergabe = ZA-Übertragung ZA-Übertragung bei Flächenweitergabe durchführen jeweils aktueller Bewirtschafter der Flächen kann ZA nutzen auch bei Obst, Weinbau!! beste Ausnutzung der Gelder unter den Betrieben/in der Region Übertragungsantrag zeitgerecht stellen  nur mit Termin!!! bis 15.5.2017 (Nachreichfrist bis 9.6. mit Kürzung) Flächenverlust/-übernahme = ZA-Übertragung grundsätzlich bei Heimgut Ausmaß Flächenänderung = Anzahl ZA für Übertragung (1 : 1) geringste Flächenänderungen „ignorieren“ (Aufwand – Nutzen) bei Weitergabe Hutweiden  anteilig gem. ZA-Zuteilung (1/5) Weiterbildungsveranstaltung MFA 2017 DI Schlager

Junglandwirt – Beteiligungsverhältnis bei juristische Personen/Personengemeinschaften – JungLW mit Entscheidung Mehrheitsbeteiligung oder zumindest Gleichberechtigung (zB 50 : 50) Vorstand bei AG, Geschäftsführer bei GmbH, Komplementär bei KG, Vertretungsbefugter bei Vereinen, … Entscheidungsbefugnis Nachweis über Beteiligung im Betrieb geeignete Unterlagen, wie Vertrag, Vereinbarung, Firmenbuchauszug, … Formular „Erklärung der Beteiligungsverhältnisse an Personengemeinschaften“ Beteiligungsnachweis hochladen jährlich mit MFA (bei Top-up) AMA-Formular „Erklärung der Beteiligungsverhältnisse …“ Zusendung durch AMA für 2017 an Antragsteller aus 2016 vorausgefüllt (Stammdaten, Beteiligte) Weiterbildungsveranstaltung MFA 2017 DI Schlager

Aufzeichnungsverpflichtungen Im Rahmen von Cross Compliance und ÖPUL 2015

Aufzeichnungsverpflichtungen CC (jeder MFA-Steller) ÖPUL2015 Stickstoffbilanz Mindeststandard Phosphor System Immergrün Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Biogasgülle Vorbeugender Grundwasserschutz auf Ackerflächen Erosionsschutz Obst, Wein, Hopfen Pflanzenschutzmitteleinsatz Tierschutz Weide Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau Naturschutz Aufzeichnungspflichten_CC_ÖPUL_2017

CC Stickstoffbilanz laut Aktionsprogramm Nitrat Aufzeichnungspflicht ab 1. 1. 2015 Bilanz muss bis spätestens 31. März des Folgejahres vorliegen => ab 31. März 2016 für die Ernte 2015 => ab 31. März 2017 für die Ernte 2016 ALLE landwirtschaftlichen Betriebe betroffen 2 Ausnahmen: LN max. 5 ha UND davon max. 2 ha Gemüse und/oder Wein LN (ohne Almen) mehr als 5 ha jedoch höchstens 15 ha UND davon mehr als 90 % Dauergrünland (ohne Almen) oder Wechselwiesen 7 Jahre Aufbewahrungspflicht Aufzeichnungspflichten_CC_ÖPUL_2017

CC - Pflanzenschutzmitteleinsatz Erforderliche Aufzeichnungen Zeitpunkt der Verwendung - Datum der Anwendung behandelte Kultur behandelte Fläche - Feldstück/Schlagbezeichnung verwendetes Pflanzenschutzmittel verwendete Menge - Aufwandmenge pro Hektar bzw. Konzentration Datum Kultur Feldstück/Schlag- bezeichnung lt. Flächennutzungsliste MFA Pflanzenschutz- mittel Aufwandmenge pro Hektar bzw. Konzentration 15.06.2017 Winterweizen Hauslus Nr. 2 Osiris 3 l/ha 16.06.2017 Kartoffel 3/1, 9, 10, 12 Ridomil Gold MZ 2 kg/ha 3. 07. 2017, hofeigenes Getreidelager Reldan 22 Vorlagen z.B. im LK-Düngerrechner, Kopiervorlage, Homepage LK Aufzeichnungspflichten_CC_ÖPUL_2017

ÖPUL – Mindeststandard Phosphor Erforderliche Aufzeichnungen betriebsbezogene Beschränkung der Phosphatdüngung einzuhalten von allen Teilnehmern P-Düngung nicht über Empfehlung der „Sachgerechten Düngung“ (im Betriebsdurchschnitt) gefährdete Betriebe: mit hohem Tierbesatz + P-Mineraldünger-Einsatz (v.a. Geflügelhalter, Schweinehalter, Rinder ab 2 GVE/ha) P- Bedarf über Wirtschaftsdünger bereits abgedeckt, Bedarf für zusätzlichen P-Mineraldünger nicht mehr gegeben Aufzeichnungspflichten_CC_ÖPUL_2017

ÖPUL – System Immergrün Erforderliche Aufzeichnungen Laufende Führung von schlagbezogenen Aufzeichnungen pro Kalenderjahr über folgende Termine: Ernte Hauptkultur Anlage und Umbruch Zwischenfrucht (Begrünung) Anlage Nachfolgekultur An keinem Tag im Jahr dürfen mehr als 15 % der Ackerfläche nicht begrünt sein. AMA - Vorlage zu händischen Aufzeichnung Elektronische Aufzeichnungen (z.B. LK Düngerrechner) Aufzeichnungspflichten_CC_ÖPUL_2017

ÖPUL – „Bodennahe Gülleausbringung“ Erforderliche Aufzeichnungen Dokumentation über anfallende Art und Menge an flüssigem Wirtschaftsdünger einschließlich Biogasgülle Flächen und Ausbringungsmenge Datum der Ausbringung + schlagbezogene Aufzeichnung sonstige Verwendung z.B. Abgabe an Dritte Angabe der ausgebrachten m³ im MFA ersten Teilnahmejahr: 1.1. - 15.05. ab 2. Teilnahmejahr: 16.5. Vorjahr bis zum 15.05. aktuelles Jahr Rechnung bei Lohn – Ausbringung notwendig! AMA–Vorlage zur händischen Aufzeichnung elektronische Aufzeichnungen (z.B. LK Düngerrechner) Aufzeichnungspflichten_CC_ÖPUL_2017

ÖPUL - Vorbeugender Grundwasserschutz Erforderliche Aufzeichnungen schlagbezogene Planung, Aufzeichnung, Bilanzierung auf allen Ackerflächen im Gebiet N-Düngung Planung bis 28.2. aufgrund der Ertragserwartung Aufzeichnungen aktuell zu führen Bilanzierung bis 31.12. mit tatsächlichen Erträgen Betriebsbezogene Bilanzierung Bis 31.12. Kann mit Aufzeichnungen lt. Aktionsprogramm Nitrat erfüllt werden TAGAKTUELL! Aufzeichnungspflichten_CC_ÖPUL_2017

ÖPUL - Erosionsschutz Obst, Wein, Hopfen Erforderliche Aufzeichnungen schlagbezogene Aufzeichnung: Datum Rodung bzw. Neuauspflanzung der Dauerkultur Datum Anlage und Umbruch der Begrünung Datum Anlage und Umbruch von Bodengesundungen AMA – Vorlage zur händischen Aufzeichnung verfügbar Aufzeichnungspflichten_CC_ÖPUL_2017

