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Cross Compliance Bestimmungen für Rinderhalter – Rinderkennzeichnung

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Präsentation zum Thema: "Cross Compliance Bestimmungen für Rinderhalter – Rinderkennzeichnung"—  Präsentation transkript:

1 Cross Compliance Bestimmungen für Rinderhalter – Rinderkennzeichnung
Checkliste 3.1.3 Rinderkennzeichnung Vers. 2011/01

2 Meldungen Jede Bestandsveränderung
Geburt, Zugang, Abgang, Schlachtung, Verendung ist innerhalb von 7 Tagen an die zentrale Rinderdatenbank der AMA zu melden Fällt der 7. Tag an einen Wochenend- oder Feiertag – so zählt der nächste Werktag Fällt der 7. Tag an einen Wochenend- oder Feiertag – so zählt der nächste Werktag! Beispiel: Kuh mit der OM AT wird am verkauft Letzer Tag (7. Tag) wäre der – da dieser ein Sonntag ist – so ist der der letzte Tag. /Folie 2

3 Bestandsverzeichnisführung
Anerkannte Bestandsverzeichnisse (BV) Online-BV Ausdruck nicht erforderlich Vorortkontrolle hat aktuellen Ausdruck mit Papierform EDV-Verzeichnisse (Firmen, Eigenbau) aktueller Ausdruck bei VOK, Pflichtfelder müssen erfüllt werden

4 Bestandsverzeichnisführung
Zusätzliche Belege für Nachweise Viehverkehrsscheine / Lieferscheine Rechnungen TKV-Belege Schlachtprotokolle Beschaubelege bei Hausschlachtungen Belege, aus denen der Vor- und Nachbesitzer hervorgeht Verlustanzeigen, Diebstahlsanzeigen, usw. Vor- und Nachbesitzer scheinen im Online-BV nicht auf wenn vor- oder nachgelagerte Meldung fehlt sind Belege notwendig!

5 Bestandsverzeichnisführung
Eintragung von Ereignissen innerhalb von 7 Tagen Aufbewahrungsfrist des Bestandesverzeichnis 4 Jahre (ab Ende des Kalenderjahres der letzten Eintragung)

6 Bestandsverzeichnisführung
Folgende Pflichtfelder müssen vollständig vorhanden sein: Ohrmarkennummer des Tieres (Tiere aus Drittstaaten auch ursprüngliche Kennzeichnung) Ohrmarkennummer der Mutter (für alle Tiere am Geburtsbetrieb ab Geburtsdatum ) Geburtsdatum Geschlecht Rasse Zu- bzw. Abgangsdatum Schlacht- bzw. Verendungsdatum Vor- und Nachbesitzer (Ausnahme BV-Online) Aktueller Standort des Tieres (wenn nicht am Heimbetrieb/ Heimstall, zB Zinsweide, Alm,…)

7 Bestandesverzeichnis
Pflichtfelder vollständig Eintragung im Papier-BV nur mit Kugelschreiber

8 !!! AMA-Meldung und Eintragungsfrist ins BV 7 Tage !!!
Kennzeichnung Innerhalb von 7 Tagen mit 2 Ohrmarken Ausnahme: Tiere in Freilandhaltung innerhalb von 20 Tagen !!! AMA-Meldung und Eintragungsfrist ins BV 7 Tage !!! Mit inländischen Ohrmarken/Ohrmarken aus anderen EU-Staaten entsprechend den gesetzlichen Vorschriften Tiere aus Drittstaaten müssen unter Aufsicht des Amtstierarztes mit speziellen Ohrmarken umgekennzeichnet werden

9 Kennzeichnung Bei Verlust einer Ohrmarke ist diese
Nummer unverzüglich nachzubestellen. (Internet – schriftlich oder per Telefon in der AMA oder in den Tierkennzeichnungsmeldestellen (BBK)

10 Cross Compliance Kontrolle
Im Rahmen der CC-Kontrollen werden folgende Anforderungen geprüft: ordnungsgemäße Kennzeichnung mittels der von der AMA ausgegebenen Ohrmarkenpaare innerhalb von sieben Tagen korrekte und zeitgerechte Meldung an die Rinderdatenbank (innerhalb von sieben Tagen ist jede Geburt bzw. jede Verbringung zu melden). Neu ist ab 2010 jede Verbringung zwischen Haupt- und Teilbetrieb zu melden, wenn diese sich nicht in einer Gemeinde befinden korrekte Führung und Aufbewahrung des Bestandsverzeichnisses. Im Bestandsverzeichnis sind alle Veränderungen innerhalb von sieben Tagen zu vermerken. Ebenso ist bei Alpung von Tieren ein entsprechender Vermerk bzgl. Zeitraum und Ort zu tätigen. Das Bestandsverzeichnis ist vier Jahre aufzubewahren und kann online über das AMA-Rindernet oder in Papierform nach AMA-Vorlage geführt werden.


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