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Veröffentlicht von:Eduard Boe Geändert vor über 11 Jahren
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CROSS COMPLIANCE 2010 Auswertung der Kontrollen durch das LvWA ALFF Mitte Halberstadt das Amt mit der geringsten Anzahl an festgestellten Verstößen Anzahl der kontrollierten Unternehmen sowie der Kontrollen insgesamt gegenüber den Vorjahren weiter gestiegen Anzahl der Verstöße ebenfalls angestiegen – Fachrechts- und Anlasskontrollen Schwerpunkte bleiben Tierkennzeichnung, Tierschutz, Nitrat, Pflanzenschutz, Anhang III (Umbruch DGL, Beseitigung LE) sowie Vogelschutz und FFH (Eingriffe in Lebensräume geschützter Arten)
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Kontrollen 2011 Kontrollquotenerhöhung im Bereich der Veterinärämter (Tierschutz und Kennzeichnung Schafe/Ziegen) Keine Erhöhung der Kontrollquote im grünen Bereich – ÄLFF und LK
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Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdüngern Seit dem 01. September 2010 gilt diese Verordnung. Sie regelt Aufzeichnungs-, Melde- und Mitteilungspflichten für das Inverkehrbringen (Abgeben), Befördern und die Übernahme von Wirtschaftsdüngern sowie von Stoffen, die Wirtschaftsdünger enthalten. Auch Gärreste, die ausschließlich aus pflanzlichen Stoffen der landwirtschaftlichen Erzeugung bestehen und demzufolge als Wirtschaftsdünger einzustufen sind unterliegen diesen Bestimmungen.
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Internetseite Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau des Landes Sachsen-Anhalt (LLFG) www.llfg.sachsen-anhalt.de Fachbereich Acker- und Pflanzenbau \Pflanzenernährung und Düngung \Rechtsquellen/Verordnungen Fachinformation mit Hinweisen zur Umsetzung dieser Verordnung, sowie die erforderlichen Formularvordrucke für die betroffenen Landwirte und Dienstleister www.llfg.sachsen-anhalt.de
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