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ÖPUL 2007 – 2013 Änderungen gegenüber der Einreichversion  Maßnahmenerläuterungen werden an jeden Betrieb mit dem MFA 2008 versendet.

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1 ÖPUL 2007 – 2013 Änderungen gegenüber der Einreichversion  Maßnahmenerläuterungen werden an jeden Betrieb mit dem MFA 2008 versendet

2 Genehmigungsprozess des ÖPUL 07`
Programm in Brüssel vom ELER-Ausschuss am 19.September genehmigt Zwischen Einreichversion (Jänner 07´) und genehmigter Version im September wurden einige wesentliche Änderungen durchgeführt: Vergleich mit Maßnahmen anderer Mitgliedsstaaten (Bsp.: Steilflächenmahd, Salzburger Regionalprojekt) ergab in Österreich wesentlich höhere Prämien ÖPUL muss über die Anforderungen von Cross Compliance hinausgehen (Bsp.: Nitratrichtlinie – 170kg N/ha) Generelle Diskussion (auch national) über Leistungsabgeltungen („Intensivierungsprogramm“,...) /Folie 2

3 Hinweise Auszahlung ÖPUL 07´(+AZ) voraussichtlich Mitte Dezember 2007
524 mio € sind für das ÖPUL 07 vorgesehen Storno von Maßnahmen bzw. Ausstieg nachträglich möglich Mit Herbstantrag 2008  letzte Möglichkeit zum Programmeinstieg Mit Herbstantrag 2009  letzte Möglichkeit zum Umstieg in höherwertige Maßnahmen (z.B. von Düngeverzicht in Bio) Möglichkeit der vorsorglichen Beantragung der Weide-/Auslaufmaßnahmen beim Herbstantrag 2007 für alle Betriebe Leerformulare sind heute erhältlich bzw. liegen auf der BBK auf oder unter Abgabe für Begrüner bis 15.Oktober; Sonstige: 15.November /Folie 3

4 Biologische Wirtschaftsweise
Max. 2 GVE/ha LN Max. 150 kg N/ha LN (feldfallend) d.h. lagerfallend: +13% (=169,5kg N) bei Gülle, +9% (=163,5 kg N) bei Mist Düngeraufzeichnungen (wie bei MFA 07 bereits ausgeteilt) Kleinerzeugerregelung (offen): Umstiegsmöglichkeit von Bio auf niederwertigere Maßnahme entfällt  sanktionsloser Ausstieg Mind. 5% der Grünland-Mähflächen mit max. 2 Nutzungen (Häckseln ist keine Nutzung; Nachweide nach 15. September erlaubt) Neueinsteiger: Kontrollvertrag bis Biokurs bis 31.Mai des 1. Jahres Kontrollkostenzuschuss: Antrag mit Auszahlungsmitteilung Prämie: Grünland + Ackerfutter: < 0,5 RGVE/ha 110 €/ha ≥ 0,5 RGVE/ha 240 €/ha Ackerfläche: €/ha /Folie 4

5 Umweltgerechte Bewirtschaftung von Acker- und Grünlandflächen (UBAG)
Max. 2 GVE/ha LN Max. 150 kg N/ha LN (feldfallend) aus Wirtschafts- und Mineraldünger + schlagbezogene Aufzeichnungen (Menge und Zeitpunkt der Ausbringung,...) Mineraldüngereinsatz erlaubt (ACHTUNG: bis max. 150 kg N) Mind. 5% der Grünland-Mähflächen mit max. 2 Nutzungen (Häckseln zählt nicht zur Nutzung; Nachweide nach 15.September erlaubt) ACKER: Ab 5 ha Ackerfläche: max. 75% Getreide/Mais Max. 66% von einer Kultur (unabhängig von d. Größe d. Ackers) Ausgenommen Ackerfutter (z.B. Wechselwiesen, Kleegras, Klee,...) Mind. 2% Blühflächen (Mindestbreite 2,5m; keine Nutzung erlaubt, Häckseln frühestens ab August, aber mind. 1 mal; Umbruch frühestens ab 1.9.) /Folie 5