ÖPUL – Naturschutz, Weidehaltung Erforderliche Aufzeichnungen TAGAKTUELL! WF, K20 und ENP je nach Bewirtschaftungsauflagen können Aufzeichnungen notwendig sein jedenfalls schlagbezogene Aufzeichnungen bei verpflichtender Beweidung von Naturschutzflächen Aufzeichnungspflichten_CC_ÖPUL_2017

ÖPUL Flächenverluste, HLN, Änderung Nutzung, Flächenzugang keine Rückforderungen bei Verlust Verfügungsgewalt Toleranz für HLN und Änderung Nutzung Prämienfähiger Flächenzugang

Verpflichtungsgrundsatz im ÖPUL SRL 1.7.1.1 Maßnahmenfläche des ersten Jahres alle Zugänge in den Folgejahren bis Ende der Verpflichtung (31.12.2020 / 2021) nach den Förderungsvoraussetzungen zu bewirtschaften ansonsten sind Förderungen für die betroffene Fläche rückzuzahlen +

Verlust der Verfügungsgewalt SRL 1.7.1.2 SRL 1.7.1.3 Übertragung an eine andere Person => anderen Bewirtschafter Verlust von Pachtflächen / zur Nutzung überlassenen Verpachtung, Verkauf von Eigentumsflächen Nachfolgebewirtschafter führt Maßnahme weiter Nachfolgebewirtschafter führt Maßnahme nicht weiter Verpflichtung wird beendet keine Rückforderung für bisherigen Bewirtschafter NEU – alle bisherigen Programme strenger VORSICHT: bei Bewirtschafterwechsel auf dem Betrieb (= BNR bleibt gleich) muss Maßnahme weitergeführt werden

Toleranz für HLN und Änderung lw. Nutzung SRL 1.7.1.4 HLN = Herausnahme aus der landwirtschaftlichen Nutzung: Aufforstung, Verbauung (Wege, Straßen, Gebäude), Golfplatz, Freizeitfläche, Lagerplatz, Rasenmäherfläche,… Änderung der landwirtschaftlichen Nutzung (= Nutzungsart) Weingarten zu Acker, Acker zu Weingarten, Weingarten zu Obst,… jährliche Toleranz: 5 % der Maßnahmenfläche des Vorjahres maximal 5 ha jedenfalls 0,5 ha

Flächenzugang Flächenzugang = Fläche nahm bisher nicht an Maßnahme teil 2016 + 2017 unbegrenzt prämienfähig 2018 + 2019 maximal 50 % der Maßnahmenfläche 2017 jedenfalls 5 ha 2020 und 2021 kein prämienfähiger Flächenzugang möglich Ursachen: Pachtung, Kauf, Ausweitung wegen neuem Luftbild, erstmalige Codierung (WF, OG, AG, M,…), Änderung Nutzungsart AUSNAHMEN Fläche war beim Vorbewirtschafter in gleicher Maßnahme Ausweitung bei kulturbezogenen Maßnahmen => kein Flächenzugang und damit prämienfähig!

ÖPUL 2015-Themen LSE, DIV, GUB, Naturschutz Auch Landschaftselemente müssen LAGEGENAU digitalisiert werden!!!!!!

ÖPUL-Landschaftselemente Erhaltungspflicht und naturverträglicher Umgang hat jeder UBB- und Bio-Teilnehmer gilt nicht auf Hutweiden ÖPUL-LSE Größenbedingungen punktförmig Baum/Busch Kronendurchmesser ab 2 Meter unter 100 m² flächige Feldgehölz/Baumgruppe/ Gebüschgruppe Fläche: ab 100 m² bis < 1.000 m² Breite/Länge: mindestens 10 m Hecke/Ufergehölz Fläche: ab 50 m², Länge: ab 20 m Breite: von 2 m – 10 m im Durschnitt Rain/Böschung/Trocken- steinmauer

Biodiversitätsflächen Verpflichtungen, Erneuerungen, Flächenausweitung, Beseitigung

Biodiversitätsflächen Flächenausmaß bei UBB Teilnahme ab 2 ha A + gemähter G-Fläche: 5 % von Acker + gemähter G-Fläche Acker: Summe aller Ackerfeldstücke gemähtes G: einmähdige Wiese, Streuwiese, Mähwiese/-weide 2 oder mehr Nutzungen ab 15 ha Acker: 5 % jedenfalls am Acker  Berechnung in 2 Schritten: 1. gesamte DIV Fläche 5% von Summe A + gemähtem Grünland 2. Acker DIV Fläche 5% von Summe A ! Sicherheitspölster anlegen (+ 10 %)

Biodiversitätsflächen am Acker Anlage, Umbruch, Pflege mind. 4 insektenblütige Mischungspartner bis 15. Mai des ersten Jahres anzulegen keine Größenvorgabe Sonderregelung „Altbrachen“ frühester Umbruch: 15. September des zweiten Jahres Ausnahme Flächenverlust – Anteil über 5 % kann auch schon nach dem ersten Jahr umgebrochen werden. mind. 1 x, max. 2 x jährlich Häckseln oder Mahd und Abtransport auf 50 % frühestens am 1. August betrieblich, nicht schlagbezogen auf anderer Hälfte keine zeitliche Beschränkung Beweidung, Drusch sind nicht erlaubt

Pflege Biodiversitätsflächen Rücksichtnahme auf Artenvielfalt pflanzliche Vielfalt nach der Blüte, nach dem Aussamen Insekten außerhalb von Flugzeiten morgens, abends, an kühlen, trüben Tagen Niederwild, Vögel, Rehkitzen nach dem 1. Juli von innen nach außen nicht alles auf einmal gilt auch für Bodengesundungsflächen Fotos: LK NÖ, pixabay,

BIO – Biodiversitätsflächen am Acker NEU ! freiwillige Anlage von Biodiversitätsflächen am Acker keine Mindestgröße maximal 15 % der Ackerfläche prämienfähig zusätzlich zu 25 % Bodengesundungsflächen möglich gleiche Bewirtschaftungsauflagen wie UBB – DIV Flächen können bis Ende Verpflichtung belassen werden keine Grünlandwerdung Beantragung im MFA: SNAR Code Nutzung Grünbrache DIV Nein  Mulchen/Häckseln Klee Sonst. Feldfutter Ja  Mahd + Abtransport Foto: LK NÖ

Exkurs Bodengesundungsflächen Einbindung in Fruchtfolge mindestens 2 x auf gleicher Fläche im MFA frühester Umbruch 15. August des 2. Jahres (ab 2017) 2016 war frühester Umbruch ab 15. September möglich maximal 3 x auf gleicher Fläche dann Einbindung in Fruchtfolge verpflichtender Umbruch Anbau einer genutzten Ackerkultur Getreide, Mais,… unzulässige Folgekulturen: Grünbrache, Klee, Kleegras, Luzerne, sonstiges Feldfutter und Wechselwiese oder Umwandlung in DIV-Fläche

Biodiversitätsflächen am Grünland (1) einmähdige Wiese – früheste Mahd 1.Juni Mähwiese /-weide mit 2 oder mehr Nutzungen erste Mahd frühestens bei bisheriger 2. Mahd frühestens am 1.6. jedenfalls am 1.7. zweite Nutzung darf Weide sein 2. Mahd bisher 1. Mahd als Biodiv.fläche Mitte Mai ab 1. Juni Mitte Juni ab Mitte Juni Mitte Juli ab 1. Juli

Biodiversitätsflächen am Grünland (2) einmähdige Wiese – früheste Mahd 1.Juni Mähwiese /-weide mit 2 oder mehr Nutzungen erste Mahd frühestens bei bisheriger 2. Mahd frühestens am 1.6. jedenfalls am 1.7. zweite Nutzung darf Weide sein WF-Flächen mit Schnittzeitpunktverzögerung (= Codes GL01-GL05 und GN01-GN02 möglich) K20-Flächen gelten nicht als Biodiversitätsflächen Fläche bis 2020 auf gleichem Standort belassen Reduktion auf Mindestmaß (5% von G + Sicherheitspolster) jährlich möglich – auch ohne Flächenverlust MFA2017 Viertelsinfo, ÖPUL-Inhalte

Biodiversitätsflächen am Grünland (3) kein flächiger Pflanzenschutz Punktbekämpfung erlaubt keine Düngung vor erster Mahd Düngung nach der ersten Mahd bis zum Verbotszeitraum (= bis 29. November) erlaubt (AP Nitrat) Beantragung im MFA – Code „DIV“: „Streuwiese“ mit Code „DIV“ (+ WF/ENP) „einmähdige Wiese“ mit Code „DIV“ (+ WF/ENP) „Mähwiese /-weide 2 Nutzungen mit Code „DIV“ (+ WF/ENP) „Mähwiese /-weide 3 oder mehr Nutzungen mit Code „DIV“

Grünlanderhaltung Bio und UBB

Bio, UBB: Grünlanderhaltung Förderungsverpflichtung Erhaltung des Grünlandausmaßes im Verpflichtungszeitraum Verbot Umwandlung in Acker (A) Dauer-/Spezialkulturen (WI, WT, S): Wein, Obst, Hopfen, Energieholz, Reb-/Baumschulen geschützten Anbau (GA): Gewächshäuser, unbefestigte Folientunnel mit Pflanzen in Substrat- oder Topfkulturen VORSICHT: Mostobstspezialkulturen = S => Auspflanzung auf G = Grünlandumbruch

Naturschutz WF

Naturschutz WF (1) neue Projektbestätigung für 2017 Code WF in FS-Liste Schlagnutzung entsprechend der Auflagen Hinweis: wenn begrünter Acker in WF eingebracht Fläche zählt rückwirkend im HA16 nicht als Acker + nicht als Begrünung => Risiko, 10 % zu unterschreiten Fläche bekommt nur WF- und LSE-Prämie (nicht Begrünung, nicht Bio,…)

Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete 2015-2020

AZ Ausfüllvorlage für Onlinebeantragung-MFA Seite 2 Betrieb mit Traktor und PKW erreichbar 5

AZ 2017 Erreichbarkeit der Hofstelle 1 Info Merkblatt ab Seite 7 Darunter ist die Erreichbarkeit der verorteten Hofstelle mit Kraftfahrzeugen zu verstehen. Erreichbarkeit ist vorrangig vom Ausbauzustand der Zufahrt abhängig Erreichbarkeitsstufen LKW PKW und Traktor Traktor Nicht mit KFZ erreichbar Bis auf wenige Ausnahmen wird eine LKW-Erreichbarkeit gegeben sein!

Ausfüllanleitung – Vorbereitung für den MFA 2017

3. Jahr Online-Antrag – zwei Möglichkeiten für Antragstellung eigenständig über www.eama.at mit Betriebsnummer und PIN-Code oder Handysignatur mit Hilfe BBK als Dienstleister Voraussetzungen: beste Vorbereitung durch Antragsteller zugeteilten Abgabetermin strikt einhalten  BBK = Kugelschreiber des Landwirt

Ausfüllvorlage für Online-Beantragung = Arbeitsunterlagen Mehrfachantragsunterlagen = Arbeitsunterlagen versendet am 2. März 2017 Ausfüllvorlage für Online-Beantragung MUSTER MAX UND SOPHIE MUSTER MAX UND SOPHIE 1234 457 1234 MUSTERBBK 1 2 3 4 5 6 7 MUSTERGEMEINDE 0000111102222033 HEIMWEG 1 HEIMWEG 1 MUSTER MAX UND SOPHIE 1 2 3 4 5 6 7 1234 MUSTERORT 1234 MUSTERORT 0123/45896 Muster.maso@aon.at MUSTER SOPHIE, geb. 04.02.1972, SVNR: 3210 040272, HEIMWEG 1, 1234 MUSTERORT Zugesandten Vordruck auf Richtigkeit überprüfen! MUSTER MAX, geb. 18.01.1970, SVNR: 2356180170,, HEIMWEG 1, 1234 MUSTERORT 1234567 MUSTER MAX 1234567 MUSTER MAX = Arbeitsunterlagen 1234567 1234567 1234567 1234567 1234567 1234567 1234567 1234567 1234567 1234567 1234567 1234567 1234567 1234567 1234567 1234567

MFA-Flächen 2017 – Stammdaten Stammdaten überprüfen Bewirtschafter nicht mehr aktuell => Bewirtschafterwechsel durchführen (rechtzeitig vor MFA, spätestens bis 14.4.) => MFA solange nicht möglich GLÜCKSPILZ EVA 1234567 12.10.1970 4711 121070 1231462210000304598 SIEGESSTRASSE 1 SIEGESSTRASSE 1 1234 LOTTO Unterfertigung Antrag in BBK Antragsteller/Vertretungsbefugter oder Unterschriftsberechtigter (Vollmacht!) Unterfertigung Antrag vor Ort in BBK (=auf ausgedruckter Verpflichtungserklärung) durch Antragsteller/Vertretungsbefugter 1234 LOTTO 0664/1234567 glueckspilz@gmx.at GLÜCKSPILZ ROBERT, geb. 09.05.1968 (Vollmacht) GLÜCKSPILZ KARL, geb. 15.01.1947 (Vollmacht) , MFA-Angaben

MFA-Flächen 2017 – Stammdaten GLÜCKSPILZ EVA 1234567 12.10.1970 4711 121068 1231462210000304598 SIEGESSTRASSE 1 SIEGESSTRASSE 1 1234 LOTTO 1234 LOTTO 0664/1234567 glueckspilz@gmx.at GLÜCKSPILZ ROBERT, geb. 09.05.1968 (Vollmacht) Daten vorhanden, noch aktuell?: aktualisieren bzw. ergänzen (email!) Abfrage: Station A GLÜCKSPILZ KARL, geb. 15.01.1947 (Vollmacht) , MFA-Angaben Hinweis: juristische Personen/Personengemeinschaften ohne Vertretungsbefugten  MFA nur über BBK (Unterschrift aller erforderlich) Ausfüllanleitung MFA 2017 DI Schübl, DI Schlager

Angaben MFA 2017 – Allgemeine Angabe GLÜCKSPILZ MAX 1 2 3 4 5 6 7 Betreiber von bzw. Beteiligung mit Entscheidungsbefugnis an Flughäfen, Wasserwerken, Eisenbahnen, Immobiliendienstleistungen oder dauerhaften Sport-/Freizeitflächen (insb. Golfplatz, Camping, Schilift, Reithalle mit befestigter Tribüne)  Großteil (99,9 %) Antragsteller: 2 x NEIN ev. Einzelfälle mit ja: auch Angabe der Einrichtung/Unternehmen erforderlich kann aber trotzdem aktiver Betriebsinhaber sein, weil max. 1.250 € oder > 19 ha beihilfefähige Fläche oder Nachweis lw. Zweck   Ausfüllanleitung MFA 2017 DI Schübl, DI Schlager