6 Umweltgerechte Bewirtschaftung von Acker- und Grünlandflächen (UBAG)
Prämien: Grünland + Ackerfutter: < 0,5 RGVE/ha 50 €/ha ≥ 0,5 RGVE/ha €/ha Ackerfläche: €/ha /Folie 6

7 Verzicht auf ertragssteigernde Betriebsmittel auf Ackerfutter- und Grünlandflächen
Zusatzmaßnahme zu UBAG Möglichkeit der einmaligen Flächenspritzung auf 10% im Verpflichtungszeitraum gestrichen Verzicht auf Mineraldünger und chem. Pflanzenschutz (Einzelpflanzenbekämpfung erlaubt) Spritzgeräteüberprüfung bei Anbau von Erdäpfel, Zuckerrübe, Gemüse, Heil- und Gewürzpflanzen, Sämereien-vermehrung, Mohn, Kümmel, Mariendistel, Lein, Lupine, Erdbeeren, Zierpflanzen, Baumschulen Prämie (incl. UBAG): Grünland + Ackerfutter ≥ 0,5 RGVE/ha: 150 €/ha /Folie 7

8 Tierschutzmaßnahme (Weide/Auslauf)
Maßnahme wird derzeit nur in Vbg, T und Kärnten angeboten Entscheidung ob Maßnahme auf Salzburg ausgedehnt wird, erst im März 2008 Vorsorgliche Beantragung mit Herbstantrag 2008 möglich Maßnahme ist auch mit Bio kombinierbar Förderungsvoraussetzungen: Teilnahme mit mind. 2 RGVE/Betrieb Ganzjährig tierhaltender Betrieb Verfügbarkeit von Ställen im Winter Teilnahme mit jeweils allen Tieren einer oder mehrerer Kategorien Rinder ab ½ Jahr förderbar  Auswertung über Rinderdatenbank /Folie 8

9 Tierschutzmaßnahme – Auslaufhaltung
Mind. 3 Tage Auslauf pro Woche – ganzjährig Mind. 3m²/RGVE befestigte Auslauffläche (betoniert oder asphaltiert) bei 2 Ausgängen; mind. 5m²/RGVE befestigte Auslauffläche bei 1 Ausgang Max. 50% Auslaufüberdachung Zugang zu Tränke und Bürste Dokumentation der Auslaufgewährung („Weideblatt“) Meldepflicht bei Unterbrechung innerhalb von 10 Tagen an AMA Prämie: 40 €/RGVE /Folie 9

10 Tierschutzmaßnahme - Weidehaltung
Für Heimbetriebe über 900m: Mindestens 130 Tage/Jahr Bewegungsmöglichkeit im Freien, davon mind. 110 Tage/Jahr Weide Für Heimbetriebe unter 900m: Mindestens 160 Tage/Jahr Bewegungsmöglichkeit im Freien, davon mind.120 Tage/Jahr Weide Weidehaltung zwischen 1.4. Und Alpungsdauer uneingeschränkt anrechenbar Max. 4 GVE/ha förderbar; Codierung der Weideflächen (FW) im MFA Zugangsmöglichkeit der Tiere zu Tränke und Unterstellmöglichkeit (oder Möglichkeit der raschen Verbringung in den Stall) Dokumentation der Weidehaltung und Bewegungsmöglichkeit („Weideblatt“) Meldepflicht innerhalb von 10 Tagen, wenn Gesamtdauer unterbrochen wird Prämie: 60 €/RGVE /Folie 10