Angaben MFA 2017 – Direktzahlungen GLÜCKSPILZ MAX 1 2 3 4 5 6 7 Kreuz bei Direktzahlung = Beantragung von Flächenprämie (ZA + Greening) + gekoppelte Zahlung Alm (bei Almauftrieb) Vordruck „DZ“ = im Vorjahr beantragt    Verzicht auf gekoppelte Prämie für Schafe/Ziegen bei Almauftrieb => Empfehlung „nicht ankreuzen“ Biobetriebe ohne ÖPUL-Teilnahme „Bio“  ankreuzen, wegen Befreiung vom Greening Ausfüllanleitung MFA 2017 DI Schübl, DI Schlager

Angaben MFA 2017 – Direktzahlungen Beantragung Junglandwirte – Top-up für max. 5 Jahre ab Betriebsbeginn kein Problem, wenn angekreuzt und 5. Jahr vorbei lw. Ausbildung erforderlich einmalig zu übermitteln (so rasch als möglich) Nachreichfrist bis 2 Jahre (ev. 3 Jahre – höhere Gewalt) ab Betriebsbeginn nicht erfüllt = Rückforderung Top-up GLÜCKSPILZ GMBH 1 2 3 4 5 6 7     Glückspilz Max Angabe Name Junglandwirt NUR bei Personen-/Ehegemeinschaften oder juristischen Personen Beilage (jährlich erforderlich): Nachweis über Kontrolle Betriebsführung AMA-Formular „Erklärung der Beteiligungsverhältnisse …“ bei bestehenden Betrieben: Zusendung AMA, vorausgefüllt Ausfüllanleitung MFA 2017 DI Schübl, DI Schlager

Angaben MFA 2017 – Direktzahlungen GLÜCKSPILZ MAX 1 2 3 4 5 6 7     Bekanntgabe Bewässerung + Bewilligung ankreuzen, wenn Bewässerung geplant Bewässerung = bewilligungspflichtig (2 Kreuze)   Kleinerzeuger-Regelung autom. Einbeziehung 2015, wenn max. 1.250 € Kleinerzeuger = personenbezogen bei Steigerung DZ-Betrag (zB „Aufschmelzung ZA“, Betriebsvergrößerung, Übernahme eines anderen Betriebes (andere BNr.)  Kürzung auf 1.250 € DAHER EMPFEHLUNG: Ausstieg = Gewährung voller Beihilfenbetrag Ausfüllanleitung MFA 2017 DI Schübl, DI Schlager

Angaben MFA 2017 – Ausgleichszulage, VIS-Info GLÜCKSPILZ MAX Beantragung AZ durch Ankreuzen Vordruck „AZ“ = im Vorjahr beantragt Ankreuzen nur bei Nicht-Rinder-RGVE (Schafe, Ziegen, Pferde,…): wenn keine ganzjährige Tierhaltung (= mind. 1 Stück) wenn unter 0,3 RGVE/ha LF 1 2 3 4 5 6 7    Daten zu Erschwernis Vordruck der Vorjahresdaten speziell Angaben zu Erreichbarkeit sind sie zutreffend? kontrollieren und bei Änderung Korrektur  VIS-Infofeld, wenn  Tierliste mitversendet + abzugeben Ausfüllanleitung MFA 2017 DI Schübl, DI Schlager

Angaben MFA 2017 ÖPUL Maßnahmen Vordruck laut Herbstanträgen nicht laut Berechnung kein Beweis, dass Maßnahmen gültig siehe Mitteilung, Abrechnungsreport GLÜCKSPILZ MAX 1 2 3 4 5 6 7  NEU gestaltet: „Eingang“: Datum Herbstantrag „Beginn“: Verpflichtungsbeginn mehr Platzbedarf öfter 2 Seiten lang Seite 2 nur wegen ÖPUL Vordruck DIZA, AZ,… ignorieren Ankreuzen DIZA, AZ,… nur auf Seite 1    Ausfüllanleitung MFA 2017 DI Schübl, DI Schlager

Angaben MFA 2017 ÖPUL Maßnahmen Seite 2 (wegen ÖPUL-Maßnahmen) linken Seitenteil nicht beachten: kein Ankreuzen kein Eintrag GLÜCKSPILZ MAX 1 2 3 4 5 6 7 Ausfüllanleitung MFA 2017 DI Schübl, DI Schlager

Angaben MFA 2017 – ÖPUL händische Ergänzungen (1) BIO: wenn Pferdehaltung konventionell => ankreuzen Bio-Bienenstöcke: Anzahl angeben GLÜCKSPILZ MAX 1 2 3 4 5 6 7  Bodennahe Ausbringung: ausgebrachte Menge in m³ vom 1. Jänner – 15. Mai (1. Jahr) vom 16.5.2016 – 15.5.2017 (2. oder 3. Jahr)   5  1.300 Weide Rinder: Ohrmarkennummer abzumel-dender Tiere Ausfüllanleitung MFA 2017 DI Schübl, DI Schlager

Weidemaßnahme, Abmeldung von Tieren innerhalb von 10 Tagen online wenn Tiere aus bestimmten Gründen nicht 120 Tage auf Weide online-Abmeldung im MFA 2017 bei Abgabe MFA oder später als Korrektur (auf Seite „Angaben MFA 2017“) 1. Meldung bei Rindern => Ohrmarkennummern der abgemeldeten Tiere bekanntgeben => Stallregister mitbringen (verhindert Abschreibfehler) 2. Meldung bei weiblichen Schafen bzw. Ziegen => Anzahl der beweideten Tiere verringern

MFA-Angaben 2017 – ÖPUL Vordruckfehler Stallhaltung Zuchtsauen Angabe NICHT zulässig alle Tiere der Kategorie müssen teilnehmen Abmeldung einzelner Tiere nicht zulässig Stallhaltung Jung- und Mastschweine Angabe NICHT teilnehmender Tiere

Stallhaltung Rinder, Mastschweine Abmeldenotwendigkeiten Tiere, die Fördervoraussetzungen nicht erfüllen, müssen abgemeldet werden zB: männliche Rinder bzw. Mastschweine auf Vollspalten gehalten männliche Rinder werden angebunden Zuchtstiere geforderte Flächenmaße können nicht eingehalten werden (Buchtengröße, befestigte Flächen, … ) Mastschweine: in einzelnen Buchten kann nicht ausreichend Beschäftigungsmaterial in Form von Raufutter (Heu, Stroh) zu Verfügung gestellt werden Die Fördervoraussetzungen müssen am Betrieb vom 1. Jänner bis 31. Dezember eingehalten werden.

Angaben MFA 2017 - ÖPUL Codes in FS-Liste GLÜCKSPILZ MAX 1 2 3 4 5 6 7 verpflichtende oder mögliche Codierungen in der Feldstücksliste verpflichtende oder mögliche Codierungen in der Feldstücksliste verpflichtende oder mögliche Codierungen in der Feldstücksliste Ausfüllanleitung MFA 2017 DI Schübl, DI Schlager

ÖPUL-Maßnahmen mit Codierungen (1) verpflichtend möglich UBB DIV = Biodiversitätsfläche BHG = Blühkultur, Heil-/Gewürzpflanze Bio – Gesamtbetrieb BG = Bodengesundung DIV = Biodiversitätsfläche (nur auf Acker) Bio - Teilbetrieb Bio (alle Teilbetriebsflächen) Einschränkung ertrags-steigernder Betriebsmittel Anbau seltener lw. Kulturpflanzen SLK – mind. 0,10 ha jährlich

ÖPUL-Maßnahmen mit Codierungen (2) verpflichtend Mahd von Steilflächen M – ab 50 % Hangneigung Weidemaßnahme FW (beweidete Mähweiden, beweidetes Ackerfutter) Naturschutz WF Ergebnisorientierter Naturschutzplan ENP Weiterführung 20jähriger Stilllegungen K20 Naturschutzfachlich wertvolle Pflege-flächen WPF NEU, aber 2017 in NÖ kein Teilnehmer

ÖPUL-Maßnahmen mit Codierungen (3) verpflichtend möglich auswaschungsgefährdete Ackerflächen AG Oberflächengewässer-schutz OG - Gewässerrandstreifen ZOG - zusätzliche Schutzstreifen Erosionsschutz Wein, Obst, Hopfen EWA - Wein, kurze Begrünung Nützlingseinsatz NUE – jährlich zumind. 1 Glashaus/Folientunnel jährlich variable (Lage) Codes: SLK, BHG, FW, EWA, NUE alle 2 Jahre variabel: DIV-Acker, BG jährlich auf gleicher Fläche (Lage): alle anderen (WF, K20, OG,…) bei Änderungen Schlag (Größe, Lage)  Skizze (Hofkarte,…)

Angaben MFA 2017 – ÖPUL Maßnahmenübernahmen GLÜCKSPILZ MAX Übernommene Maßnahmen: Maßnahmenübernahme online = Formular + Beantragung im HA16 = AMA beurteilt = Code in FS-Liste nicht vergessen!! 1 2 3 4 5 6 7    Naturschutz (WF) Maßnahmenübernahme 13.4.2017 Ausfüllanleitung MFA 2017 DI Schübl, DI Schlager

Angaben MFA 2017 – ÖPUL Ausstieg aus ÖPUL-Maßnahmen GLÜCKSPILZ MAX Streichung im MFA „Ausstieg“ dazuschreiben Unterschrift Antragsteller Korrektur HA, in dem beantragt 1 2 3 4 5 6 7    Ausstieg 4.4.2017 Glückspilz Max

Ausstieg aus ÖPUL-Maßnahmen Korrektur zum Herbstantrag der Erstbeantragung HA 2014, 2015 oder 2016 Folgen Korrektur HA 2014, 2015 ab 2017 keine Teilnahme mehr Rückforderung erhaltener Prämien und ev. Verletzung Kombinations-pflichten Ausnahme: Weidemaßnahme, Stallhaltung, jährlicher Ausstieg zulässig Folgen Korrektur HA 2016 ab 2017 keine Teilnahme keine Rückforderung Ausnahme: Umstieg in höherwertige Maßnahme wird nach 31.12.2016 abgemeldet => Rückforderung ersetzter Maßnahme

Konsequenz Ausstieg aus höherwertigen Maßnahmen (Bio) MFA 2016 HA 2016 Abmeldung Folgen UBB + Immergrün, SLK, WF, Steilflächen Bio 4.4.2017 Rückforderung UBB keine Teilnahme Bio bis Ende ÖPUL 2015 2015 – 2020 (2021) weder UBB noch Bio !!!!!!!!!!!!! ab 2017 keine Prämie für IG, SLK, WF und M (Kombinations-verpflichtung) keine ÖPUL-Prämien mehr Umstieg in höherwertige Maßnahme war bis spätestens 31.12.2016 rückgängig machbar!!

Verpflichtungserklärung Unterschrift auf ausgedruckter Verpflichtungserklärung in BBK Antrag nur gültig bei korrekter Unterschrift der Bewirtschafter, der am Antrag steht (natürliche Person) bei Ehegemeinschaften, einer der beiden Partner bei juristischen Personen/Personengemeinschaften: Vertretungsbefugter (vorgedruckt Stammdaten Seite) keiner vorgedruckt => alle Beteiligten haben zu unterschreiben oder Unterschriftsberechtigter (Vollmacht)  berechtigter Antragsteller/Vertretungsbefugter/Unterschrifts- berechtigter muss anwesend sein!!! GLÜCKSPILZ MAX 1 2 3 4 5 6 7 Name des Unterschreibenden zwecks Lesbarkeit in BLOCKSCHRIFT an- führen MAX GLÜCKSPILZ 04.04.2017 Max Glückspilz Ausfüllanleitung MFA 2017 DI Schübl, DI Schlager automatischer Datumsandruck

Feldstücksliste – Vordruck vorgedruckt werden: Schlagnutzungen und Code bei Grünland (G), Wein (WI/WT), Obst (S), Almen (L), Gemeinschaftsweiden(D), geschützter Anbau (GA), Forst (FO) LSE: auch die ÖPUL-LSE (= NEU) Schlagnutzungen mit Codes: DIV, WF, AG, OG, ZOG, K20, ENP nicht vorgedruckt werden: die Code OVF, SLK, BIO (auf Acker), BG, BHG, GI, NUE, OP, SG, VF, KNM alle Ackerschlagnutzungen außer mit DIV, WF, AG, OG, ZOG, K20, ENP

wohlvorbereitet - was ist zu tun? im Flächenbereich abgehende FS streichen neue FS anführen geänderte Schlagbildungen anführen Skizzen jedenfalls erforderlich Schlagnutzungen eintragen, vorgedruckte kontrollieren/anpassen bei Dauerweide zu Hutweide, Futterflächenanteil ermitteln Greening-Code bei Bedarf eintragen z.B.: ökologische Vorrangflächen mit „OVF“ codieren,… ÖPUL-Code bei Bedarf eintragen, vorgedruckte kontrollieren z.B.: neue WF-Flächen mit „WF“ codieren, SLK DIGI-Bedarf => Termin vor MFA-Abgabe => Skizzen, wenn Teile von FS betroffen

wohlvorbereitet im Falle neuer Hofkarten/Luftbilder auf Hofkarte ist zu beurteilen, ob FS-Grenzen korrekt Änderungen sind zu digitalisieren falls im Herbst 2016 noch nicht umgesetzt, im Vorfeld MFA 2017 erledigen! Anpassungsnotwendigkeiten in Hofkarte einzeichnen!! siehe Merkblatt (mit Hofkarte übergeben)

Streichung – Hinzunahme FS GLÜCKSPILZ MAX 1 2 3 4 5 6 7 FS 2 nicht mehr bewirtschaftet  Streichung + „DIGI“ 1234567 G DIGI 1234567 KÖRNERMAIS 1234567 WINTERWEICHWEIZEN 1234567 SOJABOHNEN 1234567 WINTERWEICHWEIZEN 1234567 STÄRKEINDUSTRIEKARTOFFEL 1234567 WINTERWEICHWEIZEN 1234567 KÖRNERMAIS neues FS ab 2017 bewirtschaftet von Vorbewirtschafter (Name, Adresse, ev. BNR einholen) Vermerk „DIGI“, wenn noch nicht digitalisiert 1234567 KÖRNERMAIS 1234567 ZUCKERRÜBEN 1234567 WINTERWEICHWEIZEN 1234567 KLEE 1234567 1234567 WINTERWEICHWEIZEN 1234567 1234567 KÖRNERMAIS 1234567 20 ZUPACHT HUBER 0,93 A 1 KÖRNERMAIS DIGI BNR 5678910 Ausfüllanleitung MFA 2017 DI Schübl, DI Schlager