11 Steilflächenmahd Verpflichtungsdauer 7 Jahre bzw. mindestens bis 2013
Aufforstungsverbot auf den Steilflächen Verzicht auf Grünlandumbruch einschließlich Grünlanderneuerung auf den Steilflächen Max. 2 GVE/ha Auf zumindest 5% der Flächen zw % Hangneigung (M1) max. 2 Nutzungen + erste Mahd auf diesen 5% frühestens am 15.Juni Auf zumindest 5% der Flächen zw % und > 50% (M2+M3) max. 2 Nutzungen + erste Mahd auf diesen 5% frühestens am 30.Juni Keine Beweidung vor der ersten Mahd auf den 5% 2-Nutzungsflächen Prämie: M1: 105 €/ha M2: 230 €/ha M3: 370 €/ha /Folie 11

12 Bewirtschaftung von Bergmähdern
Lage der Fächen über der örtlichen Dauersiedlungsgrenze Zumindest jedes zweite Jahr 1-malige Mahd und Verbringung des Mähgutes Maximal 1 Mahd pro Jahr Verzicht auf Beweidung (Nachweide nach dem 15.August ist zulässig) Prämie: Mahd mit Traktor 350€/ha Mahd mit Motormäher 430€/ha Mahd mit Sense 700€/ha Maßnahme ist nicht kombinierbar!! /Folie 12

13 UNVERÄNDERT Alpung und Behirtung Seltene Nutztierrassen
Erhaltung von Streuobstbeständen Naturschutz:  Auf Laufzeitende achten; Bei offener Verpflichtung bzw. wenn bereits Begutachtung erfolgte  Herbstantrag stellen  Projektbestätigung für Begutachtete werden Anfang Oktober versendet  Neueinstieg frühestens für 2009 möglich (HA 2008); Antrag auf Begutachtung bis erforderlich (Formulare auf BBK oder bei der Naturschutzabteilung des Landes) Zustimmungserklärung für Düngeberechung - m³ Grubenraum und m² Festmistlagerplatz /Folie 13

14 /Folie 14

15 /Folie 15

16 /Folie 16

17 Tiertransportunternehmergenehmigung inkl. Befähigungsnachweis

18 Grundsätzliches „Zulassung“ zum Tiertransport für Landwirte aufgrund der EU-Verordnung 01/2005 notwendig (Umsetzung mittels österreichischem Tiertransportgesetz vom ) Tiertransportunternehmergenehmigung und Befähigungsnachweis in der Regel notwendig für „kurze“ Beförderungen (>65km; <8 Std.) = Art. 10 der EU-VO 1/2005 Bis gibt es eine Übergangsregelung zum Tiertransport für Personen die in einem landw. Betrieb praktisch tätig sind. Ansonsten ist ein 8-stündiger Kurs (inkl. Test) zu absolvieren. Für Transporte < 65: Bestätigung über die Ausübung einer landwirtschaftlichen Tätigkeit ist mitzuführen wird untentgetlich von der BBK ausgestellt! /Folie 18

19 Formular Für jede Person die Transporte durchführt muss 1 Formular ausgefüllt werden. ACHTUNG: Antragsteller muss zumindest seit 6 Monaten Tiertransporte durchgeführt haben (und am LW-Betrieb praktisch tätig sein). „Hauptransporteur“: Transportunternehmergenehmigung + Befähigungsnachweis ankreuzen € 25,- Jede zusätzliche Person am Betrieb: Befähigungsnachweis ankreuzen! € 5,- Leerformulare sind heute erhältlich und liegen auf der BBK auf (Druckfehler auf Einladung) /Folie 19

20 BNR: 1234567 !!! (für jede weitere Person: a,b,c,...) Kreiseder
Reinhard Österreich Österreich/Oberndorf Stammdaten Krispelstätt 8 Berndorf 5165 0664/ Für jede Person, die am Betrieb Transporte durchführt Nur 1x/Betrieb auf „Haupttransporteur“ ankreuzen /Folie 20

21 Danke für die Aufmerksamkeit
Die Präsentation finden sie auf der Homepage Bezirksbauernkammer St. Johann Informationsveranstaltung ÖPUL 2007 /Folie 21


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