Änderung FS-Außengrenze GLÜCKSPILZ MAX 1 2 3 4 5 6 7 1234567 G WINTERWEICHWEIZEN 1234567 KÖRNERMAIS 1234567 WINTERWEICHWEIZEN DIGI 1234567 SOJABOHNEN 1234567 WINTERWEICHWEIZEN 1234567 STÄRKEINDUSTRIEKARTOFFEL Feldstücksaußengrenze ändert sich Vermerk „DIGI“ Veränderung in Hofkarte einzeichnen bzw. händische Skizze 1234567 WINTERWEICHWEIZEN 1234567 KÖRNERMAIS 1234567 KÖRNERMAIS 1234567 ZUCKERRÜBEN 1234567 WINTERWEICHWEIZEN 1234567 KLEE 1234567 1234567 WINTERWEICHWEIZEN 1234567 1234567 KÖRNERMAIS 1234567 KÖRNERMAIS Ausfüllanleitung MFA 2017 DI Schübl, DI Schlager

Skizze auf Hofkarte Zupachtung Teilfläche einzeichnen der Teilfläche Metermaße anführen weißer Stift ideal 20 m 25 m

Schlagänderungen aus einem Schlag werden zwei: 1234567 DIGI aus einem Schlag werden zwei: Vordruck Schlag streichen + „DIGI“ neue Schlagteilung am Ende FS-Liste anführen + „DIGI“ aus einem Schlag werden zwei: Vordruck Schlaggröße streichen + „DIGI-Teilung“ neue Schlagteilung am Ende FS-Liste 1234567 DIGI 1234567 15 BAHNLEITN 1,10 A 1 WINTERRAPS 0,57 2 SOMMERGERSTE 0,53 Größenangabe nicht zwingend erforderlich, ABER Skizze Größe ergibt sich beim Digitalisieren

Skizze Teilung Schläge auf Hofkarte 65 m Raps 15 m 42 m

händische Skizze Schlagteilung Winterraps

Schlagnutzungen, wichtige Hinweise Verwendung „sonstige Ackerkulturen“ + Kultur (Zusatztextfeld) bei nicht vorhandener Kulturbezeichnung, Doppelnutzungen nur, wenn keine andere Möglichkeit zur Erfassung bei Anbau von Mischungen bzw. mit Stützfrucht Verwendung vorhandener Schlagnutzungsbezeichnungen zB Erbsen-Getreidegemenge Angabe „bestandsbildende“ Kultur zB Linsen mit Stützfrucht Gerste => „Linsen“ oder „Sommergerste“  Zielsetzung: eindeutige Kulturzuordnung („sonstige Ackerkulturen“ verursacht Aufwand in AMA)

FS-Liste Greening-Betrieb mind. 2 Kulturen mind. 5 % ÖVF Fst 5: Begrünung als ÖVF geplant Codierung  „Var 3-Greening“ (Anrechnungsfaktor 0,3)  1,5594 ha x 0,3 = 0,46 ha GLÜCKSPILZ MAX 1 2 3 4 5 6 7 Fst 6: sonstige Ackerfläche Digibedarf (DIGI), Schlagskizze keine Prämien 1234567 STÄRKEINDUSTRIEKARTOFFEL 1234567 KÖRNERMAIS 1234567 WINTERWEICHWEIZEN 1234567 WINTERWEICHWEIZEN Var 3-Greening 1234567 WINTERWEICHWEIZEN Fst 7: Soja = ökolog. Vorrangfläche  Codierung „OVF“ (Anrechnungsfaktor 0,7) 1,5319 ha x 0,7 = 1,07 ha  PS 2017 noch möglich Herbstfolgekultur ohne Leguminosen notwendig (Wintergetreide!) Kontrolle durch AMA!! 1234567 SONSTIGE ACKERFLÄCHE DIGI 1234567 SOJABOHNEN OVF 1234567 KÖRNERMAIS 1234567 KÖRNERMAIS 1234567 HANF, FELINA 32 1234567 WINTERGERSTE 1234567 KÖRNERMAIS 1234567 GRÜNBRACHE OVF OVF 1234567 DIGI 1234567 GRÜNBRACHE OVF OVF Fst 18: K20 Brache = keine OVF-Beantragung, weil sonst keine ÖPUL-Prämiengewährung 1234567 K20 OVF KÖRNERMAIS 1234567 KÖRNERMAIS

FS-Liste Greening-Betrieb mind. 2 Kulturen mind. 5 % ÖVF GLÜCKSPILZ MAX 1 2 3 4 5 6 7 Fst 10: Hanf, Angabe Sorte Beilage Etiketten, Rechnung („Hochladen“) Mindestaussaatmenge 20 kg/ha Erfassung: Aussaatmenge x ha = nachgewiesene Gesamtmenge 1234567 STÄRKEINDUSTRIEKARTOFFEL 1234567 KÖRNERMAIS 1234567 WINTERWEICHWEIZEN Fst 13, 16: Grünbrache „OVF“ (1:1) nicht vorgeruckt, auch wenn bisher schon beantragt 1234567 WINTERWEICHWEIZEN Var 3-Greening 1234567 WINTERWEICHWEIZEN 1234567 SONSTIGE ACKERFLÄCHE DIGI 1234567 SOJABOHNEN OVF 1234567 KÖRNERMAIS Fst 15: 2 Kulturen = neue Schlag-teilung DIGI-Bedarf am Ende der FS-Liste nachtragen 1234567 KÖRNERMAIS 1234567 HANF, FELINA 32 1234567 WINTERGERSTE 1234567 KÖRNERMAIS 1234567 GRÜNBRACHE OVF 1234567 DIGI 1234567 GRÜNBRACHE OVF 1234567 K20 KÖRNERMAIS 1234567 KÖRNERMAIS

FS-Liste Greening-Betrieb mind. 2 Kulturen mind. 5 % ÖVF GLÜCKSPILZ MAX 1 2 3 4 5 6 7 1234567 15 BAHNLEITN 1,10 A 1 WINTERRAPS 1,07 DIGI 2 GRÜNBRACHE 0,03 Fst 15 – Schlagteilung, weil 2 Kulturen Digipflicht = Vermerk „DIGI“ Schlagteilung (Hofkarte, Skizze) Grünbrache ohne Code = freiwillige Brache, z.B. Vertragsproduktion „Rapso-Raps“ ZA-Nutzung: ja Grünbrache ohne „OVF“  Umbruch flexibler

Skizzen auf Hofkarte für Bracheschlag und sonstige Ackerfläche Erdlagerung (sonstige Ackerfläche) einzeichnen  Maße anführen Breite = 6 m (vom FS-Rand) 18 m 35 m OVF 6 15 Blühstreifen (Schlag) einzeichnen  Breite anführen

FS-Liste UBB, ZWF-Begrünung, SLK, WF GLÜCKSPILZ MAX 5 1 2 3 4 5 6 7 BHG => Zuschlag 120 € SG = Samengewürz (kein Marketingbeitrag) 1234567 Begrünungsvarianten 1 + 2 im MFA zu beantragen WINTERROGGEN SOMMERGERSTE GEWÜRZPFLANZEN (ANIS) BHG, SG ZUCKERRÜBEN SLK: jährlich mind. 0,10 ha Sorte anzugeben BHG: = Blühkultur = 120 € WECHSELWIESE WINTERGERSTE VAR 2 - ÖPUL SOMMERMOHN, EDEL-ROT SOMMERMOHN, FLORIAN SLK, BHG WINTERROGGEN WINTERWEICHWEIZEN DIV-Acker: Verlegung im dritten Jahr zulässig 15.9. zweites Jahr = frühester Umbruch Neue bis 15. Mai anzulegen DIV-Acker: Verlegung im dritten Jahr zulässig 15.9. zweites Jahr frühester Umbruch neue bis 15. Mai anzulegen WF KLEE DIV GRÜNSCHNITTROGGEN/SONNENBLUME SILOMAIS 1,6437 STÄRKEINDURSTRIEKARTOFFELN 0,3020 2 WECHSELWIESE (EGART) OG WINTERROGGEN WINTERGERSTE VAR 1 - ÖPUL Ausfüllanleitung MFA 2017 DI Schübl, DI Schlager SPEISEKARTOFFELN DIGI

FS-Liste UBB, ZWF-Begrünung, SLK, WF GLÜCKSPILZ MAX 5 5 1 2 3 4 5 6 7 DIV am Grünland: Lage bis Ende UBB unverändert, Ausnahmen: Flächenverlust und Reduktion auf 5 % neue WF auf Acker Schlagnutzung = Auflage PjB zählt im HA16 nicht als Acker bzw. Begrünung! 1234567 1,2753 ERBSEN-GETREIDE GEMENGE 1,2753 2 DIGI G MÄHWIESE/-WEIDE 2 NUTZUNGEN KLEEGRAS G MÄHWIESE/-WEIDE 3 UND MEHR NUTZUNGEN MARIENDISTEL BHG GRÜNBRACHE WF G MÄHWIESE/-WEIDE 2 NUTZUNGEN G EINMÄHDIGE WIESE DIV DIV SONSTIGE ACKERFLÄCHE KLEEGRAS LRS sonstige Ackerfläche: vorübergehende (max. 3 Jahre) nicht landw. Nutzung (Lagerung: Mist, Sand, Stroh,...); keine Prämien 61,1007 65 BEI DER KAPELLE 6,1980 A 1 HEILPFLANZEN (KAMILLE) 0,45 BHG Stallmistlagerung auf LN: max. 8 Monate (Pferdemist 12 Mo) = Aktionsprogramm Nitrat = Cross Compliance = häufige Beanstandung DIGI 2 ÖLKÜRBIS 5,75 Ausfüllanleitung MFA 2017 DI Schübl, DI Schlager

FS-Liste UBB, ZWF-Begrünung, SLK, WF GLÜCKSPILZ MAX 5 5 1 2 3 4 5 6 7 Kleegras => Anteil Gräser 10 – 40 % = angebautes Kleegras (unterbricht nicht Grünlandwerdung) 1234567 1,2753 ERBSEN-GETREIDE GEMENGE 1,2753 2 DIGI G MÄHWIESE/-WEIDE 2 NUTZUNGEN KLEEGRAS Kleegras + LRS => Anteil Gräser 10 – 40 %  unterbricht Grünlandwerdung = entstanden aus Anbau/Einsaat von Klee/Luzerne in Reinsaat (2015, 2016)  länger zurückliegender Anbau von Klee/Luzerne liefert kaum akzeptable Bestände = sobald Gräser über 40 %: Angabe „Wechselwiese“ (= Beginn der 5 Jahre) G MÄHWIESE/-WEIDE 3 UND MEHR NUTZUNGEN MARIENDISTEL BHG GRÜNBRACHE WF G MÄHWIESE/-WEIDE 2 NUTZUNGEN G EINMÄHDIGE WIESE DIV DIV SONSTIGE ACKERFLÄCHE KLEEGRAS LRS 61,1007 Heilpflanze bzw. Gewürzpflanze => zusätzlich Angabe, welche Kultur unabhängig, ob BHG-tauglich oder nicht 65 BEI DER KAPELLE 6,1980 A 1 HEILPFLANZEN (KAMILLE) 0,45 BHG DIGI 2 ÖLKÜRBIS 5,75 Ausfüllanleitung MFA 2017 DI Schübl, DI Schlager

Begrünung – Zwischenfruchtanbau Variante 1 und 2 im MFA zu beantragen (spätestens 9.6.2017) Begrünungsflächen für Teilnahmejahr 2018 (HA 2017) Variante Anlage bis frühester Umbruch Zusätzliche Vorgaben Code 1 200 € 31.07. 15.10. Bienenmischung (mind. 5 insektenblütige Partner) Befahrungsverbot bis 30.9. danach Winter-Getreide Variante 1 ÖPUL 2 160 € mind. 3 Mischungspartner Variante 2 in HA2017 automatisch eingespielt - dort lagegenau zu beantragen

FS-Liste Bio, ZWF-Begrünung, SLK, WF GLÜCKSPILZ MAX 2 1 2 3 4 5 6 7 6 SLK: jährlich mind. 0,10 ha Sorte angeben BHG = Blühkultur => 120 € Zuschlag Begrünungsvarianten 1 + 2 im MFA beantragen 1234567 SOMMERMOHN, FLORIAN SLK BHG SOMMERGERSTE BG = Bodengesundung = keine Nutzung = maximal 3 x auf gleicher Fläche seit 2015 am FS 5 2017 letztes Mal zulässig A WINTERGERSTE VAR 2 - ÖPUL ZUCKERRÜBEN A GRÜNBRACHE BG WINTERGERSTE LINSEN BHG A WINTERROGGEN WINTERWEICHWEIZEN STÄRKEINDUSTRIEKARTOFFELN A GRÜNBRACHE DIV DIV auf Acker = neue Möglichkeit ab 2017 = für maximal 15 % der Ackerfläche Bioprämie = 4 insektenblütige Partner bis spätestens 15. Mai anzubauen = oder Altbrache A PLATTERBSEN KLEEGRAS ÖLKÜRBIS A LUZERNE WINTERROGGEN GRÜNBRACHE WF OP A ACKERBOHNE-ERBSEN GEMENGE Ausfüllanleitung MFA 2017 DI Schübl, DI Schlager A SPEISEKARTOFFELN DIGI

FS-Liste, Grünland UBB, Bergmähwiesen, Weide, WF Dauerweide: maschinelle Pflegemahd muss möglich sein - wenn dafür zu steil oder zu viele Gangln => Hutweide GLÜCKSPILZ MAX 1 2 3 4 5 6 7 1234567 DIV bis 2020 auf gleicher Stelle Verringerung bei Flächenverlust bzw. auf 5 % des gemähten G keine Weide vor erster Mahd DIV 1234567 neue WF-Fläche Angabe Nutzung lt. Auflagen PjB 1234567 18 BB stehen außerhalb und sind Hecke => DIGI 2 1234567 WF HECKE DIGI 1234567 Ausfüllanleitung MFA 2017 DI Schübl, DI Schlager

Weidemaßnahme Schlagnutzungsarten für Code „FW“ Acker Grünland Wechselwiese Kleegras Futtergräser Klee Luzerne Sonstiges Feldfutter Energiegras Mähwiese/-weide 2 Nutzungen Mähwiese/-weide 3 und mehr Nutzungen Dauerweide Hutweide auch ohne Code „FW“ Weidefläche

FS-Liste, Wein-/Obstbau Erosionsschutz GLÜCKSPILZ MAX 1 2 3 4 5 6 7 6 EWA: vorgedruckt Wein, Hangneigung < 25 % und keine ganzjährige Begrünung EWA: maximal 10 % ab 25 % Hangneigung 1234567 Hangneigungsstufen im GSC einblenden keine EWA-Attributierung ohne eingeblendete Hangneigungsstufen EWA Wein unter 25 % Hangneigung: jährlicher Wechsel zwischen kurzer (EWA) und ganzjähriger Begrünung zulässig EWA kein Code = ganzjährige Begrünung alle Wein, Obst und Hopfenflächen nehmen teil BODENGESUNDUNG Empfehlung: keine Schlagteilungen – ganzen FS gleiche Begrünungsform Ausfüllanleitung MFA 2017 DI Schübl, DI Schlager

FS-Liste, Wein-/Obstbau Erosionsschutz GLÜCKSPILZ MAX 1 2 3 4 5 6 7 6 1234567 EWA Bodengesundung => Wein gerodet = ganzjährige winterharte, flächendeckende Begrünung = Anlage spätestens 8 Wochen nach Rodung; bei Rodung nach dem 15.9.2016 => Anlage Begrünung spätestens 30.4.2017 = mind. 1 x jährlich zu häckseln EWA BODENGESUNDUNG Aufzeichnung: Datum Rodung, Datum Anlage Bodengesundung Ausfüllanleitung MFA 2017 DI Schübl, DI Schlager

Tierliste Tierangaben je Betrieb: (= eigene Tierliste für Teilbetrieb) Stichtagsbestand  1. April immer GLÜCKSPILZ MAX 1 2 3 4 5 6 7 SIEGESSTRASSE 1, 1234 LOTTO Durchschnittsbestand bei Tierbestandsschwankungen (Angaben bei allen gehaltenen Tierkategorien) Aufgegeben, wenn 2017 keine Haltung mehr Schlachtungen von Schweinen, Schafen oder Ziegen für Eigenbedarf vom 1.4.16 – 31.03.17  2 „VIS“ => Eintrag erforderlich Angaben aus Vorjahr vorgedruckt – überprüfen 10 1 Ausfüllanleitung MFA 2017 DI Schübl, DI Schlager

Hilfssummenblatt Zusammenfassung aller erfassten Daten Summenbildungen je Nutzungsart bzw. Schlagnutzungsarten Berechnung von Grenzen für ÖPUL (DIV-Flächen, Kulturen, Anteile, usw.) für Greening (ÖVF-Verpflichtung, Kulturanteile für Anbaudiv., …) gute Zusammenfassung inkl. Überprüfung maßnahmenrelevanter Bestimmungen jedenfalls ausdrucken und mit Probeausdruck Antragsteller zur Prüfung und Bestätigung übergeben (abzeichnen lassen) inkl. ev. vorhandener Plausifehler

Zusammenfassung – MFA 2017 Antragsteller ist wohlvorbereitet Teilnahme an Gemeindeinfo Antragsteller persönlich anwesend (oder Bevollmächtigter) informiert und berechtigt Unterschrift Verpflichtungserklärung erforderlich (Vollmacht) Mitnahme in BBK zur Abgabe MFA vollständig ausgefüllter „Papierantrag der AMA“ alle Kreuze gesetzt, notwendige Angaben vervollständigt bearbeitete (=ausgefüllte) Feldstücksliste Eintragung aller Nutzungen, Kulturen, Codes Dokumentationen in Hofkarte (Skizzen) neue Feldstücks-/Schlaggrenzen einzeichnen LSE aktualisiert (Streichung, Ergänzung)

Zusammenfassung – MFA 2017 zur Abgabe MFA mitzubringen sonstige Unterlagen Herbstanträge Auszahlungsmitteilungen ZA-Übertragung bei Flächenänderungen (mit Unterschriften) für Referenzänderungsantrag (Unterlagen, Fotos) aktuelle Projektbestätigungen Junglandwirt -Top-up Ausbildungsnachweis („in Ausbildung“ – Bestätigung, wie Schulbesuchsbestätigung, …) Nachweis Beteiligungsverhältnis – zugesendetes AMA-Formular neue Vollmacht(en)

Zusammenfassung – MFA 2017 zur MFA-Abgabe mitzubringen, Termin einhalten Stallregister (bei Rinder und Weide-, Stallmaßnahme) Nachweise für GI (Härtefall) Verträge, Bestätigungen, … von Gemeinden, ASFINAG, … Nachweise für Beteiligungsverhältnisse bei neuen Betriebsinhabern und top up Landwirten – Gemeinschaftsbetrieb (ZA-Zuteilung aus nat. Reserve) Gesellschaftsvertrag, Steuerbescheid, … zugeteilten Termin einhalten!!!

MFA-Abwicklung BBK Tullnerfeld Abgabetermine ab 27. März Ab vier Digitalisierungen (Schlagteilungen, usw.)  neuer Termin Bearbeitung von Referenzänderungen  neuer Termin Terminvereinbarungen mit Hr. Lederer (von 7:00 bis 7:30 Uhr) ZA-Übertragungen: Werden nicht beim regulären MFA-Termin durchgeführt Eigener Termin notwendig, Terminvereinbarung mit Fr. Arthaber Abgabetermine am 11., 12. und 15. Mai sind kostenpflichtig Abgabetermin einhalten!!! Bei Verhinderung – rechtzeitig absagen!!!

NÖ Pflanzenschutzgeräteüberprüfungs- verordnung Seit 26.11.2016 muss jedes Pflanzenschutzgerät nach den neuen Kriterien überprüft worden sein Bis 2020 ist neuerliche Überprüfung alle 5 Jahre durchzuführen, danach alle 3 Jahre Neugeräte sind innerhalb der ersten 5 Jahre (ab Datum Kaufvertrag) mindestens einmal zu überprüfen Ausnahmen: handgehaltene, schulter- und rückentragbare Pflanzenschutzgeräte; Geräte die ausschließlich zur Ausbringung von Nützlingen verwendet werden

Ablauf MFA/HA Antragstellung Selbsttätige Antragstellung: - Login im eAMA mittels PIN – Code, - Antrag kann wie gewohnt gesendet werden Antragsstellung BBK: - Verpflichtungserklärung drucken, unterschreiben, scannen, hochladen - Alternativ kann die digitale Signatur verwendet werden  das Drucken, Scannen, Hochladen der Verpflichtungserklärung entfällt Ab HA 2017: - vor dem Senden muss die die Verpflichtungserklärung digital unterschrieben werden (Handysignatur) Antragsstellung BBK: - Verpflichtungserklärung drucken, unterschreiben, scannen, hochladen - Alternativ kann die digitale Signatur verwendet werden  das Drucken, Scannen, Hochladen der Verpflichtungserklärung entfällt

Das kann die Handysignatur Amtswege können über das Internet erledigt werden – zu jeder Tages- und Nachtzeit und ohne Wartezeiten Beispiele: Arbeitnehmerveranlagung ("Steuerausgleich") Versicherungsdatenabfrage Strafregisterauszug Pensionskonto Online Beantragung von Pension und Kindergeld Online-kündigen.at PDF-Dokumente online signieren elektronische Zustellung (elektronischer Empfang eingeschriebener Briefe oder Bescheide) Online-Meldebestätigung/ Meldeauskunft Online-Services der Österreichischen Sozialversicherung zur Abfrage persönlicher Daten (wie zum Beispiel Versicherungszeiten, Pension, ...)

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!